Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
22. März 2024: Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort – Verfahren ohne Auflagen eingestellt
Daher nahm unsere Mandantin Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte genommen hatte, wandte er sich mit einem ausführlichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Göttingen. In diesem Schreiben regte er die Einstellung des Verfahrens an. Hierbei stützte er sich insbesondere auf die geringe Schuld unserer Mandantin und legte diese glaubhaft dar. Auch nannte Rechtsanwalt Dietrich Gründe dafür, warum kein öffentliches Interesse an der Verfolgung des Verfahrens bestünde. Die Staatsanwaltschaft Göttingen folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte daraufhin das Verfahren gegen unsere Mandantin ohne Geldauflage ein.
Für unsere Mandantin, die zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war das gegen sie geführte Verfahren psychisch sehr belastend. Aus diesem Grund war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung für sie
Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsunfall mit Sachschaden und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
14. November 2023: Verkehrsunfall – Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldauflage
Nach Durchsicht der Ermittlungsakten regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage an. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft dar, dass nur geringe Kratzer am Auto sichtbar waren und ein kleiner Zusammenstoß auch leicht unbemerkt bleibt. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant den Unfallort lediglich verlassen hat, um eine größere Parklücke aufzusuchen.
Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
05. Oktober 2023: Überquerung der Gleise vor einem heranfahrenden Zug – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. In diesem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft den tatsächlichen Geschehensablauf dar.
Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
14. März 2023: Unfallflucht nach Beschädigung eines anderen Fahrzeugs – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis der Unfallflucht nicht gelingen würde. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass es sich nach der Beschreibung des Zeugens nicht um das Fahrzeug unseres Mandanten handeln konnte. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Widersprüche in der Beweisführung. Die Amtsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
Für unseren Mandanten war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung.
Fachanwalt für Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Ladendiebstahl
09. März 2023: Diebstahl im Supermarkt mit darauffolgendem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung beauftragte, fertigte dieser ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte mit Hinweis auf die stätige Rechtsprechung dar, dass es sich vorliegend nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelte. Bezüglich des Diebstahls verwies er auf den geringen Betrag der entwendeten Ware. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr
23. November 2022: Blockade eines Fahrzeugs mit dem Fahrrad – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Als unsere Mandantin daraufhin eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte über das Ermittlungsergebnis informiert hatte, beantragte er gegenüber der Amtsanwaltschaft das Verfahren einzustellen. In einem Schriftsatz führte er aus, warum nach dem Inhalt der Ermittlungsakte der Tatbestands der Nötigung (§ 240 StGB) nicht vorliegt. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die vorgeworfene Beleidigung lediglich auf den Aussagen des sich genötigt gefühlten Zeugen basiert und in der Ermittlungsakte keinerlei Stütze findet.
Wenige Tage nach Eingang des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt.
Fachanwalt für Strafrecht: Unfallflucht und Fahrerlaubnisentzug
04. Oktober 2022: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ohne Hauptverhandlung gegen Geldauflage eingestellt
Da sie auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen war, wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich als Fachanwalt für Strafrecht. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Beim Durcharbeiten der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass das Gericht von einem zu hohen Schaden an dem parkenden Auto ausgegangen war. Es hätte unserer Mandantin die Fahrerlaubnis also nicht entziehen dürfen. Zudem war nach der Akte nicht klar, ob die festgestellten Schäden an den Fahrzeugen überhaupt von einer Kollision hätten kommen können. Beide Fahrzeuge waren bereits einige Jahre alt und wiesen eine Reihe von Vorschäden auf.
In einem umfangreichen Schriftsatz wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit all diesen Bedenken an das Amtsgericht Tiergarten und beantragte, das Verfahren einzustellen. Da Rechtsanwalt Dietrich in Aussicht stellte, bei einer Einstellung des Verfahrens auf Entschädigungsansprüche wegen der rechtswidrigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu verzichten, folgte das Gericht seinem Antrag und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage ein. Zudem erhielt unsere Mandantin nur wenige Tage danach ihren Führerschein zurück.