Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking)

24. Mai 2021: Vorwurf des Stalkings – Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Die Nachbarin unseres Mandanten hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, da er ihr über mehrere Wochen hinweg aufgelauert und von ihr heimliche Foto- und Videoaufnahmen angefertigt haben soll. Die Amtsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Strafverfahren wegen Nachstellung (Stalking) gegen unseren Mandanten ein, woraufhin dieser Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall beauftragte.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem umfangreichen Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darauf hin, dass die Strafanzeige der Nachbarin unseres Mandanten vor dem Hintergrund eines seit Jahren andauernden Nachbarschaftsstreit zwischen ihr und den anderen Anwohnern zu sehen sei. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass die Nachbarin unseres Mandanten mehrfach durch störendes Verhalten auffällig geworden ist und aufgrund vielfacher Beschwerden anderer Nachbarn auch bereits Abmahnungen von der Wohnungsbaugesellschaft erhalten hat. Da unser Mandant seine Nachbarn teilweise bei der Formulierung dieser Beschwerden unterstützt hatte, drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass sich die Nachbarin unseres Mandanten mit ihrer Strafanzeige wohl an diesem dafür rächen wollte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft mit seinem Schriftsatz davon überzeugen, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen, worüber unser Mandant sehr erleichtert war.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

19. Mai 2021: Mehrere Fahrzeuge verkauft und nicht geliefert - Strafverfahren wegen Betruges mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

Mit einer Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Von der Staatsanwaltschaft Berlin wurde ihm vorgeworfen, als Inhaber eines Kfz-Handels mehrere Fahrzeuge verkauft zu haben, obwohl er nicht die Absicht gehabt haben soll, die jeweiligen Fahrzeuge zu liefern. Die jeweils vereinbarten Kaufpreise waren an unseren Mandanten überwiesen worden, eine Lieferung war nicht erfolgt.

Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger angezeigt und Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten hatte, wandte er sich an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In einem umfangreichen Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses davon ausging, zur Lieferung des Fahrzeugs fähig zu sein. Unser Mandant hatte die Fahrzeuge jedoch bei einem anderen Händler bestellt und erst nach Abschluss der Kaufverträge erfahren, dass die Fahrzeuge durch den Händler nicht geliefert werden können und überdies bereits anderweitig zugelassen worden sein sollen. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem darauf hin, dass unser Mandant nicht beabsichtigt hat, die Kaufpreise ohne Gegenleistung zu behalten und die Kaufpreise inzwischen – wenn auch verspätet – vollständig zurückgezahlt. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft daher mangels Tatnachweises eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug, Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung

17. Mai 2021: Strafverfahren wegen des Vorzeigens einer gefälschten Fahrkarte gegen geringe Geldauflage eingestellt

Nachdem unsere Mandantin bei einer Fahrausweiskontrolle der S-Bahn Berlin ein verfälschtes Semesterticket vorzeigte, ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen Betrugs, Erschleichen von Leistungen und Urkundenfälschung. Unsere Mandantin suchte daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, die er dann mit unserer Mandantin besprach. In einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichtetes Schreiben regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Er legte unter anderem dar, dass unsere Mandantin sich am Tag des Vorfalls vor der Fahrt ein gültiges Fahrticket zugelegt hatte und das verfälschte Semesterticket bei der Fahrausweiskontrolle nur verlegt hatte, weil sie ausprobieren wollte, ob ein solches rein theoretisch anerkannt werden würde. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und folgte seiner Anregung, dass Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften

14. Mai 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften gegen Geldauflage

Unser Mandant beauftrage Rechtsanwaltsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung, da bei ihm im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung mehrere kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden wurden und gegen ihn daher wegen des Besitzes dieser Dateien ermittelt wurde.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht die Ermittlungsakte und verschaffte sich einen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf. Anschließend wandte er sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht Sigmaringen, in welchem er insbesondere auf die in Fällen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien hinwies und die Einstellung des Verfahrens anregte. Das Amtsgericht folgte dieser Anregung uns stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant war über das Ergebnis angesichts des sensiblen Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen – vor allem in seinem sozialen Umfeld – sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen

12. Mai 2021: Strafverfahren wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen mangels Tatnachweises eingestellt

Unsere Mandantin ist als Pflegekraft in einem Pflegewerk für Senioren tätig und soll einen der demenzkranken Bewohner körperlich verletzt haben. Nachdem der von unserer Mandantin zuvor betreuter Bewohner Hämatome am Körper aufwies, hatte eine Mitarbeiterin unserer Mandantin gegen diese Anzeige wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen erstattet. Unsere Mandantin bat Rechtsanwalt Dietrich daher um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung der Akte wandte er sich dann mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich unsere Mandantin zum Zeitpunkt des Vorfalls im Zimmer des Bewohners befunden hatte, um diesen zu versorgen. Der Bewohner habe jedoch – wie in der Vergangenheit bereits schon öfter – sehr aggressiv reagiert und wild um sich geschlagen und getreten, woraufhin unsere Mandantin lediglich versucht hatte, diesen wieder zu beruhigen und hinzulegen. Dabei seien die Hämatome entstanden. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere auf das rechtsmedizinische Gutachten hin, nach dem die von unserer Mandantin gemachten Aussagen zum Geschehensablauf nicht im Widerspruch zu den festgestellten Verletzungen des Bewohners stehen würden. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

10. Mai 2021: Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelte. Er soll eine andere Fahrradfahrerin auf einer Fahrradstraße überholt haben, wobei sich die Fahrradfahrer berührten, und beide stürzten. Die andere Fahrradfahrerin soll sich dadurch verletzt haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend wandte er sich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug unter anderen vor, dass der Unfallhergang nach der Ermittlungsakte nicht geklärt war und auch etwaige Verletzungen der anderen Fahrradfahrerin nicht nachweisbar seien, da diese keine ärztlichen Atteste vorgelegt hatte. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsordnungswidrigkeit

07. Mai 2021: Kein Punkt bei Rotlichtverstoß

Unser Mandant soll in Berlin-Charlottenburg mit seinem Auto bei Rot über eine Ampel gefahren sein und dadurch eine Verkehrsordnungswidrigkeit (sog. Rotlichtverstoß) begangen haben. Diese Ordnungswidrigkeit wird nach dem Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße in Höhe von 90,00 € und einem Punkt „in Flensburg“ sanktioniert.

Unser Mandant suchte die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich mit dem Anhörungsbogen der Polizei auf und bat ihn um rechtlichen Beistand in dem Bußgeldverfahren. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und forderte bei der Bußgeldstelle dann Nachweise über die Funktionstüchtigkeit der Blitzeranlage an. Gegen den von der Bußgeldstelle gegen unseren Mandanten erlassenen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich zudem Einspruch ein. Dennoch wurde das Verfahren an das Amtsgericht Tiergarten weitergeleitet. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber auf die Widersprüche in der Ermittlungsakte hinweisen, woraufhin das Amtsgericht Tiergarten schließlich dazu bereit war, die ursprünglich verhängte Geldbuße auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 € zu reduzieren. Auch entfiel dadurch die Eintragung eines Punktes, worüber unser Mandant sehr erleichtert war.