Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

02. Februar 2021: Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung wegen unzulässigen Lärms sind in einer Wohnung in Leipzig Betäubungsmittel festgestellt worden. In der daraufhin veranlassten Durchsuchung der Wohnung, in der sich neben sieben weiteren Personen auch unser Mandant befand, wurden mehrere Tütchen mit Cannabis, Ecstasy und Amphetaminen gefunden. Die Polizei stellte die aufgefundenen Verpackungen der Betäubungsmittel sicher, um diese mit der DNA aller in der Wohnung anwesenden Personen abzugleichen. Durch dieses Verfahren konnte ein in dem Schuh unseres Mandanten aufgefundene Tütchen mit Betäubungsmitteln unserem Mandanten zugeordnet werden. Die übrigen aufgefundenen Verpackungen mit Betäubungsmitteln befanden sich auf dem Wohnzimmertisch, zu dem alle acht Personen Zugriff hatten. Aus diesem Grund wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geführt.

Umgehend beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Akten erlangt hatte, beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Leipzig, das Verfahren mangels Tatnachweises einzustellen. In seinem Schriftsatz schilderte er gegenüber der Staatsanwaltschaft die Situation zu dem Zeitpunkt des Eintreffens der Polizeibeamten. Er zeigte dabei auf, dass aufgrund der überraschenden und plötzlichen Durchsuchung der Polizeibeamten auch eine der anderen Personen das Tütchen mit der Absicht, es zu verstecken, in die Schuhe unseres Mandanten gelegt haben könnte. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete hiermit auch die Ergebnisse der DNA-Spuren. Da sich die auf dem Wohnzimmertisch aufgefundenen Betäubungsmittel ebenso im Besitz der anderen Beschuldigten befunden haben könnten, bestand kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Somit wurde das Strafverfahren ohne eine Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Kreditkartenbetrug

29. Januar 2021: Kreditkartenbetrug – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Ein Zeuge erstattete bei der Polizei wegen missbräuchlicher Verwendung einer Kreditkarte Anzeige. Eine unbekannte Person habe von seinem Konto aus eine Überweisung in Höhe von 3.000,00 € getätigt. Das Geld wurde von dem Konto des Zeugen abgebucht und auf das Konto unserer Mandantin überwiesen. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Kreditkartenbetrugs gegen unsere Mandantin.

Im Rahmen der Strafanzeige wurde ihr vorgeworfen, Telefonbanking-Daten des Zeugen ausgespäht und sich einen Betrag von 3.000,00 € auf ihr Konto bei der gegenständlichen Bank überwiesen zu haben oder ihr Konto einem Dritten zur Verfügung gestellt zu haben. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt worden war, beantragte er umgehend Akteneinsicht. Nach Herausarbeitung des Sachverhalts nahm Rechtsanwalt Dietrich schriftlich Stellung zu den Tatvorwürfen. Er entkräftete den Tatvorwurf, indem er darlegte, dass es sich bei dem Konto, auf das die Geldsumme überwiesen worden ist, nicht um das Konto unserer Mandantin handelte. Vielmehr nutze unsere Mandantin ein Konto bei einer anderen Bank. Das fragliche Konto wurde nicht von unserer Mandantin selbst eröffnet. Rechtsanwalt Dietrich erklärte gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass unsere Mandantin regelrecht selbst Opfer eines Betruges geworden war. Sie hatte in der Vergangenheit sämtliche persönliche Daten an ein Marktforschungsunternehmen herausgegeben. Auch sei ihr Personalausweis im Rahmen eines Diebstahls abhandengekommen. Folglich überzeugte Rechtsanwalt Dietrich auch die Staatsanwaltschaft davon, dass die missbräuchliche Verwendung der persönlichen Daten unserer Mandantin naheliegend sei. Es konnte daher nicht hinreichend nachgewiesen werden, dass es sich bei dem Bankkonto tatsächlich um ein Konto handelte, von welchem unsere Mandantin Kenntnis hatte. Entsprechend wurde das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts ohne Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften

27. Januar 2021: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften - Verfahren gegen eine geringe Geldauflage eingestellt

Über eine Internetseite soll unser Mandant mit der damals 15-jährigen Zeugin an drei unterschiedlichen Tagen Treffen vereinbart und sexuelle Handlungen gegen Entgelt vollzogen haben. Da die Ermittlungsbehörde davon ausging, dass unser Mandant von dem minderjährigen Alter der Zeugin gewusst, oder dieses zumindest billigend in Kauf genommen hat, wurde unserem Mandanten der sexuelle Missbrauch einer Jugendlichen vorgeworfen.

Im Zuge der im Rahmen der Ermittlungen durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurden zudem der PC und die Festplatten unseres Mandanten beschlagnahmt. Bei der Auswertung der Daten hatte sich dann herausgestellt, dass unser Mandant darüber hinaus im Besitz von über 1.000 kinder- und jugendpornographischen Dateien gewesen war. Angesichts dieser Tatvorwürfe nahm unser Mandant daraufhin Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nachdem er Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt hatte, beantragte dieser Einsicht in die Akten und arbeite nach Durchsicht der umfassenden Ermittlungsakte eine Verteidigungsstrategie heraus. In einem Schriftsatz überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft daraufhin davon, dass unser Mandant keine Kenntnis davon gehabt hatte, dass die Zeugin noch nicht 18 Jahre alt war. Hinsichtlich des Besitzes der kinder- und jugendpornographischen Dateien konnte Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unseres Mandanten hervorheben, da auch die Anzahl der Dateien nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich noch gering ist. Entlastend war insbesondere auch, dass sich unser Mandant bereits selbst intensiv mit den Vorwürfen auseinandergesetzt und an einer Gruppentherapie für Männer, die Kindern oder Jugendlichen durch ihr Verhalten geschädigt haben, teilgenommen hat. Dieser Meinung war letztlich auch die Staatsanwaltschaft, die hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs keinen hinreichenden Tatverdacht und hinsichtlich der kinder- und jugendpornographischen Dateien eine lediglich geringe Schuld angenommen hatte. Das Verfahren wurde daher, wie von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine geringe Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl bei Essstörung

25. Januar 2021: Ladendiebstahl bei Essstörung - Ermittlungsverfahren gegen eine geringe Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin wurde in einem Berliner Einkaufszentrum durch einen Ladendetektiv dabei beobachtet, Kleidungsstücke verschiedener Modeketten eingesteckt zu haben. Aus diesem Grund wurde ihr noch vor Ort durch die herbeigerufenen Polizeibeamten der Tatvorwurf des Ladendiebstahls eröffnet. Nach anfänglichem Zögern hatte unsere Mandantin hierbei zugegeben, die Ware in den Filialen der Modeketten entwendet zu haben.

Die Amtsanwaltschaft Berlin leitete im Zuge dessen ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin ein. Deshalb ersuchte unsere Mandantin umgehend nach Erhalt der Belehrung die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Ermittlungsakte ein und wandte sich anschließend in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. Hierbei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unserer Mandantin heraus. Rechtsanwalt Dietrich betonte insbesondere das kooperative Verhalten unserer Mandantin. Sie habe nicht nur unmittelbar zugegeben, die Sachen gestohlen zu haben, sondern die Ware zudem auch bereits vor Ort freiwillig an die Polizeibeamten herausgegeben. In seinem umfassenden Schreiben an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt zudem glaubhaft darlegen, dass es unserer Mandantin bei dem Diebstahl der Ware weniger um die Erlangung eines finanziellen Vorteils ginge, sondern dieser vielmehr eine Ausprägung ihrer instabilen psychischen Situation darstelle. Durch die Herausarbeitung der schwierigen Lebensumstände, insbesondere durch den Tod mehrerer unserer Mandantin nahestehenden Personen und ihrer Essstörung, war schließlich auch die Staatsanwaltschaft von der geringen Schuld unserer Mandantin überzeugt. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Ermittlungsverfahren daher gegen eine geringe Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung

21. Januar 2021: Verfahren wegen Sachbeschädigung trotz Vorstrafen in der Hauptverhandlung gegen Geldauflage eingestellt

Gegen unsere Mandantin wurde ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung geführt, da sie mutwillig gegen die Hauseingangstür ihres Mehrfamilienhauses getreten haben soll, wodurch diese beschädigt wurde. Angezeigt wurde sie von ihrem Nachbarn, der den Vorfall beobachtet haben soll.

Als gegen unsere Mandantin vom Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl erlassen wurde, kontaktierte sie Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte er sich dann mit einem Schreiben direkt an das Amtsgericht Tiergarten. In dem Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen und verwies hierfür insbesondere auf die schwierige persönliche Situation unserer Mandantin, die sich seit Jahren wegen einer Persönlichkeitsstörung in ärztlicher Behandlung befindet. Das Amtsgericht Tiergarten wollte das Verfahren zunächst dennoch nicht einstellen und bestimmte einen Termin zur Hauptverhandlung. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht dann aber persönlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Sachbeschädigung gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin, die bereits zwei Eintragungen im Bundeszentralregister hat, war über das Ergebnis sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

19. Januar 2021: Kneipenschlägerei – Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in der Hauptverhandlung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, da er in eine Kneipenschlägerei in den frühen Morgenstunden in Berlin-Neukölln verwickelt gewesen sein soll. So soll er der Zeugenaussage einer Frau zufolge sowohl zugeschlagen, getreten als auch mit Stühlen geworfen haben. Auch soll er einer Person eine Flasche über den Kopf gezogen haben und als diese bewusstlos zu Boden ging, soll er mit zwei weiteren Beteiligten weiter gegen den Kopf der Person getreten haben.

Als einer der Geschädigten aus Angst vor weiteren Verletzungen flüchtete, soll unser Mandant diesen zudem mit zwei weiteren Beteiligten verfolgt und weiter verprügelt haben. Neben zahlreichen Prellungen erlitt einer der Geschädigten aufgrund der Schlägerei sogar ein Schädelhirntrauma. Unser Mandant hatte vor Ankunft der Polizei zwar das Weite gesucht, jedoch konnte der Wirt der Kneipe der Polizei die Personalien unseres Mandanten mitteilen.

Unser Mandant suchte mit der Vorladung als Beschuldigter daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht dieser und Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen wandte er sich dann mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, dass Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte hierfür unter anderem aus, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich wohl nicht gelingen würde, da sich aus den Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei ergibt, dass unser Mandant tatsächlich an Schlägen beteiligt war. Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, welche vom Amtsgericht Tiergarten zugelassen wurde. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal seine Zweifel bezüglich der Umstände des Vorfalls darlegen. Auch wies er darauf hin, dass unser Mandant strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist und das ihm vorgeworfene Verhalten seinem Wesen daher entsprechend fremd ist. Das Amtsgericht Tiergarten war schließlich dazu bereit, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gegen eine Geldauflage und der Zahlung von Schmerzensgeld einzustellen. Unser Mandant war darüber sehr erfreut, da somit eine drohende Verurteilung und Eintragung wegen gefährlicher Körperverletzung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.

 

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

18. Januar 2021: Verfahren wegen des Besitzes von Marihuana eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelte gegen unsere Mandantin wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes, da sie gemeinsam mit ihrem Mitbewohner auf dem Balkon Marihuana angebaut haben soll. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatten die Polizeibeamten eine Bong, eine Feinwaage sowie Marihuana aufgefunden.

Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall beauftragt hatte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, von der Verfolgung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes abzusehen. Hierfür führte er insbesondere die geringe Schuld unserer Mandantin an und wies auch auf die Menge des aufgefundenen Marihuanas hin, die noch als nicht zu erheblich einzuschätzen sein könnte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Unsere Mandantin, die strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können.