Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Falschaussage

07. Juni 2019: Einstellung gegen Geldauflage bei Falschaussage

Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, falsche Aussagen bezüglich seines alten Arbeitgebers getätigt zu haben. So soll er in einem arbeitsrechtlichen Prozess wahrheitswidrig behauptet haben, dass sein ehemaliger Arbeitgeber damit gedroht habe, ihn umzubringen. Der ehemalige Arbeitgeber erstattete daraufhin Anzeige wegen Falschaussage gegen unseren Mandanten. Dagegen versuchte sich unser Mandant zunächst mithilfe eines anderen Rechtsbeistands zur Wehr zu setzen. Da dies leider erfolglos blieb, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Akte ergab sich für Rechtsanwalt Dietrich ein anderes Bild. Zu dem arbeitsgerichtlichen Verfahren war es gekommen, weil unserem Mandanten gekündigt worden war. Dieser hatte sich geweigert, ein seinen Arbeitgeber entlastendes Bestätigungsschreiben gegenzuzeichnen. Diese Handlung hätte gegen die Gerechtigkeitsüberzeugungen unseres Mandanten gesprochen. Nachdem unser Mandant dazu noch genötigt worden war, drohte sein Arbeitgeber damit, ihn umzubringen. Als finalen Schritt wurde unserem Mandanten gekündigt. Belastend war für unseren Mandanten insbesondere, dass das Kündigungsgespräch von zwei Zeugen beobachtet worden sein soll. Diese hatten angegeben, dass sich unser Mandant sehr über die Kündigung aufgeregt haben soll und umgekehrt seinem Arbeitgeber mit Konsequenzen gedroht haben soll. In einem ausführlichen Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen gegenüber dem Amtsgericht Tiergarten richtig und beantragte den Erlass des von der Staatsanwaltschaft Berlin beantragten Strafbefehls (das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen) abzulehnen. Das Ermittlungsverfahren stützte sich allein auf die Aussagen des ehemaligen Arbeitgebers und der Zeugen. Insbesondere die Zeugenaussagen fielen Rechtsanwalt Dietrich auf. Beide Zeugen waren zu fraglichen Zeitpunkt nicht anwesend gewesen und hätten das Gespräch nicht mitbekommen können. Zudem glichen sich die Aussagen in Form und Inhalt zu stark, sodass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten inszeniert worden war. Auch die Verhaltensweise des alten Arbeitgebers im arbeitsrechtlichen Verfahren sprach gegen das vorgeworfene Verhalten unseres Mandanten. Hier war nicht versucht worden, das Geschehen abschließend und vollständig aufzuklären. Stattdessen kam der Arbeitgeber unserem Mandanten großzügig entgegen, um eigene vermeintliche Belastungen zu vermeiden. Das Amtsgericht Tiergarten konnten der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich folgen und stellte daher das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant war darüber sehr erfreut, da ihn beide Verfahren doch sehr belastet hatten.

Fachanwalt Strafrecht: Falsche Verdächtigung

31. Mai 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage bei falscher Verdächtigung

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, weil gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung geführt wurde. Hintergrund war, dass unser Mandant eine andere Person bei der Polizei wegen Verleumdung angezeigt hatte. Diese Person hatte unseren Mandanten bezichtigt, Müll während eines Angelaufenthalts in Königs Wusterhausen in der Natur zurückgelassen zu haben. Neben der angezeigten Person bestätigte ein weiterer Zeuge, dass unser Mandant den Müll an seiner Angelstelle zurückgelassen habe.

Die Unwahrheit des Facebook-Beitrages konnte aufgrund dieser beiden Zeugenaussagen nicht belegt werden, weshalb die Staatsanwaltschaft Cottbus das Verfahren einstellte. Von Amts wegen leitete die Polizei Königs Wusterhausen daher ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen unseren Mandanten ein. Mit der Anklageschrift wegen falscher Verdächtigung suchte unser Mandant dann Rechtsanwalt Dietrich mit der Bitte um rechtliche Vertretung in dieser Angelegenheit auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Erhalt wertete er die Ermittlungsakte sorgfältig aus und verfasste einen umfassenden Schriftsatz. Hierin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich arbeitete insbesondere Zweifel an der Tatsache heraus, dass unser Mandant an besagtem Tag überhaupt angeln war und von der Unwahrheit des Facebook-Beitrages wissen konnte. Ein entsprechender Beweis war der Ermittlungsakte nicht zu entnehmen. Die Zeugen hatten unseren Mandanten nicht angetroffen. Die Belastungen beruhten daher lediglich auf Vermutungen der Zeugen. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich die Echtheit des Facebook-Beitrages in Frage, da dieser die üblichen Merkmale eines solchen Beitrages (z.B. „Gefällt-mir“-Feld) vermissen ließ. Auch die dem Beitrag beigefügten Fotos der angeblichen „Umweltverschmutzung“ sprachen für diese Annahme. Die Fotos wirkten auffällig gestellt. Dadurch konnte wiederum nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant an besagtem Tag gar nicht angeln war. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen konnte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs folgen und stellte das Verfahren daher gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung / Körperverletzung

29. Mai 2019: Strafmaßänderung im Berufungsverfahren bei sexueller Körperverletzung und Beleidigung

Unser Mandant wandte sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem er vom Amtsgericht Nürnberg zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden war. Im Vorfeld war ein Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Nürnberg gegen unseren Mandanten geführt worden, weil er der Geschädigten während einer Busfahrt von München nach Berlin an die Brust gefasst hat. Er hat ihr nachts von hinten unter das T-Shirt und BH an die Brust gefasst haben, wodurch die Geschädigte aufwachte und sehr erschrocken reagierte.

Sofort meldete sie den Vorfall dem Busfahrer, der unseren Mandanten umsetzte und kurz vor Bayreuth dann die Polizei alarmierte. In Bayreuth angekommen wurde unser Mandant, der der deutschen Sprache nur bedingt mächtig ist, zwecks Identitätsfeststellung auf die Polizeiwache verbracht. Die Polizei Bayreuth leitete dann Ermittlungen gegen unseren Mandanten wegen tätlicher sexueller Beleidigung ein. Unser syrischer Mandant, der in Berlin wohnhaft ist, erhielt zunächst einen Strafbefehl, mit dem er sich zunächst an einen anderen Rechtsbeistand wandte. In der darauffolgend anberaumten Hauptverhandlung wurde unser Mandant wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach Rücksprache mit seinem Rechtsbeistand verließ sich unser Mandant darauf, dass gegen dieses Urteil Rechtsmittel bzw. Berufung eingelegt werden würde. Umso überraschter war unser Mandant, als er die Ladung zum Strafantritt in der Justizvollzugsanstalt Moabit erhielt. Beunruhigt von dieser Wendung wandte er sich dann an Rechtsanwalt Dietrich. Problematisch war, dass die Berufungsfrist bereits abgelaufen war. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und legte gleichzeitig Berufung ein. Es konnte nicht abschließend geklärt werden, warum das Rechtsmittel der Berufung nicht eingelegt worden war. Unserem Mandanten konnte es jedenfalls nicht zugerechnet und zur Last gelegt werden. Daher wurde die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand durch das Landgericht Nürnberg gewährt. In der anschließenden Hauptverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg wirkte Rechtsanwalt Dietrich immer wieder auf das Gericht und die Staatsanwaltschaft ein. Zu berücksichtigen war, dass sich unser Mandant, seitdem er in Deutschland lebt, nichts zu Schulden hat kommen lassen und entgegen der Auffassung des Amtsgerichts eine gute Sozialprognose habe. In einem abschließenden Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft von einer Strafmaßänderung überzeugen. Das Landgericht Nürnberg verurteilte unseren Mandanten zu einer Geldstrafe. Über dieses Ergebnis war unser Mandant sehr erfreut, da es ihm dadurch weiterhin möglich war, seine Familie finanziell unterstützen zu können.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

05. April 2019: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten ein Strafbefehl erlassen, in welchem er zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung von Polizeibeamen verurteilt werden sollte. Hintergrund des Strafbefehls war, dass unser Mandant im Görlitzer Park in Berlin Kreuzberg aus einer Gruppe heraus Polizeibeamten den Mittelfinger gezeigt und die Beamten als Bullenschweine betitelt hatte.

Die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter hatte unser Mandant ignoriert, weil er hoffte, das Verfahren würde sich allein erledigen. Nachdem unser Mandant den Strafbefehl erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein und forderte die Ermittlungsakte an. Da unser Mandant unmittelbar am Tatort durch die Polizeibeamten festgenommen worden ist und die Beamten übereinstimmend die Beleidigungen schilderten, bereitete Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten sorgfältig auf die anstehenden Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung räumte Rechtsanwalt Dietrich zunächst das Geschehen ein. Rechtsanwalt Dietrich schilderte ausführlich, wie sich unser Mandant durch die Polizei provoziert gefühlt habe und sich dann aus der Gruppe heraus zu den Beleidigungen hat hinreißen lassen. Heute wüsste er, dass er sich falsch verhalten habe. Rechtsanwalt Dietrich kündigte auch an, dass sich unser Mandant bei den Beamten entschuldigen würde. Dies tat unser Mandant dann auch. Die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht waren schließlich bereit, das Verfahren einzustellen. Somit ist unserem Mandanten ein weiterer Eintrag im Führungszeugnis erspart worden.

Fachanwalt Strafrecht: Verleumdung

26. Februar 2019: Verleumdungsanzeige – Einstellung mangels Tatnachweis

Im Rahmen einer Erbschaftsangelegenheit wurde unsere Mandantin von einem Verwandten bei der Berliner Polizei wegen Verleumdung angezeigt. Unsere Mandantin soll wiederholt wahrheitswidrig behauptet haben, sie würde vom Anzeigenerstatter mit dem Leben bedroht werden.

Nach Erhalt der polizeilichen Belehrung und der schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Akteneinsicht besprach Rechtsanwalt Dietrich das Beweisergebnis mit unserer Mandantin. In diesem Gespräch konnte herausgearbeitet werden, dass die vom Anzeigenerstatter benannten Zeugen in dessen Lager stehen würden. In einer umfangreichen Stellungnahme legte Rechtsanwalt Dietrich das angeschlagene Verhältnis der Beteiligten dar. Als Motiv für die Falschbelastung gab Rechtsanwalt Dietrich den Erbschaftsstreit an. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte hierauf das Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

20. Februar 2019: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl

In der Walpurgisnacht hatte unser Mandant in Berlin Prenzlauer Berg wiederholt mehrere Polizeibeamte beleidigt, worauf die Polizeibeamten Strafanzeige erstattet hatten. Schriftlich hatte sich unser Mandant gegenüber den Polizeibeamten entschuldigt und gehofft, dass sich seine Strafsache deshalb erledigen würde.

Entgegen dieser Erwartung wurde unserem Mandanten ein Strafbefehl zugestellt, in welchem er wegen Beleidung zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Beruflich war unser Mandant auf ein sauberes Führungszeugnis angewiesen. Die Verurteilung hätte zu einem Eintrag im Bundeszentralregister geführt. Deshalb wandte sich nun unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und besprach im Anschluss daran den Verfahrensstand mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Dietrich konnte beide Verfahrensbeteiligten überzeugen, das Verfahren einzustellen. Unserem Mandanten ist somit ein Eintrag im Bundeszentralregister erspart geblieben und er muss somit keine berufsrechtlichen Konsequenzen befürchten.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

13. Februar 2019: Beleidigung von Polizeibeamten - Einstellung trotz Bewährungsbruch

Unser Mandant stand unter Bewährung, weil er bei einer Demonstration einem Polizisten eine Flasche auf den Kopf geworfen hatte. Kurze Zeit später meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und legte eine polizeiliche Vorladung vor. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Berlin Friedrichshain auf ein vorbeifahrendes Polizeiauto unmittelbar unter das geöffnete Fenster gespuckt zu haben.

Hierdurch soll er die im Auto sitzenden Polizeibeamten beleidigt haben. Rechtsanwalt Dietrich gab bereits im Ermittlungsverfahren eine Erklärung ab, wonach er bestritt, dass das unterstellte Verhalten eine Beleidigung gegenüber den Polizeibeamten darstellen würde. Trotzdem erhob die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage. Auch das Amtsgericht Tiergarten sah in dem Verhalten eine Beleidigung und bestimmte einen Termin zur Hauptverhandlung. Im Termin zur Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich abermals seine Bedenken gegen die Strafbarkeit vor. Der Sitzungsvertreter der Amtsanwaltschaft Berlin das Gericht war schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung hätte neben einer neuen Strafe ein Bewährungswiderruf gedroht.