Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
18. Januar 2021: Verfahren wegen des Besitzes von Marihuana eingestellt
Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall beauftragt hatte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, von der Verfolgung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes abzusehen. Hierfür führte er insbesondere die geringe Schuld unserer Mandantin an und wies auch auf die Menge des aufgefundenen Marihuanas hin, die noch als nicht zu erheblich einzuschätzen sein könnte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Unsere Mandantin, die strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
15. Januar 2021: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt
Der ärztliche Befund über die Verletzungen des Spaziergängers führte eine Bissverletzung sowie Kratzverletzungen auf. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant sofort die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Nach seiner Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich dann mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich schilderte den Verlauf der Auseinandersetzung aus Sicht unseres Mandanten und konnte so Zweifel an den Aussagen des Spaziergängers bezüglich des Ablaufs der Auseinandersetzung wecken. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung daher ein.
Fachanwalt Strafrecht: Warenbetrug
13. Januar 2021: Vorwurf des Warenbetrugs durch Verkauf bei e-Bay – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Da die Artikel von ihrem eBay-Kleinanzeigen-Account zum Verkauf angeboten worden waren und der Kaufpreis auch auf ihr PayPal-Konto überwiesen worden war, leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs ein. Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin sofort an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann auf Unklarheiten in dem ermittelten Sachverhalt hinweisen. Aufgrund der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich konnte nicht mehr aufgeklärt werden, von wem die Artikel tatsächlich zum Verkauf angeboten worden waren. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Warenbetrugs daher mangels Tatnachweises ein, worüber unsere Mandantin sehr erleichtert war.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
08. Januar 2021: Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Kurze Zeit später erhielt unsere Mandantin dann eine Beschuldigtenvorladung, mit der sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich wandte. Unsere Mandantin hatte geplant im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung umfassend zum Geschehen auszusagen. Davon riet Rechtsanwalt Dietrich jedoch ab. Stattdessen setzte er nach erfolgter Akteneinsichtnahme ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Memmingen auf, in welchem er anregte, das Verfahren gegen eine geringe Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit der geringen Schuld unserer Mandantin und einer durch ihre Berufsausübung angespannten Gesamtsituation. Auch betonte Rechtsanwalt Dietrich deutlich die Reue unserer Mandantin und ihr vorbildliches Verhalten während der Ermittlungen der Polizei. Die Staatsanwaltschaft Memmingen folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren – sehr zur Freude unserer Mandantin – anregungsgemäß ein. Tage später ging ein Brief in der Strafrechtkanzlei ein, in dem sich unsere Mandantin nachdrücklich für die gelungene Strafverteidigung durch Rechtsanwalt Dietrich bedankte. Über den Verfahrensausgang hinaus hatte Rechtsanwalt Dietrich durch seine unverstellte „Berliner Art“ erreicht, dass sich unsere Mandantin nicht mehr als schlechter Mensch fühlte und so ihr Selbstwertgefühl wieder aufgebaut wurde („Sie sind der beste Anwalt mit Herz und Humor“)
08.Januar 2021: Verstoß gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz – Einstellung in der Hauptverhandlung gegen Geldauflage
08.Januar 2021: Verstoß gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz – Einstellung in der Hauptverhandlung gegen Geldauflage
Unser Mandant wurde dann wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz beschuldigt. Nachdem unser Mandant im Internet nach geeigneten Strafverteidigern umgeschaut hatte, mandatierte er schließlich Rechtsanwalt Dietrich in diesem Fall. Nachdem das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben wurde, beantragte diese Strafbefehle wegen beider Verstöße beim Amtsgericht Tiergarten. Rechtsanwalt Dietrich legte daraufhin Einspruch ein. Das Amtsgericht Tiergarten terminierte dann für eine mündliche Verhandlung wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft die geringe Schuld unseres Mandanten sowohl im Falle des Verstoßes gegen das Sprengstoff- als auch Waffengesetz herausarbeiten. Unser Mandant war sich über ein Verbot bezüglich des Waffengebrauchs nicht im Klaren gewesen und hatte die Pyrotechnik zudem geschenkt bekommen. Angesichts dieser Umstände regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft stimmten dieser Verfahrenserledigung zu, worüber unser Mandant überglücklich war. So kam es zu keiner Eintragung ins Bundeszentralregister.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
05.Januar 2021: Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweis
Unser Mandant machte keine Angaben zum Tatvorwurf. Vielmehr beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und insbesondere der beiden Zeugenaussagen verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtanwalt Dietrich stellte dabei das Geschehen unter Bezugnahme auf die Aussagen der Tochter als einen Unfall dar. Auch bestritt Rechtsanwalt Dietrich die Darstellungen der Mutter und zweifelte deren Glaubwürdigkeit im Hinblick auf einen Sorgerechtsstreit an. Insgesamt unterstrich Rechtsanwalt Dietrich, dass sich der Vorwurf der Körperverletzung nicht aufrechterhalten und beweisen ließe. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht entkräften und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweis einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Subventionsbetrug (Corona-Soforthilfe)
18. Dezember 2020: Corona-Soforthilfe – Strafverfahren wegen Subventionsbetruges mangels Tatnachweis eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Subventionsbetruges einzustellen. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich alle Umstände vor, die dafür sprechen, dass unser Mandant sein Unternehmen tatsächlich als Haupterwerb führt und keine weiteren Einnahmen aus einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit erzielt. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Subventionsbetruges mangels Tatnachweis wieder ein, worüber unser Mandant sehr erfreut war.