Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung
30. September 2024: Nötigung im Straßenverkehr – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz direkt an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Nötigung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug hierfür unter anderem vor, dass der andere Verkehrsteilnehmer zuvor den Seitenspiegel unseres Mandanten touchiert hatte und einfach weiter gefahren war und dass unser Mandant den anderen Verkehrsteilnehmer lediglich zum Stehenbleiben habe animieren wollen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Nötigung im Straßenverkehr daher mangels Tatnachweises ein.
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