Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht

27. Januar 2014: Lediglich Geldstrafe im Berufungsverfahren bei Vorwurf des Raubs und der gefährlichen Körperverletzung

Unsere Mandantin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Urteil lag zugrunde, dass unsere Mandantin die Geschädigte zunächst geschlagen und dann das Handy der Geschädigten weggenommen hat. Weiterhin hatte unsere Mandantin der Geschädigten vermutlich CS-Gas ins Gesicht gesprüht, wodurch die Geschädigte zunächst nichts sehen konnte und noch über einen längeren Zeitraum brennende Augen und juckende Haut gehabt hat. Vor dem Landgericht Berlin gab Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung im Namen unserer Mandantin ab, wonach das Handy lediglich weggenommen worden sei, um E-Mails und SMS auszulesen. Unsere Mandantin ging davon aus, dass ihr Lebenspartner eine Beziehung zur Geschädigten unterhalten habe. Unsere Mandantin habe dann lediglich vergessen, der Geschädigten später das Handy zurückzugeben. Angaben zum verwendeten Gas / Spray machte Rechtsanwalt Dietrich nicht. Nachfragen durch das Gericht wurden durch Rechtsanwalt Dietrich nicht zugelassen. Die abgegebene Einlassung konnte durch das Landgericht Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das amtsgerichtliche Urteil aufgehoben und unsere insbesondere wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Mandantin lediglich zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen wegen einfacher Körperverletzung und Unterschlagung verurteilt. Auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung wegen Verwendung von Gas / Spray konnte nicht erfolgen, weil nicht geklärt werden konnte, ob das verwendete Mittel stark gesundheitsschädlich gewesen ist.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht

24. Januar 2014: Einstellung in der Hauptverhandlung bei Vorwurf der falschen Verdächtigung

Unsere Mandantin hatte ihren damaligen Arbeitgeber und Vermieter (Hausverwalter) angezeigt, weil er ihre Wohnung rechtswidrig geräumt habe. Hintergrund dieser Räumung soll gewesen sein, dass ihr damaliger Arbeitgeber eine Beziehung zu unserer Mandantin gewünscht habe. Nachdem dieser von der Heirat unserer Mandantin erfahren habe, habe er das Arbeitsverhältnis beendet und die Wohnung durch eine Firma räumen lassen. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bestritten der Arbeitgeber, die weiteren Mitarbeiter der Hausverwaltung und das Räumungsunternehmen diesen Sachverhalt. Das Räumungsunternehmen gab an, durch unsere Mandantin beauftragt worden zu sein. Deshalb leitete die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unsere Mandantin ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung ein und erhob Anklage. Unsere Mandantin meldete sich nach Anklageerhebung bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich zur Vorbereitung der Hauptverhandlung umfassend über den Arbeitgeber, die übrigen Mitarbeiter und das Räumungsunternehmen aufklären. Insbesondere wurde deutlich, dass die Mitarbeiter und das Räumungsunternehmen vom Arbeitgeber abhängig sind. Mit diesem Wissen konnte Rechtsanwalt Dietrich diese Personen in der Hauptverhandlung konfrontativ befragen. Nach diesen Befragungen benannte Rechtsanwalt Dietrich Familienangehörige unserer Mandantin als Zeugen. Da weitere Hauptverhandlungstermine somit nötig gewesen wären, war das Gericht bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Ebay Betrug

11. November 2013 Freispruch vom Vorwurf Ebay- Betrug

Unser bereits wegen Ebay-Betruges vorbestrafte und deshalb unter Bewährung stehender Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, abermals gewerbsmäßig Betrugstaten begangen zu haben. Ihm wurde vorgeworfen, über Scheinfirmen Ware bei E-Bay angeboten zu haben und diese nach Erhalt des Kaufpreises nicht oder in defektem Zustand geliefert zu haben. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich berief sich unser Mandant in der Gerichtsverhandlung auf sein Schweigerecht und machte keine Angaben. Es wurden deshalb in der Hauptverhandlung zahlreiche Zeugen wie Käufer und Polizeibeamte vernommen. Hierbei wurde z.B. bestätigt, dass unser Mandant zum Teil defekte Ware persönlich an Käufer übergeben hat und als Anschrift das Mehrfamilienhaus unseres Mandanten benutzt wurde. Nach Abschluss der Beweisaufnahme konnte das Gericht aber nicht nachweisen, dass unser Mandant die Verkäufe getätigt hatte. Deshalb wurde er auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht

30. Oktober 2013 Einstellung im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis einer Unfallflucht

Durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht geführt. Unser aus Westdeutschland kommender Mandant soll bei einem Besuch in Erkner beim Ausparken einen anderen PKW erheblich beschädigt haben und sich im Anschluss unerlaubt vom Unfallort entfernt haben (Fahrerflucht). Nachdem sich die Polizei bei unserem Mandanten gemeldet hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich berief sich unser Mandant zunächst auf sein Schweigerecht. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und gab im Anschluss eine umfangreiche Stellungnahme ab. In dieser setzte sich Rechtsanwalt Dietrich mit dem Beweisergebnis der Ermittlungsakte auseinander. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass eine hinreichende Identifizierung unseres Mandanten nicht erfolgt sei. Trotz 22 Eintragungen (Vorstrafen) im Bundeszentralregister stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

07. Oktober 2013 Einstellung in Berufungsinstanz bei Diebstahlsvorwurf

Nach einem Diebstahl im Einzelhandelt meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant hatte ein Schloss im Werte von 40,00 - gestohlen. Rechtsanwalt Dietrich regte bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit an. Aufgrund von Vorbelastungen war die Amtsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe festgesetzt wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten scheiterte eine Einstellung abermals an der mangelnden Zustimmung der Amtsanwaltschaft Berlin. Unser Mandant wurde deshalb durch das Amtsgericht verurteilt. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Im Berufungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft Berlin anstelle der Amtsanwaltschaft Berlin zuständig. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit dem zuständigen Staatsanwalt und dem Landgericht Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass der Diebstahl aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation begangen worden ist. Deshalb wurde das Verfahren schließlich gegen Ableistung von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Bußgeldverfahren

16. September 2013 Kein Fahrverbot trotz 34 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er einen Bußgelbescheid erhalten hatte. In diesem wurden aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Unser Mandant ist als Krankenpfleger zwingend auf die Fahrerlaubnis angewiesen. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und besprach anschließend die Angelegenheit mit der zuständigen Richterin. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Richterin davon überzeugen, dass unser Mandant im Falle der Vollstreckung des Fahrverbotes mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen müsse. Deshalb war die zuständige Richterin bereit, unter Erhöhung der Geldbuße auf die Verhängung des Fahrverbotes zu verzichten. Unser Mandant muss seinen Führerschein nicht abgeben.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

27. August 2013 Niedrige Geldstrafe anstatt Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Berufungsinstanz

Das Amtsgericht Tiergarten hatte unseren Mandanten wegen Diebstahls in einem Berliner Baumarkt zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Hintergrund der hohen Freiheitsstrafe war, dass unser Mandant in der Vergangenheit wiederholt wegen Diebstahlstaten verurteilt worden ist. Er stand bereits unter zwei Bewährungen wegen Diebstahls. Im vorliegenden Verfahren hatte unser Mandant laut der Anklage im Baumarkt Waren unter seinen Kleidungsstücken versteckt. Als er bemerkte, dass er vom Ladendetektiv beobachtet wird, hat er sich der Ware wieder entledigt. In der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich den als Zeugen vernommen Detektiv insoweit verwirren, als dass der Detektiv nicht mehr wusste, ob die Ware tatsächlich unter Kleidungsstücken verborgen gewesen ist. Aufgrund der Angaben unseres Mandanten am Tatort wurde dieser deshalb lediglich wegen versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt.