Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Fahrlässige Brandstiftung

21. Juli 2022: Nach Feuerwehreinsatz - Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

In einem Mehrfamilienhaus in Berlin war es zu einer Rauchentwicklung gekommen. Die Feuerwehr musste anrücken und konnte die Rauchentwicklung einer Wohnung zuordnen, zu der sie sich gewaltsam Zutritt verschaffte. In der Wohnung befanden sich keine Personen. Der Brand konnte auch schnell gelöscht werden, ohne dass Anwohner gefährdet wurden. Als Brandursache wurde ein ölgetränkter Lappen auf dem Dielenboden der Wohnung ausfindig gemacht. Das Öl soll für den Boden vorgesehen gewesen sein. Da unser Mandant Mieter der Wohnung war, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet.

Mit einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach dem Erhalt der Akte besprach Rechtsanwalt Dietrich diese und das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten und fertigte einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin an. In dem Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Denn nach der Ermittlungsakte war überhaupt nicht geklärt, ob sich unser Mandant bei oder vor dem Brand in der Wohnung befunden hatte. Nachbarn hatten lediglich gesehen, dass die Wohnung in der Zeit renoviert worden war. Wer die Lappen tatsächlich auf dem Boden hatte liegen lassen, konnte nicht geklärt werden. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass es keinesfalls zum Allgemeinwissen gehört, dass sich in Öl getränkte Lappen von selbst entzünden können. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Brandstiftung

17. September 2021: Verfahrenseinstellung bei Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung

Mit einer Gruppe von Freunden hatte unser Mandant an einem See im Berliner Umland gegrillt. Die Asche soll er anschließend am Ufer des Sees entsorgt haben, wodurch sich Laub und Bruchholz entzündet hatte. Unser Mandant soll zunächst eigenständig versucht haben, den Brand zu löschen und erst später die Feuerwehr herbeigerufen haben. Zur Löschung des Brandes waren insgesamt 39 Feuerwehrmänner- und Frauen vor Ort tätig. Im Anschluss an die von unserem Mandanten gegenüber den Polizeibeamten getätigten Aussagen ermittelte die Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen fahrlässiger Brandstiftung.

Nach Zustellung der Vorladung als Beschuldigter hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert. Seine Freunde hatten bereits bei der Polizei ausgesagt und unseren Mandanten für die Entsorgung der Asche verantwortlich gemacht. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin in Verbindung und schilderte den Verlauf der Geschehnisse. Dabei betonte er das positive Verhalten unseres Mandanten, da dieser sich bemüht hatte, das Feuer selbstständig zu löschen und auch die Feuerwehr rechtzeitig alarmierte, bevor es zu größeren Schäden kommen konnte. Deshalb regte er auch an, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Hiermit war auch die Staatsanwaltschaft einverstanden.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Brandstiftung / Tötung

27. Oktober 2020: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis bei durch Wohnungsbrand verursachten Tod

Gegen unseren Mandanten waren von der Polizei Berlin umfangreiche Ermittlungen wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Brandstiftung und der fahrlässigen Tötung geführt worden. Unser Mandant soll in seiner Wohnung in Berlin-Kreuzberg nachts fahrlässig einen Brand verursacht haben. Durch den Brand, der sich auf weite Teile des Mietshauses ausgebreitet hatte, kam es in einer Mietwohnung zu so starken Rauchentwicklungen, dass die dort lebende Mieterin an den Folgen einer Rauchvergiftung starb. Unser Mandant selbst hatte sich schwere Verbrennungen zugezogen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Nachdem die Feuerwehr den Brand gelöscht hatte, wurden die Ermittlungen durch die Polizei Berlin aufgenommen. Ein Zeuge, der auch die Feuerwehr gerufen hatte, gab an, dass unser Mandant durch Hilferufe die Nachbarschaft auf das Feuer aufmerksam gemacht hatte. Unser Mandant saß währenddessen auf dem Dach vor seiner Wohnung und habe verwirrt gewirkt. Der Feuerwehrmann, der unseren Mandanten von dem Dach vor seiner Wohnung geborgen hatte, gab an, dass unser Mandant die Brandlegung zugegeben hatte.

Die vernommenen und betroffenen Mieter hatten angegeben, dass unser Mandant in der Vergangenheit immer wieder durch ungewöhnliches Verhalten auffällig geworden sei. Insgesamt entstand durch das Feuer ein hoher Sachschaden, wobei die Wohnung unseres Mandanten komplett ausbrannte. Mit dem Anhörungsbogen der Polizei Berlin suchte unser Mandant nach seiner Genesung die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich ging besonders deutlich auf den Umstand ein, dass die Brandursache nicht hinreichend geklärt sei und ein Tatnachweis daher problematisch erscheine. Rechtsanwalt Dietrich wies zusätzlich auf die Möglichkeit anderer Brandursachen hin. Weiterhin zweifelte Rechtsanwalt Dietrich an, inwiefern die von unserem Mandanten gemachten Aussagen als Schuldeingeständnis zu werten seien. Ferner stellte Rechtsanwalt Dietrich in Frage, dass unser Mandant sein Wohnungsinventar absichtlich in Brand stecken würde angesichts seiner ausgeprägten Sammelleidenschaft. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweis einstellen. Vor dem Hintergrund der hohen Straferwartung von bis zu fünf Jahren, die bei fahrlässiger Tötung und Brandstiftung droht, war unser Mandant sehr zufrieden, dass sich das Strafverfahren durch die Arbeit von Rechtsanwalt Dietrich damit endgültig erledigt hatte.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Brandstiftung

05. März 2019: Einstellung bei fahrlässiger Brandstiftung

Unser Mandant hatte auf seinem Grundstück neben seinem Wohnhaus eine Laube aufgestellt, in welcher er Gartenpartys veranstaltete. Die Laube wurde mit einem Ofen beheizt. Nach einer Gartenparty hatte unser Mandant vor dem zu Bett gehen den Ofen nochmals ordentlich angefeuert, um sich anschließend in seinem Wohnhaus schlafen zu legen. Kurze Zeit später stand die Laube in Flammen und brannte fast vollständig ab. Die am Tatort erschiene Polizei machte einen Atemalkoholtest, der bei unserem Mandanten einen Wert von über 1 Promille ergab. Die Polizei vermutete, dass der Ofen wohl nicht richtig verschlossen worden ist und es so zum Brand kam.

Gegen unseren Mandanten wurde deshalb ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unserem Mandanten auch vorgeworfen wurde, unmittelbar nach dem kräftigen Anheizen die Laube verlassen und sich schlafen gelegt zu haben. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem umfangreichen an die Staatsanwaltschaft Berlin gerichteten Schriftsatz darlegen, dass ein etwaiger Schuldvorwurf im unteren Bereich anzusiedeln wäre und ein Tatnachweis trotz der vermeintlichen Angaben unseres Mandanten am Tatort schwierig sei. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen