Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

10. Juni 2021: Strafbefehl wegen Sozialleistungsbetruges – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von über 2.000,00 € wegen Betruges erlassen. Unser Mandant soll es unterlassen haben, der Agentur für Arbeit die Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit mitzuteilen. Hierdurch soll er einen rechtswidrigen Vermögensvorteil in Höhe von beinahe 2.500,00 € erlangt haben. Deshalb hat   unser Mandant  Rechtsanwalt Dietrich  mit seiner Verteidigung beauftragt.

Rechtsanwalt Dietrich hat nach seiner Mandatierung zunächst ein Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten verfasst und darin angeregt, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hatte das Gericht darauf aufmerksam gemacht, dass unser Mandant davon ausgegangen sei, seiner Mitteilungspflicht nachgekommen zu sein. Bei der Staatsanwaltschaft bestanden daran allerdings noch Zweifel, sodass eine Hauptverhandlung angesetzt wurde. In dieser konnte Rechtsanwalt Dietrich seine Argumente erneut glaubhaft vortragen. Er machte so deutlich, dass es unserem Mandanten nicht darauf angekommen war, unrechtmäßiges Arbeitslosengeld zu erhalten. Dem stimmte das Gericht zu und stellte das Verfahren in der Hauptverhandlung ein. Die Geldauflage für die Einstellung des Verfahrens lag zudem deutlich unter der in dem Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung von Kinderpornografie, § 184b

09. Juni 2021: Verbreitung von Kinderpornografie - Einstellung des Strafverfahrens nach Jugendstrafrecht

Die Staatsanwaltschaft Berlin ist durch einen Hinweis einer Non-profit-Organisation auf unseren Mandanten aufmerksam geworden. Die Organisation sammelt Informationen über Straftaten, die im Zusammenhang mit Kindern stehen und leitet diese an die zuständigen Behörden weiter. Unser Mandant soll eine kinderpornografische Bilddatei auf Facebook hochgeladen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte daher wegen Verbreitens von Kinderpornographie.

Unser zum damaligen Zeitpunkt erst 14-jährige Mandant und seine Eltern hatten aus diesem Grund die Strafrechtskanzlei Dietrich aufgesucht. Erst durch Einsicht in die Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich die Hintergründe für das gegen unseren Mandanten eingeleitete Ermittlungsverfahren herausarbeiten. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich im Anschluss mit einem Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Antrag konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft machen, dass unser Mandant das hochgeladene Bild lediglich als einen Scherz verstanden hatte. Unserem Mandanten war nicht bewusst gewesen, dass es sich dabei um eine kinderpornographische Datei handelte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich ausführen, dass bereits durch das Gespräch mit seinem Mandanten und das Aufzeigen der Konsequenzen erzieherische Maßnahmen durchgeführt worden waren. Die Staatsanwaltschaft beharrte zwar weiterhin darauf, dass sich unser Mandant einer Straftat schuldig gemacht haben soll, stellte das Verfahren aufgrund der durch Rechtsanwalt Dietrich durchgeführten erzieherischen Maßnahme jedoch   ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

07. Juni 2021: Diebstahl in Höhe von 3.500,00 € - Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung

Der Arbeitgeber unseres Mandanten hatte Anzeige wegen Diebstahls in seinem Handyshop erstattet. Unser Mandant war Mitarbeiter dieses Handyshops und befand sich zum Zeitpunkt des Diebstahls an seinem Arbeitsplatz. Hintergrund der Anzeige durch seinen Arbeitgeber war zudem der Umstand, dass unser Mandant ein Mobiltelefon an eine Zeugin verkauft haben soll, dessen Seriennummer mit einem der gestohlenen Geräte übereinstimmte.

Im Zuge dessen wurde unser Mandant beschuldigt, gemeinschaftlich mit einer anderen Person mehrere Smartphones und ein Tablet im Wert von 3.500,00 €  entnommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob Anklage gegen unseren Mandanten und  das Amtsgericht setzte einen Termin zur Hauptverhandlung fest. Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Durchsicht der Ermittlungsakte die entkräftenden Umstände herausarbeiten. So gelang es ihm auch, auf Widersprüchlichkeiten in den Zeugenaussagen hinzuweisen. Vor Gericht konnten dann auch die zerstrittene persönliche Beziehung zwischen der Zeugin und unserem Mandanten dargestellt werden. Dadurch konnten beim Gericht Zweifel an den Aussagen der Zeugin geweckt werden. Das Verfahren wurde infolgedessen gegen eine Geldauflage eingestellt.

03. Juni 2021: Vorwurf des Betrugs und der Steuerhinterziehung beim Grundstückskauf – Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant kontaktierte die Strafrechtskanzlei Dietrich, da die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen ihn wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung ermittelte. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Käufer mit einer anderen Person einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen zu haben, wobei ein deutlich niedrigerer Kaufpreis in den Vertrag aufgenommen wurde, als der, der von den Parteien zuvor vereinbart wurde. Dadurch wären sowohl die Notarkosten als auch die Grunderwerbssteuer dementsprechend niedriger ausgefallen.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und gab dann eine umfangreiche Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft Potsdam ab. In dieser regte er an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass sich unser Mandant und der Verkäufer des Grundstücks zwar auf einen höheren Kaufpreis geeinigt hatten, da der Verkäufer jedoch noch einen Kaufpreis für ein Boot an unseren Mandanten zu zahlen gehabt haben soll, habe man sich darauf geeinigt, die Kaufpreise zu verrechnen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unser Mandant, der keine rechtlichen Fachkenntnisse hat, lediglich irrtümlich davon ausgegangen war, dass eine solche Aufrechnung bereits vor dem Kaufvertragsschluss über das Grundstück möglich gewesen war. Die Staatsanwaltschaft Potsdam folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Strafverfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage ein. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da dadurch eine Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

01.Juni 2021: Vorwurf des banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs – Strafverfahren in der Hauptverhandlung gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unseren Mandanten Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs erhoben. Gemeinsam mit einer anderen Person soll er mehrere Mobilfunkverträge mit nicht existierenden Personen oder mit existierenden Personen ohne deren Einverständnis abgeschlossen haben, die in der Folge nicht bezahlt worden sein sollen. Unser Mandant soll dabei in der Absicht gehandelt haben, sich eine auf Dauer angelegte Einnahmequelle zu verschaffen. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftrage ihn mit seiner Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte er sich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In dem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen des Falles aufzeigen. Auch wies er darauf hin, dass der Arbeitgeber unseres Mandanten, dem alle relevanten Unterlagen vorlagen, diesen nicht entlassen hatte, was ein deutliches Indiz dafür sei, dass unser Mandant aus Sicht des Arbeitgebers in die Vorgänge nicht in vorwerfbarer Weise involviert war. Dennoch wurde ein Termin für die Hauptverhandlung angesetzt. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmal alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen dar und überzeugte das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung

31. Mai 2021: Strafverfahren wegen Schwarzfahrens und Urkundenfälschung mangels Tatnachweises eingestellt

Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) und Urkundenfälschung ermittelte. Er soll in Berlin die S-Bahn genutzt haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. Bei der Fahrkartenkontrolle soll er dann eine verfälschte Fahrkarte vorgezeigt haben, bei der der ursprüngliche Gültigkeitszeitraum wegradiert worden war.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste dann einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug unter anderem vor, dass unser Mandant seine Fahrkarten über seinen Arbeitgeber bezieht und dass die festgestellten Auffälligkeiten der Fahrkarte durch Abreibungen oder Veränderungen an dem Ticket entstanden sein könnten. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die in der Ermittlungsakte befindliche Kurzbewertung des angeblich verfälschten Fahrtickets keinen gutachterlichen Charakter aufweist und somit nicht geklärt sei, ob die Fahrkarte tatsächlich verfälscht ist. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

27. Mai 2021: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - mangels Tatnachweises eingestellt

Da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unsere Mandantin wegen unerlaubten Entfernens von einem Unfallort ermittelte, wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, mit einem von ihr gemieteten Fahrzeug einen Verkehrsunfall mit einem anderen Auto verursacht, und sich sodann vom Unfallort entfernt zu haben, ohne die erforderlichen Feststelllungen ermöglicht zu haben.

Beim Durcharbeiten der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass nach seiner Auffassung nicht ermittelt werden konnte, wer den Mietwagen tatsächlich geführt hatte. Unsere Mandantin war von der Autovermietung lediglich als Mieterin angegeben worden. Auch hatte die Autovermietung an dem Mietwagen keinen Schaden feststellen können, während der Schaden an dem anderen Auto mehrere hundert Euro betragen haben soll, sodass fraglich sei, ob das mit den Daten unserer Mandantin angemietete Fahrzeug tatsächlich an dem Verkehrsunfall beteiligt war. Mit einem Schriftsatz wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit all diesen Bedenken an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Mit Erfolg. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.