Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
16. Dezember 2020: Fahrlässige Körperverletzung – lediglich 20 Tagessätze Geldstrafe bei laufender Bewährung und 20 Voreintragungen
Unser Mandant hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtliches Verhalten zu Schulden kommen lassen und daher bereits 20 Eintragungen im Bundeszentralregister. Besonders problematisch war jedoch, dass unser Mandant die Tat in seiner Bewährungszeit begangen hatte. Nach Zustellung der Anklage suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen unproblematischer als dargestellt vermitteln und insgesamt die geringe Schuld unseres Mandanten herausarbeiten. Insbesondere seien die Verletzungen des Fahrradfahrers als nicht mehr erheblich zu bewerten gewesen. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich an, dass das Geschehen unserem Mandanten sehr leid tue. Trotz des Vorstrafenregisters und der laufenden Bewährungszeit verurteilte das Amtsgericht Tiergarten unseren Mandanten anschließend daher nur zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Im Hinblick auf seine berufliche Zukunft war unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich dafür sehr dankbar.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
14. Dezember 2020: Beim Ladendiebstahl erwischt – Einstellung gegen Geldauflage
Nachdem die Polizei verständigt und die Personalien unseres Mandanten aufgenommen worden waren, wurde er vor Ort entlassen. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung der Polizei wegen Ladendiebstahls. Damit wandte er sich via E-Mail an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn, sich dieses Falls anzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich nahm das Mandat an und beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte setzte er dann einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Aachen auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe anregte. Zur Begründung führte er aus, dass unserem Mandanten angesichts der am Tattag bestehenden belasteten Gesamtsituation nur eine geringe Schuld treffe. Auch seien der fehlende Schaden des Geschäfts sowie weitere persönliche Umstände in der Person unseres Mandanten zu berücksichtigen. Die Staatsanwaltschaft Aachen folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.
Fachanwalt Strafrecht: Entziehung Minderjähriger
11. Dezember 2020: Entziehung Minderjähriger – Einstellung gegen Geldauflage
Nachdem das Verfahren seitens der Polizei abgeschlossen war, wurde es an die Staatsanwaltschaft Berlin zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Zwischenzeitlich war bekannt geworden, dass sich unser Mandant wegen diverser Behördengänge ohne seine Kinder in Deutschland aufhalte. Daher beantragte die Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund einer bestehenden Fluchtgefahr einen Haftbefehl gegen unseren Mandanten. Bei der nächsten Einreise nach Deutschland – dieses Mal in Begleitung seiner Kinder - wurde unser Mandant dann aufgrund des Haftbefehls am Flughafen in Berlin festgestellt und in Untersuchungshaft verbracht. Von dort nahm unser Mandant dann Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend eine mündliche Haftprüfung. Durch Rechtsanwalt Dietrich war dessen Ergebnis, dass der Haftbefehl aufgehoben und unser Mandant aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Sodann beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und verfasste, nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin regte er die Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage an. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich die schwierige Beweislage an, die sich aufgrund fehlender glaubhafter Zeugenaussagen ergeben würde. Weiterhin gab Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken, dass die Erfahrung der Untersuchungshaft bereits zu einer eindringlichen Läuterung unseres Mandanten geführt habe. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich diesen Einlassungen an und stimmte einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage zu.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
09. Dezember 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung gegen Geldauflage
Weiterhin wurde szenetypisches Verpackungsmaterial sichergestellt. Sofort kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um strafrechtliche Vertretung in diesem Fall. Nach erfolgter Akteneinsichtnahme setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) mit dem Inhalt auf, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diese Anregung mit der geringen Schuld unseres Mandanten, der unbestimmten Wirkstoffmenge des noch nicht abgeernteten Cannabis und der sich daraus (eventuell) ergebenden Eigenbedarfsregelung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage – sehr zur Freude unseres dadurch immer noch unbescholtenen Mandanten – ein.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
07. Dezember 2020: Urkundenfälschung – Einstellung
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung
04. Dezember 2020: Beleidigung – Einstellung mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich verfasste daraufhin ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Darin stellte er glaubhaft dar, dass eine strafbare Handlung unseres Mandanten nicht vorliege. Rechtsanwalt Dietrich rückte dabei die von unserem Mandanten gegenüber der Frau getätigten Aussagen in einen anderen Zusammenhang und verwertete die Stellungnahme unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich ging vor allem auf das vorbelastete Verhältnis zwischen unserem Mandanten und der Frau und einen sich bei unserem Mandanten entwickelten Frustzustand ein. Auch unterstrich Rechtsanwalt Dietrich den Umstand, dass sich unser Mandant bei der Frau bereits unmittelbar nach seiner Aussage entschuldigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte diesen Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein. Unser Mandant war hierüber angesichts einer befürchteten Geldstrafe sehr erfreut.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Bedrohung
02. Dezember 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Bedrohung – Einstellung in der Hauptverhandlung
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete diese nach Erhalt gründlich aus. In einem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich die Unbrauchbarkeit der Chatverläufe als Beweismittel dar. Aufgrund des Drogenkonsums des Käufers seien diese Chatverläufe unglaubwürdig. Auch sei zu berücksichtigen, dass der Käufer selber Drogen verkaufe und ein Ablenkungsmotiv daher vorliege. Zwischenzeitlich hatte der Käufer eine Zeugenaussage gegenüber der Polizei gemacht. Neben dem Verkauf von Cannabis warf der Käufer unserem Mandanten dabei vor, ihn wegen einer Zeugenaussage bedroht zu haben. Nachdem die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft Berlin zur weiteren Bearbeitung abgegeben worden waren, erhob diese Anklage gegen unseren Mandanten wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in fünf Fällen. Zusätzlich erhob die Staatsanwaltschaft Berlin kurze Zeit später eine weitere Anklage wegen Bedrohung. Beide Verfahren wurden zur einheitlichen Beurteilung verbunden und ein Hauptverhandlungstermin wurde anberaumt. In der Hauptverhandlung arbeite Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Schuld unseres Mandanten insgesamt als gering anzusehen sei. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich dabei zu den Verkaufsumständen zwischen unserem Mandanten und dem Käufer ein und konnte darstellen, dass der Käufer unglaubwürdige Aussagen gemacht habe. Allgemein konnte Rechtsanwalt Dietrich die gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe als deutlich überhöht darstellen. Rechtsanwalt Dietrich regte daher eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage an. Den Einlassungen folgten sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft und stimmten einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 300,00 € zu. Unser Mandant war hierüber sehr erfreut, da er bereits in der Vergangenheit strafrechtlich auffällig gewesen war und mit einer erneuten Einstellung nicht mehr gerechnet hatte.