Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung

30. September 2024: Nötigung im Straßenverkehr – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr geführt. Zwischen dem Fahrzeug unseres Mandanten und dem Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers war es zu einem Zusammenstoß gekommen. Der andere Verkehrsteilnehmer hatte daraufhin Anzeige gegen unseren Mandanten erstattet und unserem Mandanten vorgeworfen, dass unser Mandant vor dem Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge vor sein Fahrzeug gewechselt hatte, um diesen bis zum Stillstand auszubremsen. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Verteidigung in seinem Fall. 

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz direkt an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Nötigung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug hierfür unter anderem vor, dass der andere Verkehrsteilnehmer zuvor den Seitenspiegel unseres Mandanten touchiert hatte und einfach weiter gefahren war und dass unser Mandant den anderen Verkehrsteilnehmer lediglich zum Stehenbleiben habe animieren wollen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Nötigung im Straßenverkehr daher mangels Tatnachweises ein. 

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