Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrugsvorwurf bei Grundstückskauf

30. November 2020: Betrugsvorwurf bei Grundstückskauf – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unser Mandant hatte ein sanierungsbedürftiges Grundstück verkauft, dass zu diesem Zeitpunkt noch vermietet gewesen war. Hiervon hatte der Käufer keine Kenntnis. Das darauf befindliche Gebäude wies zudem derartige Schäden auf, dass Einsturzgefahr der Decke und Wände bestand und dem damaligen Mieter die Bewohnung behördlich untersagt werden musste. Unser Mandant soll diese wesentlichen Umstände des Kaufobjektes verschwiegen und sich daher unrechtmäßig den vollen Kaufpreis von über 100.000,00 € erschlichen haben. Im Zuge dessen wurde unserem Mandanten Betrug vorgeworfen.

Zuvor hatte der Käufer vor dem Landgericht Klage erhoben und ein umfangreiches zivilrechtliches Verfahren eingeleitet. Das Landgericht Potsdam hatte unseren Mandanten schließlich zur Zahlung von über 30.000 € verpflichtet. Dieser Verpflichtung war er jedoch nicht nachgekommen, sodass die Käuferseite das Verhalten unseres Mandanten auch strafrechtlich zur Anzeige brachte. Unser Mandant beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich, ihn gegen den Vorwurf des Betrugs zu verteidigen. Nach Einsicht in die Akten beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass unser Mandant keinesfalls über Tatsachen täuschen wollte und das Mietverhältnis zum Zeitpunkt des Besitzübergangs an dem Grundstück bereits aufgehoben war. Auch fehlte es an einem Vermögensschaden, da der Käufer von dem sanierungsbedürftigen Zustand Kenntnis hatte. Allerdings hatte der Käufer noch keine Zahlung des Betrages aus dem Versäumnisurteil erhalten, sodass die Staatsanwaltschaft zunächst nicht bereit war, dass Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Erst nachdem Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Gespräch mit der zuständigen Richterin geführt hatte, konnte das Verfahren gegen Zahlung des Betrages aus dem zivilrechtlichen Urteil eingestellt werden. Da unser Mandant ohnehin zur Zahlung des Betrages verpflichtet war, war dieser Verfahrensausgang für ihn sehr vorteilhaft.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

26. November 2020: Betrug – Einstellung mangels Tatnachweis

Weil unsere Mandantin einen Betrug begangen haben soll, wurde gegen sie von der Berliner Polizei ermittelt. Sie soll Geldzahlungen eines Mannes angenommen und eine Rückzahlungsabsicht vorgetäuscht haben. Dadurch entstand dem Mann ein nicht unerheblicher Schaden. Nachdem der Mann keine Rückzahlungen erhalten hatte, suchte er die Polizei auf und zeigte unsere Mandantin an.

Beide hatten sich im Internet kennengelernt und daraufhin über eine längere Zeit telefonischen Kontakt gehabt. Es kam lediglich zu einem einmaligen persönlichen Treffen. Als unsere Mandantin eine Beschuldigtenvorladung erhielt war sie zunächst sehr verunsichert und suchte daher die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben auf, in welchem er die Einstellung mangels Tatverdachts beantragte. Rechtsanwalt Dietrich führte dabei aus, wie die Geldzahlungen seitens des Mannes tatsächlich zu erklären seien und belegte dies umfassend. Unsere Mandantin war hier vielmehr Opfer eines Erpressungsversuches geworden. Zusätzlich betonte Rechtsanwalt Dietrich, dass unsere Mandantin zu keinem Zeitpunkt Geldbeträge verlangt hatte und widerlegte jegliche Vorwürfe seitens des Mannes. Da die Staatsanwaltschaft Berlin keine weiteren Belastungen vorbringen konnte, stellte sie daraufhin das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

25. November 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatnachweis

Wegen eines Diebstahlsverdachts wurde gegen unsere Mandantin von der Polizei Berlin ermittelt. Unsere Mandantin soll in Berlin-Charlottenburg mehrere Taschen mit einem Wert von über 20.000,00 € aus den Verkaufsräumen einer Modefirma, bei der sie angestellt war, entwendet haben. Dieser Verlust war den Mitarbeitern der Firma im Rahmen einer Bestandsaufnahme aufgefallen. Durch entsprechende eigenständige Recherchen kamen sie auf unsere Mandantin als mögliche Beschuldigte. Unsere Mandantin soll die fehlenden Taschen im Internet privat verkauft haben.

Nachdem das Geschehen bei der Polizei durch die Firma angezeigt worden war, wurde eine Wohnungsdurchsuchung bei unserer Mandantin durchgeführt. Festgestellt wurde dabei, dass das Wohnungsinventar, welches im Hintergrund auf den Verkaufsfotos im Internet zu sehen war, mit dem Inventar unserer Mandantin übereinstimmte. Im Rahmen einer Zeugenaussage gab ein Mitarbeiter der Firma weiterhin an, dass es sich bei den zum Verkauf angebotenen Taschen durch unsere Mandantin um die fehlenden Taschen handeln würde. Im Anschluss an diese Durchsuchung suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf, um sich von ihm in diesem Fall vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin stützte sich Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf den Umstand, dass keine der fehlenden Taschen bei unserer Mandantin sichergestellt worden waren. Zudem bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich, dass die von unserer Mandantin angebotenen Taschen aus dem Bestand der Firma stammen würden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daher, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs ihrerseits nicht widerlegen und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

23. November 2020: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage

Mit einem Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Ihm war vorgeworfen worden, dass er einen Motorradfahrer in Großbeeren bei einem Abbiegemanöver mit seinem Auto nicht gesehen und dadurch einen Unfall fahrlässig herbeigeführt haben soll. Dadurch hatte sich der Motorfahrer erhebliche Verletzungen zugezogen. Auch das Auto unseres Mandanten wies deutliche Spuren des Zusammenstoßes auf. Im Ermittlungsverfahren hatte sich unser Mandant noch durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dieser hatte unserem Mandanten geraten, keine Angaben zu machen, obwohl ein Unfallrekonstruktionsgutachten unseren Mandanten massiv belastete. Erst aufgrund des Gutachtens war der Strafbefehl erlassen worden.

Davon völlig überrascht entschied sich unser Mandant den Rechtsanwalt zu wechseln. Nach einem Erstgespräch beauftragte unser Mandant sofort Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt eingehend aus. Danach verfasste er einen Schriftsatz an das Amtsgericht Zossen mit der Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte vor allem mit der tadellosen Historie unseres Mandanten als Verkehrsteilnehmer. Weiterhin bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich die vom Motoradfahrer angegebene Geschwindigkeit. Ihm war bei Durchsicht der Akte aufgefallen, dass die Spuren des Zusammenstoßes nicht zu der vom Motorradfahrer angegebenen Geschwindigkeit passen können. Rechtsanwalt Dietrich konnte so Zweifel am Gutachten und am Tatgeschehen sähen. Zudem war das Ausmaß der Schuld unseres Mandanten daher insgesamt als gering zu betrachten. Diesen Angaben Rechtsanwalt Dietrichs folgte das Amtsgericht Zossen letztlich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Nötigung

20. November 2020: Körperverletzung und Nötigung – Einstellung mangels Tatnachweis

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt. Er soll im Rahmen eines Streitgesprächs Berlin-Friedrichshain einer anderen Person gegenüber in handgreiflich geworden sein und diesen dazu genötigt haben, Dokumente zu unterschreiben. Der vermeintlich Angegriffene hatte dann in großer Angst die Polizei aufgesucht und unseren Mandanten wegen Körperverletzung und Nötigung angezeigt. Er gab zudem an, dass eine Zeugin den Vorfall wiedergeben könne.

Als unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung erhielt, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung, um sich von ihm strafrechtlich vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete diese nach Erhalt gründlich aus. Dann verfasste er einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts beantragte. Rechtsanwalt Dietrich stellte das Geschehen in seinem Schriftsatz aus der Sicht unseres Mandanten dar. Insbesondere verwies er auf den Umstand, dass das Streitgespräch beidseitig geführt worden war und unser Mandant angegriffen worden war und er sich dagegen lediglich zur Wehr setzte. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich sich aus der Ermittlungsakte ergebende Umstände im Interesse unseres Mandanten nutzen. Insbesondere die fehlende Zeugenaussage verwertete Rechtsanwalt Dietrich dabei. Die Amtsanwaltschaft Berlin musste angesichts dieser Einlassungen und weil sie keine neuen Belastungen ihrerseits vorbringen konnte das Verfahren antragsgemäß einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

18. November 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatverdachts

Wegen eines Diebstahlsverdachts wurde von der Berliner Polizei gegen unseren Mandanten ermittelt. Er soll seiner ehemaligen Mitbewohnerin in Berlin-Lichtenberg einen Geldbetrag aus dem Geldbeutel entnommen haben. Die Mitbewohnerin hatte erst einen Tag später gemerkt haben, dass der Geldbetrag fehlt und sofort Anzeige gegen unseren Mandanten als Täter erstattet.

Unser Mandant zeigte sich hierüber sehr erstaunt und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in diesem Fall. Nach vorgenommener Akteneinsicht verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Der Schriftsatz enthielt den Antrag, das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass kein Tatnachweis gegen unseren Mandanten geführt worden war und alle Anschuldigungen auf den Aussagen der Mitbewohnerin beruhten. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken, dass die Anschuldigungen auf dem zerrütteten Verhältnis zwischen den Beteiligten und einer noch offenen Forderung der Mitbewohnerin zurückzuführen sein. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte diese Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht entkräften und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornographischer Schriften gem. § 184 StGB

16. November 2020: Verbreitung pornographischer Schriften gem. § 184 StGB – Einstellung gegen Auflage

Gegen unseren heranwachsenden Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung von pornographischen Schriften an Jugendliche gem. § 184 StGB geführt. Unser Mandant soll in Großbeeren ein Video an eine Jugendliche verschickt haben, auf dem er sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben soll. Die Jugendliche war zu diesem Zeitpunkt wesentlich jünger als unser Mandant. Unser Mandant ließ sich zunächst von einer anderen Rechtsanwältin vertreten. Im Rahmen dieser Vertretung machte unser Mandant dann umfassende Einlassungen zum Tatvorwurf und gab zu, ein Video sexuellen Inhalts erstellt und an die Jugendliche geschickt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam klagte unseren Mandanten daraufhin wegen der Verbreitung von pornographischen Schriften nach § 184 StGB an. Unser Mandant entschied sich dann, Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und verschaffte sich einen genaueren Überblick. Er setzte dann umgehend ein Schreiben an das Amtsgericht Zossen mit der Anregung auf, das Verfahren gegen das Ableisten von Sozialstunden einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete seine Anregung damit, dass das Verhalten unseres Mandanten als generationstypisch einzustufen sei und er von einer Gleichartigkeit der Jugendlichen ausging. Zudem kam Rechtsanwalt Dietrich auf die zu befürchtenden sozialen Veränderungen und die durch das Verfahren hervorgerufenen Belastungen bei unserem Mandanten zu sprechen. Angesichts dieser Ausführungen folgte das Amtsgericht Zossen der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren nach Jugendgerichtsgesetz gegen das Ableisten von Sozialstunden ein.