Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich aus den vergangenen Jahren

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2007

Um mehr über die genannten Strafprozesse aus dem Jahr 2007 zu erfahren, klicken Sie auf den entsprechenden Link!
 
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

12. Dezember 2007 Einstellung mangels Tatnachweis bei Fälschung eines HU-Stempels im Fahrzeugschein

Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Detmold ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Unsere Mandantin hatte ihr Auto verkauft, der Käufer wollte das Auto anschließend auf seinen Namen bei der Behörde ummelden. Im Fahrzeugschein befand sich zwar ein TÜV-Stempel über eine durchgeführte Hauptuntersuchung (HU), der Käufer konnte bei der Behörde jedoch keinen Prüfbericht vorlegen, sodass die Ummeldung abgelehnt wurde. Als der Käufer unmittelbar darauf bei einer Werkstatt den Zustand des Autos überprüfen ließ, wurden erhebliche Mängel festgestellt. Nachdem der Käufer diese Mängel hat beseitigen lassen, beantragte er erneut die Ummeldung. Dabei stellte der Sachbearbeiter fest, dass der alte TÜV-Stempel im Fahrzeugschein bezüglich einer angeblich durchgeführten Hauptuntersuchung möglicherweise sogar gefälscht wurde und schickte den alten Fahrzeugschein zur Polizei. Der zuständige Polizeibeamte ordnete den Stempel dann tatsächlich als Fälschung ein, sodass der Verdacht der Urkundenfälschung auf unsere Mandantin fiel.

Unsere Mandantin erhielt daraufhin von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigte. Mit dieser wandte sie sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich wertete zunächst die Ermittlungsakten aus und beantragte dann bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies zunächst darauf hin, dass nicht geklärt sei, wer den Stempel tatsächlich in den Fahrzeugschein eingefügt hatte. Daneben legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass der Käufer des Autos der ehemalige Lebensgefährte unserer Mandantin war, der bereits vor dem Kauf das Auto regelmäßig mitbenutzt hatte und sogar als berechtigter Fahrzeugnutzer bei der Versicherung gemeldet war. Rechtsanwalt Dietrich konnte herausarbeiten, dass alle ermittelten Feststellungen zu einer Zeit erfolgt waren, in der unsere Mandantin zwar noch Eigentümerin des Autos war, das Auto faktisch aber gar nicht mehr benutzt hatte. Daher sei ein hinreichender Tatverdacht der Urkundenfälschung gegen unsere Mandantin nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft teilte diese Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.

 
Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung / Untreue / Betrug

16. Oktober 2007 Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei Vorwurf der Unterschlagung von Patientengeldern

Unsere Mandantin arbeitete in einer Zahnarztpraxis in Berlin-Reinickendorf als Assistentin. Dort war sie für die Abrechnung einzelner ärztlicher Leistungen zuständig und nahm auch Geld von Patienten entgegen. Die Inhaberin der Praxis verdächtigte unsere Mandantin, Abrechnungen nicht ordnungsgemäß erstellt und umgesetzt zu haben und zugleich bei ihrer Arbeit Patientengelder in Höhe von mindestens ca. 4.000 € unterschlagen zu haben. Die Staatsanwaltschaft leitete aufgrund dieser Vorwürfe ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung, des Betruges und der Untreue ein.

Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung beauftragt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich umgehend Akteneinsicht und prüfte die erhobenen Tatvorwürfe. Schließlich stellte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft den Antrag, das Ermittlungsverfahren einzustellen, da ein hinreichender Tatverdacht gegen unsere Mandantin nicht bestehen würde. Rechtsanwalt Dietrich verwies auf die Ermittlungsakten und machte geltend, dass unsere Mandantin etwaige Zahlungen der Patienten stets in der entsprechenden Patientenakte vermerkt und ihrer Chefin die Beträge ausgehändigt hatte. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass sich einige der angezeigten Vorwürfe allein auf pauschale Behauptungen der Inhaberin der Praxis stützten. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich begründet dar, dass unserer Mandantin völlig überraschend gekündigt worden war noch bevor diese überhaupt Kenntnis der in dem Ermittlungsverfahren zur Last gelegten Umstände hatte und dass die Erhebung der Tatvorwürfe aus rachegeleiteten Motiven zumindest nicht ganz ausgeschlossen werden könne. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich, verneinte einen hinreichenden Tatverdacht und stellte das Strafverfahren gegen unsere Mandantin ein.

 
Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Straßenverkehr

25. Juli 2007 In der Hauptverhandlung lediglich Verkehrsordnungswidrigkeit bei Tatvorwurf der Trunkenheitsfahrt

Unser Mandant hatte nachts in Berlin-Friedrichshain einem Einsatzfahrzeug der Polizei die Vorfahrt genommen. Daraufhin wurde unser Mandant von der Polizei angehalten und kontrolliert. Dabei stellten die Beamten physische Unsicherheiten bei unserem Mandanten fest und führten einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von fast 0,8 ‰. Daraufhin wurde unser Mandant zur Polizeiwache verbracht und gegen ihn ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet. Als dann die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Im Ermittlungsverfahren war die Staatsanwaltschaft nicht bereit, das Verfahren einzustellen, sodass ein Strafbefehl vom Amtsgericht erlassen wurde, in dem unser Mandant zu einer Geldstrafe von über 1.000 € verurteilt wurde. Weiterhin sollte unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen werden und es wurde eine Sperrfrist von 10 Monaten festgesetzt. Gegen diesen Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich sofort Einspruch ein, sodass es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht kam. In dieser befragte Rechtsanwalt Dietrich die als Zeugen geladenen Polizeibeamten und konnte dabei belastende Umstände gegen unseren Mandanten entkräften. Schließlich gelang es Rechtsanwalt Dietrich durch die Befragung, am Vorliegen der Voraussetzungen des Straftatbestands einer Trunkenheitsfahrt erhebliche Zweifel zu begründen. Im Ergebnis wurde unser Mandant dann nur wegen einer fahrlässig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer relativ geringen Geldbuße verurteilt. Dass die ursprünglich verhängte Geldstrafe damit verhindert werden konnte und unser Mandant auch seinen Führerschein sofort zurückbekam, freute ihn sehr.

 
Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

25. April 2007 Einstellung mangels Tatnachweis bei Vorwurf der Unfallflucht nach Kollision mit mehreren Fahrzeugen

Unserem Mandanten wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, mit einem Auto eines Car Sharing Unternehmens in Berlin-Neukölln nachts beim Einparken gegen mehrere parkende Fahrzeuge gestoßen zu sein. Die anderen Fahrzeuge waren zum Teil erheblich beschädigt worden, es entstand ein Gesamtschaden von mehr als 10.000 €. Noch bevor die Polizei den Unfallort am nächsten Morgen erreichte, war das Car Sharing Fahrzeug bereits weggefahren worden. Die Ermittlungen bei dem Car Sharing Unternehmen ergaben, dass sich unser Mandant am vorherigen Abend zur Nutzung dieses Fahrzeugs registriert hatte, sodass sich der Verdacht der Unfallflucht auf ihn konkretisierte. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant in der Strafrechtskanzlei Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich dann umgehend bei der Polizei als Verteidiger unseres Mandanten an und beantragte Akteneinsicht. Sodann prüfte Rechtsanwalt Dietrich die Beweislage in den Akten und wandte sich schließlich an die Amtsanwaltschaft mit dem Antrag, das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schriftsatz zunächst geltend, dass nicht erwiesen sei, dass unser Mandant das Fahrzeug tatsächlich gefahren hat. Rechtsanwalt Dietrich wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass niemand unseren Mandanten am Unfallort gesehen habe. Sodann legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass das Mietfahrzeug nach Auswertung der Nutzungsdaten zur mutmaßlichen Tatzeit tatsächlich nicht von unserem Mandanten genutzt worden ist und eine Unfallverursachung durch andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere diejenigen der anderen dort abgestellten Fahrzeuge ebenso möglich erscheint. Dabei ging Rechtsanwalt Dietrich auch näher auf die dokumentierten Unfallbilder und Unfallspuren an den beteiligten Fahrzeugen ein. Schließlich konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Die Amtsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren daraufhin mangels Tatnachweis ein.

 
Fachanwalt Strafrecht: fahrlässige Körperverletzung / Unfallflucht

06. Februar 2007 Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr und Unfallflucht

Ein Fußgänger hatte unseren Mandanten bei der Polizei angezeigt, weil unser Mandant den Fußgänger mit dem Außenspiegel seines Autos beim Anfahren am Arm verletzt haben und anschließend weitergefahren sein soll. Dem Geschehen vorausgegangen war eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Fußgänger und unserem Mandanten, da unser Mandant mit seinem Auto nach Auffassung des Passanten verbotswidrig einen gepflasterten Parkweg in Berlin-Pankow entlanggefahren war. Als unser Mandant nach der Diskussion weiterfahren wollte, habe er mit dem Spiegel den Fußgänger am Arm stark berührt.

Die Amtsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort (sog. Unfallflucht) ein. Unser Mandant versuchte sich zunächst selbst gegen die Vorwürfe zu verteidigen, versäumte dabei aber wichtige Fristen im Verfahren. Schließlich erließ das zuständige Amtsgericht einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten. Mit diesem Strafbefehl kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei Dietrich und bat Rechtsanwalt Dietrich um die Übernahme der strafrechtlichen Verteidigung in dieser Angelegenheit. Nach erfolgter Akteneinsicht verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an das Amtsgericht mit dem Antrag, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte herausarbeiten, dass die Verletzungen des Fußgängers nicht erheblich waren und zudem die Schuld unseres Mandanten unter Berücksichtigung des konkreten Geschehens gering sei. Das Gericht und die Amtsanwaltschaft stimmten dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu, sodass das Verfahren letztlich gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt wurde.