Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei Diebstahl
30. November 2017: Bewährungsstrafe bei Diebstahl und 12 Voreintragungen im BZR
Trotz der Verurteilung beging unser Mandant nach der Haftentlassung abermals fünf Diebstähle. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich die finanzielle Situation unseres Mandanten gebessert habe. Deshalb war das Gericht bereit, unseren Mandanten lediglich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten zu verurteilen, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant muss also nicht wieder ins Gefängnis.
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