Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Falsche Verdächtigung

13. März 2020: Falsche Verdächtigung – Einstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant war mit seinem PKW in einen Unfall mit Personenschaden in Berlin Pankow verwickelt. Über seinen dortigen Rechtsanwalt wurde vorgetragen, dass unser Mandant nicht von seiner Spur abgekommen und der Unfall durch den Unfallgegner verursacht worden sei. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens kam die Staatsanwaltschaft Berlin zu dem Ergebnis, dass der Sachvortrag unseres Mandanten nichtzutreffend sei. Vielmehr ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass unser Mandant bei einem Spurwechsel den Unfallgegner übersehen habe und es deshalb zum Unfall gekommen sei. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet.

In diesem Verfahren beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Strafverteidigung. Nach Einsicht in die Verfahrensakte hegte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Zweifel an der Aussagekraft des Sachverständigengutachtens. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass letztlich nicht mehr geklärt werden könne, wie es zu den inhaltlichen Angaben im Schriftsatz des ersten Rechtsanwaltes gekommen sei. Die Einwände von Rechtsanwalt Dietrich konnten durch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das wegen falscher Verdächtigung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Falschaussage

07. Juni 2019: Einstellung gegen Geldauflage bei Falschaussage

Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, falsche Aussagen bezüglich seines alten Arbeitgebers getätigt zu haben. So soll er in einem arbeitsrechtlichen Prozess wahrheitswidrig behauptet haben, dass sein ehemaliger Arbeitgeber damit gedroht habe, ihn umzubringen. Der ehemalige Arbeitgeber erstattete daraufhin Anzeige wegen Falschaussage gegen unseren Mandanten. Dagegen versuchte sich unser Mandant zunächst mithilfe eines anderen Rechtsbeistands zur Wehr zu setzen. Da dies leider erfolglos blieb, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Akte ergab sich für Rechtsanwalt Dietrich ein anderes Bild. Zu dem arbeitsgerichtlichen Verfahren war es gekommen, weil unserem Mandanten gekündigt worden war. Dieser hatte sich geweigert, ein seinen Arbeitgeber entlastendes Bestätigungsschreiben gegenzuzeichnen. Diese Handlung hätte gegen die Gerechtigkeitsüberzeugungen unseres Mandanten gesprochen. Nachdem unser Mandant dazu noch genötigt worden war, drohte sein Arbeitgeber damit, ihn umzubringen. Als finalen Schritt wurde unserem Mandanten gekündigt. Belastend war für unseren Mandanten insbesondere, dass das Kündigungsgespräch von zwei Zeugen beobachtet worden sein soll. Diese hatten angegeben, dass sich unser Mandant sehr über die Kündigung aufgeregt haben soll und umgekehrt seinem Arbeitgeber mit Konsequenzen gedroht haben soll. In einem ausführlichen Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen gegenüber dem Amtsgericht Tiergarten richtig und beantragte den Erlass des von der Staatsanwaltschaft Berlin beantragten Strafbefehls (das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen) abzulehnen. Das Ermittlungsverfahren stützte sich allein auf die Aussagen des ehemaligen Arbeitgebers und der Zeugen. Insbesondere die Zeugenaussagen fielen Rechtsanwalt Dietrich auf. Beide Zeugen waren zu fraglichen Zeitpunkt nicht anwesend gewesen und hätten das Gespräch nicht mitbekommen können. Zudem glichen sich die Aussagen in Form und Inhalt zu stark, sodass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten inszeniert worden war. Auch die Verhaltensweise des alten Arbeitgebers im arbeitsrechtlichen Verfahren sprach gegen das vorgeworfene Verhalten unseres Mandanten. Hier war nicht versucht worden, das Geschehen abschließend und vollständig aufzuklären. Stattdessen kam der Arbeitgeber unserem Mandanten großzügig entgegen, um eigene vermeintliche Belastungen zu vermeiden. Das Amtsgericht Tiergarten konnten der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich folgen und stellte daher das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant war darüber sehr erfreut, da ihn beide Verfahren doch sehr belastet hatten.

Fachanwalt Strafrecht: Falsche Verdächtigung

31. Mai 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage bei falscher Verdächtigung

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, weil gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung geführt wurde. Hintergrund war, dass unser Mandant eine andere Person bei der Polizei wegen Verleumdung angezeigt hatte. Diese Person hatte unseren Mandanten bezichtigt, Müll während eines Angelaufenthalts in Königs Wusterhausen in der Natur zurückgelassen zu haben. Neben der angezeigten Person bestätigte ein weiterer Zeuge, dass unser Mandant den Müll an seiner Angelstelle zurückgelassen habe.

Die Unwahrheit des Facebook-Beitrages konnte aufgrund dieser beiden Zeugenaussagen nicht belegt werden, weshalb die Staatsanwaltschaft Cottbus das Verfahren einstellte. Von Amts wegen leitete die Polizei Königs Wusterhausen daher ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen unseren Mandanten ein. Mit der Anklageschrift wegen falscher Verdächtigung suchte unser Mandant dann Rechtsanwalt Dietrich mit der Bitte um rechtliche Vertretung in dieser Angelegenheit auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Erhalt wertete er die Ermittlungsakte sorgfältig aus und verfasste einen umfassenden Schriftsatz. Hierin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich arbeitete insbesondere Zweifel an der Tatsache heraus, dass unser Mandant an besagtem Tag überhaupt angeln war und von der Unwahrheit des Facebook-Beitrages wissen konnte. Ein entsprechender Beweis war der Ermittlungsakte nicht zu entnehmen. Die Zeugen hatten unseren Mandanten nicht angetroffen. Die Belastungen beruhten daher lediglich auf Vermutungen der Zeugen. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich die Echtheit des Facebook-Beitrages in Frage, da dieser die üblichen Merkmale eines solchen Beitrages (z.B. „Gefällt-mir“-Feld) vermissen ließ. Auch die dem Beitrag beigefügten Fotos der angeblichen „Umweltverschmutzung“ sprachen für diese Annahme. Die Fotos wirkten auffällig gestellt. Dadurch konnte wiederum nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant an besagtem Tag gar nicht angeln war. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen konnte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs folgen und stellte das Verfahren daher gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Uneidliche Falschaussage

23. Januar 2019: Uneidliche Falschaussage - Einstellung

Die Berliner Polizei observierte ein Geschäft in Berlin Wedding, aus dem heraus Drogen verkauft werden sollten. Nachdem unser Mandant für kurze Zeit das Geschäft betreten und wieder verlassen hatte, wurde er durch die Polizei überprüft. Bei ihm wurde eine geringe Menge Cannabis gefunden. Gegenüber der Polizei gab er an, dieses gerade im Geschäft erworben zu haben.

Daraufhin wurde das Geschäft durchsucht und erhebliche Mengen an Drogen gefunden. Gegen den Verkäufer wurde deshalb ein Verfahren wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln eingeleitet. In der gegen der Verkäufer angesetzten Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht machte unser Mandant widersprüchliche Angaben. Auch wich seine gerichtliche Aussage von seiner polizeilichen Aussage ab. Der Aufgrund seiner Aussage konnte dann keine Verurteilung des Verkäufers erfolgen. Er wurde freigesprochen. Das Schöffengericht ging deshalb davon aus, dass unser Mandant bewusst gelogen habe. Deshalb leitete die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage ein. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin dar, wie es zu möglichen Verwechslungen und Abweichungen in den Aussagen gekommen sein könnte. Die Staatsanwaltschaft Berlin war schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die falsche uneidliche Aussage sieht in § 153 StGB als Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Fachanwalt für Strafrecht: Falsche Versicherung an Eides Statt

04. Januar 2019: Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides Statt – Einstellung des Strafverfahrens

Unsere Mandantin bekam vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides Statt. Ihr wurde vorgeworfen ihre Stellung als Geschäftsführerin in mehrerer Gesellschaften nicht offen gelegt zu haben. Umgehend wendete sie sich an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und forderte die Ermittlungsakten an.

Bei intensiver Durchsicht der Ermittlungsakten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass unsere Mandantin als Gesellschafterin in verschiedenen Gesellschaften eingesetzt wurde. Unsere Mandantin wusste von ihren neuen beruflichen Verpflichtungen allerdings nichts. Sowohl ihr Gesundheitszustand als auch ihre geringen Deutschkenntnisse hatten sie zu einem leichten Opfer für die Hintermänner gemacht. Rechtsanwalt Dietrich teilte diese neuen Erkenntnisse dem Amtsgericht Tiergarten mit und konnte für unsere Mandantin eine Verfahrenseinstellung erreichen. Ihr konnte somit eine unangenehme Hauptverhandlung erspart werden.

Fachanwalt Strafrecht: Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides Statt

19. Oktober 2018: Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides Statt - Einstellung des Strafverfahrens

Unsere Mandantin bekam vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides Statt. Ihr wurde vorgeworfen ihre Stellung als Geschäftsführerin in mehrerer Gesellschaften nicht offen gelegt zu haben. Umgehend wendete sie sich an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und forderte die Ermittlungsakten an.

Bei intensiver Durchsicht der Ermittlungsakten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass unsere Mandantin als Gesellschafterin in verschiedenen Gesellschaften eingesetzt wurde. Unsere Mandantin wusste von ihren neuen beruflichen Verpflichtungen allerdings nichts. Sowohl ihr Gesundheitszustand als auch ihre geringen Deutschkenntnisse hatten sie zu einem leichten Opfer für die Hintermänner gemacht. Rechtsanwalt Dietrich teilte diese neuen Erkenntnisse dem Amtsgericht Tiergarten mit und konnte für unsere Mandantin eine Verfahrenseinstellung erreichen. Ihr konnte somit eine unangenehme Hauptverhandlung erspart werden.

Fachanwalt Strafrecht: uneidliche Falschaussage

24. September 2018: Nichteröffnung des Hauptverfahrens bei Verdacht der falschen uneidlichen Aussage

Unser Mandant hatte vor dem Amtsgericht Tiergarten als Zeuge ausgesagt. Ein Freund unseres Mandanten war in diesem Strafverfahren angeklagt, in einem Club in Berlin-Prenzlauer Berg eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben, indem er mit einem Glas auf einen anderen Mann einschlug. Andere Zeugen gaben an, dass sich auch unser Mandant während der Auseinandersetzung in unmittelbarer Nähe seines Bekannten aufgehalten hatte und das Geschehen somit vollständig beobachtet haben müsste. Unser Mandant sagte als Zeuge vor Gericht jedoch aus, dass er einen etwaigen Schlag durch seinen Bekannten nicht beobachtet habe. Das Amtsgericht verurteilte den Bekannten dennoch wegen gefährlicher Körperverletzung. Aufgrund dieses Ergebnisses leitete die Staatsanwaltschaft gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen falscher uneidlicher Aussage ein und erhob zügig Anklage vor dem Amtsgericht.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung beauftragt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und beantragte dann beim Gericht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Rechtsanwalt Dietrich konnte unter Bezugnahme auf die Ermittlungsergebnisse und die früheren Zeugenaussagen aus dem anderen Prozess herausarbeiten, dass darin zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich behauptet worden war, unser Mandant habe zum Tatzeitpunkt direkt neben seinem Bekannten gestanden. Vielmehr legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant lediglich zu Beginn der Auseinandersetzung sich in das Geschehen einmischte, sich dann jedoch mit einem anderen Beteiligten entfernte und erst später wieder auf seinen Bekannten traf. Für eine falsche uneidliche Falschaussage bestehe somit kein hinreichender Tatverdacht. Das Amtsgericht schloss sich der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich an und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Damit war das Strafverfahren gegen unseren Mandanten beendet.