Referenz

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

31. August 2022: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Cottbus führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung. Er soll den Tachowert eines Fahrzeugs manipuliert und das Scheckheft verfälscht haben. Das Fahrzeug soll danach weiter veräußert worden sein. Die Manipulation am Tachowert fiel auf, nachdem das Fahrzeug bei dem neuen Eigentümer Öl verloren hatte. Der Verkäufer des Fahrzeugs beschuldigte unseren Mandanten, die Manipulation an dem Tacho vorgenommen zu haben.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte übersenden. Nach Auswertung der Akte besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und verfasste einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Er trug vor, dass unser Mandant zwar in seiner Freizeit Fahrzeuge und deren Tachos repariert. Dazu seien im Einzelfall auch Korrekturen am Tachowert erforderlich. Da es sich allerdings um notwendige Reparaturen handelte, seien diese keinesfalls illegal. Es sei auch noch nie zu Beanstandungen gekommen. Unserem Mandanten waren zudem weder der Käufer noch der Verkäufer des Fahrzeugs bekannt. Allerdings war der Verkäufer des Fahrzeugs ausweislich seines Facebook-Profils bei der Dekra tätig. Er hatte also viele Kontakte zu Personen, die technisch in der Lage gewesen wären, Tachos zu verfälschen. Dass unser Mandant den Tacho verfälscht hatte, war deshalb für Rechtsanwalt Dietrich nicht nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft Cottbus folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

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