Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung und Beleidigung
02. Oktober 2024: Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr - Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Dann verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Hierfür trug er vor, dass sich nicht nachweisen lässt, dass unser Mandant das Fahrzeug tatsächlich gefahren war. Auch wies er auf Differenzen zwischen der Zeugenaussage des Anzeigenden und dem Aussehen unseres Mandanten hin. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung
31. Mai 2024: Widerstand gegen Polizeibeamte - Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt
Nach Aussagen der Polizeibeamten soll unser Mandant nach dem Bemerken des Einsatzwagens der Polizei in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg sich aggressiv auf den Weg zu den Beamten gemacht und anschließend mit ihnen eine recht lange Diskussion geführt haben. Während der Diskussion soll unser Mandant entgegen wiederholter Aufforderungen den Beamten sehr nahe getreten sein und sich dabei laut und aggressiv verhalten haben. Darüber hinaus soll unser Mandant auf die Motorhaube des Einsatzwagens gesprungen und sich im Anschluss absichtlich zu Boden geworfen haben. Während des Anlegens der Handfessel durch die Polizei soll unser Mandant stets Widerstand geleistet und dabei einen Polizeibeamten verletzt haben.
Mit dem Erhalt des Äußerungsbogens von der Polizei nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, indem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen.
Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich zunächst die hohe Blutalkoholkonzentration unseres Mandanten vor. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf Beweisschwierigkeiten. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die vulgäre Aussage unseres Mandanten nicht als eine Beleidigung einzuordnen war. Hierfür arbeitete er ausführlich die eigentliche Bedeutung der Aussage unseres Mandanten heraus.
Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der überzeugenden Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und folgte seiner Anregung. Daher wurde das Strafverfahren gegen unseren Mandanten nach Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.
Unser Mandant, der bisher noch nie mit Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine sehr große Erleichterung.
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung
17. Mai 2024: Strafverfahren wegen Beleidigung – Verfahren ohne Auflagen eingestellt
Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserer Mandantin zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Pflichtverteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und des medizinischen Gutachtens unserer Mandantin regte er bei dem Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld und mangels Bestehens eines öffentlichen Interesses an der Verfolgung an.
Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich mit der Ermittlungsakte Beweisschwierigkeiten dar und erläuterte den tatsächlichen Geschehensablauf. Zudem verwies er unter Zugrundelegung des medizinischen Gutachtens auf die geringe Schuld unserer Mandantin.
Rechtsanwalt Dietrich erreichte mit seinem Schriftsatz, dass das Amtsgericht Tiergarten seiner Anregung folgte und das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Beleidigung eingestellt wurde.
Unsere Mandantin war ersichtlich erleichtert darüber, dass das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich folgte und das gegen sie laufende Verfahren wegen Beleidigung ohne Geldauflage einstellte. Das gegen sie geführte Verfahren war nämlich psychisch sehr belastend für sie.
Fachanwalt Strafrecht: Falsche uneidliche Aussage
14. Mai 2024: Strafverfahren wegen falscher uneidlichen Aussage – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einsicht in die Ermittlungsakte. Bei Durchsicht der Ermittlungsakte fiel ihm auf, dass der gesamte Akteninhalt keine Verurteilung unseres Mandanten rechtfertigte. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich an die Staatsanwaltschaft Neuruppin. In einem ausführlichen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts.
Hierfür arbeitete Rechtsanwalt Dietrich den richtigen Ablauf der Geschehnisse heraus und legte auf diesem Wege dar, dass unser Mandant in der Hauptverhandlung nicht falsch ausgesagt hatte. Ferner machte Rechtsanwalt Dietrich auf die Unglaubwürdigkeit der Aussagen des ehemaligen Untermieters unseres Mandanten aufmerksam, indem er sich auf dessen diversen Vorstrafen stützte.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Neuruppin das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Üble Nachrede
06. Mai 2024: Üble Nachrede über den Ex-Partner – Verfahren gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt
Nach ausführlicher Durchsicht der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine Geldauflage einzustellen.
Rechtsanwalt Dietrich schwächte argumentativ ein strafrechtlich relevantes Verhalten unserer Mandantin ab. Hierfür legte er insbesondere dar, dass es bei den Angaben unserer Mandantin gegenüber dem Arbeitgeber ihres Ex-Partners tatsächlich nicht um unwahre Tatsachen handelte. Dabei untermauerte Rechtsanwalt Dietrich seine Argumente mit diversen Zeugenaussagen aus der Ermittlungsakte. Darüber hinaus nannte Rechtsanwalt Dietrich Gründe, weshalb aus der Sicht unserer Mandantin ihre Äußerungen zulässig gewesen waren.
Daraufhin schloss sich das Amtsgericht Tiergarten dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren wegen übler Nachrede ein. Unsere Mandantin musste im Gegenzug lediglich eine geringe Geldauflage zahlen.
Unsere Mandantin war sichtlich erleichtert, als das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich folgte und das gegen sie geführte Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einstellte. Das gegen unsere Mandantin geführte Verfahren wegen übler Nachrede, war für sie nämlich psychisch äußerst belastend.
Nach § 186 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen geeignet ist, sofern nicht diese Tatsachen erweislich wahr ist.
Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung und Beleidigung
11. April 2024: Bedrohung und Beleidigung im Internet –Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserem Mandanten, beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Während der Durchsicht der Ermittlungsakte drängten sich Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Bedenken auf. Er kam zu dem Schluss, dass nach der Ermittlungsakte kein Tatnachweis geführt worden war.
In einem ausführlichen Schreiben trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Zunächst legte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Schwierigkeiten in der Beweisführung dar. Insbesondere wies er dabei darauf hin, dass nicht ermittelt werden konnte, ob die Kommentare auf dem Bewerbungsportal tatsächlich von unserem Mandanten stammten. Des Weiteren entkräftete Rechtsanwalt Dietrich argumentativ den gegen unseren Mandanten bestehenden Tatverdacht. Darüber hinaus arbeitete er die bestehenden Zweifel an der Strafbarkeit der Drohung und der Beleidigung heraus. In diesem Zusammenhang trug Rechtsanwalt Dietrich die verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten der in den Kommentaren auf dem Bewertungsportal verwendeten Redewendungen auf.
Der Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung
02. November 2023: Diss-Track gegen Mitschüler – Einstellung des Verfahrens durch erzieherische Maßnahme
Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und wertete diese ausführlich aus. Bei einem Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich schilderte unser Mandant sein Bedauern über den geschriebenen Diss-Track und dass er derartiges in der Zukunft nicht mehr tun werde. Daraufhin verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft, in welchem er auf die Einsicht unseres Mandanten hinwies. Außerdem argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant jugendlich ist und strafrechtlich bislang nicht verurteilt worden ist und somit die Schuld nicht als schwer zu sehen ist.
Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein und sah eine erzieherische Maßnahme als ausreichend an. Unser Mandant war über die Einstellung des Verfahrens ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.