Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

12. November 2020: Ladendiebstahl – Einstellung gegen Geldauflage

Weil er einen Ladendiebstahl begangen haben soll, wurde von der Polizei Berlin gegen unseren Mandanten ermittelt. Unser Mandant soll ein Netzteil in einem Elektronikfachhandel in Berlin-Neukölln entwendet haben. Die Tat fiel erst auf, nachdem ein Kunde den leeren Karton des Netzteils gefunden hatte. Bei der darauffolgenden Überprüfung der Videoaufnahmen durch den Ladendetektiv konnte eine Diebstahlshandlung festgestellt werden. Als unser Mandant das Geschäft geraume Zeit später erneut aufsuchte, erkannte und stellte ihn der Ladendetektiv.

Der weitere Vorgang wurde dann an die Polizei Berlin und die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Umgehend kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm in diesem Fall vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht, wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich aus und verfasste anschließend einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage an. Er begründete diese Einstellung insbesondere mit der belastenden und schwierigen Gesamtsituation unseres Mandanten. Auch das sehr kooperative Verhalten unseres Mandanten gegenüber dem Ladendetektiv und der Polizei führte Rechtsanwalt Dietrich dabei aus. Insgesamt war die Schuld unseres Mandanten daher als gering zu betrachten. Diesen Einlassungen folgte die Amtsanwaltschaft Berlin und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz

10. November 2020: Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz – Einstellung wegen geringer Schuld

Mit einem Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unserer Mandantin wurde darin vorgeworfen, in Berlin-Prenzlauer Berg eine andere Person ohne deren Einverständnis fotografiert und das Bild in eine Messenger-Gruppe gestellt zu haben. Die fotografierte Person erfuhr von diesem Einstellen durch einen Bekannten. Umgehend erstattete sie daher Anzeige gegen unsere Mandantin.

Unsere Mandantin erschien bei der Polizei Berlin, nachdem sie eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, und machte umfassende Aussagen zum Tatvorwurf. Insbesondere gab sie zu, Bilder gemacht und diese in die Gruppe gestellt zu haben. Ihrer Meinung handelte es sich bei ihrer Tat um ein legitimes Mittel, um die Identität der anderen Hundehalterin zu ermitteln. Umso überraschter war sie, als sie einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt. Nachdem sie Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung beauftragte hatte, legte dieser zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. In einem wenig später aufgesetzten Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren wegen geringer Schuld und mangels öffentlichem Interesse einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich bezweifelte dabei ausführlich, dass der Tatbestand aus dem Kunsturhebergesetzt erfüllt sei. Dazu ließ er sich umfassend zu den Fragen ein, ob ein öffentliches „Zur-Schauen-Stellen“ vorliege und ob das Fotografieren ein probates Mittel darstelle, seine Rechte und Interessen zu wahren. Hintergrund war, dass der Hund unserer Mandantin von dem Hund der anderen Person verletzt worden war. Unsere Mandantin stellte die andere Hundehalterin zur Rede. Diese nahm allerdings die Flucht auf. Auch unsere Mandantin selbst wurde verletzt, nachdem sie versuchte hatte, die Flucht der anderen Person zu unterbinden. Zudem betonte Rechtsanwalt Dietrich das kooperative Verhalten unserer Mandantin während der gesamten Verfahrensdauer. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

09. November 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung gegen Geldauflage

Unsere Mandantin war von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt worden, gemeinschaftlich handelnd Betäubungsmittel bzw. „Kath“ nach Deutschland eingeführt zu haben. Zuvor war vom Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg gegen unsere Mandantin ermittelt worden. Unsere Mandantin soll eine Postsendung aus Afrika im Auftrag eines weiteren Angeschuldigten geschickt bekommen und angenommen sowie eine weitere Sendung erwartet haben. In dem angenommenen Paket soll sich die Droge „Kath“ befunden haben. Das Paket soll hingegen als Tee ausgewiesen worden sein. Bei drei weiteren Angeschuldigten verhielt es sich ähnlich. Auch sie sollten sich angeblich Tee liefern lassen und dem Angeschuldigten anschließend übergeben.

Der Auftraggeber unserer Mandantin verdiente seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Tee. Nachdem unsere Mandantin zunächst von einer strafbaren Handlung im Wege der Beschuldigtenvorladung erfuhr, setzte sie sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung und beauftragte ihn, sich dieses Falls anzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte dann Akteneinsicht, wertete diese nach Erhalt gründlich aus und verfasste ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin regte er eine Verfahrenseinstellung gegen das Ableisten von Sozialstunden an. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei besonders deutlich auf den Umstand, dass unsere Mandantin überhaupt nicht gewusst haben konnte, dass sich in dem von ihr angenommenen Paket Betäubungsmittel befunden haben. Auch war es unserer Mandantin nicht möglich gewesen, anderweitig darauf zu schließen, dass sich in dem Paket Betäubungsmittel befunden haben. Insbesondere handelte es sich um eine wesentliches Arbeitsfeld des Auftraggebers unserer Mandantin, Tee zu im- und exportieren. Dennoch wurde unsere Mandantin wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt. In einem persönlichen Gespräch mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich für unsere Mandantin eine solche Einstellungsmöglichkeit erwirken. Dabei ging Rechtsanwalt Dietrich erneut nachdrücklich auf die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe ein. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daraufhin das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen das Ableisten von Sozialstunden ein.

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

Weil sie einen Sozialleistungsbetrug begangen haben soll, wurde gegen unsere Mandantin von der Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt. So soll sie gegenüber dem Jobcenter in Regenburg verschwiegen haben, dass sie eine neue Arbeitsstelle in Berlin angetreten hatte. Dadurch soll sie Sozialleistungen erhalten haben, obwohl sie auf den Betrag keinen Anspruch gehabt hätte. Nachdem unserer Mandantin durch eine Beschuldigtenvorladung der Berliner Polizei bekannt wurde, dass gegen sie ermittelt wird, suchte sie umgehend Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf.

Dieser nahm das Mandat an und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an das Amtsgericht Regensburg. Darin regte er an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Anregung begründete Rechtsanwalt Dietrich vor allem mit der geringen Schuld unserer Mandantin. Dabei betonte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die Unregelmäßigkeiten und teils chaotischen Umstände, die ein Umzug mit sich führt. Vor diesem Hintergrund war unserer Mandantin eine rechtzeitige Rückmeldung beim Jobcenter nicht möglich gewesen. Das Amtsgericht Regensburg folgte diesen Einlassungen und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein. Unsere Mandantin war hierüber sehr erfreut.

Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses gem. § 183a StGB

04. November 2020: Erregung öffentlichen Ärgernisses gem. § 183a StGB – Einstellung mangels Tatnachweis

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil er sich nach § 183a StGB wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen strafbar gemacht haben soll. Er soll in Berlin-Friedrichsfelde für eine geraume Zeit im Innenhof eines Wohnhauses auf einer Bank gelegen und sich dabei am Genital manipuliert haben. Diese Handlungen wurden von einem Paar aus einer der umliegenden Wohnungen heraus beobachtet. Diese waren es auch, die unseren Mandanten bei der Polizei Berlin angezeigt hatten.

Nachdem die Polizei erschienen war und die Personalien unseres Mandanten aufgenommen hatte, wurde zusätzlich ein Alkoholtest vorgenommen. Dieser Alkoholtest fiel hoch aus. Nachdem unser Mandant noch vor Ort entlassen worden war, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Kontakt. Nach seiner Mandatierung setzte Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts beantragte. Rechtsanwalt Dietrich bestritt den Tatvorwurf und stellte den Sachverhalt aus Sicht unseres Mandanten dar. Dieser habe lediglich urinieren wollen. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich weiterhin die schwierige und belastende Beziehungslage unseres Mandanten genauer aus. Dabei verwertete Rechtsanwalt Dietrich vor allem die starke Alkoholisierung unseres Mandanten zur Tatzeit. Letztlich konnte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen als Missverständnis gegenüber den beiden Zeugen darstellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte diese Einlassungen ihrerseits nicht entkräften und stellte daher das Verfahren antragsgemäß ein. Unser Mandant, der sich sichtlich um eine Ordnung seiner Verhältnisse bemüht hatte, war über diesen Neustart sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

03. November 2020: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch

Gegen unseren Mandanten war wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt worden. Er soll in Berlin-Heiligensee einem Mann im Rahmen einer nachbarschaftlichen Streitigkeit vorsätzlich angefahren haben. Dadurch sollen dem Mann große Schmerzen sowie ein nicht unerhebliches Hämatom am Bein entstanden sein. Der Mann zeigte unseren Mandanten daraufhin bei der Polizei Berlin wegen gefährlicher Körperverletzung an. Unser Mandant suchte, nachdem er eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, die Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich nahm sich des Falls an, beantragte zunächst Akteneinsicht und analysierte die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich. Dabei fiel ihm auf, dass der Mann keine Zeugenaussage gemacht hatte. In seinem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Er stellte dabei den Sachverhalt des zugrundeliegenden Geschehens richtig. Unser Mandant hatte dem Mann zu keinem Zeitpunkt absichtlich das Fahrrad gegen das Bein gerammt. Auch die fehlende Zeugenaussage des Manns nutzte Rechtsanwalt Dietrich zum Vorteil unseres Mandanten. Zudem setzte er die Strafanzeige in einen Zusammenhang mit einem nachbarschaftlichen Streit, den unser Mandant mit dem Mann und seinen Eltern seit geraumer Zeit führte. Die Amtsanwaltschaft Berlin musste das Verfahren, da sie die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht entkräften konnte, einstellen. Gegen diese Einstellung legte der Nachbar jedoch Beschwerde ein und legte neue Beweismittel in Form eines ärztlichen Attestes vor. Das Verfahren wurde dadurch wieder aufgenommen. In einem erneuten Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich wiederum das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Dieses Mal entkräftete Rechtsanwalt Dietrich detailliert die von dem Mann nachgeholte Zeugenaussage. Der Mann hatte sich in Widersprüche verfangen und ein Attest vorgelegt, welches an Aktualität mangelte. Trotzdem erhielt unser Mandant einen Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich sofort Einspruch ein. In einem weiteren Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren mangels öffentlichem Interesse einzustellen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den dabei gemachten Ausführungen hingegen nicht und terminierte einen Hauptverhandlungstermin. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich erneut alle gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Vor allem führte Rechtsanwalt Dietrich erneut aus, dass die Anzeige als Folge des nachbarschaftlichen Streits zu sehen sei, eine absichtliche Verletzung durch unseren Mandanten nicht vorliege und das Geschehen als Unfall zu werten sei. Angesichts dessen forderte Rechtsanwalt Dietrich Freispruch. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten sprach unseren Mandanten, zu seiner großen Erleichterung, frei.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Beleidigung

02. November 2020: Körperverletzung und Beleidigung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde von der Berliner Polizei wegen des Vorwurfs der einfachen Körperverletzung und der Beleidigung ermittelt. Er soll während eines Aufenthalts in einer Diskothek in Berlin-Schöneberg einer Frau ins Gesicht geschlagen und sie hinsichtlich ihres Aussehens beleidigt haben. Das Ganze soll sich zugetragen haben, nachdem die Annäherungsversuche unseres Mandanten abgelehnt worden waren. Unser Mandant war umgehend des Clubs verwiesen und die Polizei alarmiert worden.

Nachdem die Polizei die Personalien der beteiligten Personen festgestellt hatte, wurde unser Mandant vor Ort entlassen. Insgesamt konnten drei weitere Zeugen vor Ort den Vorfall aus Sicht der scheinbar angegriffenen Frau bestätigen. Unser Mandant begab sich, nachdem er eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, zu Rechtsanwalt Dietrich und mandatierte ihn in diesem Verfahren. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte dabei das Geschehen gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin als gegenseitige Auseinandersetzung zwischen unserem Mandanten und der Frau dar. Auch unser Mandant sei von der Frau geschlagen worden. Zudem habe eine Beleidigung so nicht vorgelegen. Schließlich untermauerte Rechtsanwalt Dietrich diese Sachverhaltsschilderung mit den ausgebliebenen Zeugenaussagen der angeblich angegriffenen Frau sowie deren Begleitung. Insgesamt jedenfalls verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen sei. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren, sehr zur Freude unseres Mandanten, gegen Zahlung einer Geldauflage ein.