Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht

05. Juli 2013 Freispruch vom Vorwurf Graffiti

Rechtsanwalt Dietrich hatte die Verteidigung unseres Mandanten gegen den Vorwurf des gemeinschaftlichen Graffitis übernommen. Nach Angaben von mehreren Polizeizeugen hatte der Mittäter einen Hauseingang bemalt. Unser Mandant soll nach Angaben der Polizei den Mittäter abgedeckt und den Tatort abgesichert haben. In der Gerichtsverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, dass sich unser Mandant lediglich am Tatort aufgehalten habe, ohne den Mitangeklagten zu unterstützen. Der Mitangeklagte war ein Bekannter unseres Mandanten. Dieser hatte ohne vorherige Absprache angefangen, den Hauseingang zu bemalen. Unserem Mandanten war dies unangenehm und deshalb hatte er sich lediglich wiederholt umgeschaut. Aufgrund der Angaben der Polizeizeugen forderte die Staatanwaltschaft Berlin im Plädoyer eine Geldstrafe. Das Gericht schloss sich aber den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und sprach unseren Mandanten frei.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Strafbefehl

11. Juni 2013 Einstellung Verfahren wegen Diebstahl nach Strafbefehl

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er einen Strafbefehl wegen Diebstahls erhalten hatte. Unser Mandant hatte bei Media Markt Kopfhörer in seine Tasche gesteckt und ohne zu bezahlen den Laden verlassen. Deshalb wurde gegen unseren bisher strafrechtlich nicht Erscheinung getretenen Mandanten im Strafbefehl eine Geldstrafe festgesetzt. Die Geldstrafe wäre in das Bundeszentralregister eingetragen worden. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und wandte sich an das Gericht. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht davon überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Unser Mandant wurde deshalb nicht verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Körperverletzung

10. Mai 2013 Freispruch vom Vorwurf Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, den vermeintlich Geschädigten gemeinschaftlich mit einem unbekannten Mittäter verprügelt zu haben. Der vermeintlich Geschädigte hatte erhebliche Verletzungen im Kopfbereich davon getragen. Der vermeintlich Geschädigte hatte angegeben, dass er vor der Wohnungstür seiner Ex-Lebensgefährtin gewartet habe. Unser Mandant, ebenfalls ein Ex-Ex-Lebensgefährte, habe mit einem Unbekannten den vermeintlich Geschädigten von Hinten angegriffen und verprügelt. Danach sei unser Mandant geflüchtet. Die unmittelbar zum Tatort gerufene Polizei hatte sofort unseren Mandanten zu Hause aufgesucht. Unser Mandant gab an, nicht am Tatort gewesen zu sein. Seine Handverletzungen führte er auf Handwerkerarbeiten zurück. Er berief sich auf einen Alibizeugen. Dieser Alibizeuge bestätigte nicht die Angaben unseres Mandanten. Im Rahmen der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass die Ex-Lebensgefährtin unseren Mandanten um Hilfe gebeten hatte. Als unser Mandant ohne eine weitere Person vor der Wohnung erschien, hat der vermeintlich Geschädigte CS-Gas auf ihn gesprüht. Gegen diesen Angriff hat sich unser Mandant lediglich gewehrt. Den vermeintlich Geschädigten konnte Rechtsanwalt Dietrich in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Das Gericht konnte schließlich nicht mit Sicherheit sagen, welche Sachverhaltsschilderung zutreffend sei. Deshalb wurde unser Mandant trotz der ursprünglich gegenüber der Polizei gemachten falschen Angaben freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Verstoß gegen Btm

09. Mai 2013 Einstellung bei Vorwurf Erwerb von Kokain

Rechtsanwalt Dietrich vertrat unseren Mandanten in einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in ca. 30 Fällen Kokain erworben zu haben. Die Ermittlungen stützten sich auf die Ergebnisse der Ermittlungsverfahren, welche gegen die Verkäufer geführt worden sind. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Im Anschluss an die Akteneinsicht gab Rechtsanwalt Dietrich eine umfassende Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin ab. In dieser Stellungnahme setzte sich Rechtsanwalt Dietrich ausführlich mit dem Ermittlungsergebnis auseinander. Insbesondere führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass die gewonnenen Beweisergebnisse einem Beweisverwertungsverbot unterliegen würden und deshalb nicht gegenüber unserem Mandanten verwertet werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Ermittlungsverfahren gegenüber unserem Mandanten mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Raub

29. April 2013 Freispruch vom Raubvorwurf

Unser Mandant wurde angezeigt, eine Frau auf offener Straße ausgeraubt und hierbei die Frau mit dem Schädel gegen einen Laternenmast geschlagen zu haben. Die Frau hatte Verletzungen am Hinterkopf. Die Frau gab an, den Täter zu kennen und benannte den Namen unseres Mandanten. Unser Mandant bestätigte, die Frau zu kennen, bestritt aber die Tat. Nach Angaben unseres Mandanten hatte die Frau wiederholt vergeblich versucht, mit unserem Mandanten eine Beziehung einzugehen. Die Strafanzeige sei die Rache für die Abweisung gewesen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt im Rahmen der Beweisaufnahme herausarbeiten, dass die Frau wohl an einer Borderline Erkrankung leidet. Nach Vernehmung eines Alibizeugens wurde deshalb unser Mandant freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

01. April 2013 Geringe Geldstrafe bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Unser Mandant sollte nach einer mutmaßlich begangenen Körperverletzung durch die Polizei festgenommen werden. Gegen diese Festnahme setzte sich unser Mandant erheblich zur Wehr, wodurch einem Berliner Polizeibeamten mehrere Handknöchelchen brachen. Im weiteren Verlauf beleidigte unser Mandant die Beamten und drohte, diese mit Hilfe von befreundeten Richtern anzuzeigen. Im Ermittlungsverfahren suchte Rechtsanwalt Dietrich den Kontakt zu Staatsanwaltschaft Berlin. Die Staatsanwaltschaft bot Rechtsanwalt Dietrich an, einen Strafbefehl zu erlassen, in welchem als Strafe eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten festgesetzt werden würde. Die Strafe wurde insbesondere mit den Verletzungen des Polizeibeamten und dem Umstand begründet, dass unser Mandant bereits wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vorbestraft sei. Rechtsanwalt Dietrich lehnte das Angebot der Staatsanwaltschaft ab. Vor der durchgeführten Hauptverhandlung entschuldigte sich unser Mandant auf Vermittlung von Rechtsanwalt Dietrich bei den Polizeibeamten. Rechtsanwalt Dietrich konnte des Weiteren in der Hauptverhandlung viele positive Aspekte für unseren Mandanten vortragen. Deshalb verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten trotz der einschlägigen Vorbelastung lediglich zu 80 Tagessätzen. Der verletzte Polizeibeamte war über dieses milde Urteil im Gegensatz zu unserem Mandanten nicht erfreut.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht

28. März 2013 Einstellung bei Unfallflucht und Danksagung von Mandanten

Rechtsanwalt Dietrich hatte einen Mandanten vertreten, welche beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt hatte und anschließend den Unfallort verlassen hat. Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wurde eingestellt. Aus eine E-Mail unseres Mandanten an das Sekretariat von Rechtsanwalt Dietrich:

- Freundliche Grüße auch an Herrn Dietrich und ein Dankeschön für die gute Zusammenarbeit. Wenn ich mal wieder jemanden beim Parken anfahre und danach Fahrerflucht begehe, werde ich mich auf jeden Fall bei ihm melden, auch wenn mir dies hoffentlich nie wieder passiert!?