Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl

05. Oktober 2020: Einbruchsdiebstahl – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, an einem Einbruchsdiebstahl in ein Bürogebäude in einem Industriegebiet in Berlin Pankow beteiligt gewesen zu sein. Dabei wurde an einem Sonntagabend ein Fenster zu einem Bürogebäude aufgebrochen und ein Tresor mit Bargeld im Wert von beinahe 10.000,00 € entwendet. Ein Wachmann des Gebäudekomplexes gab an, unmittelbar am Tatort auf ein Fahrzeug aufmerksam geworden zu sein, das unser Mandant geführt haben soll. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert und das Fahrzeug unseres Mandanten wenig später durch eine Zivilstreife festgestellt. Unser Mandant und zwei weitere Insassen wurden dabei einer Kontrolle unterzogen.

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich aus diesem Grund mit seiner Verteidigung. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich machte unser Mandant keine Angaben und berief sich auf sein Schweigerecht. Nach Akteneinsicht bereitete Rechtsanwalt die Ermittlungsakte auf und konnte in seinem Schriftsatz anschließend umfassend darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. In diesem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Umstand allein, dass sein Fahrzeug am Tatort festgestellt worden sein soll, nicht ausreicht, um unseren Mandanten mit dem Einbruchdiebstahl in Verbindung zu bringen. Hierbei machte er insbesondere darauf aufmerksam, dass weder Tatwerkzeuge, noch der entwendete Tresor bei unserem Mandanten aufgefunden wurden. Es konnte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht belegt werden, wo der Tresor in der Zwischenzeit zwischengelagert worden sein soll.

Die Staatsanwaltschaft stellte im Zuge dessen das Ermittlungsverfahren wegen Einbruchsdiebstahls gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis ein. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Übergriff / Vergewaltigung

02. Oktober 2020: Sexueller Übergriff / Vergewaltigung - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Weil er sich seinem Neffen gegenüber sexuell übergriffig verhalten haben soll, wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren von der Polizei Berlin geführt. Unser Mandant soll seinen Neffen dabei in Berlin-Neukölln sexuell motiviert angefasst und dazu veranlasst haben, sich an seinem Geschlechtsteil selbst zu berühren. Auch wurde ihm vorgeworfen, seinen Neffen zum aktiven Oralverkehr gezwungen zu haben. Diese Aussagen machte der minderjährige Junge gegenüber der Polizei, nachdem er seiner Mutter zuvor von dem Vorfall erzählt hatte. Auch der Bruder des Neffen konnte diesen Vorfalls zeugenschaftlich bestätigen. Über die Vorladung als Beschuldigter in einem Verfahren wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall war unser Mandant dementsprechend schockiert.

Umgehend suchte er deshalb die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich gleich als Strafverteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konzentrierte sich in seiner Argumentation besonders auf die widersprüchlichen Zeugenaussagen des Geschädigten sowie seines Bruders. Beide konnten den Tathergang nicht lückenlos wiedergeben. Dadurch konnten strafrechtlich relevante Handlungen nicht hinreichend bestimmt und unserem Mandanten nicht eindeutig zugeordnet werden. Es drängte sich zudem der Verdacht auf, der Neffe handelte aus Motiven der Rache oder Aufmerksamkeit. Auch hierauf wies Rechtsanwalt Dietrich mit aller Klarheit hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen von Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht entkräften und stellte das Verfahren, antragsgemäß, mangels Tatnachweis ein. Darüber war unser Mandant sehr erleichtert, da er in der Vergangenheit wegen zwei weiterer Vergehen verurteilt worden und nun seit langer Zeit straflos geblieben war.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

01. Oktober 2020: Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Wegen einer fahrlässigen Körperverletzung wurde gegen unsere Mandantin von der Polizei Berlin ermittelt. In Berlin-Schöneberg soll unsere Mandantin bei dem Versuch aus ihrem Auto auszusteigen eine andere Person verletzt haben. Diese fuhr aufgrund der angespannten Verkehrslage mit dem Fahrrad zwischen mittlerem und rechtem Fahrstreifen. Als unsere Mandantin, die auf dem rechten Fahrsteifen parkte, aussteigen wollte und dementsprechend die Tür öffnete, konnte die Fahrradfahrerin nicht mehr rechtzeitig reagieren, fuhr in die Autotür und stürzte vom Fahrrad. Dadurch zog sie sich Verletzungen im Schulter- und Kniebereich zu.

Nachdem die Polizei hinzugerufen wurde und alles dokumentiert worden war, konnten unsere Mandantin und die Geschädigte vom Tatort entlassen werden. Nachdem unsere Mandantin bezüglich des Vorfalls ein Schreiben der Berliner Polizei erhielt, um sich zu äußern, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und verfasste nach dessen Durchsicht einen ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, wie sehr unsere Mandantin ihr Verhalten bereue und bemüht ist, ihr Verhalten gegenüber der Geschädigten gut zu machen. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich den Umstand herausarbeiten, dass der für § 229 StGB nötige Strafantrag bloß vorbehalten, nicht jedoch gestellt worden war. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte diesen Ausführungen folgen und stellte das Verfahren gemäß der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

30. September 2020: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung mangels Tatverdachts

Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Ihm wurde vorgeworfen, eine andere Person mit einem Messer in den Rumpfbereich gestochen und diesen dadurch nicht unerheblich verletzt zu haben. Unser Mandant soll in Berlin-Hellersdorf zunächst provoziert und in eine verbale Auseinandersetzung mit zwei weiteren Personen geraten sein. Die Situation eskalierte dann als unser Mandant von den beiden Personen angegriffen wurde. Als Reaktion auf die Angriffe holte unser Mandant ein Messer hervor und stach damit auf eine der beteiligten Personen ein. Beide ergriffen daraufhin die Flucht.

Beide konnten jedoch den wenig später eintreffenden Polizeibeamten durch unseren Mandanten beschrieben werden. Ein weiterer Zeuge konnten zumindest den Sachverhalt ebenfalls wiedergeben. Die verletzte Person wurde im örtlichen Krankenhaus versorgt und floh, als der Arzt ihm mitteilte, dass er die Polizei verständigen müsse. So konnte diese Person namentlich ermittelt werden. Die andere Person blieb unbekannt. Nachdem unserem Mandanten durch den Anhörungsbogen eröffnet wurde, dass aufgrund der Strafanzeige der verletzten Person gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird, suchte er Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nach Beantragung der Akteneinsicht und dessen Durchsicht setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts beantragte. Dabei ging Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf das Vorliegen einer Notwehrsituation zugunsten unseres Mandanten ein. Unserem Mandanten blieb aufgrund der Wucht der Schläge und der gezielten Tritte gegen seinen Kopf keine andere Verteidigungsmöglichkeit, um die Angriffe zu beenden. Auch setzte Rechtsanwalt Dietrich die Vergangenheit der verletzten Person in Bezug auf Gewalttaten ein, um die Erforderlichkeit des Messereinsatzes zu verdeutlichen. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich im Hinblick auf das Verhalten der verletzten Person nach dem Messereinsatz zu bedenken, inwiefern dies für unseren Mandanten und die Schuld der anderen Person spreche. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren daher einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug

28. September 2020: Verfahrenseinstellung bei Versicherungsbetrug nach § 153 StPO

Gegen unsere Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Gera ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts des Versicherungsbetrugs geführt. So soll sie in vier Fällen die entsprechenden Versicherungsschäden vorgetäuscht haben. Zunächst ermittelte die Polizei Altenburg aufgrund einer Strafanzeige der Allianz Deutschland AG gegen einen ihrer Vertreter. Dieser hatte in mehreren Schadensfällen die geltend gemachten Schäden reguliert, ohne die Höhe des Schadens nachzuweisen oder fotografisch zu dokumentieren. Des Weiteren war auffällig gewesen, dass es Häufungen bei einzelnen Versicherungsnehmern gab und diese oft auf gleiche Weise den Hergang des Schadens schilderten. Unter diesen Versicherungsnehmern befand sich auch unsere Mandantin.

Nachdem unsere Mandantin eine Vorlandung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich wurde unverzüglich tätig und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Gera. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei auf den Umstand, dass die Schäden in allen Fällen von dem entsprechenden Versicherungsvertreter besichtigt und ausreichend schriftlich dokumentiert worden waren. Auch zog Rechtsanwalt Dietrich die Erfolgsaussichten der Beweisführung im ersten Schadensfall aufgrund eines Zeugenverweigerungsrechts in Zweifel. Hierauf stellte die Staatsanwaltschaft Gera das Verfahren nach § 153 StPO wegen geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse ein. Nach der langen Zeit der Ungewissheit war unsere Mandantin über dieses Ergebnis sehr erfreut und erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

25. September 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei Überweisungsbetrug

Wegen des Verdachts eines Überweisungsbetrugs wurde gegen unseren Mandanten von der Polizei Berlin ermittelt. Er soll fremde Kontodaten dazu genutzt haben, Geld abzuheben, obwohl er eine diesbezügliche Genehmigung nicht gehabt haben soll. Die fremden Kontodaten gehörten dabei einem seiner in Berlin-Wedding lebenden Mieter. Die Kontodaten soll sich unser Mandant im Rahmen eines Aufenthalts in entsprechender Wohnung beschafft und dann das Geld bei einer Bank abgehoben haben.

Nachdem unserem Mandanten der Anhörungsbogen bezüglich des Überweisungsbetrugs von der Polizei Berlin zugesendet worden war, beauftragte er unverzüglich Rechtsanwalt Dietrich mit seiner strafrechtlichen Verteidigung. Nach Beantragung und Durchsicht der Ermittlungsakte setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin auf. Dieser enthielt den Antrag, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich zog dabei in Zweifel, dass unser Mandant Kontodaten missbräuchlich genutzt hatte. Rechtsanwalt Dietrich arbeitete heraus, dass unser Mandant zum Empfang des Geldes durch seinen Mieter durchaus berechtigt gewesen war. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren dem Antrag entsprechend ein. Hierüber war unser Mandant, der in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten war, natürlich sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

23. September 2020: Einstellung mangels Tatnachweis bei der Einfuhr von Feuerwerkskörpern

Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) stellte Anzeige und ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Zusammen mit einer anderen Person war unser Mandant in einem Auto kurz hinter der polnischen Grenze in Deutschland von Zollbeamten angehalten worden, nachdem diese einen Hinweis von einem vorbeifahrenden Transportfahrer erhalten hatten. So soll aus dem Auto, in dem sich unser Mandant aufhielt, eine Kunststofftüte geworfen worden sein. Darin enthalten waren mehrere Feuerwerkskörper, für die eine entsprechende Besitzberechtigung in Deutschland erforderlich ist. Eine solche konnten beide Insassen allerdings nicht vorweisen.

Unser Mandant wandte sich sofort an Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlichen Beistands. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte gründlich ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Rechtsanwalt Dietrich beantragte darin, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Insbesondere zog Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz die zeugenschaftliche Aussage des Transportfahrers in Zweifel. Dieser konnte nicht nachvollziehbar und widerspruchsfrei wiedergeben, aus welchem Fenster auf welche Weise die Kunststofftüte geworfen worden sein soll. Auch merkte Rechtsanwalt Dietrich die ungewöhnlichen Umstände – die Zeugenaussage kam erst einen Tag später zustande – dieser Ermittlungen an. Außerdem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich gezielt die Möglichkeit eines alternativen Tathergangs heraus. Da die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) nicht in der Lage war, die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs zu entkräften, musste sie das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdacht einstellen.