Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG

30. Juni 2021: Bewährungsstrafe bei Abgabe von Betäubungsmitteln an ein Kind

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben, da unser Mandant in mehreren Fällen an ein 12-jähriges Mädchen Ecstasy-Tabletten verkauft haben soll. Das BtMG sieht bei der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe pro Abgabe vor. Als Bezahlung soll unser Mandant insbesondere sexuelle Handlungen eingefordert haben. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden zudem zahlreiche Drogen aufgefunden, insbesondere auch Ecstasy-Tabletten, Amphetamin und Cannabis.

Nachdem unser Mandant der ersten angesetzten Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben war, drohte ihm der Erlass eines Haftbefehls. Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte zunächst den zuständigen Richter, wodurch es ihm gelang, den Haftbefehl abzuwenden. Vor dem zweiten Hauptverhandlungstermin hatte Rechtsanwalt Dietrich zudem ein Gespräch mit dem Richter und Staatsanwalt geführt, in welchem er den Sachverhalt eingehend schilderte und die persönlichen Umstände unseres Mandanten zum Ausdruck brachte. Angesichts des eindeutigen Ermittlungsstandes riet Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten zu einem Geständnis. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zuvor mit dem Richter und Staatsanwalt darauf geeinigt, die Strafe im Falle eines Geständnisses zur Bewährung auszusetzen. Unser Mandant wurde daher lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

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