Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2018

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Raub

30. November: Schwerer Raub und Schwangerschaftsabbruch - Bewährungsstrafe

Der Ehemann unserer Mandantin unterhielt eine längere sexuelle Beziehung zu seiner Geliebten. Die Geliebte war vom Ehemann auch Schwanger. Deshalb brach unsere Mandantin mit weiteren Beteiligten die Wohnungstür der Geliebten auf. Die zu diesem Zeitpunkt unbekleidete Geliebte wurde dann unter Vorhalt eines Messers wiederholt geschlagen und mit Gläsern beworfen. Auch wurden ihr die Haare abgeschnitten. Unter Vorhalt des Messers musste die Geliebte ihr Handy herausgeben. Die Geliebte erlitt zahlreiche Verletzungen und musste im Krankenhaus behandelt werden. An einem weiteren Tag lauerte unsere Mandantin mit einem Dritter der Geliebten auf der Straße auf und verprügelte die Geliebte abermals. Hierbei wurde auch auf den Bauch der Geliebten getreten. Hierbei rief unsere Mandantin, dass die Geliebte das Kind verlieren solle. Aufgrund dieser Vorfälle wurde unsere Mandantin verhaftet und dem Haftrichter vorgeführt. Es sollte ein Haftbefehl insbesondere wegen schweren Raubs, Körperverletzung und versuchten Schwangerschaftsabbruchs erlassen werden.

Der schwere Raub gem. § 250 StGB sieht als Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. Rechtsanwalt Dietrich wurde unmittelbar nach der Verhaftung mandatiert und wandte sich zunächst an den zuständigen Staatsanwalt und an den Haftrichter. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin zukünftig von der Geliebten fernhalten würde und eine Versorgung der Kinder unserer Mandantin im Falle einer Inhaftierung nicht gewährleistet wäre. Deshalb wurde unsere Mandantin vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Aufgrund der erheblichen Tatvorwürfe erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Berlin die Anklage vor dem Landgericht Berlin. Die Staatsanwaltschaft ging von einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren aus. Im Namen unserer Mandantin räumte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen im Wesentlichen ein. In Bezug auf den schweren Raub durch Wegnahme des Handys führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unsere Mandantin von der Wegnahme des Handys erst nach dem Geschehen Kenntnis erlangt habe. Sie selbst habe das Handy nicht weggenommen. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich die persönliche Situation unserer Mandantin dar. Nach einer mehrtägigen Hauptverhandlung, in welcher insbesondere zahlreiche Zeugen zum Vorfall Schwangerschaftsbruch befragt wurden, wurde unsere Mandantin entsprechend des Antrages von Rechtsanwalt Dietrich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

28. November: Körperverletzung - Freispruch

Durch das Amtsgericht Tiergarten wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl wegen Körperverletzung erlassen. Als Strafe sah der Strafbefehl eine Geldstrafe vor. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Nachbarschaftsstreiterei seinen Untermieter geschlagen und beleidigt zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Auch nahm Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Im Anschluss besprach Rechtsanwalt Dietrich den Inhalt der Ermittlungsakte mit unserem Mandanten. Unser Mandant bestritt die Vorwürfe. Gegenüber Rechtsanwalt Dietrich gab er an, dass er vom Untermieter beleidigt und geschlagen worden sein soll. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten gab Rechtsanwalt Dietrich eine mündliche Erklärung für unseren Mandanten ab. Unser Mandant musste zur Sache keine Angaben machen. In der Befragung des Belastungszeugen konnte Rechtsanwalt Dietrich den Zeugen in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Deshalb schloss sich das Amtsgericht Tiergarten dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich an. Unser Mandant wurde durch das Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei Einbruchsdiebstahl

26. November: Bewährungsstrafe bei Einbruchsdiebstahl trotz zahlreicher Vorstrafen

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er vom Amtsgericht Gemünden a. Main eine Anklageschrift erhalten hatte. In dieser Anklageschrift warf ihm die Staatsanwaltschaft Würzburg vor, in zwei Schulen eingebrochen zu sein und dort Wertgegenstände entwendet zu haben. Hierbei soll er Gegenstände von mehr 2.000,00 € entwendet und einen Sachschaden von fast 20.000,00 € verursacht haben. Unser Mandant wurde bereits wiederholt verurteilt. Das Bundeszentralregister wies Insbesondere Einträge wegen Diebstahls auf. Insgesamt wurde unser Mandant in der Vergangenheit wegen über 80 Einbrüchen verurteilt. In der Anklageschrift führte die Staatsanwaltschaft Würzburg aus:

Der Angeschuldigte ist ein geübter, gänzlich unbelehrbarer Straftäter. … Die oben benannten Verurteilungen sowie das mehrmalige Verbüßen von Freiheitsstrafen waren nur allzu offensichtlich nicht geeignet, den Angeschuldigten von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Der Angeschuldigte steht den Geboten der Rechtsordnung vielmehr erschreckend gleichgültig gegenüber und ist nicht willens, seine Lebensführung in einer Weise zu verändern, die ihn in die Lage versetzen würde, straffrei zu leben. Der Angeschuldigte offenbart eine besorgniserregend rechtsfeindliche Gesinnung. Augenscheinlich nimmt der Angeschuldigte die Rechtsordnung, die Gerichte und deren Urteile überhaupt nicht ernst.“

Da unser Mandant kein Vertrauen in die Rechtsanwälte an seinem Wohnsitz hatte, wendete er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht. Hierbei stellte er fest, dass die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls beantragt hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb sofort Kontakt mt dem Gericht auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht überzeugen, keinen Haftbefehl zu erlassen. Vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mit dem zuständigen Richter am Amtsgericht Gmünd und der Staatsanwaltschaft Würzburg. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass die aktuellen Einbrüche nicht mit den früheren Verurteilungen im Zusammenhang stehen. Vielmehr hat sich unser Mandant gegenwärtig in einer schwierigen persönlichen Situation befunden. Die Staatsanwaltschaft sah keine Möglichkeiten der Bewährung. Aufgrund der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich wurde unser Mandant lediglich zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Danach wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Schulen und vereinbarte eine geringe Ratenzahlung durch unseren Mandanten. Im ersten Termin vor dem Landgericht Würzburg war die Staatsanwaltschaft weiterhin nicht bereit, von der Vollstreckung der Freiheitsstrafe abzusehen. Rechtsanwalt Dietrich regte deshalb an, ein Gutachten über die Schuldfähigkeit unseres Mandanten einzuholen. Diesem Vorschlag schloss sich das Landgericht Würzburg an. Durch die Einholung des Gutachtens gab es weitere erhebliche zeitliche Verzögerungen. Der Gutachter kam zum Ergebnis, das man nicht sicher ausschließen könne, dass die Schuldfähigkeit gemindert sei. In der Zwischenzeit hatte unser Mandant erfolgreich mehrere Prüfungen bestanden. Aufgrund des mittlerweile eingetretenen Zeitablaufs, der angefangen Schadenswidergutmachung und der positiven Entwicklung unseres Mandanten wurde dieser schließlich durch das Landgericht Würzburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch

23. November: Bewährungsstrafe bei Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch

Unsere Mandantin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie mit fast zwei kg Haschisch Handel getrieben hatte. Aufgrund eines Hinweises gegenüber der Polizei wurde kurze Zeit danach abermals die Wohnung unserer Mandantin durchsucht. Hier wurden wieder 500 Gramm Cannabis gefunden, welche zum Verkauf bestimmt waren. Es handelte sich um eine nicht geringe Menge, weshalb ein Verbrechen gem. § 29a BtMG vorlag.

Bei einem Verstoß gegen § 29a BtMG sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Nach der Hausdurchsuchung wandte sich unsere Mandantin völlig aufgelöst an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt mit der Polizei auf. Hierdurch konnte verhindert werden, dass die Polizei nun von einer Fluchtgefahr ausging. Rechtsanwalt Dietrich besprach dann ausführlich den Verfahrensstand mit unserer Mandantin. Insbesondere empfahl er ihr, von Berlin Tempelhof nach Berlin Spandau umzuziehen und eine psychologische Straftataufarbeitung vorzunehmen. Auch wandte sich unsere Mandantin an die Drogenberatung und führte regelmäßige freiwillige Drogenkontrollen durch. Nachdem sich unsere Mandantin deutlich stabilisiert hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Gericht an, die Gerichtshilfe zu bitten eine Stellungnahme abzugeben. Nach mehreren Gesprächen mit unserer Mandantin bestätigte die Gerichtshilfe die positive Entwicklung unserer Mandantin. In der Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft wegen des einschlägigen Bewährungsbruchs eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass man sich als Strafverfolgungsbehörde bei einer erneuten Bewährungsstrafe lächerlich machen würde. Der erneute Verstoß gegen das BtMG könnte nur eine unbedingte Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Das Gericht griff aber die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich auf, und verurteilte unsere Mandantin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe.

 

Fachanwalt Strafrecht: Räuberische Erpressung

20. November: Anklage wegen räuberischer Erpressung – Einstellung in Hauptverhandlung

Im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn konnte unser Mandant kein Ticket vorlegen. Deshalb sollte unser Mandant seine Personalien angeben und mittels Ausweis belegen. Unser Mandant gab lediglich seinen Namen an. Er weigerte sich, sein Geburtsdatum zu benennen und einen Ausweis vorzulegen. Deshalb riefen die Kontrolleure die Polizei. Unser Mandant war hiermit nicht einverstanden und versuchte, abzuhauen. Deshalb entwickelte sich eine heftige Auseinandersetzung, in welcher unser Mandant die Kontrolleure schlug und trat. Auch gegenüber der eingetroffenen Polizei weigerte sich zunächst unser Mandant sein Geburtsdatum anzugeben.

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde aufgrund des Vorfalls nicht nur ein Strafverfahren wegen Schwarzfahrens und Körperverletzung eingeleitet. Vielmehr wurde ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung geführt, weil die Staatsanwaltschaft der Auffassung war, dass unser Mandant durch die Körperverletzung verhindern wollte, dass das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben werden kann. Bei einer räuberischen Erpressung handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Nach Anklageerhebung vor dem Schöffengericht beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. Aufgrund der hohen Straferwartung wurde Rechtsanwalt Dietrich als Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten eine Erklärung ab. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass unser Mandant im Besitz eines Fahrscheins gewesen sei, diesen aber lediglich vergessen hatte. Deshalb ging es unserem Mandanten nicht um die Verhinderung der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes. Unser Mandant sei auch davon ausgegangen, dass die Kontrolleure kein Recht hatten, ihn festzuhalten. Nach der Vernehmung mehrerer, auch unbeteiligten Zeugen, war das Gericht bereit, den Vorwurf räuberische Erpressung nicht weiter aufrecht zu erhalten. Vielmehr wurde das Verfahren auf die Körperverletzung beschränkt. Da es sich bei einer Körperverletzung nicht um ein Verbrechen handelt, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Auflage einzustellen.

 

19. November 2018: Besitz von Kinderpornografie, § 184b StGB – Einstellung im Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft Halle führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB. Wie in solchen Verfahren üblich, erfolgte bei unserem Mandanten eine Hausdurchsuchung, bei der alle Datenträger unseres Mandanten beschlagnahmt wurden.

Hintergrund der Strafsache war, dass unser Mandant über E-Mail von einem gesonderten Verfolgen kinderpornografische Schriften im Sinne von § 184b StGB angefordert und erhalten hatte. Die Auswertung der Datenträger führte zum Auffinden von kinderpornografischen Schriften. Nach der Hausdurchsuchung wandte sich unser Mandant per Mail an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nach erfolgter Akteneinsicht per Brief an die Staatsanwaltschaft Halle und regte an, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte gegenüber der Staatsanwaltschaft Halle da, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres Mandanten gehandelt hat, welches er bereuen würde. Im Anschluss besprach er den Sachverhalt nochmals am Telefon mit dem zuständigen Staatsanwalt. Nach dem Gespräch war die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung hätte das Gericht als Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängen können.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15.November: Gefährliche Körperverletzung – Einstellung trotz Geständnisses

Im Rahmen einer Trennung hatte unser Mandant auf der Straße einen Hammer auf seine ehemalige Lebensgefährtin geworfen. Aufgrund der sich daraus entwickelnden Auseinandersetzung ist die Polizei am Tatort in Berlin Lichtenberg erschienen. Unser Mandant hatte gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt, den Hammer gezielt geworfen zu haben.

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen der gefährlichen Körperverletzung erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant gab gegenüber Rechtsanwalt Dietrich an, dass er unter Bewährung wegen Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stehen würde. Deshalb befürchte er im Falle einer Verurteilung eine hohe Strafe und einen Bewährungswiderruf. Die gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB wird mit Freiheitsstrafe ab 6 Monaten bestraft. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst bei der Amtsanwaltschaft Berlin Akteneinsicht. Im Anschluss daran besprach er das Strafverfahren mit der zuständigen Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch herausarbeiten, dass es sich um ein Augenblicksversagen unseres Mandanten gehandelt hat, welches er sehr bereuen würde. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwältin davon überzeugen, dass Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Zahlung von 300,00 € an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.