Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

17. Februar 2021: Betrug und Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Die Postbank hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, da dieser bei der Beantragung eines Kredites gefälschte Gehaltsnachweise und Kontoauszüge vorlegte. Die Ermittlungsbehörde war der Ansicht, dass unser Mandant durch die Vorlage der gefälschten Unterlagen über seine Zahlungsfähigkeit täuschen wollte. Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten ein.

Aus diesem Grund nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage einzustellen. Durch geschickte Darstellung des Geschehnisses gelang es Rechtsanwalt Dietrich die Vorwürfe der Urkundenfälschung zu beseitigen. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Einstellung des Verfahrens wegen Betruges jedoch zunächst ab. Sie argumentierte mit der Absicht unseres Mandanten, die Bank über seine Zahlungsfähigkeit zu täuschen und erließ einen Strafbefehl, in dem eine Geldstrafe festgesetzt wurde.

In einem zweiten Schriftsatz setzte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt mit dem Amtsgericht in Verbindung und regte erneut an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Auch gegenüber dem Gericht stellte Rechtsanwalt Dietrich den Sachverhalt dar. Unser Mandant hatte trotz manipulierter Nachweise die Absicht, die Raten bei Fälligkeit zu begleichen. Zudem hatte Rechtsanwalt Dietrich die seit Verfahrensbeginn schwierige Lebenssituation unseres Mandanten offengelegt. Das Gericht konnte schließlich von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt werden, das Verfahren außergerichtlich gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf des unerlaubten Abbrennens von gefährlichem Abfall

15. Februar 2021: Vorwurf des unerlaubten Abbrennens von gefährlichem Abfall – Einstellung mangels Tatverdacht

Nachdem die Feuerwehr auf einem Gewerbegelände in Berlin Marzahn ein offenes Feuer festgestellt und dieses gelöscht hatte, nahm die Polizei die Ermittlungen wegen des unerlaubten Abbrennens von gefährlichem Abfall auf. Auch in einem zweiten Fall sollen im dortigen Hinterhof des Gewerbegeländes im alten Schornsteinschacht illegal Baumaterialien und Sperrmüll verbrannt worden sein. Da unser Mandant vor Ort durch die Polizei angetroffen wurde und nach Angaben der Polizeibeamten angab, die Gegenstände kontrolliert verbrennen zu können, wurde er wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen verdächtigt. Die Polizei behauptete zudem, unser Mandant hätte angegeben für das Gelände zuständig zu sein.

Nach Zustellung des Schreibens der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Rechtsanwalt Dietrich stellte klar, dass der Umstand allein, dass unser Mandant am Ort des Feuers angetroffen wurde, noch keinen hinreichenden Tatverdacht darstellt. Auch konnte er die Aussagen unseres Mandanten gegenüber der Polizei entkräftigen. Rechtsanwalt Dietrich wies hierbei auf die vorhandenen Sprachbarrieren zwischen der Polizei und unserem Mandanten hin. Dieser lebte erst seit kurzer Zeit in Deutschland und hatte lediglich erklären wollen, dass er eine Ausbildung zum Feuerwehrmann besitze und daher das bereits zuvor durch eine unbekannte Person gelegte Feuer überwacht hatte. Dies konnte in dem ausführlichen Schriftsatz dargelegt werden, sodass die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatnachweis gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hatte.

Fachanwalt Strafrecht: Warenkreditbetrug auf ebay.

12. Februar 2021: Warenkreditbetrug auf ebay.de – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises

Unser Mandant hatte auf ebay.de einen Quadrocopter ersteigert und diesen per Paypal bezahlt. Nachdem er die Ware erhalten hatte, zog unser Mandant die Zahlung allerdings wieder zurück. Der Verkäufer forderte unseren Mandanten dazu auf, die Ware an ihn wieder zurückzuschicken. Da unser Mandant dieser Forderung nicht nachgekommen ist, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Warenkreditbetruges eingeleitet.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt hatte, beantragte dieser zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Rücksprache mit unserem Mandanten kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich direkt die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Erst nach Durchsicht der Akten und durch Offenlegung des Sachverhalts konnte gegenüber der Staatsanwaltschaft klargestellt werden, dass unser Mandant von seinem zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant das Geld lediglich widerrufen hatte, da die ihm zugesandte Ware erhebliche Mängel aufwies. Aus diesem Grund konnte auch keine für den Betrug notwendige Täuschung über Tatsachen nachgewiesen werden. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde daher mangels Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

10. Februar 2021: Strafverfahren wegen Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Unsere Mandantin suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen Körperverletzung ermittelte. Ihr wurde vorgeworfen, ihre Nachbarin geschubst zu haben. Unsere Mandantin bat Rechtsanwalt Dietrich daher um rechtlichen Beistand.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und setzte sich anschließend mit der Amtsanwaltschaft Berlin in Verbindung. In einem umfangreichen Schreiben schilderte Rechtsanwalt Dietrich, dass es einen solchen Vorfall nicht gegeben hat. Er setzte die Strafanzeige der Nachbarin zudem in einen Zusammenhang mit einem nachbarschaftlichen Streit, den die Nachbarin unserer Mandantin mit dieser seit geraumer Zeit führte und trug vor, dass nicht auszuschließen sei, dass es sich um eine Falschbelastung handle. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem auf die körperlichen Einschränkungen unserer Mandantin hin, die gar nicht in der Lage gewesen wäre, ihre körperlich weit überlegende Nachbarin zu schubsen. Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich hatte schließlich Erfolg und das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Körperverletzung wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin mangels Tatnachweises eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

08. Februar 2021: Verfahren wegen Ladendiebstahls wegen Geringfügigkeit eingestellt

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls, da er in einem Baumarkt einen Artikel an sich genommen hatte, um ihn ohne Bezahlung für sich zu behalten. Bereits im Büro des Ladendetektivs hatte unser Mandant den Vorwurf auch eingeräumt. Unser Mandant kontaktierte daraufhin Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn nach einem kostenfreien Erstgespräch mit der Verteidigung in seinem Fall.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich nach Durchsicht dieser mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. In dem Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Diebstahls wegen Geringfügigkeit und mangels öffentlichen Interesses einzustellen. Diese Anregung begründete Rechtsanwalt Dietrich unter anderem mit dem geringen Wert des Artikels sowie der Tatsache, dass dem Baumarkt kein Schaden entstanden war, da unser Mandant den Artikel noch vor Ort bezahlt hatte. Weiter wies Rechtsanwalt Dietrich auf die emotionale Ausnahmesituation unseres Mandanten am Tag des Vorfalls hin und erläuterte die entsprechenden Hintergründe. Rechtsanwalt Dietrich nannte zusätzlich weitere Gründe, die für eine geringe Schuld unseres Mandanten sprechen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren wegen Ladendiebstahls anregungsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr

04. Februar 2021: Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr in der Hauptverhandlung gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt

Unser Mandant ist in Berlin mit seinem Fahrrad unterwegs gewesen. Da er nach Ansicht der Polizei unsicher gefahren war, wurde er von der Polizei angehalten und kontrolliert. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von fast 2,0 % Promille. Unser Mandant wurde daraufhin zur Polizeiwache gebracht, wo gegen ihn ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet wurde. 

Anschließend kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Im Ermittlungsverfahren war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen, weshalb das Amtsgericht Tiergarten gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr erließ, in welchem eine Geldstrafe festgesetzt wurde. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen diesen Strafbefehl sofort Einspruch ein und wandte sich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er die Einstellung des Verfahrens anregte. Dennoch kam es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber nochmals alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen vortragen und das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Trunkenheit im Verkehr gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da dadurch eine Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Schwarzfahren

03. Februar 20121: Körperliche Auseinandersetzung im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle – Strafverfahren wegen Körperverletzung und Schwarzfahren im Ermittlungsverfahren eingestellt

Während der Durchführung einer Fahrscheinkontrolle in der U3 von Plärrer Richtung Gustav Adolf-Straße in Nürnberg wurden unser Mandat und sein Sohn von den Kontrolleuren angesprochen. Im weiteren Verlauf der Fahrkontrolle kam nach Mitteilung der Kontrolleure unser Mandat den Anweisungen der Kontrolleure nicht nach. Nachdem unser Mandant mit den Kontrolleuren aus dem Zug ausgestiegen ist, soll er versucht haben aus dem Bahnhof zu flüchten. Die Kontrolleure verfolgten unseren Mandanten und es kam im Rahmen dieser anschließenden körperlichen Auseinandersetzungen zu Verletzungen eines Kontrolleurs. Unser Mandant wehrte er sich nach Mitteilung des Kontrolleurs, heftig, um eine Aufnahme seiner Personalien zu verhindern. Der Kontrolleur gab gegenüber der Polizei an, dass sein Mittelfinger der rechten Hand aufgrund der körperlichen Auseinandersetzung verstaucht und angeschwollen sei und sich am linken Fuß ein Bluterguss gebildet habe. Weitere Kontrolleure bestätigten die Verletzungen des Kontrolleurs. Die Polizei beschuldigte deshalb unseren Mandanten wegen Körperverletzung und Schwarzfahren.

Unmittelbar nach Erhalt der polizeilichen Vorladung nahm unser Mandat Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und Auswertung der Zeugenvernehmungen wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Nürnberg und regte die Einstellung des Verfahrens wegen Körperverletzung und Schwarzfahrens gegen Zahlung eines Betrags an die Staatskasse an.

In seinem Schreiben behandelte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere, dass unser Mandant nicht geflüchtet sei, um sich das erhöhte Beförderungsentgelt zu ersparen. Vielmehr sei er weggelaufen, da er sich von dem Kontrolleur bedroht gefühlt habe. Hinsichtlich der körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Kontrolleur und unserem Mandanten legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant keinerlei Verletzungsabsicht hatte. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandat eine gültige Fahrkarte besaß, diese sich jedoch bei seinem Sohn befand, der ebenfalls in dem Zug kontrolliert worden sei. Somit beseitigte Rechtsanwalt Dietrich das Missverständnis, dass unser Mandant ohne Fahrkarte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs  gewesen war. In diesem Zusammenhang wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Kontrolleure unserem Mandanten keine Gelegenheit gegeben hatten, dies zu erklären. Stattdessen wurde durch die Kontrolleure Gewalt gegen unseren Mandanten angewendet.

Da nach der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich der Tatnachweis schwierig geworden war, stellte die Staatsanwaltschaft schließlich das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.