Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Raub

30. November: Schwerer Raub und Schwangerschaftsabbruch - Bewährungsstrafe

Der Ehemann unserer Mandantin unterhielt eine längere sexuelle Beziehung zu seiner Geliebten. Die Geliebte war vom Ehemann auch Schwanger. Deshalb brach unsere Mandantin mit weiteren Beteiligten die Wohnungstür der Geliebten auf. Die zu diesem Zeitpunkt unbekleidete Geliebte wurde dann unter Vorhalt eines Messers wiederholt geschlagen und mit Gläsern beworfen. Auch wurden ihr die Haare abgeschnitten. Unter Vorhalt des Messers musste die Geliebte ihr Handy herausgeben. Die Geliebte erlitt zahlreiche Verletzungen und musste im Krankenhaus behandelt werden. An einem weiteren Tag lauerte unsere Mandantin mit einem Dritter der Geliebten auf der Straße auf und verprügelte die Geliebte abermals. Hierbei wurde auch auf den Bauch der Geliebten getreten. Hierbei rief unsere Mandantin, dass die Geliebte das Kind verlieren solle. Aufgrund dieser Vorfälle wurde unsere Mandantin verhaftet und dem Haftrichter vorgeführt. Es sollte ein Haftbefehl insbesondere wegen schweren Raubs, Körperverletzung und versuchten Schwangerschaftsabbruchs erlassen werden.

Der schwere Raub gem. § 250 StGB sieht als Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. Rechtsanwalt Dietrich wurde unmittelbar nach der Verhaftung mandatiert und wandte sich zunächst an den zuständigen Staatsanwalt und an den Haftrichter. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin zukünftig von der Geliebten fernhalten würde und eine Versorgung der Kinder unserer Mandantin im Falle einer Inhaftierung nicht gewährleistet wäre. Deshalb wurde unsere Mandantin vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Aufgrund der erheblichen Tatvorwürfe erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Berlin die Anklage vor dem Landgericht Berlin. Die Staatsanwaltschaft ging von einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren aus. Im Namen unserer Mandantin räumte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen im Wesentlichen ein. In Bezug auf den schweren Raub durch Wegnahme des Handys führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unsere Mandantin von der Wegnahme des Handys erst nach dem Geschehen Kenntnis erlangt habe. Sie selbst habe das Handy nicht weggenommen. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich die persönliche Situation unserer Mandantin dar. Nach einer mehrtägigen Hauptverhandlung, in welcher insbesondere zahlreiche Zeugen zum Vorfall Schwangerschaftsbruch befragt wurden, wurde unsere Mandantin entsprechend des Antrages von Rechtsanwalt Dietrich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.