Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2017

Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei 8 Diebstählen trotz 29 Vorstrafen

19 Dezember 2017: Bewährungsstrafe bei 8 Ladendiebstählen und 29 Eintragungen im Führungszeugnis

Unser gegenwärtig in einer JVA inhaftierter Mandant meldete sich erstmals bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihn mehrere Anklagen zugestellt worden sind. Ihm wurden 8 Ladendiebstähle in Berlin Lichtenberg und Berlin Marzahn, im wesentlichen Elektroartikel und Kosmetik mit einem Gesamtwert von über 1.200 Euro zu Last gelegt.

Weiterhin ist er in sieben Fällen ohne Fahrschein gefahren (Schwarzfahren). Problematisch war, dass unser Mandant bereits 29 Eintragungen in seinem Führungszeugnis hatte. Überwiegend handelte es sich um Diebstähle. Unser Mandant hatte deshalb bereits mehrere Jahre im Gefängnis verbracht. Rechtsanwalt Dietrich konnte in der Verhandlung das Gericht davon überzeugen, dass es zu einer deutlichen Stabilisierung unseres Mandanten, insbesondere auch aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und Gesundheitszustandes gekommen sei. Er würde mittlerweile ihm angebotene Hilfe annehmen. Die Diebstähle könne sich unser Mandant nicht erklären. Sie standen wohl im Zusammenhang mit einem regelmäßigen Alkoholkonsum und einer nicht stark ausgeprägten Kleptomanie. Deshalb war das Amtsgericht zunächst bereit, das Schwarzfahren einzustellen. Obwohl sich unser Mandant gegenwärtig in Haft befindet, verhängte das Amtsgericht für die acht Diebstähle in Berlin Lichtenberg und Berlin Marzahn lediglich eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant hatte mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und damit mit einer Anschlussnotierung gerechnet. Nun steht einer Haftentlassung nichts mehr im Wege.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Widerstand / Beleidigung

14. Dezember 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte

Unsere Mandantin war mit ihrem Freund in heftigen Streit geraten. Deshalb wurde die Polizei zu der Wohnung unserer Mandantin in Berlin-Hellersdorf gerufen. Als die Polizeibeamten vor Ort waren, zeigte sich unsere Mandantin auch diesen gegenüber sehr aggressiv, beleidigte die Polizisten und trat sogar einem Beamten gegen das Schienbein. Aus diesem Grunde wurde unsere Mandantin festgenommen und gegen sie ein Strafverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

Mit der Vorladung zur polizeilichen Vernehmung wandte sich unsere Mandantin an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gründlich durchgesehen und das Ermittlungsergebnis bewertet hatte, regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz herausarbeiten, dass sich unsere Mandantin zum Tatzeitpunkt in einer besonders schwierigen emotionalen Situation befand. Hintergrund war die zerrüttete Beziehung unserer Mandantin, die auch zu dem Streit mit ihrem Freund geführt hatte. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass das Eintreffen von mehreren Polizeibeamten unsere Mandantin zusätzlich verunsicherte, weshalb sie derart gereizt reagierte. Unter Hinweis auf diese besonderen Umstände schlug Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an einen Verein der Polizei einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich auf diesen Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich ein. Unsere Mandantin war sehr froh, dass das Strafverfahren auf diese Weise, insbesondere ohne eine Verurteilung, erledigt werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Untreue

11. Dezember 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Veruntreuung von Vereinsgeldern

Die Staatsanwaltschaft Potsdam führte gegen unsere Mandantin ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gemäß § 266 StGB. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses bei einem gemeinnützigen Verein mit dem Geschäftsführer unberechtigte Gehaltszahlungen vereinbart zu haben, wodurch sie dem Verein einen finanziellen Nachteil zugefügt haben soll.

Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt hatte, forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft an. Nach gründlicher Durchsicht der insgesamt fast 1000 Seiten umfassenden Akten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In seinem Schreiben konnte Rechtsanwalt Dietrich zunächst glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin von einer ordnungsgemäßen Gehaltserhöhung ausging, wie sie ihr von dem Geschäftsführer mit der Begründung einer gewachsenen Verantwortung für den Verein mitgeteilt worden war. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Zusammenhang detailliert nachweisen, dass unserer Mandantin tatsächlich entsprechend mehr Aufgaben mit einem größeren Umfang zugeteilt worden waren. Rechtsanwalt Dietrich konnte zudem darlegen, dass unsere Mandantin grundsätzlich nicht in entsprechende geschäftliche Vorgänge involviert war. Des Weiteren hob Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft die besonderen persönlichen Lebensumstände unserer Mandantin hervor und führte aus, dass eine strafrechtliche Verurteilung schwerwiegende Konsequenzen für den weiteren Berufs- und Lebensweg unserer Mandantin hätte. Die Staatsanwaltschaft war nach diesen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

08. Dezember 2017: Beleidigung von Mitarbeitern des Ordnungsamtes – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unser Mandant hatte im Rahmen der Parkraumüberwachung in Berlin-Friedrichshain ein „Knöllchen“ erhalten, weil er mit seinem Auto mehr als 20 Minuten im absoluten Halteverbot stand. Als unser Mandant die Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor Ort antraf, äußerte er sein Unverständnis über die Maßnahme und bat darum, den Strafzettel zurückzunehmen. Weil sich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes aber nicht von der Verhängung des Bußgeldes abbringen ließen, soll unser Mandant geflucht und in Richtung der Mitarbeiterin die Worte „kleine Nutte“ gesagt haben, wodurch sich diese beleidigt fühlte.

Unmittelbar nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Verteidigung unseres Mandanten übernommen hatte, forderte er die Ermittlungsakte an und wertete das Ermittlungsergebnis aus. Anschließend wandte er sich an die zuständige Amtsanwaltschaft Berlin und regte an, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte anhand der Ermittlungsakte darlegen, dass die Konfrontation nicht allein von unserem Mandanten ausging, sondern auch seitens der Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei der Kontrolle eine aufgereizte Stimmung erzeugt wurde. Schließlich waren die Amtsanwaltschaft und das zuständige Amtsgericht bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

04. Dezember 2017: Verfahrenseinstellung trotz Unfallflucht mit Sachschaden über 1.000 €

Auf einem engen Straßenabschnitt bei Schöneiche (Brandenburg) war unser Mandant mit einem anderen Auto kollidiert. Bei dem anderen Fahrzeug entstand ein Sachschaden von über 1000 Euro. Nach dem Unfall fuhr unser Mandant mit seinem Auto davon, ohne die erforderlichen Angaben zu machen. Dieses Verhalten stellt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB dar. Mehrere Zeugen hatten den Unfallhergang beobachtet und sich das Kennzeichen unseres Mandanten notiert. Zudem konnte unser Mandant bei der Prüfung einer polizeilichen Wahllichtbildvorlage als Täter identifiziert werden.

Als unser Mandant daraufhin eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte nach seiner Mandatierung die Ermittlungsakte an und untersuchte den Akteninhalt. Anschließend regte er gegenüber der Amtsanwaltschaft an, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Obwohl unser Mandant anhand des ermittelten Autokennzeichens sicher als Unfallverursacher festgestellt werden konnte und auch mehrere Zeugen die Unfallflucht unseres Mandanten bestätigten, sodass eine Verurteilung wahrscheinlich war, erreichte Rechtsanwalt Dietrich mit seinem Schriftsatz eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Unser Mandant war Rechtsanwalt Dietrich sehr dankbar, dass das Strafverfahren trotz der belastenden Umstände mit seiner Hilfe einen derart positiven Abschluss fand.  

Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei Diebstahl

30. November 2017: Bewährungsstrafe bei Diebstahl und 12 Voreintragungen im BZR

Unser Mandant wurde bereits 12 Mal insbesondere wegen zahlreicher Diebstahlstaten verurteilt. In seiner letzten Verurteilung wurde er wegen Diebstahls zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Trotz der Verurteilung beging unser Mandant nach der Haftentlassung abermals fünf Diebstähle. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich die finanzielle Situation unseres Mandanten gebessert habe. Deshalb war das Gericht bereit, unseren Mandanten lediglich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten zu verurteilen, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.  Unser Mandant muss also nicht wieder ins Gefängnis.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl in besonders schwerem Fall

28. November 2017: Diebstahl in besonders schwerem Fall – Einstellung in Hauptverhandlung.

Die Berliner Polizei beobachte unseren Mandanten und eine weitere Person in Berlin Charlottenburg, da sie sich nachts auffällig bewegten. Tatsächlich begaben die zwei sich zu einem Parkscheinautomaten und versuchte diesen nach Aussage der Polizeibeamten abzubrechen.

Als dieses misslang begaben sie sich wieder zum Fahrzeug unseres Mandanten, wo die beiden von der Polizei festgenommen worden. In der Fahrertür fand die Polizei Reizgas, weshalb Ermittlungen wegen Diebstahl mit Waffen  und wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall  geführt wurden. Der Bekannte unsere s Mandanten war noch Heranwachsender, weshalb alle beide vor dem Jugendgericht angeklagt wurden. Nach Anklageerhebung setzte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an das Jugendgericht mit dem Beweisergebnis auseinander. Insbesondere bestritt er die Wahrnehmungen der Polizei. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass sich das Reizgas immer im Fahrzeug befunden habe, und deshalb wenigstens ein Diebstahl mit Waffen nicht nachweisbar sei. Das Jugendgericht ging deshalb von einer konfrontativen Hauptverhandlung aus und trennte unseren Mandanten ab. In der dann ein Jahr später erneut angesetzten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten besprach Rechtsanwalt Dietrich die Beweissituation mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Insbesondere zweifelte Rechtsanwalt Dietrich daran, dass die Polizeibeamten tatsächlich die von ihnen geschilderten Wahrnehmungen hätten treffen können. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich überzeugend darlegen, dass mittlerweile nicht mehr mit neuen Straftaten durch unseren Mandanten zu rechnen sei. Deshalb war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 600,00 € einzustellen. Der Diebstahl mit Waffen ist mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe und der Diebstahl in besonders schwerem Fall mit einer Mindeststrafe von drei Monaten bedroht.