Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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2015
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG
07. Dezember 2015: Betreiben einer Drogenküche - Einstellung des Verfahrens nach Anklageerhebung
Das Durchsuchungsprotokoll wies etwa einhundert laufende Nummern auf. Zusammen mit der Staatsanwaltschaft und dem Ermittlungsrichter gingen die Polizisten davon aus, durch Zufall auf eine Drogenküche gestoßen zu sein. Dieser Verdacht wurde dadurch verstärkt, dass die Hauptmieterin der Wohnung keinen einzigen ihr zuzuordnenden Gegenstand in der Wohnung deponiert hatte und die Polizisten zudem in einer Schublade einen von unserem Mandanten unterzeichneten Untermietvertrag über die Wohnung sowie zahlreiche Herrenbekleidungsstücke entdeckten, obgleich offenkundig niemand in der Wohnung tatsächlich wohnte.
Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht, schrieb nach Mandatsübernahme an die Staatsanwaltschaft und beantrage, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Er wies darauf hin, dass der Tatverdacht gegen unseren Mandanten trotz des Untermietvertrags nicht hinreichend sei, weil die Betäubungsmittel und Gerätschaften auch einer anderen Person gehören könnten.
Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nun unmittelbar mit dem Gericht in Verbindung und regte an, das Verfahren informell nicht zur Entscheidung anzunehmen und die Staatsanwaltschaft, sollte diese an ihrem Tatvorwurf festhalten, gegebenenfalls um Nachermittlungen zu ersuchen. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass in der Wohnung auch auf eine andere Person ausgestellte Flugtickets nach Amsterdam gefunden worden waren. Daher sei nicht auszuschließen, dass diese Person die Drogenküche unterhalten hatte.
Das Gericht verfuhr wie angeregt und gab die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft zurück. Diese stellte das Verfahren schließlich - so wie ursprünglich von Rechtsanwalt Dietrich beantragt - mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
03. Dezember 2015: Gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz - Einstellung in Hauptverhandlung
Gegen diesen Strafbefehl legt die Anwaltskanzlei aus Nordrhein-Westfalen Einspruch ein und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung der Hauptverhandlung in Berlin.
Nach Mitteilung des Rechtsanwaltes aus Nordrhein-Westfalen war das Ziel der Verteidigung, den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zu widerlegen. Unmittelbar vor der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich den Verfahrensstand mit der zuständigen Richterin und der Staatsanwaltschaft. Bereits hier wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass ein Vorsatz bezüglich einer etwaigen gefährlichen Körperverletzung nicht zu führen sein wird. Auch sei unser Mandant nicht vorbestraft und somit eine Verfahrenseinstellung ein geeignetes Mittel der Verfahrenserledigung. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung der Polizeibeamten herausarbeiten, dass bereits der Nachweis einer etwaigen Gefährdung von anderen Personen nicht möglich ist. Insbesondere waren die Polizeibeamen ca. 50 Meter vom vermeintlichen Tatort entfernt gewesen. Beim Eintreffen am Tatort hatten bereits Ordner die Situation entschärft. Eine Identifikation der Ordner wäre sehr schwierig und langwierig geworden. Deshalb war das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin schließlich bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant ist nun weder wegen gefährlicher Körperverletzung noch wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz vorbestraft. Hierüber war er sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Untreue
24. November 2015: Untreue durch Abschluss von Stromlieferverträgen - Einstellung in der Berufungsinstanz gegen Zahlung einer Geldauflage nach mehr als dreijähriger Hauptverhandlung
Die nachfolgende Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten führte zwar ebenfalls zu einer Verurteilung. Die Geldstrafe wurde jedoch gegenüber dem Strafbefehl bereits um zwei Drittel reduziert. Gleichwohl wollte unser Mandant eine Verurteilung nicht hinnehmen. Daher legte Rechtsanwalt Dietrich gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein und entschied, im Berufungsverfahren streitig zu verhandeln.
In der zweijährigen Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin, die aufgrund zahlreicher Anträge von Rechtsanwalt Dietrich mehrfach ausgesetzt und von neuem begonnen werden musste, ging es im Wesentlichen um die Frage, ob hinreichend sicher sei, dass die Geschädigte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stromverträge bereits dement war. Unser Mandant vertrat die Ansicht, die Betreute habe ihm gegenüber erklärt, sie wolle die Begleichung der Stromrechnungen zum Dank für die langjährige Betreuung durch unseren Mandanten übernehmen.
Das Landgericht beauftragte einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie zu klären, ob die Betreute aufgrund ihrer Demenz unseren Mandanten überhaupt wirksam mit dem Abschluss von Stromlieferverträgen beauftragen konnte. In einem 27-seitigen Gutachten kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Betreute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stromlieferverträge stark dement und damit nicht mehr geschäftsfähig war. Dies würde die Strafbarkeit unseres Mandanten begründen.
Nach Zustellung des Gutachtens legte Rechtsanwalt Dietrich in einem eigenen Schriftsatz dar, dass der Gutachter in Wirklichkeit nicht in der Lage sei, den Demenzverlauf der Betreuten aus den Kranken- und Verfahrensakten zu rekonstruieren. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich dem Gutachter nach, an mehreren Stellen im Gutachten voreingenommen vorgetragen zu haben. Im Ergebnis lehnte er den Gutachter in der Hauptverhandlung wegen Befangenheit ab. Das Gericht kam dem nach einiger Diskussion auch nach. Da nunmehr seit Zustellung des Strafbefehls bereits über drei Jahre konfrontativer Hauptverhandlung vergangen waren, hatte das Landgericht ein Einsehen und stellte das Verfahren auf Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung ein. Unser Mandant war sehr zufrieden, dass er nun weiterhin als nicht vorbestraft gilt.
Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung
18. November 2015: Freispruch vom Vorwurf der Bedrohung
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
13. November 2015: Lediglich Geldstrafe wegen unerlaubten Handel mit Arzneimitteln trotz wiederholten Bewährunsbruchs
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
05. November 2015: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Einstellung des Verfahrens
Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres bisher nicht vorbestraften Mandanten handeln würde. Auch konnte Rechtsanwalte Dietrich den zuständigen Richter und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass unser Mandant sein Verhalten bereuen würde und ohne ein Geständnis die Tataufklärung schwierig bis unmöglich gewesen wäre. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 1.500,00 - an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Untreue
27. Oktober 2015: Untreue durch Einbehalten von Milchgeld mit fünfstelliger Schadenssumme - Einstellung in der Hauptverhandlung
Insgesamt soll ein Schaden in fünfstelliger Höhe entstanden sein.
Nach Durchsicht sowohl der Akte als auch der Anklageschrift konnte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Fehler feststellen. Insbesondere listete die Anklageschrift mehrere Tathandlungen auf, die sich zudem gegen verschiedene Rechtsgüter gerichtet haben sollen, und summierte die unterstellten Einzelschäden zu einem Gesamtschaden, ohne die Einzelpositionen kenntlich zu machen, sodass offen blieb, welche Handlung zu welchem Schaden geführt haben sollte. Zudem verhielt sich die Anklageschrift nicht zu dem Umstand, dass unsere Mandantin zeitweilig in Teilzeit arbeitete und damit ihre Kollegin als auch andere Angestellte der Schule Zugriff auf die Milchgeldkasse hatte.
Außerdem stellte Rechtsanwalt Dietrich ein erhebliches Mitverschulden des Arbeitgebers in den Raum, der spätestens im Rahmen der ordnungsgemäßen Erstellung eines Jahresabschlusses auf den Fehlbetrag hätte aufmerksam werden müssen, was den unterstellten Gesamtschaden erheblich gemindert hätte. Aufgrund dieser Ausführungen in der Hauptverhandlung entschied sich das Gericht, auf Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich und mit Zustimmung der übrigen Verfahrensbeteiligten das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.
Im Falle einer Verurteilung wegen Untreue mit einem derart hohen Schaden hätte unsere Mandantin zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe große Schwierigkeiten gehabt, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der den Umgang mit Geldern einschließt. Infolge der Verfahrenseinstellung gilt unsere Mandantin jedoch weiterhin als unschuldig und hat auch rasch eine neue Stelle gefunden.