Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei Diebstahl

30. November 2017: Bewährungsstrafe bei Diebstahl und 12 Voreintragungen im BZR

Unser Mandant wurde bereits 12 Mal insbesondere wegen zahlreicher Diebstahlstaten verurteilt. In seiner letzten Verurteilung wurde er wegen Diebstahls zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Trotz der Verurteilung beging unser Mandant nach der Haftentlassung abermals fünf Diebstähle. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich die finanzielle Situation unseres Mandanten gebessert habe. Deshalb war das Gericht bereit, unseren Mandanten lediglich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten zu verurteilen, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.  Unser Mandant muss also nicht wieder ins Gefängnis.

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