Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

08. März 2021: Beleidigung in zwei Fällen – Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts

Unserer Mandantin wurde im Rahmen einer wiederholten Auseinandersetzung mit ihrer Nachbarin vorgeworfen, diese in zwei Fällen im Abstand von einem Monat beleidigt zu haben. Auch soll dies ein Zeuge, der Lebensgefährte der Nachbarin, beobachtet haben. Im Zuge dessen wurde gegen unsere Mandantin ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. 

Rechtsanwalt Dietrich beantragte unmittelbar nach seiner Mandatierung Akteneinsicht. Nach sorgfältiger Durchsicht der Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich den Sachverhalt herausarbeiten und zeigte in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft auf, dass unsere Mandantin ihre Nachbarin im Rahmen einer wechselseitigen Auseinandersetzung auf die Leinenpflicht für ihren Hund hingewiesen hatte. Hierauf reagierte die Zeugin jedoch aggressiv und unserer Mandantin gegenüber beleidigend.  Der freilaufende Hund der Zeugin war bereits in der Vergangenheit wiederholt aggressiv auf fremde Personen und andere Hunde zugelaufen. So kam es auch zu einem Bissvorfall zwischen den Hunden unserer Mandantin und der Zeugin. Da unsere Mandantin dies beim zuständigen Ordnungsamt meldete, konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Strafanzeige gegen unsere Mandantin wohl aus Ärger hierüber erstellt wurde. Hierfür wies Rechtsanwalt Dietrich auch auf Widersprüche in den Aussagen der Zeugin hin. Nach der Herausarbeitung des Sachverhalts durch Herrn Dietrich war die auch Staatsanwaltschaft hiervon überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

04. Dezember 2020: Beleidigung – Einstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, weil ihm Beleidigung vorgeworfen wurde. Er hatte in Ahrensfelde eine andere Person als „Lügnerin“ und „Miststück“ bezeichnet. Diese Aussagen konnten von mehreren Zeugen wahrgenommen werden. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und analysierte die Ermittlungsakte nach Erhalt im Hinblick auf entlastende Umstände. Zusätzlich wies er unseren Mandanten an, eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt zu erstellen.

Rechtsanwalt Dietrich verfasste daraufhin ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Darin stellte er glaubhaft dar, dass eine strafbare Handlung unseres Mandanten nicht vorliege. Rechtsanwalt Dietrich rückte dabei die von unserem Mandanten gegenüber der Frau getätigten Aussagen in einen anderen Zusammenhang und verwertete die Stellungnahme unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich ging vor allem auf das vorbelastete Verhältnis zwischen unserem Mandanten und der Frau und einen sich bei unserem Mandanten entwickelten Frustzustand ein. Auch unterstrich Rechtsanwalt Dietrich den Umstand, dass sich unser Mandant bei der Frau bereits unmittelbar nach seiner Aussage entschuldigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte diesen Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein. Unser Mandant war hierüber angesichts einer befürchteten Geldstrafe sehr erfreut.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Beleidigung

02. November 2020: Körperverletzung und Beleidigung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde von der Berliner Polizei wegen des Vorwurfs der einfachen Körperverletzung und der Beleidigung ermittelt. Er soll während eines Aufenthalts in einer Diskothek in Berlin-Schöneberg einer Frau ins Gesicht geschlagen und sie hinsichtlich ihres Aussehens beleidigt haben. Das Ganze soll sich zugetragen haben, nachdem die Annäherungsversuche unseres Mandanten abgelehnt worden waren. Unser Mandant war umgehend des Clubs verwiesen und die Polizei alarmiert worden.

Nachdem die Polizei die Personalien der beteiligten Personen festgestellt hatte, wurde unser Mandant vor Ort entlassen. Insgesamt konnten drei weitere Zeugen vor Ort den Vorfall aus Sicht der scheinbar angegriffenen Frau bestätigen. Unser Mandant begab sich, nachdem er eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, zu Rechtsanwalt Dietrich und mandatierte ihn in diesem Verfahren. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte dabei das Geschehen gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin als gegenseitige Auseinandersetzung zwischen unserem Mandanten und der Frau dar. Auch unser Mandant sei von der Frau geschlagen worden. Zudem habe eine Beleidigung so nicht vorgelegen. Schließlich untermauerte Rechtsanwalt Dietrich diese Sachverhaltsschilderung mit den ausgebliebenen Zeugenaussagen der angeblich angegriffenen Frau sowie deren Begleitung. Insgesamt jedenfalls verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen sei. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren, sehr zur Freude unseres Mandanten, gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

07. September 2020: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Beleidigung. Unserem Mandanten wurde dabei vorgeworfen, Polizeibeamte, die wegen einer randalierenden Person in Berlin-Spandau gerufen worden waren, zunächst beleidigt und dann versucht zu haben, diese zu treten. Die Polizeibeamten, denen unser Mandant aufgrund seiner erheblichen Schwankungen aufgefallen sein soll, wollten zunächst eine Personenfeststellung bei diesem durchführen. Im Zuge dieser Feststellung soll unser Mandant dann versucht haben, zwei der Beamten zu schlagen. Auch im Rettungswagen sowie im Krankenhaus soll sich unser Mandant erheblich gewehrt, den anwesenden Personen mit Konsequenzen gedroht und diese vermeintlich beleidigt haben.

Die Polizeibeamten stellten daraufhin Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen. Mit einer Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in seinem umfänglichen Schriftsatz insbesondere die allgemeinen und zum Tatzeitpunkt vorliegenden physischen sowie psychischen Beschwerden unseres Mandanten heraus. Rechtsanwalt Dietrich ging sowohl auf die psychische Verfassung unseres Mandanten als auch auf die starke Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt ein und verdeutlichte, dass unser Mandant nur aufgrund dieser Umstände die für ihn ungewöhnlichen Handlungen vornahm. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf die fehlenden Verletzungen bei den Polizeibeamten hin und konnte so die geringe Schuld unseres Mandanten verdeutlichen. Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Falsche Verdächtigung

13. März 2020: Falsche Verdächtigung – Einstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant war mit seinem PKW in einen Unfall mit Personenschaden in Berlin Pankow verwickelt. Über seinen dortigen Rechtsanwalt wurde vorgetragen, dass unser Mandant nicht von seiner Spur abgekommen und der Unfall durch den Unfallgegner verursacht worden sei. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens kam die Staatsanwaltschaft Berlin zu dem Ergebnis, dass der Sachvortrag unseres Mandanten nichtzutreffend sei. Vielmehr ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass unser Mandant bei einem Spurwechsel den Unfallgegner übersehen habe und es deshalb zum Unfall gekommen sei. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet.

In diesem Verfahren beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Strafverteidigung. Nach Einsicht in die Verfahrensakte hegte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Zweifel an der Aussagekraft des Sachverständigengutachtens. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass letztlich nicht mehr geklärt werden könne, wie es zu den inhaltlichen Angaben im Schriftsatz des ersten Rechtsanwaltes gekommen sei. Die Einwände von Rechtsanwalt Dietrich konnten durch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das wegen falscher Verdächtigung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

07. Januar 2020: Beleidigung – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

In einer Kaufland-Filiale in Berlin-Reinickendorf soll unsere Mandantin ihre Schwägerin als „Nutte“ und „Schlampe“ beleidigt haben. Die Schwägerin stellte Strafanzeige gegen unsere Mandantin, sodass diese alsbald eine Vorladung als Beschuldigte von der Polizei zugestellt wurde. Mit der Vorladung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sich zunächst als Verteidiger anzeigte und Einsicht in die Ermittlungsakte nahm. Problematisch war, dass das Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgrund der belastenden Aussage der Schwägerin bereits eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz gegen unsere Mandantin erlassen hatte. Unserer Mandantin wurde darin untersagt, sich ihrer Schwägerin auf weniger als 50 Meter zu nähern und in irgendeiner Form Kontakt zu ihr aufzunehmen.

Rechtsanwalt Dietrich ließ sich von der einstweiligen Anordnung, die im Nachhinein aufgehoben wurde, nicht irritieren und verfasste einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft dar, dass zwischen unserer Mandantin und ihrer Schwägerin seit längerem ein Familienstreit besteht. Dieser war Hintergrund der Falschbelastungen gegen unsere Mandantin. Außerdem trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unsere Mandantin ihre Schwägerin keinesfalls beleidigt hat. Vielmehr hat sie lautstark mit einer Freundin telefoniert. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unsere Mandantin schließlich mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Beleidigung

12. August 2019: Einstellung im Ermittlungsverfahren bei versuchter gefährlicher Körperverletzung

Unserer Mandantin vorgeworfen, einen Kellner in einer Bar in Berlin-Friedrichshain angegriffen zu haben. Als sich unsere Mandantin zur Toilette begeben wollte, soll sie Herren- und Damentoilette verwechselt haben. Darauf versuchte der Kellner unsere Mandantin hinzuweisen. Unsere Mandantin soll den Kellner dann bespuckt und beleidigt haben. Des Weiteren soll sie ihn mit einem Aschenbecher beworfen haben, welchem der Kellner jedoch ausweichen konnte. Sodann wurde die Polizei hinzugezogen, die bei unserer Mandantin einen hohen Atemalkoholwert feststellen konnte.

Nachdem unserer Mandantin durch die Vorladung als Beschuldigte bekannt geworden war, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung geführt wird, mandatierte sie Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin betonte Rechtsanwalt Dietrich besonders die schwierigen Lebensumstände unserer Mandantin, die zu einem erhöhten Alkoholkonsum und der anschließenden Tätigkeit geführt hatten. Durch mehrere Schicksalsschläge war unsere Mandantin zum Tatzeitpunkt in einem sowohl körperlich als auch psychisch schlechten Zustand. Weiterhin regte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin angesichts dieser Umstände an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Der Argumentation und den Schilderungen im Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft Berlin schließlich folgen und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.