Referenz
Fachanwalt für Strafrecht: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
30. Juni 2024: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Da gegen unseren Mandanten Strafanzeigen erstattet wurde, nahm unser Mandant umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. In seinem Schriftsatz regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. In seinem Schreiben arbeitete Rechtsanwalt Dietrich zunächst heraus, dass unser Mandant zum Tatzeitpunkt nicht nüchtern war, da er vorher auf einer Geburtstagsfeier viel Alkohol getrunken hatte. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant folglich auch nicht die Maßnahmen der Polizeibeamten verstehen und Folge leisten konnte. Darüber hinaus wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Aussagen der Polizeibeamten nicht mit anderen Zeugenaussagen übereinstimmten und erklärte auch ausführlich die Gründe für das aggressive Verhalten unseres Mandanten.
Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.
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