Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

03. Mai 2022: Grafikkarte im Media Markt eingesteckt – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage nach Einspruch gegen Strafbefehl

Unser Mandant hatte auf einem Messestand der Firma Media Markt in Leipzig eine Grafikkarte an sich genommen, ohne diese zu bezahlen. Dabei war er von einem Sicherheitsmitarbeiter beobachtet. Obwohl unser Mandant sich kooperativ verhielt, die Tat einräumte und eine Vertragsstrafe zahlte, wurde ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Diebstahls wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Leipzig als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte zusenden. Nach Auswertung der Akte regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine höhere Geldauflage einzustellen. Dabei verwies er darauf, dass unser Mandant sich zum Tatzeitpunkt in einer extremen beruflichen Belastungssituation befand und bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Da es sich um eine nicht gerade günstige Grafikkarte gehandelt hatte, war die Staatsanwaltschaft Leipzig jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Sie verfasste vielmehr einen Strafbefehl, den das Amtsgericht Leipzig unterzeichnete. Der Mandant sollte durch den Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich fristgerecht Einspruch ein und nahm nochmal Einsicht in die Ermittlungsakte. Daraufhin wandte er sich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht und trug alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen erneut vor. Das Amtsgericht war schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen und von einer Hauptverhandlung abzusehen. Unser Mandant war erleichtert, dass das Verfahren trotz des Strafbefehls ohne Verurteilung abgeschlossen werden konnte und er weiterhin nicht vorbestraft ist.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

27. April 2022: Falsche Empfehlungsschreiben beim LaGeSo eingereicht - Verfahren wegen Urkundenfälschung gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant hatte beim LaGeSo die Erteilung seiner Approbation als Arzt beantragt. Er hatte in Syrien Medizin studiert und war bereits seit einigen Jahren in Deutschland, um hier bei diversen Ärzten zu hospitieren. Im Zuge des Antrags fielen dem LaGeSO Empfehlungsschreiben von Ärzten auf, die nicht unterschrieben waren und Schreibfehler enthielten. Der Antrag auf Erteilung der Approbation wurde daraufhin abgelehnt und ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung eingeleitet.

In Sorge um seine Zukunft als Arzt in Deutschland kam unser Mandant zu Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Bei Auswertung der Ermittlungsakte stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass die Staatsanwaltschaft Berlin bereits den Entwurf eines Strafbefehls gefertigt und diesen dem Amtsgericht übersandt hatte. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb in einem umfangreichen Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten und beantragte, den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht zu erlassen und das Verfahren einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass einige der Ärzte bereit waren, die Hospitation seines Mandanten zu bestätigen. Außerdem zweifelte Rechtsanwalt Dietrich die Urkundenqualität der Schreiben an und legte dar, dass eine Verurteilung sowohl beruflich als auch aufenthaltsrechtlich erhebliche Konsequenzen für unseren Mandanten haben würde. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und war schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl

21. April 2022: Verfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung nach Strafbefehl in der Hauptverhandlung eingestellt

Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergartens wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Ihm wurde vorgeworfen, nach dem Malern der Wohnung einer Nachbarin Bargeld in Höhe von 60,00 € einfach an sich genommen und die ältere Dame beim Rausgehen geschubst zu haben. Unser Mandant sollte deshalb wegen Körperverletzung und Diebstahls verurteilt werden und eine Geldstrafe von 1.200,00 € zahlen.

Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Nachdem er die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und entwickelte eine Verteidigungsstrategie für die anstehende Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Einlassung vor, in der er die Vorwürfe bestritt und auf das Fehlverhalten der älteren Dame hinwies. Diese hatte unseren Mandanten gefragt, ob er ihre Wohnung streichen und sie ihm dafür 400,00 € geben könne. Da die Malerarbeiten sich aufgrund des desaströsen Zustandes der Wände hinzogen, wollte sie unseren Mandanten nicht mehr bezahlen. Daraufhin entstand eine verbale Auseinandersetzung, in der sich unser Mandant die 60,00 € nahm, die ohnehin an diesem Tag übergeben werden sollten. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Untreue

13. April 2022: Strafverfahren wegen Untreue im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Unsere Mandantin hatte eine ältere Frau regelmäßig bei der Erledigung von Aufgaben im Haushalt unterstützt und war für diese einkaufen gegangen. Sie geriet in das Visier der Ermittlungsbehörden, als auf dem Konto der älteren Dame hohe Bargeldabhebungen zu sehen waren, die durch einen Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes angezeigt worden waren. Unserer Mandantin wurde daraufhin vorgeworfen, das Geld ohne die Erlaubnis der älteren Dame abgehoben und behalten zu haben.

Mit einer Vorladung als Beschuldigte wegen Untreue wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies in seinem Schriftsatz auf die widersprüchlichen Angaben der älteren Dame, die selbst eingeräumt hatte, unserer Mandantin Geld als Dankeschön für ihre Tätigkeit gegeben zu haben. Darüber hinaus ergab sich aus der Ermittlungsakte nicht, dass unsere Mandantin die Abhebungen vorgenommen hatte. Anhand der Kontoauszüge arbeitete Rechtsanwalt Dietrich zudem heraus, dass die ältere Dame ihren gesamten Lebensunterhalt mit Bargeld bestritten und deshalb selbst höhere Bargeldbeträge abgehoben haben musste. Die Staatsanwaltschaft Berlin sah nach den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich ein, dass eine Verurteilung unserer Mandantin wegen Untreue nicht oder nur schwer gelingen würde und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Geldfälschung

05. April 2022: Ermittlungsverfahren wegen Geldfälschung mangels Tatnachweis eingestellt

Das Hauptzollamt in Köln war auf eine Briefsendung aufmerksam geworden, die einen falschen 50 Euroschein enthielt und an unseren Mandanten adressiert war. Nachdem sich die Ermittlungsbehörden versichert hatten, dass unser Mandant an der Empfängeradresse lebte, wurde die Wohnung unseres Mandanten durchsucht. Die Behörden fanden dabei weitere Briefumschläge mit der Adresse unseres Mandanten. Bereits bei der Dursuchung wurde unser Mandant zu dem Tatvorwurf befragt. Dabei räumte unser Mandant ein, das Falschgeld bestellt zu haben und es nur habe ansehen zu wollen.

Mit dem Protokoll der Durchsuchung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der ihn darüber aufklärte, dass es sich bei den Tatvorwürfen rund um das Inverkehrbringen von Falschgeld um Verbrechen handelt, die mit einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe geahndet werden. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich nach dem Gespräch mit unserem Mandanten umgehend als Verteidiger an und erhielt Einsicht in die Ermittlungsakte. Er verfasste einen umfangreichen Schriftsatz, in dem er die Absicht unseres Mandanten, das Falschgeld tatsächlich zur Zahlung zu verwenden, anzweifelte. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass unser Mandant vor seinen Angaben zur Sache nicht über seine Rechte als Beschuldigter belehrt worden war und seine Aussage deshalb nicht verwertbar sein würde. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl

30. März 2022: Verfahren wegen Diebstahls trotz einschlägiger Vorbelastungen im Ermittlungsverfahren ohne Geldauflage eingestellt

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Supermarkt der Firma Real in Mainz diverse Waren im Wert von etwa 150,00 € gestohlen zu haben. Sie hatte den Vorwurf bereits vor Ort gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt und angegeben, an Kleptomanie zu leiden. Da sie bereits mehrfach wegen Diebstahls auffällig gewesen war und Angst davor hatte, ins Gefängnis zu kommen, wandte sie sich mit der Vorladung als Beschuldigte an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger unserer Mandantin an und wertete in einem Gespräch mit ihr die Ermittlungsakte aus. Danach wandte er sich in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Mainz und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Geringfügigkeit mit oder ohne die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die angespannte gesundheitliche und persönliche Situation unserer Mandantin zur Tatzeit. Die Staatsanwaltschaft war schließlich dazu bereit, das Verfahren ohne eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Steuerhinterziehung

25. März 2022: Einstellung des Verfahrens wegen Steuerhinterziehung gegen eine geringe Geldauflage im Ermittlungsverfahren

Unsere Mandantin war von Deutschland in die Schweiz gezogen. Dies hatte sie dem Bürgeramt gemeldet und war davon ausgegangen, sonst nichts weiter veranlassen zu müssen. Trotz ihres Umzuges wurde unserer Mandantin weiterhin Kindergeld von der Familienkasse gezahlt. Sie ging davon aus, dass diese Zahlungen rechtmäßig waren, bis sie schließlich über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung informiert wurde.

Mit der Vorladung als Beschuldigte wegen Steuerhinterziehung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und erklärte ihm die Situation. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daraufhin Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft sorgfältig aus. Daraufhin wandte er sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er darauf hinwies, dass unserer Mandantin sich beim Bürgeramt ausdrücklich danach erkundigt hatte, ob sie weitere Abmeldung vornehmen müsse. Dies hatte das Bürgeramt verneint und ihr mitgeteilt, dass die Abmeldung zentral an alle Behörden weitergegeben werden würde. Unsere Mandantin hatte sich auf dies Auskunft verlassen. Trotz eines Nachsendeauftrages hatte sie die Post der Familienkasse zu der Überzahlung nicht erhalten. Aufgrund der umfangreichen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Steuerhinterziehung gegen eine geringe Geldauflage einzustellen.