Referenz
Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung
31. August 2022: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte übersenden. Nach Auswertung der Akte besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und verfasste einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Er trug vor, dass unser Mandant zwar in seiner Freizeit Fahrzeuge und deren Tachos repariert. Dazu seien im Einzelfall auch Korrekturen am Tachowert erforderlich. Da es sich allerdings um notwendige Reparaturen handelte, seien diese keinesfalls illegal. Es sei auch noch nie zu Beanstandungen gekommen. Unserem Mandanten waren zudem weder der Käufer noch der Verkäufer des Fahrzeugs bekannt. Allerdings war der Verkäufer des Fahrzeugs ausweislich seines Facebook-Profils bei der Dekra tätig. Er hatte also viele Kontakte zu Personen, die technisch in der Lage gewesen wären, Tachos zu verfälschen. Dass unser Mandant den Tacho verfälscht hatte, war deshalb für Rechtsanwalt Dietrich nicht nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft Cottbus folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.
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