Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich aus den vergangenen Jahren

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2011

Um mehr über die genannten Strafprozesse aus dem Jahr 2011 zu erfahren, klicken Sie auf den entsprechenden Link!
 
Strafrecht / gefährliche Körperverletzung

02. Dezember 2011 Freispruch vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll in Berlin Reinickendorf gemeinschaftlich mit seinem Vater seinen Nachbarn zusammengeschlagen haben. Der Nachbar benannte seine Ehefrau, seine zwei Töchter und einen Freund als Zeugen. Unser Mandant gab gegenüber Rechtsanwalt Dietrich an, von seinem Nachbarn angegriffen worden zu sein. Da unser Mandant noch Jugendlicher zum Tatzeitpunkt gewesen ist, wurde das Verfahren gegen seinen Vater abgetrennt. Der Vater trat in unserem Verfahren als Zeuge auf und bestätigte, dass sein Sohn vom Nachbaren angegriffen wurde. In der Hauptverhandlung berief sich unser Mandant auf sein Schweigerecht. In drei Terminen befragte Rechtsanwalt Dietrich konfrontativ die vom Nachbarn benannten Zeugen. Rechtsanwalt Dietrich konnte so Widersprüche in den Aussagen der Zeugen herausarbeiten. Diese Widersprüche konnten durch das Gericht nicht geklärt werden, so dass am dritten Verhandlungstag unser Mandant freigesprochen wurde.

 
Strafrecht / Betrug

19. Oktober 2011 Freispruch bei Internetbetrug

Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob gegen unseren Mandanten Anklage wegen Betruges in sieben Fällen. Ihm wurde vorgeworfen, über die Internetplattform E-Bay waren verkauft zu haben und diese nach Bezahlung nicht geliefert zu haben. Die Bestellungen liefen über ein E-Baykonto, welches auf den Namen unseres Mandanten registriert gewesen ist. Auch wurden die Gelder auf ein Konto überwiesen, welches auf die Personalien unseres Mandanten ausgestellt gewesen ist. Unser Mandant ist bereits wiederholt strafrechtlich, insbesondere auch wegen Betruges, verurteilt worden. Nach Anklageerhebung setzte sich die zuständige Richterin mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung und forderte ihn auf, im Namen seines Mandanten ein Geständnis abzulegen. Rechtsanwalt Dietrich wies die Richterin darauf hin, dass sein Mandant bestreitet, die Betrugstaten begangen zu haben. Hierauf wurde Rechtanwalt Dietrich durch die Richterin „gedroht“, dass sie alle Geschädigten aus der ganzen Bundesrepublik zum Termin vorladen würde. Dieses Kosten müsste unser Mandant im Falle einer Verurteilung tragen. Im Termin erschienen die sieben Geschädigten. Rechtsanwalt Dietrich legte im Termin eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes von Berlin vor, aus welcher hervorging, dass unser Mandant unmittelbar vor den Taten seinen Personalausweis als verloren gemeldet hatte. Da nicht auszuschließen ist, dass ein Dritter mit dem Personalausweis das Konto und den E-Bay Account eröffnet hatte, musste das Gericht widerwillig unseren Mandanten freisprechen. Die Kosten der Geschädigten muss nun die Landeskasse tragen.

 
Strafrecht / Internetbetrug

26. September 2011 Freispruch bei Betrugsvorwurf

Unsere Mandantin wurde am 26. September 2011 durch Amtsgericht Schwarzenbek bei Hamburg vom angeklagten Betrugsvorwurf freigesprochen. Unsere Mandantin wurde beschuldigt, wiederholt Internetbestellungen bei H&M vorgenommen zu haben. Die Warenlieferungen wurden nicht bezahlt, so dass von einem Betrugsvorwurf ausgegangen worden ist. Unsere Mandantin stand aufgrund von früheren Internetbetrugstaten unter Bewährung. Ihr drohte somit im Falle einer Verurteilung nicht nur eine weitere erhebliche mehrjährige Freiheitsstrafe, sondern auch der Bewährungswiderruf.
In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch eine konfrontative Befragung der vernommenen Belastungszeugen darlegen, dass ein Tatnachweis nicht zu führen ist. Die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft waren schlecht geführt, so dass die Möglichkeit bestand, dass die Bestellungen durch einen Dritten vorgenommen worden sind. Deshalb erfolgte nach mehrstündiger Hauptverhandlung der Freispruch.
Aus einer E-Mail unserer Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich:
Hallo Herr Rechtsanwalt Dietrich,
ich bin wohlbehalten wieder in Berlin gelandet und möchte Ihnen nochmals danken, nachdem ich ja nun ein paar Stunden Aufenthalt und Zugfahrt Zeit hatte, alles zu verarbeiten. Es ist immer noch wie ein schöner Traum und ich befürchte, dass ich gleich wach werde. Ich danke Ihnen von Herzen, denn Sie haben mir mein Leben zurückgegeben! Ich kann endlich nach Jahren ohne Angst leben und nun auch hier in meiner neuen Heimatstadt anfangen, soziale Kontakte aufzubauen, wieder Mensch sein!
[...] Einen so energischen Anwalt wie Sie habe ich vorher nie kennengelernt, der sich so für mich eingesetzt hat, mir immer wieder Mut gemacht hat und für mich das beste Ergebnis herausgeholt hat, das überhaupt möglich ist! Viele Grüße von einer sehr, sehr erleichterten Mandantin!!! Die heute das erste Mal bestimmt keine Albträume mehr haben wird.

 
Strafrecht

24. August 2011 Einstellung bei Sachbeschädigung

Die Polizei von Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Sachbeschädigung in einer Postfiliale. Nach Aussage einer Postangestellten erschien unser Mandant mit einem Abholschein am Schalter und wollte ein Paket abholen. Unmittelbar vor der Übergabe des Pakets wollte die Angestellte den Ausweis unseres Mandanten kontrollieren. Dieser konnte sich nach Aussage der Angestellten nicht ausweisen. Deshalb nahm die Angestellte das Paket wieder an sich. Aus Verärgerung soll dann unser Mandant den Computerbildschirm ergriffen und diesen auf die Tastatur geschlagen haben. Die Tastatur und der Bildschirm waren danach defekt. Unser Mandant meldete sich unmittelbar nach Erhalt der polizeilichen Vorladung bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm darauf zunächst Akteneinsicht. Hier stellte er fest, dass aufgrund eines Defekts Videoaufzeichnungen vom angeblichen Tatgeschehen nicht vorlagen. Der Angestellten wurde eine sogenannte Wahllichtbildvorlage vorgelegt. Auf dieser waren neben unserem Mandanten weitere sieben ähnlich aussehende Personen abgebildet. Die Angestellte gab an, dass lediglich unser Mandant dem Täter sehr ähnlich sehen würde. Rechtsanwalt Dietrich gab nach Akteneinsicht eine schriftliche Erklärung ab. In dieser bestritt er den Tatvorwurf im Namen unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass vielmehr jede beliebige Person den Abholschein aus dem Briefkasten genommen haben könnte. Auch wenn die Angestellte unseren Mandanten als dem Täter sehr ähnlich beschrieben habe, würde dies für eine Überführung nicht ausreichen. Die Amtsanwaltschaft Berlin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis ein.

 
Strafrecht / Jugendstrafrecht

08. August 2011 Einstellung bei zwei Raubtaten

Unser Mandant hatte mit mehreren Freunden im Bus und in der U-Bahn unter Gewaltanwendung zwei Geschädigte ausgeraubt. Unser Mandant war bereits polizei- und gerichtsbekannt. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich mit Hilfe der Jugendgerichtshilfe darlegen, dass sich unser Mandant von den begangenen Taten distanziert und nicht zu erwarten sein wird, dass sich derartige Vorfälle in Zukunft wiederholen werden. Nach längerer Verhandlung war schließlich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gem. § 47 JGG gegen Ableistung von 20 Arbeitsstunden einzustellen.

 
Strafrecht / Pokerraub

04. August 2011 Zeugenbeistand im zweiten Pokerraubverfahren

Rechtsanwalt Dietrich vertrat einen Zeugen im sogenannten zweiten Pokerraubverfahren vor dem Landgericht Berlin. Unser Mandant wurde im ersten Pokerraubverfahren rechtskräftig als unmittelbarer Tatbeteiligter verurteilt.
Zum Pokerraub siehe hier.

Im zweiten Pokerraubverfahren sollte unser Mandant nun gegen mutmaßliche Hintermänner aussagen. Er entschied sich aber, nicht auszusagen. Rechtsanwalt Dietrich betreute unseren Mandaten dann intensiv in den zahlreichen Gerichtsverhandlungen vor dem Landgericht Berlin während der angeordneten Beugehaft. Unser Mandant blieb trotz der Beugehaft standhaft und wurde mittlerweile aus der Beugehaft entlassen.
Zum zweiten Pokerraubverfahren siehe hier.

 
Strafrecht / Jugendstrafrecht

14. Juni 2011 Verwarnung und Antigewaltseminar bei Anklage wegen Raubes

Unsere Mandantin hatte als Wortführerin mit drei weiteren Jugendlichen die ihr bekannte Geschädigte in der Nacht in einen Wald in Berlin Köpenick gelockt. Dort wurde die Geschädigte über mehrere Stunden geschlagen und misshandelt. Weiterhin wurden ihre persönlichen Sachen zerstört. Die Geschädigte musste im Krankenhaus behandelt werden. Laut den Angaben der Geschädigten gegenüber der Polizei soll ihr durch unser Mandantin auch ein MP3-Player geraubt worden sein. Bereits im Ermittlungsverfahren entschuldigte sich unsere Mandantin auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich bei der Geschädigten. Rechtsanwalt Dietrich regte ebenfalls die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs an, auf welchen er unsere Mandantin vorbereitete. Aufgrund des eingeleiteten Täter-Opfer-Ausgleichs gab die Jugendgerichtshilfe für unsere Mandantin eine positive Prognose ab. In der Hauptverhandlung wurde die Geschädigte von Rechtsanwalt Dietrich umfangreich zum MP3-Player befragt. Am Ende konnte nicht mehr aufgeklärt werden, ob tatsächlich der MP3-Player durch unser Mandantin entwendet worden ist. Unsere Mandantin wurde deshalb lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verwarnt und angewiesen, einen Antigewaltkurs abzuleisten. Aufgrund des mehrstündigen Tatgeschehens hatte eine freiheitsentziehende Sanktion gedroht.

 
Strafrecht / Betäubungsmittel

08. Juni 2011 Zurücknahme der Anklage und Einstellung des Verfahrens bei Kokainhandel

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nach Angaben eines V-Mannes soll unser Mandant der größte Kokainhändler in Berlin Schöneberg sein. Aufgrund der Angaben des V-Mannes wurden deshalb zahlreiche Telefone abgehört, die nach Auffassung des V-Mannes unserem Mandanten zuzurechnen seien. Auch erwarb der V-Mann im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin wiederholt Kokain von einer Person, die der V-Mann als unseren Mandanten bezeichnete.

Dem V-Mann wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen angeblicher Lebensgefahr zugesichert, dass seine Identität geheimgehalten werden würde. Die Angaben des V-Mannes sollten deshalb durch den Polizeibeamten in das Strafverfahren eingeführt werden, der den V-Mann im Auftrage der Staatsanwaltschaft Berlin vernommen hatte. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich machte unser Mandant im Ermittlungsverfahren keine Angaben zum Tatvorwurf. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage. Nach Anklageerhebung, und damit 1 1/2 Jahre nach den vorgeworfenen Taten, gab Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung im Namen unseres Mandanten ab, in welcher er sich umfassend mit den Ermittlungsergebnissen auseinandersetzte. Rechtsanwalt Dietrich zeigte insbesondere auf, dass die Ermittlungsbehörden schlampig gearbeitet hatten. Es gab keinen Nachweis, dass die aufgezeichneten Telefonate unserem Mandanten zuzurechnen seien. Auch lagen keine hinreichenden Beweismittel vor, dass der V-Mann von unserem Mandanten das Kokain erworben habe.

Auf Anregung des Gerichts nahm deshalb die Staatsanwaltschaft Berlin die Anklage zurück. Da neue Ermittlungsansätze nicht vorlagen, wurde das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Berlin eingestellt.

 
Strafrecht / Jugendstrafrecht

02. Mai 2011 Freispruch bei Straßenraub und Zwillingsbruder

Unser jugendlicher und polizeibekannter Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, auf offener Straße den Geschädigten geschlagen und ausgeraubt zu haben. Der Täter wurde noch unmittelbar am Tatort durch Polizeibeamte festgenommen. Bei der Personalienfeststellung durch die Polizei wurden die Personalien unseres Mandanten aufgenommen. In der Hauptverhandlung bestritt zunächst Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten eine Tatbeteiligung. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant einen Zwillingsbruder habe und deshalb nicht geklärt werden könne, welche Person tatsächlich von der Polizei festgenommen worden ist. Da diese Einlassung nicht widerlegt werden konnte, musste unser Mandant freigesprochen werden.

 
Strafrecht / Betäubungsmittel

08. April 2011 Freispruch bei Handel mit Betäubungsmitteln

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in Berlin Spandau aus einem Laden heraus mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Polizeibeamte hatten den Laden von außen observiert. Eine nach Auffassung der Polizei auffällige Person wurde, unmittelbar nachdem sie den Laden verlassen hatte, von den Polizeibeamten kontrolliert. Hierbei wurden Betäubungsmittel aufgefunden und beschlagnahmt.

Diese Person gab an, die Betäubungsmittel unmittelbar vorher in dem von der Polizei observierten Laden erworben zu haben. Weiterhin beschrieb der Zeuge den Verkäufer. Daraufhin wurde der Laden von der Polizei durchsucht und unser Mandant als einzige Person festgestellt. Die Beschreibung des Käufers passte auf unseren Mandanten.

In der durchgeführten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte der Käufer unseren Mandanten nicht mehr als Verkäufer identifizieren. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass die unmittelbar am Tatort abgegebene Beschreibung des Verkäufers auf zahlreiche Personen zutreffen würde. Da die Polizei das Gebäude nur von außen observiert habe, könne nicht ausgeschlossen werden, dass durch den Eingang im Hausflur ein Wechsel von Personen stattgefunden hat.

Das Gericht sprach unseren Mandanten deshalb - entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin - frei.

 
Strafrecht

04. April 2011 Freispruch bei gefährlicher Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte ein Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin wegen gefährlicher Körperverletzung (63 Js 4766/09). Ihr wurde vorgeworfen, mit ihrem Lebensgefährten den vermeintlich Geschädigten verprügelt zu haben.

Hierbei soll der Lebensgefährte den vermeintlich Geschädigten mit einem Schlagring ins Gesicht geschlagen und unsere Mandantin mit einer Nagelfeile in den Rücken des vermeintlich Geschädigten gestochen haben. Der Lebensgefährte wurde durch Rechtsanwalt Dr. Nöding vertreten.

In der durchgeführten Zeugenvernehmung vor dem Amtsgericht Tiergarten verlas Rechtsanwalt Dietrich zunächst im Namen unserer Mandantin eine vorbereitete Erklärung. In dieser legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass der Lebensgefährte unserer Mandantin vom vermeintlich Geschädigten angegriffen worden sei. Unsere Mandantin habe dann lediglich versucht, die beiden zu trennen. In der von Rechtsanwalt Dietrich durchgeführten konfrontativen Befragung des vermeintlich Geschädigten verwickelte sich der vermeintlich Geschädigte in Widersprüche.

Deshalb konnte das Gericht am Ende der Beweisaufnahme nicht mehr ausschließen, dass die Aggressionen vom vermeintlich Geschädigten ausgegangen waren. Folgerichtig wurde unsere Mandantin freigesprochen.

 
Strafrecht / Drogenhandel

01. April 2011 Freispruch bei Handel mit Betäubungsmitteln

Im Rahmen einer Polizeikontrolle in Berlin Neukölln wurde bei einer Frau Haschisch aufgefunden. Diese Zeugin gab an, das Haschisch von unserem Mandanten in dessen Wohnung erworben zu haben. Auch gab sie an, in der Vergangenheit bereits drei weitere Male Betäubungsmittel bei unserem Mandanten gekauft zu haben. In ihrer polizeilichen Vernehmung beschrieb sie detailgetreu die Wohnung unseres Mandanten und den jeweiligen Kaufvorgang. Aufgrund der Angaben der Zeugin wurde Anklage erhoben.

In der Hauptverhandlung gab die Zeugin zunächst ohne Begründung an, dass sie nicht aussagen wolle. Das Gericht wies die Zeugin darauf hin, dass das gegen die Zeugin geführte Ermittlungsverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen sei und deshalb der Zeugin kein Auskunftsverweigerungsrecht zustehen würde. Rechtsanwalt Dietrich wies das Gericht wiederholt darauf hin, dass der Zeugin ein Auskunftsverweigerungsrecht deshalb zustehen könnte, weil sie möglicherweise in ihrer polizeilichen Vernehmung nicht die Wahrheit gesagt habe. Wenn sie damals nicht die Wahrheit gesagt hätte, müsste sie nun diese Lüge offenbaren und würde sich deshalb einer Strafverfolgung wegen falscher Verdächtigung aussetzen.

Die Zeugin erklärte darauf, dass sie möglicherweise in ihrer polizeilichen Vernehmung nicht die Wahrheit gesagt haben könnte und deshalb nicht aussagen wolle. Das Gericht musste nun der Zeugin ein Auskunftsverweigerungsrecht zubilligen. Da weitere Beweismittel nicht zur Verfügung standen, wurde unser Mandant freigesprochen.

Strafrecht / Bewährungswiderruf

31. März 2011 Kein Bewährungswiderruf trotz neuer Verurteilungen

Unser Mandant meldete sich bei uns, nachdem das Amtsgericht Tiergarten eine gewährte Bewährung widerrufen hatte.

Dem Bewährungswiderruf lag zu Grunde, dass unser Mandant in der Bewährungszeit erneut zwei Mal wegen neuer Straftaten verurteilt worden war. Bereits eine Verurteilung in der Bewährungszeit führt regelmäßig zum Widerruf einer gewährten Strafaussetzung zur Bewährung.

Rechtsanwalt Dietrich legte gegen die Entscheidung des Amtsgerichts sofortige Beschwerde ein und wandte sich an das Landgericht Berlin. In einem persönlichen Gespräch mit dem vorsitzenden Richter des Landgerichts Berlin legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass aufgrund einer veränderten Lebenssituation zukünftig nicht mehr mit weiteren Straftaten zu rechnen sei.

Das Landgericht schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verlängerte lediglich im Beschluss vom 31. März 2011 die Bewährungszeit um 10 Monate.

 
Strafrecht / Fahrerflucht

31. März 2011 Umwandlung Fahrerlaubnisentzug in Fahrverbot

Unser Mandant hatte beim Ausparken ein anderes Fahrzeug erheblich beschädigt und hat dann eine Fahrerflucht (Unfallflucht) begangen. Es entstand ein Gesamtschaden am Fahrzeug der Geschädigten in Höhe von 3.653,13 €. Aufgrund der Schadenshöhe wurde die Fahrererlaubnis vorläufig entzogen und der Führerschein beschlagnahmt. Das Amtsgericht Tiergarten erließ einen Strafbefehl und setzte fest, dass die Führerscheinbehörde erst nach Ablauf von 8 Monaten einen neuen Führerschein ausstellen durfte.

Da unser Mandant beruflich und privat dringend auf den Führerschein angewiesen war, legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass die Schadenshöhe für unseren Mandanten nicht erkennbar gewesen ist.

Unser Mandant war bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Aus diesem Grund wurde der Strafbefehl durch das Gericht dahingehend abgeändert, dass lediglich ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt wurde. Da die Frist bereits abgelaufen war, konnte unserem Mandanten noch in der Verhandlung der Führerschein wieder ausgehändigt werden. Darüber war er sehr erleichtert.

 
Strafrecht / Jugendstrafrecht

18. März 2011 Freispruch bei gefährlicher Körperverletzung

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, an zwei unterschiedlichen Tagen einer jeweils anderen Person eine Flasche auf den Kopf geschlagen zu haben. In der Hauptverhandlung berief sich sich unser Mandant auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich auf sein Schweigerecht. Als relevante Beweismittel standen nur die Aussagen der angeblich Geschädigten zur Verfügung.

Da das Gericht nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht sicher beurteilen konnte, ob nicht unser Mandant jeweils vom angeblich Geschädigten angegriffen worden ist, erfolgte in beiden Anklagepunkten der Freispruch.

 
Strafrecht / Betäubungsmittelstrafrecht

15. März 2011 Bewährungsstrafe bei Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 10 Fällen

Rechtsanwalt Dietrich vertrat einen Mandanten, welcher mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 10 Fällen Handel getrieben hatte. Rechtsanwalt Dietrich gelang es bereits, dass unser Mandant, im Gegensatz zu dem auch anwaltlich vertretenen Mitbeschuldigten, haftverschont wurde. Siehe hier.

In der durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darstellen, dass unser Mandant die Zeit seiner Haftverschonung genutzt hatte und nun im privaten Bereich stabilisiert ist. Mit weiteren Straftaten ist deshalb nicht zu rechnen. Deshalb wurde unser Mandant lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mitangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

 
Strafrecht / Betrug

08. März 2011 Einstellung bei Überweisungsbetrug

Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelte gegen unseren Mandanten wegen eines sogenannten Überweisungsbetruges im besonders schweren Fall. Auf das Konto unseres Mandanten waren fast 70.000,00 € eingegangen. Das Geld stammte vom Konto der Geschädigten, welches aufgrund gefälschter Überweisungsträger auf das Konto unseres Mandanten übermittelt worden ist. Auf Videoaufnahmen war unser Mandant zu sehen, wie der den größten Teil des Geldes abhob.

Rechtsanwalt Dietrich nahm bereits im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Halle. Im Anschluss daran gab Rechtsanwalt Dietrich eine umfangreiche Erklärung ab, in welcher er darlegte, warum unser Mandant keine Kenntnis davon hatte, dass es sich um betrügerisch erlangtes Geld gehandelt hat. Da ein Tatnachweis aufgrund dieser Einlassung gegen unseren Mandanten nicht mehr zu führen war, stellte die Staatsanwaltschaft Halle das Ermittlungsverfahren ein.

Aufgrund der Schadenshöhe hätte unser Mandant im Falle einer Verurteilung mit einer erheblichen Freiheitsstrafe rechnen müssen.

 
Strafrecht / Verkehrsstrafrecht

15. Februar 2011 Freispruch bei Nötigung im Straßenverkehr

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Nach Aussage der zwei „Geschädigten“ soll unser Mandant - ein Schwert schwingend - absichtlich auf die Straße vor das Auto der Geschädigten gelaufen sein. Diese konnten nur durch starkes Bremsen und Ausweichen einen Unfall vermeiden.

Im Ermittlungsverfahren machte unser Mandant von seinem Schweigerecht Gebrauch. Die Staatsanwaltschaft erhob lediglich Anklage wegen Nötigung im Straßenverkehr. In der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter verlas Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung unseres Mandanten. In dieser führte er aus, dass unser Mandant gerade die Straße überqueren wollte und dann das Fahrzeug unter Beschleunigung auf ihn zugefahren sei.

Das Gericht hielt diesen Sachverhalt für möglich und musste deshalb unseren Mandanten freisprechen.

 
Strafrecht / Sozialleistungsbetrug

26. Januar 2011 Einstellung bei Sozialleistungsbetrug

Durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wurde unserer Mandantin vorgeworfen, durch falsche Angaben Sozialleistungen in Höhe von 4.500,00 € erschlichen zu haben. Rechtsanwalt Dietrich gelang es, in der Hauptverhandlung das Amtsgericht Eberswalde und die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Unsere Mandantin hat das Verfahren als sehr belastend empfunden.

Aus einem Brief unserer Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich:

„Auf diesem Weg möchte ich mich bei Ihnen für die gute und vor allem vertrauensvolle Zusammenarbeit in meiner Angelegenheit bedanken. Obwohl ich krankheits- und verfahrensbedingt oft in nicht allzu guter Verfassung war, konnten Sie mich immer wieder aufbauen und der Erfolg des Verfahrens gab Ihrer Arbeit Recht!“

 
Strafrecht / gefährliche Körperverletzung

12. Januar 2011 Freispruch bei gefährlicher Körperverletzung

Unserem Mandanten wurde in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin 3 Ju Js 1777/09 vorgeworfen, mit einem weiteren Beschuldigten auf den Geschädigten mit einem Schlagstock eingeschlagen und diesen am Boden liegend getreten zu haben.

Auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich berief sich unser Mandant gegenüber dem Gericht auf sein Schweigerecht und machte in der Hauptverhandlung keine Angaben zum Tatvorwurf.

Am dritten Hauptverhandlungstag wurde unser Mandant freigesprochen, weil die vernommenen Zeugen nicht sicher sagen konnten, dass unser Mandant der Täter sei. Die Zeugen konnten nur noch allgemeine Angaben zu den Tätern machen.

Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass die allgemeinen Beschreibungen auf eine große Anzahl von Personen zutreffen würden. Deshalb erfolgte der Freispruch.

 
Strafrecht / Unfallflucht

04. Januar 2011 Einstellung bei Fahrerflucht

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, weil ihm durch die Polizei vorgeworfen worden ist, eine Unfallflucht begangen zu haben. Beim Ausparken soll er ein anderes Fahrzeug beschädigt und sich dann, ohne die Polizei zu rufen, vom Unfallort entfernt haben.

Unser Mandant hatte bereits den von der Polizei übersandten Anhörungsbogen ausgefüllt und wollte diesen an die Polizei übersenden. Ein Bekannter unseres Mandanten riet ihm hiervon ab und empfahl ihm, sich an Rechtsanwalt Dietrich zu wenden. Zunächst beabsichtige er nicht, diesem Rat nachkommen, weil er davon ausging, er müsse seinen Führerschein ohnehin abgeben. Deshalb wollte er sich die Kosten für den Rechtsanwalt sparen.

Da unser Mandant als Selbständiger beruflich auf den Führerschein dringend angewiesen ist, ließ er sich jedoch von seinem Bekannten überzeugen, die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich in Anspruch zu nehmen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht genommen hat, stellte er fest, dass bisher keine Identifizierung des Fahrers erfolgt ist. Deshalb regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung von 500,00 € an die gemeinnützige Organisation der WEISSE RING einzustellen. Das Gericht schloss sich dieser Anregung an, und das Verfahren wurde gem. § 153 a StPO gegen Zahlung von 500,00 € eingestellt.

Der Führerschein bleibt somit unserem Mandanten erhalten.