Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich aus den vergangenen Jahren

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2006

Um mehr über die genannten Strafprozesse aus dem Jahr 2006 zu erfahren, klicken Sie auf den entsprechenden Link!
 
Fachanwalt Strafrecht: Betrug

15. Dezember 2006 Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Abrechnungsbetruges in Höhe von fast 50.000 €

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung hatte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet, weil der Verdacht aufgekommen war, dass in einer Zahnarztpraxis in Berlin-Tiergarten Kostenpläne und Kostenübernahmeschreiben manipuliert und dadurch zu hohe Behandlungskosten von insgesamt fast 50.000 € abgerechnet wurden. Der Vorwurf betraf eine Zahnarztpraxis, in der unsere Mandantin arbeitete. Die Inhaberin der Praxis sagte in Begleitung ihres Rechtsanwalts umfassend zu den Tatvorwürfen bei der Polizei aus. Dort äußerte sie auch den Verdacht, dass unsere Mandantin als zuständige Angestellte in der Praxis die Kostenpläne durch falsche Stempel manipuliert haben soll. Sodann legte die Praxisinhaberin ein Schreiben vor, nach dem unsere Mandantin die Tat in einem internen Gespräch bereits gestanden und dies mit ihrer Unterschrift auch bestätigt hatte.

Als unsere Mandantin daraufhin als Beschuldigte bei der Polizei vorgeladen wurde, wandte sie sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der strafrechtlichen Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht und verfasste dann einen mehrseitigen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft mit der Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Weil unsere Mandantin die Tat bereits gestanden hatte, konzentrierte sich Rechtsanwalt Dietrich darauf, in seinem Schriftsatz die weiteren Zusammenhänge der vorgeworfenen Tat darzulegen. So gelang es Rechtsanwalt Dietrich herauszuarbeiten, dass sich unsere Mandantin bereits vor der Tat in erheblichen persönlichen und finanziellen Schwierigkeiten befand, von denen sie überfordert war und deshalb Fehler bei ihrer Arbeit machte. In der Manipulation der Kostenpläne sah sie die einzige Möglichkeit, diese Fehler wieder auszugleichen. Im Ergebnis stellte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unsere Mandantin ihre Arbeit stets zuverlässig ausgeführt und die Behandlungspläne allein aufgrund ihrer situativen Überforderung verändert habe und daher die Schuld unserer Mandantin auch nicht so schwer sei. Die Staatsanwaltschaft folgte schließlich der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren trotz der hohen Schadenssumme von fast 50.000 € gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung ein.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

11. Oktober 2006 Einstellung des Verfahrens bei Ladendiebstahl mit einem Warenwert von über 1.300,00 €

Unsere Mandantin meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich eine Woche vor einer angesetzten Hauptverhandlung. Ihr wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in einem Kaufhaus in Berlin Charlottenburg Bekleidungsstücke im Werte von mehr als 1.300,00 € entwendet zu haben.

Unsere Mandantin war über die angesetzte Hauptverhandlung sehr erschrocken. Sie hatte versucht, sich im Ermittlungsverfahren selbst zu verteidigen. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unsere Mandantin auf die anstehende Verhandlung vor. Auch übersandte er noch vor der Verhandlung einen umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht, in welchem er darlegte, dass es zum Ladendiebstahl aufgrund einer emotionalen Überforderung unserer bisher nicht vorbestraften Mandantin gekommen sei. Rechtsanwalt Dietrich legt ärztliche Atteste bei, aus denen hervorging, dass unsere Mandantin bereits seit geraumer Zeit medikamentös behandelt wurde. In der Hauptverhandlung stellte Rechtsanwalt Dietrich nochmals ausführliche die Lebensgeschichte unserer Mandantin dar. Das Gericht war deshalb bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 600,00 € an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Unsere Mandantin war hierüber sehr erfreut.

Fachanwalt Strafrecht: Kein Eintrag im Führungszeugnis bei nicht geringer Menge Drogen (Cannabis)

11. August 2006 Kein Eintrag im Führungszeugnis bei Drogenbesitz in nicht geringen Mengen

Bei unserem Mandanten wurde ein Durchsuchungsbeschluss wegen eines vermeintlichen Einbruchdiebstahls in dessen Wohnung in Berlin Hakenfelde vollstreckt. Im Rahmen dieser Durchsuchung wurde durch die Polizei eine Cannabisplantage als sogenannter Zufallsfund sichergestellt. Insgesamt wurden neben umfangreichen Anbauequipment wie z.B. Growboxen, Wärmelampen und Ventilatoren 500 Gramm Cannabis aufgefunden.

Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eingeleitet. Der konkrete Tatvorwurf lautete Anbau und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das BtMG sieht für diesen Verstoß eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Es handelt sich somit um ein Verbrechen. In der angesetzten Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht konnte Rechtsanwalt Dietrich zunächst das Gericht und die Staatsanwaltschaft überzeugen, von einem minderschweren Fall auszugehen. Unser Mandant war nicht vorbestraft und er hatte lediglich Cannabis als sogenannte weiche Droge angebaut um sich aufgrund einer Erkrankung selbst zu Therapieren. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer dann eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Auch sollte unser Mandant einen Bewährungshelfer erhalten. Rechtsanwalt Dietrich stellte in seinem Plädoyer nochmals dar, dass unser Mandant krankheitsbedingt auf Cannabis zu Therapiezwecken zurückgegriffen hatte. Aufgrund der Gesamtumstände sei die Verhängung von lediglich 90 Tagessätzen sinnvoll, um zu verhindern, dass unser Mandant einen Eintrag im Führungszeugnis erhalten würde. Das Gericht schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an, und verhängte lediglich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Diese Verurteilung führt nicht zu einem Eintrag im Führungszeugnis.

Fachanwalt Strafrecht: Einstellung im Jugendstrafrecht

02. Juni 2006 Einstellung im Jugendstrafrecht bei Ladendiebstahl

Unsere 20-Jährige Mandantin hatte gemeinschaftlich mit einem von der Berliner Polizei nicht ermittelten Bekannten in Berlin Mitte einen Ladendiebstahl im Supermarkt begangen. Es wurden drei Flaschen Schnaps im Wert von fünfzig Euro entwendet.

Der Ladendiebstahl wurde von einem Detektiv beobachtet. Der Bekannte ist, nachdem er den Ladendetektiv bemerkt hatte, aus dem Supermarkt geflüchtet. Unsere Mandantin hatte bereits zwei Einträge wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung im Bundeszentralregister. Trotz dieser Voreintragungen konnte Rechtsanwalt Dietrich in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin Moabit darlegen, dass sich unsere Mandantin seit dem Ladendiebstahl weiterentwickelt hatte. Insbesondere hatte sie eine Ausbildung begonnen. Deshalb war der Jugendrichter bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.