Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

23. September 2020: Einstellung mangels Tatnachweis bei der Einfuhr von Feuerwerkskörpern

Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) stellte Anzeige und ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Zusammen mit einer anderen Person war unser Mandant in einem Auto kurz hinter der polnischen Grenze in Deutschland von Zollbeamten angehalten worden, nachdem diese einen Hinweis von einem vorbeifahrenden Transportfahrer erhalten hatten. So soll aus dem Auto, in dem sich unser Mandant aufhielt, eine Kunststofftüte geworfen worden sein. Darin enthalten waren mehrere Feuerwerkskörper, für die eine entsprechende Besitzberechtigung in Deutschland erforderlich ist. Eine solche konnten beide Insassen allerdings nicht vorweisen.

Unser Mandant wandte sich sofort an Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlichen Beistands. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte gründlich ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Rechtsanwalt Dietrich beantragte darin, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Insbesondere zog Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz die zeugenschaftliche Aussage des Transportfahrers in Zweifel. Dieser konnte nicht nachvollziehbar und widerspruchsfrei wiedergeben, aus welchem Fenster auf welche Weise die Kunststofftüte geworfen worden sein soll. Auch merkte Rechtsanwalt Dietrich die ungewöhnlichen Umstände – die Zeugenaussage kam erst einen Tag später zustande – dieser Ermittlungen an. Außerdem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich gezielt die Möglichkeit eines alternativen Tathergangs heraus. Da die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) nicht in der Lage war, die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs zu entkräften, musste sie das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdacht einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

21. September 2020: Verfahrenseinstellung bei Versicherungsbetrug

Gegen unsere Mandantin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Versicherungsbetrugs geführt. Dabei soll sie Rechnungen für medizinische Behandlungen, die sie gegenüber der Familie ihrer Geschäftspartnerin über einen Zeitraum von mehreren Jahren in Berlin-Marzahn erbracht haben soll, ausgestellt haben. Tatsächliche Behandlungen sollen allerdings nie stattgefunden haben. Diese Rechnungen soll die Geschäftspartnerin unserer Mandantin dann bei ihrer Versicherung eingereicht und einen entsprechenden Betrag erstattet bekommen haben. Nachdem unserer Mandantin von der Polizei Berlin eröffnet wurde, dass sie als Beschuldigte in einem Betrugsfall vorgeladen wird, suchte sie umgehend die Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der umfangreichen Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweis einzustellen. In seiner Argumentation führte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass Unstimmigkeiten hinsichtlich des Rechnungslayouts unberücksichtigt geblieben seien. Im Vergleich zu den üblichen Rechnungen unserer Mandantin wiesen die bei der Versicherung eingereichten Rechnungen formale Abweichungen auf. Auch inhaltlich gesehen, hatten die eingereichten Rechnungen ein deutlich höheres Arzthonorar als vergleichbare Behandlungen. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Unkenntnis unserer Mandantin bezüglich der eingereichten Rechnungen hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs schließlich nicht widerlegen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels Tatnachweis sehr zur Freude unserer Mandantin ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

18. September 2020: Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt. Ihm wurde vorgeworfen, in Berlin-Nikolassee eine andere Person, die auf ihren Inlineskates in gleicher Fahrtrichtung unterwegs war, mit seinem Fahrrad umgefahren zu haben. Unser Mandant soll mit seinem Rennrad in einem Kollektiv von mehreren anderen Fahrradfahrern gefahren sein und dann plötzlich mit der Inlineskaterin kollidiert sein. Beide stürzten daraufhin sofort, wobei sich insbesondere die Inlineskaterin schwere Verletzungen im Kopf- und Schulterbereich sowie eine Amnesie zuzog.

Eine stationäre Behandlung war notwendig. Unser Mandant kümmerte sich um die Inlineskaterin bis Polizei und Rettungswagen eingetroffen waren und gab das Geschehen gegenüber der Polizei wieder. Aufgrund ihrer Amnesie konnte die Inlineskaterin insgesamt nur eine lückenhafte zeugenschaftliche Aussage machen. Umso überraschter war unser Mandant, als er einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt, in dem er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt wurde. Unser Mandant suchte unverzüglich die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nachdem dieser Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte sorgfältig ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten mit der Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seiner Argumentation stützte sich Rechtsanwalt Dietrich dabei auf die geringen Erfolgsaussichten einer Unfallrekonstruierung, da insbesondere weitere Zeugen nicht ermittelt werden konnten. Auch gab Rechtsanwalt Dietrich den Umstand zu bedenken, dass unser Mandant auch selbst verletzt wurde, auf eigene strafrechtliche sowie zivilrechtliche Schritte aber verzichtet hatte. Zudem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände die geringe Schuld unseres Mandanten heraus. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich schließlich den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, freute sich über die Abwendung eines Eintrags in sein Bundeszentralregister sehr.

Fachanwalt Verkehrsrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)

17. September 2020: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) – Einstellung des Verfahrens

Gegen unsere Mandantin wurde ein Strafbefehl erlassen. Sie soll an zwei Verkehrsunfällen am selben Tag beteiligt gewesen und sich in einem Fall unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Unsere Mandantin hatte bei der Polizei Angaben gemacht, in denen sie einen anderen Fahrer benannte.  Dieser bestritt jedoch die Vorwürfe. Deshalb und weil die von ihr gemachten Angaben in sich widersprüchlich waren, setzte das Amtsgericht in einem Strafbefehl eine Geldstrafe und eine Fahrerlaubnisentziehung für drei Monate fest. Infolgedessen wandte unsere Mandantin sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Nach Durchsicht der Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich aus dem Sachverhalt herausarbeiten, dass die Möglichkeit besteht, dass unsere Mandantin lediglich an einem der Unfälle beteiligt gewesen ist. Bei diesem soll unsere Mandantin vor Ort gewesen sein und eine polizeiliche Vernehmung gemacht haben. Von einem zeitlich davor liegenden zweiten Unfall, bei dem sie Fahrerflucht begangen haben soll, wusste unsere Mandantin nichts. Rechtsanwalt Dietrich regte deshalb beim Gericht an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte dabei den Tathergang gegenüber dem Gericht dergestalt schildern, dass nicht sicher davon ausgegangen werden konnte, dass unsere Mandantin bei dem Unfall mit Fahrerflucht das Fahrzeug geführt hatte. Auch die Widersprüche in der Einlassung unserer Mandantin konnte Rechtsanwalt Dietrich klarstellen.

Das Gericht konnte infolgedessen nicht mehr sicher ausschließen, dass unsere Mandantin nicht selbst in dem Fahrzeug gefahren ist und war deshalb bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300,00 € einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

14. September 2020: Diebstahl - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Wegen eines Diebstahlverdachts in einem Kaufhaus in Berlin-Charlottenburg ermittelte die Berliner Polizei gegen unsere Mandantin. Sie soll dabei in zwei Fällen Kleidungsstücke in der Weise manipuliert haben, dass sie die ursprünglichen Etiketten mit Sonderangebotsetiketten überklebt und sich dadurch die Differenz erspart habe. Dieser Vorfall wurde von Ladendetektiven beobachtet. Im Zuge einer nachfolgenden Durchsuchung durch die Polizei konnten weitere nicht bezahlte Kleidungsstücke in ihrer Tasche und Jacke sichergestellt werden.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Strafverteidigung unserer Mandantin übernommen hatte, beantragte er Akteneinsicht und verfasste einen ausführlichen Schriftsatz. In diesem regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte mit der äußerst schwierigen Lebenssituation, in der sich unsere Mandantin aufgrund mehrerer in kurzer Zeit erfolgter Schicksalsschläge befand. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Bemühungen unsere Mandantin hin, ihre psychischen Belastungen aufzuarbeiten und wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Ferner konnte Rechtsanwalt Dietrich angesichts dieser Umstände die geringe Schuld unserer Mandantin gezielt herausarbeiten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte daraufhin den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war hierüber sehr erleichtert, da sie sich nun unbesorgt der Wiedereingliederung in die Gesellschaft widmen kann.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

11. September 2020: Diebstahl - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Unsere Mandantin suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, nachdem sie einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhalten hatte. Ihr wurde vorgeworfen, einen Diebstahl in Berlin-Neukölln begangen zu haben. So soll sie Geldscheine, die im Ausgabeschacht eines Automaten lagen, an sich genommen und behalten haben. Die Geldscheine soll die vorherige Person abgehoben und in dem Schacht vergessen haben. Außerdem soll sie sich nach dem Abhebevorgang zwecks Sortierung ihrer Sachen in unmittelbarer Nähe aufgehalten haben.

Durch eine Anfrage bei dem entsprechenden Geldinstitut wurde unsere Mandantin als Tatverdächtige von der Berliner Polizei ermittelt. Nachdem sie darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass gegen sie als Beschuldigte eines Diebstahls ermittelt wird, sagte sie gegenüber der Polizei aus und schilderte den für sie harmlos wirkenden Sachverhalt. Laut eigener Aussage handelte es sich um einen zwanzig Euro-Schein, der vergessen wurde und den sie der Ausgabe entnahm, um sie dem rechtmäßigen Eigentümer wiederzugeben. Allerdings wurde der Schein beim Schließen des Ausgabeschlitzes zerrissen. Die halbe Euronote soll unsere Mandantin dann in den Müll geworfen haben, weil ihr der Vorfall unangenehm wurde. Umso erschütterter war unsere Mandantin, als sie einen Strafbefehl erhielt, der sie zu einer Geldstrafe verurteilte. Sie suchte daraufhin Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn, sich des Falls anzunehmen. Dieser erhob zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl, beantragte Akteneinsicht und arbeitete die Ermittlungsakte sorgfältig auf Anhaltspunkte, die unsere Mandantin entlasten könnten, durch. In seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten zog Rechtsanwalt Dietrich in Zweifel, ob es sich bei den geschilderten Ereignissen durch unsere Mandantin und der Geschädigten um denselben Vorfall handelt. Die Geschädigte soll eine hinter ihr stehende Person zwar wahrgenommen haben, konnte diese aber nicht näher beschreiben. Unsere Mandantin wiederum soll eine andere Person, die sich in unmittelbarer Nähe aufhielt, nicht wahrgenommen haben. Auch bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich, dass die Geschädigte die dem Abhebevorgang folgenden Alarmsignale nicht bemerkt haben will. Ferner wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Beweisschwierigkeiten, die angesichts von fehlendem Bild- oder Videomaterial und etwaigen Zeugen bestanden, hin. Unter Hinweis auf die sich aus diesen Umständen ergebenden geringen Schuld regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren vorläufig und nach Eingang der entsprechenden Auflage endgültig ein.

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungsdiebstahl

09. September 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Wegen eines Diebstahlverdachts ermittelte die Polizei Berlin gegen unseren Mandanten. Er soll in Berlin-Heinersdorf eine hohe Summe an Bargeld aus der Wohnung seiner Nachbarin entwendet haben, als diese wegen eines Friedhofbesuches abwesend war. Die Nachbarin bemerkte den Verlust ihres Bargeldes nach ihrer Rückkehr sofort. Da außer unserem Mandanten niemand von ihrem Ausflug wusste, unser Mandant als Vertrauensperson als einziger einen Ersatzschlüssel für ihre Wohnung hatte und Einbruchspuren gänzlich fehlten, machte die Nachbarin unseren Mandanten für das Fehlen ihres Geldes verantwortlich und erstattete Anzeige bei der Polizei.

Unser Mandant, der seine Nachbarin seit mehreren Jahrzehnten kennt, war über die Anschuldigung und die entsprechende Beschuldigtenvorladung dementsprechend enttäuscht, machte jedoch umfassende Aussagen bei der Polizei. Zusätzlich beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in dieser Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht, wertete die Ermittlungsakte gewissenhaft aus und verfasste einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis beantragte. Rechtsanwalt Dietrich konzentrierte sich in seiner Argumentation auf den Umstand, dass unser Mandant keinerlei Kenntnis von dem Bargeld und der Sammelleidenschaft seiner Nachbarin hatte. Weiterhin entkräftete er den Tatvorwurf gegen unseren Mandanten dadurch, dass tatsächliche Feststellungen, wie zum Beispiel aufgefundenes Geld, fehlten. Auch erschien fragwürdig, dass die Nachbarin unseren Mandanten erst einige Zeit, nachdem sie den vermeintlichen Diebstahl entdeckt hatte, anzeigte. Da die Staatsanwaltschaft Berlin ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen konnte, stellte sie das Verfahren, sehr zur Freude unseres Mandanten, mangels Tatnachweis ein.