Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

23. August 2023: Bedrohung eines Polizeibeamten – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Bedrohung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen sich nicht im Dienst befindlichen Polizeibeamten, mit Gewalt und dem Tod gedroht zu haben. Auch soll er abfällige Aussagen über Polizisten getätigt haben.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Aussagen der anzeigenden Person in mehreren Punkt falsch waren. Dieser erweckte den Eindruck, dass er und unser Mandant sich nicht kennen würden, wobei sie fast direkte Nachbarn sind. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass es sich auch um einen Racheakt handeln könnte, da unser Mandant ihn vor ein paar Jahren wegen Nötigung angezeigt hatte.

Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt für Strafrecht: Bedrohung

16. Februar 2023: Bedrohung der Ex-Freundin – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Mit einer Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin geschubst und bedroht zu haben, indem er vor ihrem Gesicht Schläge antäuschte. Daraufhin verschwand er mit der zwei-jährigen Tochter, wobei er kurz danach von der Polizei angehalten wurde.

Unser Mandant hat infolgedessen Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass gegen unseren Mandanten kein hinreichender Tatverdacht bestand. In einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant vor seiner Ex-Freundin die Polizei alarmierte, als diese vor der gemeinsamen Tochter laut wurde und ihm die angebliche Bedrohung unterstellte. Erst danach rief sie auch selber die Polizei. Außerdem führte Rechtsanwalt Dietrich auf, dass keine weiteren Beweismittel vorhanden sind, die die Version der Ex-Freundin bestätigen können. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

23. Februar 2022: Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant wohnte in einer Wohngemeinschaft. Mit einer seiner Mitbewohnerinnen kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen, da diese den Putzplan nicht einhalten wollte. Als es dann zum wiederholten Mal zu einem Streit wegen ihrem Verhalten kam, eskalierte die Situation und unser Mandant forderte seine Mitbewohnerin auf, auszuziehen. Im Laufe dieses Streits soll unser Mandant seiner Mitbewohnerin dann damit gedroht haben, sie umbringen und schlagen zu wollen. Der Streit soll mit einem Handy aufgenommen worden sein. Aus diesem Grund wurde gegen unseren Mandanten Strafanzeige wegen Bedrohung erstattet.

Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftrage ihn mit seiner Verteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte richtete sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unser Mandant seit einiger Zeit an psychischen Problemen leidet. Zudem war er am Abend des Vorfalls auch gesundheitlich angeschlagen und angetrunken. Es sei zwar zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, jedoch sei nicht geklärt, dass unser Mandant seine Mitbewohnerin tatsächlich mit dem Tode bedroht haben soll. Auch den Videoaufnahmen, deren Verwertbarkeit ohnehin zweifelhaft ist, sei eine solche Bedrohung nicht zu entnehmen. Rechtsanwalt Dietrich legte auch dar, dass die Mitbewohnerin juristische Fachkenntnisse hat und es daher möglich sei, dass diese sich der Erforderlichkeit der Verbrechensandrohung bewusst war und die Todesdrohung daher hinzugefügt habe. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich unser Mandant seit dem Vorfall in psychotherapeutischer Behandlung befindet. Angesichts dessen war die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung mit Waffen

01. November 2021: Vorwurf der Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe - Einstellung mangels Tatnachweises

Im Rahmen einer Auseinandersetzung in Berlin Adlershof soll unser Mandant seine Schreckschusswaffe gezückt, auf einen Zeugen gerichtet und geschossen haben. Die herbeigerufenen Polizeibeamten hatten nach der Festnahme unseres Mandanten und seiner Lebensgefährtin am Ort des Geschehens eine Patronenhülse aufgefunden. Dies soll darauf hingedeutet haben, dass die Waffe im Rahmen der Auseinandersetzung durch unseren Mandanten abgefeuert worden ist. In einer späteren Zeugenvernehmung hatte seine Lebensgefährtin zudem eingeräumt, dass sich unser Mandant mit der Waffe gegen einen Angriff des Zeugen verteidigen wollte. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung mit Waffen ein.

Aus diesem Grund ließ sich unser Mandant von Rechtsanwalt Dietrich verteidigen. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich anhand der Aussagen der Zeugen herausarbeiten, dass gegen unseren Mandanten kein hinreichender Tatverdacht bestand. Er beantragte gegenüber der Staatsanwaltschaft daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich auch erzielen, dass die Aussagen der Lebensgefährtin gegenüber der Polizei nicht verwertet werden konnten. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren daher mangels Tatnachweises eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung

13. April 2021: Hausfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung durch Schlag mit einem Holzknüppel – Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage

Im Rahmen einer Nachbarschaftsstreitigkeit soll unsere Mandantin unbefugt in die Wohnung ihrer Nachbarin eingedrungen sein und diese trotz Aufforderung nicht verlassen haben. Im Anschluss darauf soll unsere Mandantin ihrer Nachbarin an den Haaren gezogen und mit einem Holzknüppel mehrmals auf sie eingeschlagen haben. Zu einem anderen Zeitpunkt soll unsere Mandantin ihre Nachbarin beleidigt und mit Gewalt gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte aus diesem Grund wegen Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung sowie Bedrohung Anklage erhoben.

Nach Zugang der Anklageschrift bei unserer Mandantin hatte sie zunächst Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn mit ihrer Verteidigung beauftragt. In einem Schreiben an das Gericht regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Darin hatte Rechtsanwalt Dietrich den eigentlichen Hergang des Geschehens schildern können. Das Amtsgericht wollte dennoch zunächst von einer Hauptverhandlung nicht absehen und sowohl unsere Mandantin, als auch ihre Nachbarin vernehmen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an den Vorwürfe gegen unsere Mandantin wecken, indem er darstellte, dass sie sich lediglich gegen den Angriff ihrer Nachbarin zur Wehr gesetzt hatte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich auf Widersprüche in den Aussagen der Zeugin hinweisen. Das Gericht erklärte sich deshalb bereit, das Verfahren, wie bereits zu Beginn von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

18. März 2019: Bedrohung – Einstellung wegen Geringfügigkeit trotz Bewährungsbrauch

Das Bundeszentralregister enthält über unseren Mandanten bereits Eintragungen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Raubes. Wegen Raubes wurde unser Mandant zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Innerhalb der Bewährung erhielt unser Mandant eine weitere Anzeige wegen Bedrohung. Der Anzeigenerstatter beschuldigte unseren Mandanten, ihn mit einem Totschläger gedroht zu haben. Hintergrund war, dass unser Mandant stark auf die Lebensgefährtin des Anzeigenerstatters eingewirkt haben soll.

Als sich der Anzeigenerstatter schützend vor seine Lebensgefährtin gestellt hat, soll unser Mandant einen Totschläger aus der Tasche gezogen haben. Der Anzeigenerstatter und die Lebensgefährtin haben hierauf die Flucht ergriffen, wurden aber zunächst weiterhin durch unseren Mandanten verfolgt. Hierbei soll unser Mandant wiederholt gerufen haben, den Anzeigenerstatter totzuschlagen. Der Anzeigenerstatter informierte unmittelbar danach die Polizei, die unseren Mandanten am vermeintlichen Tatort antraf. Mit der Vorladung als Beschuldiger meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst im Ermittlungsverfahren die Amtsanwaltschaft Berlin von einer Verfahrenseinstellung zu überzeugen. Aufgrund der offenen Bewährung war die Amtsanwaltschaft Berlin hierzu nicht bereit. Nach Anklageerhebung wegen Bedrohung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Verfahrensstand mit dem zuständigen Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich wies hierbei insbesondere auf die Schwachstellen der Anklage hin. Er brachte ebenfalls zum Ausdruck, dass wohl eine längere Verhandlung notwendig sei, um das Geschehen aufzuklären. Hierdurch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin von einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage überzeugen. Es droht deshalb nun auch kein Bewährungswiderruf. 

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

18. November 2015: Freispruch vom Vorwurf der Bedrohung

Unser Mandant hatte einen Strafbefehl erhalten, in welchem ihm vorgeworfen wurde, in einem Wohnhaus eine andere Mieterin mit der Äußerung, sie und ihre Kinder umzubringen, bedroht zu haben. Rechtsanwalt Dietrich erhob gegen den Strafbefehl Einspruch. In der Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf. Er legte dar, dass es wiederholt zu Streitigkeiten zwischen der Anzeigenerstatterin und unserem Mandanten gekommen war. Der angeklagte Sachverhalt sei erfunden und die Anzeige lediglich aus Rache erfolgt. In der Vernehmung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Deshalb wurde unser Mandant schließlich freigesprochen.