Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Speed und Crystal-Meth
27. Juli 2020: : Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
Wegen des Verdachts, dass weitere Betäubungsmittel in den Wohnungen der Beschuldigten aufgefunden werden könnten, wurde bei unserem Mandanten von der Polizei Berlin eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Diese blieb jedoch erfolglos. Unverzüglich wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung in diesem Fall. In einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Dietrich diese davon überzeugen, dass das aufgefundene Speed und Crystal-Meth nicht unserem Mandanten zuzuordnen sei. Es konnte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht geklärt werden, wem der Rucksack gehörte. Der Rucksack hätte dem Beifahrer oder einer unbekannten dritten Person gehören können. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg stellte schließlich das Verfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
24. Juli 2020: Sozialleistungsbetrug – Einstellung in der Hauptverhandlung
Den entsprechenden Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt unser Mandant dann kurze Zeit später und suchte damit umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf. Dieser legte zunächst Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Rechtsanwalt Dietrich setzte dann einen Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe des von der Agentur für Arbeit zugewendeten Betrags einzustellen. Hierauf ließ sich das Amtsgericht Tiergarten jedoch nicht ein und beraumte einen Hauptverhandlungstermin an. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darstellen, dass sich unser Mandant zur Zeit der Arbeitslosenmeldung und Antragstellung in einer schweren psychischen Situation befand. Die Freundin unseres Mandanten hatte sich zu der Zeit von ihm getrennt. Im Hinblick auf diese für unseren Mandanten emotional belastende Situation argumentierte Rechtsanwalt Dietrich mit einem geringen Schuldvorwurf. Das Amtsgericht Tiergarten konnte diesen Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich folgen und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe des von der Agentur für Arbeit erhaltenen Betrags ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
23. Juli 2020: Gefährliche Körperverletzung - Verfahrenseinstellung
Nach eingehendem Studium der Ermittlungsakte, verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Pforzheim mit dem Antrag, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte das nächtliche Geschehen in seinem Schriftsatz richtig und konzentrierte sich dabei auf den Umstand, dass es sich um eine wechselseitige Auseinandersetzung gehandelt hatte. Der in einem Restaurant im Vorfeld noch verbale Streit war eskaliert, als der Mann anfing, einen der beiden Freunde unseres Mandanten via Kopfnuss zu attackieren. Die Gruppe um unseren Mandanten hatte sich daraufhin gegen diese Kopfnussattacke in der beschriebenen Form gewehrt. Auch das Verhalten der Zeugin, die nicht ausgesagt hatte, sprach für einen Streit, der nicht durch unseren Mandanten und seine Freunde ausgelöst worden war. Die Staatsanwaltschaft Pforzheim konnte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nichts entgegensetzen und musste das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung – sehr zur Freude unseres Mandanten – antragsgemäß einstellen.
21. Juli 2020: Geldstrafe bei Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung
21. Juli 2020: Geldstrafe bei Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung
Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sofort die Ermittlungsakte anforderte. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er insbesondere darlegte, dass der Einsatz der Trinkflasche nicht dazu gedacht war, zu flüchten. Vielmehr sei unsere Mandantin aufgrund einer bevorstehenden Prüfung sehr angespannt gewesen. Auch konnte nicht ausgeschlossen werden, dass den Kontrolleuren bereits die Personaldaten unserer Mandantin bekannt waren. Deshalb würde die räuberische Erpressung nicht vorliegen. Eine räuberische Erpressung wird als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht. Aufgrund dieser Einlassung erfolgte nur noch eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Die gefährliche Körperverletzung wird in der Regel mit eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe bestraft.In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals auf die schwierige Lebenssituation unserer Mandantin verweisen. Das Gericht verurteilte deshalb unsere Mandantin lediglich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Diese Strafe taucht zur Freude unserer Mandantin im Führungszeugnis gerade nicht auf
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
25. Juni 2020: Geldstrafe von 75,00 € bei Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung
Nach Erhalt der Anklageschrift wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Im Bundeszentralregister gab es bereits mehrere Einträge, insbesondere wegen Körperverletzung und Diebstahls. Da es eine unbeteiligte Belastungszeugin gab, konnte die Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten nicht verhindert werden. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich aufgrund seiner Befragung zunächst herausarbeiten, dass keine das Leben gefährdenden Behandlung vorgelegen habe und die Bedrohung nicht erfolgt sei. Deshalb wurde unser Mandant zunächst nur zu einer Geldstrafe von 1.000,00 € wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe gedroht. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Strafe weiter senken. Unser Mandant war in der Zwischenzeit mittels Strafbefehls rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 1.225,00 € verurteilt worden. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Landgericht Berlin davon überzeugen, unter Einbeziehung der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung eine Gesamtgeldstrafe von 1.300,00 € auszuurteilen, so dass für die Körperverletzung nur noch 75,00 € durch unseren Mandanten zu zahlen sind. Da auch die Kosten der Berufung durch die Landeskasse zu tragen sind, war unser Mandant mit diesem Ergebnis äußerst zufrieden.
Fachanwalt Strafrecht: Freiheitsberaubung
24. Juni 2020: Freiheitsberaubung - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich unterstrich dabei besonders die Tatsache, dass es im Vorfeld zu wechselseitigen Auseinandersetzungen zwischen unserem Mandanten und seiner Geschäftspartnerin hinsichtlich der weiteren Firmenzukunft gekommen war. Insbesondere die Geschäftspartnerin hatte sich dabei fehlverhalten und ihre Kompetenzen in Bezug auf Firmengelder mehrfach überschritten. Als Reaktion auf dieses Fehlverhalten hatte unser Mandant nach seiner Auffassung im Sinne der Firma reagiert und Schritte zur Verdrängung seiner Geschäftspartnerin veranlasst. Insgesamt konnte Rechtsanwalt Dietrich die Hintergründe für das Verhalten unseres Mandanten gegenüber den Aussagen der Geschäftspartnerin darstellen und Zweifel an der Aussage der Geschäftspartnerin säen. Das Verfahren wurde daher von der Amtsanwaltschaft Berlin gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
22. Juni 2020: Ladendiebstahl aufgrund von Kleptomanie mit Essstörung - Einstellung
Aus diesem Grund beauftragte sie anschließend Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Dieser verfasste, nach Beantragung der Akteneinsicht und gründlicher Analyse der Ermittlungsakte, ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin regte er an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich ging dabei auf den Umstand ein, dass das Geschehen im Supermarkt aufgrund einer psychischen Erkrankung, unter der unsere Mandantin leidet, differenzierter bewertet werden müsse. Als eine Ausformung dieser Krankheit war bei unserer Mandantin bereits Kleptomanie in Verbindung mit einer Essstörung festgestellt worden. Die Schuld der Tat könne angesichts dessen nicht als schwerwiegend beurteilt werden. Weiterhin verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den geringen Schaden, der durch die Handlungen unserer Mandantin entstanden ist. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich folgen und stellte das Verfahren daher gegen Zahlung einer geringen Geldauflage – sehr zur Freude unserer Mandantin – ein.