Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Beleidigung
02. November 2020: Körperverletzung und Beleidigung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Nachdem die Polizei die Personalien der beteiligten Personen festgestellt hatte, wurde unser Mandant vor Ort entlassen. Insgesamt konnten drei weitere Zeugen vor Ort den Vorfall aus Sicht der scheinbar angegriffenen Frau bestätigen. Unser Mandant begab sich, nachdem er eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, zu Rechtsanwalt Dietrich und mandatierte ihn in diesem Verfahren. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte dabei das Geschehen gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin als gegenseitige Auseinandersetzung zwischen unserem Mandanten und der Frau dar. Auch unser Mandant sei von der Frau geschlagen worden. Zudem habe eine Beleidigung so nicht vorgelegen. Schließlich untermauerte Rechtsanwalt Dietrich diese Sachverhaltsschilderung mit den ausgebliebenen Zeugenaussagen der angeblich angegriffenen Frau sowie deren Begleitung. Insgesamt jedenfalls verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen sei. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren, sehr zur Freude unseres Mandanten, gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung, Betrug, Beförderungserschleichung
29. Oktober 2020: Fälschung eines Semestertickets – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich frühzeitig Kontakt mit der Amtsanwaltschaft aufgenommen hatte, regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Rechtsanwalt Dietrich wies in einer umfangreichen Stellungnahme auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin gegenüber den Kontrollpersonen und ihre persönlichen Verhältnisse hin. Zudem verwies er auf die geringe Schuld unserer Mandantin, da die Fälschung des Tickets für das Kontrollpersonal leicht zu erkennen gewesen und der entstandene Schaden als gering zu beurteilen ist. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich die Anwaltschaft davon überzeugen, dass der berufliche Werdegang unserer Mandantin durch eine Verurteilung erheblich beeinträchtigt werden würde.
Schließlich gelang es Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage eine sachgerechte Behandlung darstellte.
Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren, wie angeregt, gegen Zahlung einer Geldauflage ein. So gilt unsere Mandantin in Bezug auf die vorgeworfene Handlung weiterhin als unbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Brandstiftung / Tötung
27. Oktober 2020: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis bei durch Wohnungsbrand verursachten Tod
Die vernommenen und betroffenen Mieter hatten angegeben, dass unser Mandant in der Vergangenheit immer wieder durch ungewöhnliches Verhalten auffällig geworden sei. Insgesamt entstand durch das Feuer ein hoher Sachschaden, wobei die Wohnung unseres Mandanten komplett ausbrannte. Mit dem Anhörungsbogen der Polizei Berlin suchte unser Mandant nach seiner Genesung die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich ging besonders deutlich auf den Umstand ein, dass die Brandursache nicht hinreichend geklärt sei und ein Tatnachweis daher problematisch erscheine. Rechtsanwalt Dietrich wies zusätzlich auf die Möglichkeit anderer Brandursachen hin. Weiterhin zweifelte Rechtsanwalt Dietrich an, inwiefern die von unserem Mandanten gemachten Aussagen als Schuldeingeständnis zu werten seien. Ferner stellte Rechtsanwalt Dietrich in Frage, dass unser Mandant sein Wohnungsinventar absichtlich in Brand stecken würde angesichts seiner ausgeprägten Sammelleidenschaft. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweis einstellen. Vor dem Hintergrund der hohen Straferwartung von bis zu fünf Jahren, die bei fahrlässiger Tötung und Brandstiftung droht, war unser Mandant sehr zufrieden, dass sich das Strafverfahren durch die Arbeit von Rechtsanwalt Dietrich damit endgültig erledigt hatte.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Sachbeschädigung
26. Oktober 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei gemeinschaftlicher Körperverletzung durch einen Feuerlöscher
Dies war vorher aufgrund des Nebels nur unzureichend möglich gewesen. Drei S-Bahn-Stationen weiter konnten die vermeintlichen Randalierer dann von der Polizei Berlin gestellt werden. Bei einer anschließenden Gegenüberstellung konnte der Geschädigte die Personen wiedererkennen. Ein weiterer Zeuge, der die Polizei überhaupt erst gerufen hatte, machte ebenfalls eine Zeugenaussage und gab an, gesehen zu haben wie die Randalierer einen Feuerlöscher entleert und eine S-Bahn-Fensterscheibe aus dem Rahmen getreten haben. Nach Übernahme des Mandats und nach Akteneinsicht beantragte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte darin insbesondere an, dass sich nicht belegen lasse, dass unser Mandant etwas mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten zu tun habe. Dabei wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, inwiefern die Zeugenaussagen unbrauchbar seien. Beide Zeugen hatten das Geschehen zwar beobachtet, konnten unseren Mandanten als Täter aber weder bestimmen noch hinreichend beschreiben. Auch eine Wahllichtbildvorlage, die der Geschädigte durchgeführt hatte, war erfolglos geblieben. Zusätzlich gab Rechtsanwalt Dietrich die Beweisschwierigkeiten hinsichtlich der Bestimmung des genauen Tatorts und des genauen Tatmittels zu bedenken. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
23. Oktober 2020: Besitz von 25 Ecstasy-Tabletten und Cannabis – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Infolgedessen nahm unser Mandant Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat um anwaltliche Unterstützung. Nach Einsicht der Akten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz direkt an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft an, das Verfahren wegen geringer Schuld unseres Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass unser Mandant die aufgefundenen 25 Ecstasy-Tabletten und das Cannabis lediglich zum Eigenverbrauch besessen hatte. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich auf die konkreten Umstände zum Zeitpunkt der Feststellung durch die Polizei hin. Unser Mandant befand sich gemeinsam mit zwei Freunden auf dem Weg zu einem Festival, was einen Besitz zum Eigenverbrauch nahelegte. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam, dass eine quantitative Wirkstoffbestimmung der Substanzen nicht stattgefunden hat. Die bei unserem Mandanten vorgefundene Bruttomenge lag deshalb noch unterhalb des Grenzwerts einer nicht geringen Menge.
Schließlich konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft auch davon überzeugen, dass unseren Mandanten bereits das bisherige Ermittlungsverfahren für die Zukunft ausreichend gemahnt hat. Somit stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
08. Oktober 2020: Gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Die Amtsanwaltschaft leitete infolgedessen ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin ein. Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung beauftragt hatte, verfasste dieser einen umfangreichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft. In diesem entkräftete Rechtsanwalt Dietrich die Aussagen der Familienangehörigen, sodass trotz mehrfacher Zeugen Zweifel an dem dargestellten Geschehensverlauf erweckt werden konnten.
Nach den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. So ist unserer Mandantin eine Verurteilung und Eintragung im Bundeszentralregister erspart geblieben.
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren
07. Oktober 2020: Schwarzfahren – Verfahrenseinstellung trotz mehrerer Vorstrafen
Unser Mandant nahm deshalb Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich regte in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft an, das Verfahren einzustellen. Er verwies darin auf das kooperative Verhalten unseres Mandanten bei den Fahrausweiskontrollen. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft machen, dass unser Mandant bereits durch das Ermittlungsverfahren für die Zukunft ausreichend gewarnt ist. Die Staatsanwaltschaft München stimmte dem zu und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage ein. Unser Mandant war darüber sehr erleichtert, da er andernfalls eine weitere Eintragung ins Führungszeugnis erhalten hätte.