Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Vergewaltigung

17. Mai. 2023: Vergewaltigung im Schlaf – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde Vorgeworfen mit einer Frau, die er über einen Escort-Service kennenlernte, vergewaltigt zu haben. Diese sagte aus, dass unser Mandant mit ihr Geschlechtsverkehr hatte während die schlief. Außerdem soll er davon Aufnahmen gemacht haben, mit derer Veröffentlichung er anschließend gedroht haben soll. Diese reichte sie bei ihrer Anzeige mit ein.

Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren einzustellen. Bei der Auswertung des Videos gab es Hinweise darauf, dass die Frau nicht schlief, wodurch Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an ihrer Aussage erregen konnte. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz oder sich verschaffen von Kinderpornographie (§ 184b StGB)

26. April 2023: Internetplattform mit kinderpornographischen Inhalten – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin des Besitzes oder sich verschaffen von Kinderpornographie nach § 184b StGB beschuldigt. Unser Mandant soll einen Account auf einer Internetplattform mit kinderpornographischen Inhalten gehabt haben und dort   Cartoon-Bilder favorisiert haben, die sexuelle Darstellungen mit Kindern zeigen und sich des Weiteren positiv gegenüber dem sexuellen Missbrauch von Kindern geäußert haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Diese konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Handlungen an einem Kind

30. März 2023: Kind unsittlich angefasst – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die Stieftochter eines Freundes massiert und dabei unsittlich angefasst zu haben. Die Mutter des Kindes stellte eine Strafanzeige bei der Polizei, nachdem sie dies beobachtet haben soll, als unser Mandant mit ihrer Tochter alleine war. Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht.

Gegenüber der Staatsanwaltschaft, die von der Schuld unseres Mandanten überzeugt war, regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage an. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin. Die Staatsanwaltschaft erkannte, dass es sich um ein langwieriges Verfahren mit unklarem Ausgang handeln würde und war bereit, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

11. Januar 2023: Arbeitskollegin unsittlich angefasst – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage im Berufungsverfahren

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, seine Arbeitskollegin sexuell belästigt zu haben. Nach den Schilderungen der Arbeitskollegin, soll unser Mandant ihr mehrere Komplimente bezüglich ihres Aussehens gemacht haben, trotz der Bitte damit aufzuhören. Zudem soll unser Mandat seine Arbeitskollegin unerwünscht z.B. an den Po angefasst sowie umarmt haben. Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrichs Antrag auf Akteneinsicht übergangen wurde und ein Termin für die Hauptverhandlung festgelegt wurde, kam es dann zu einem späteren Zeitpunkt zur Hauptverhandlung. Das Amtsgericht Tiergarten, welches von der Schuld unseres Mandanten überzeugt war, verurteilte ihn wegen sexueller Belästigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich daraufhin Berufung einlegte, stimmte das Landgericht Berlin Rechtsanwalt Dietrichs Anregung zu, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Verbreiten von Kinderpornographie (§ 184b StGB)

29. November 2022: Veröffentlichen einer kinderpornographischen Datei auf Facebook – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung von Kinderpornographie (184b StGB) geführt wurde. Demnach soll er auf seinem Facebook-Account eine kinderpornographische Datei veröffentlich haben.

Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In diesem drängte Rechtsanwalt Dietrich den Verdacht auf, dass auch eine unbekannte dritte Person den auf den Namen unseres Mandanten laufenden Facebook-Account benutzt haben könnte. Auch die hinterlegte Telefonnummer, die nicht auf unseren Mandanten registriert ist, legt diesen Verdacht nahe.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Vergewaltigung

15. September 2022: Strafverfahren wegen Vergewaltigung mangels Tatnachweis eingestellt

Die Mutter unseres jugendlichen Mandanten hatte von der Polizei eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten. Der Vorladung war zu entnehmen, dass ihrem Sohn Vergewaltigung im besonders schweren Fall vorgeworfen wurde. Sofort wandte sich die Mutter an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung ihres Sohnes.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger des Sohnes an und beantragte Akteneinsicht. Aus der Ermittlungsakte ergab sich, dass unser Mandant von einem Mädchen aus seiner Klasse stark belastet wurde. Sie hatte behauptet, dass unser Mandant gegen ihren Willen in sie eingedrungen sein soll. Zwar habe sie den Geschlechtsverkehr mit unserem Mandanten zunächst gewollt. Als sie dann jedoch Schmerzen verspürte, soll sie ihn aufgefordert haben, den Geschlechtsverkehr zu beenden. Dem soll unser Mandant nicht nachgekommen sein.

Aus der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich einige Widersprüche in der Aussage der Zeugin herausarbeiten. Zudem stellte sich heraus, dass die Zeugin schon vor dem Vorfall Nacktbilder an andere Jungen verschickt hatte. Zum Geschlechtsverkehr mit unserem Mandanten war es gekommen, weil der Freund der Zeugin noch keinen Sex mit ihr haben wollte. Die Zeugin hatte sich daraufhin mit unserem Mandanten zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs verabredet. Offenbar wollte die Zeugin dies gegenüber der Polizei nicht zugeben, da sie Angst vor der Reaktion ihrer Eltern hatte. Rechtsanwalt Dietrich besprach seine Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Zeugin mit der Staatsanwaltschaft und überzeugte diese davon, dass eine Verurteilung unseres Mandanten nicht zu erreichen sein würde. Nach dem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Sexueller Übergriff und Veröffentlichung von Videoaufnahmen beim Geschlechtsverkehr

10 . Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis

Unser Mandant war schockiert, als er von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen erhielt. Ihm wurde vorgeworfen, eine Frau mit der Veröffentlichung von Nacktfotos und Videoaufnahmen beim Geschlechtsverkehr erpresst zu haben, um den Sex mit ihr zu erzwingen. Die Mutter der Frau hatte das Geschehen angezeigt.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger unseres Mandanten an und forderte Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem umfangreichen Schriftsatz wandte er sich an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren einzustellen. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche in der Aussage der Frau heraus und wies darauf hin, dass weder sexuelle Handlungen noch die Veröffentlichung von Nacktbildern oder Videoaufnahmen nachweisbar seien. Insbesondere war nicht erkennbar, dass unser Mandant überhaupt im Besitz von Videoaufnahmen oder Nacktbildern der Frau war. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und war schließlich bereit, das Verfahren ohne eine Geldauflage mangels Tatnachweis einzustellen. Angesichts des erheblichen Gewichts der Tatvorwürfe war unser Mandant über dieses Ergebnis sehr erleichtert.