Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: uneidliche Falschaussage

24. September 2018: Nichteröffnung des Hauptverfahrens bei Verdacht der falschen uneidlichen Aussage

Unser Mandant hatte vor dem Amtsgericht Tiergarten als Zeuge ausgesagt. Ein Freund unseres Mandanten war in diesem Strafverfahren angeklagt, in einem Club in Berlin-Prenzlauer Berg eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben, indem er mit einem Glas auf einen anderen Mann einschlug. Andere Zeugen gaben an, dass sich auch unser Mandant während der Auseinandersetzung in unmittelbarer Nähe seines Bekannten aufgehalten hatte und das Geschehen somit vollständig beobachtet haben müsste. Unser Mandant sagte als Zeuge vor Gericht jedoch aus, dass er einen etwaigen Schlag durch seinen Bekannten nicht beobachtet habe. Das Amtsgericht verurteilte den Bekannten dennoch wegen gefährlicher Körperverletzung. Aufgrund dieses Ergebnisses leitete die Staatsanwaltschaft gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen falscher uneidlicher Aussage ein und erhob zügig Anklage vor dem Amtsgericht.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung beauftragt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und beantragte dann beim Gericht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Rechtsanwalt Dietrich konnte unter Bezugnahme auf die Ermittlungsergebnisse und die früheren Zeugenaussagen aus dem anderen Prozess herausarbeiten, dass darin zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich behauptet worden war, unser Mandant habe zum Tatzeitpunkt direkt neben seinem Bekannten gestanden. Vielmehr legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant lediglich zu Beginn der Auseinandersetzung sich in das Geschehen einmischte, sich dann jedoch mit einem anderen Beteiligten entfernte und erst später wieder auf seinen Bekannten traf. Für eine falsche uneidliche Falschaussage bestehe somit kein hinreichender Tatverdacht. Das Amtsgericht schloss sich der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich an und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Damit war das Strafverfahren gegen unseren Mandanten beendet.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung auf sexueller Grundlage und Nötigung

07. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung auf sexueller Grundlage und Nötigung

Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage und Nötigung in drei Fällen erlassen. Unserem Mandanten wurde in diesen Strafbefehl vorgeworfen, in seinem Wohnhaus in Berlin Wedding eine Mitbewohnerin wiederholt gegen deren Willen mit der Hand auf deren Po geschlagen und umarmt zu haben.

Da unser Mandant trotz angeblicher mehrfacher Aufforderung sein Verhalten über einen längeren Zeitraum fortgesetzt haben soll, hat die Mieterin Anzeige bei der Berliner Polizei erstattet und Strafantrag gestellt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und wertete die Ermittlungsakte aus. In der angesetzten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf. Er führte aus, dass die Hausverwaltung unseren Mandanten gerne kündigen würde, da er als alter Mieter eine günstige Miete zahlen würde. Die Mieterin sei von der Hausverwaltung auf unseren Mandanten angesetzt worden. Rechtsanwalt Dietrich befragte anschließend die Mieterin konfrontativ und verwickelte sie in zahlreiche Widersprüche. Im Anschluss an die Vernehmung konnte das Gericht die Tatvorwürfe nicht mehr aufrechterhalten. Unser Mandant wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren, Körperverletzung, Beleidigung Sachbeschädigung

12. Juni 2018: Vorwurf Schwarzfahren und anschließender Körperverletzung und Beleidigung - Einstellung des Verfahrens

In einer Fahrausweiskontrolle in der S-Bahn Berlin konnte unser Mandant keinen Fahrausweis vorzeigen. Er weigerte sich auch, seiner Personalien anzugeben und die S-Bahn zu verlassen. In einem anschließenden Gerangel schlug unser Mandant mit der Faust auf das Nasenbein. Weiterhin äußerte unser Mandant zu den Kontrolleuren insbesondere, dass sie alle Fotzen seien und man sich auf dem Bahnsteig richtig schlagen könne.

Als unser Mandant aus der S-Bahn gebracht wurde, riss er nach an der Uhr eines Kontrolleures. Die Uhr ging dabei kaputt. Auf einem S-Bahnhof in Berlin Mitte wurde unser Mandant der bereits hinzugerufenen Polizei übergeben. Es wurde ein Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) Körperverletzung und Beleidung eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant aufgrund von persönlichen Problemen Alkohol getrunken habe. Deshalb sei es zu dem strafrechtlich relevanten Verhalten unseres Mandanten gekommen. Unser Mandant würde dies auch sehr bereuen. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen. 

Fachanwalt Strafrecht: Verleumdung

01. Juni 2018: Strafverfahren wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Nach dem Tod ihrer Mutter hatte sich unsere Mandantin um die Verwaltung des Nachlasses und um die Auflösung der Wohnung ihrer Mutter zu kümmern. Weil unsere Mandantin aber in den Niederlanden wohnte, sollte sie der Ex-Mann ihrer verstorbenen Mutter bei der Wohnungsauflösung unterstützen. Entgegen der getroffenen Absprachen soll dann der Ex-Mann Einrichtungsgegenstände aus der Wohnung sowie das Auto der Verstorbenen für sich behalten haben. Deshalb erstattete unsere Mandantin Strafanzeige gegen den Ex-Mann wegen Diebstahls. Der Ex-Mann behauptete dann, unsere Mandantin habe ihm die Gegenstände geschenkt und berief sich auf zwei polnische Freunde, die die Schenkung angeblich bestätigen könnten. Die Staatsanwaltschaft sah daher im Ergebnis keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben und stellte das Verfahren gegen den Ex-Mann ein. Stattdessen wurde ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung eingeleitet.

Nun beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung gegen diese Vorwürfe. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht und verfasste dann an die Staatsanwaltschaft einen umfangreichen Schriftsatz mit dem Antrag, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Darin konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Bezugnahme auf einen polnischen Gerichtsbeschluss nachweisen, dass unsere Mandantin zur Alleinerbin ihrer Mutter eingesetzt worden war. Zudem weckte Rechtsanwalt Dietrich begründete Zweifel an der Glaubwürdigkeit der polnischen Freunde des Ex-Mannes. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass zumindest nach Aktenlage die zivilrechtlichen Voraussetzungen einer Schenkung nach den Vorschriften des BGB auch nicht nachweislich erfüllt seien. Im Ergebnis konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass zumindest bezüglich der Tatvorwürfe der Verleumdung und der falschen Verdächtigung ein hinreichender Tatverdacht gegen unsere Mandantin nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung / Beleidigung

09. April 2018: gefährliche Körperverletzung und Beleidigung von Polizeibeamten – lediglich Geldstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen und eines Bewährungsbruchs

Unser Mandant hatte in stark alkoholisiertem Zustand die Wohnungstür seiner Nachbarin in Berlin-Neukölln eingetreten, weil die Nachbarin ihn zuvor provoziert hatte. Später beleidigte unser Mandant die herbeigerufenen Polizeibeamten und ließ sich auf eine Rangelei mit den Beamten ein, in deren Folge er auch einen schweren Stuhl auf die Polizisten warf, um diese zu verletzen. Jedoch wurde unser Mandant überwältigt und festgenommen. Wegen dieses Vorfalls wurde ein Strafverfahren wegen Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung gegen unseren Mandanten eingeleitet und schließlich eine Verhandlung vor dem Amtsgericht anberaumt.

Weil unser Mandant bereits mehrfach vorbestraft war und zur Tatzeit insbesondere wegen Körperverletzungsdelikten unter Bewährung stand, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger in diesem Verfahren. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten ausgewertet hatte, beantragte er noch vor der Hauptverhandlung die Vernehmung der Verlobten unseres Mandanten, durch deren Aussage die Schilderungen der eingesetzten Polizeibeamten relativiert wurden. Vor dem Amtsgericht trug Rechtsanwalt Dietrich dann umfänglich zugunsten unseres Mandanten vor und wies insbesondere auf den stark alkoholisierten Zustand unseres Mandanten sowie die von der Verlobten geschilderte aggressive Verhaltensweise der Polizisten zur Tatzeit hin. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung dar, dass unser Mandant seit der Tat bereits wesentliche Schritte unternommen hatte, um seinen Alkoholkonsum zu reduzieren, seine eigenen Aggressionen zu kontrollieren und dadurch sein Leben besser in den Griff zu bekommen. Obwohl unser Mandant unter Bewährung stand und mehrfach vorbestraft war, verhängte das Gericht lediglich eine Geldstrafe. Unser Mandant war über diesen Ausgang des Verfahrens sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Widerstand / Beleidigung

14. Dezember 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte

Unsere Mandantin war mit ihrem Freund in heftigen Streit geraten. Deshalb wurde die Polizei zu der Wohnung unserer Mandantin in Berlin-Hellersdorf gerufen. Als die Polizeibeamten vor Ort waren, zeigte sich unsere Mandantin auch diesen gegenüber sehr aggressiv, beleidigte die Polizisten und trat sogar einem Beamten gegen das Schienbein. Aus diesem Grunde wurde unsere Mandantin festgenommen und gegen sie ein Strafverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

Mit der Vorladung zur polizeilichen Vernehmung wandte sich unsere Mandantin an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gründlich durchgesehen und das Ermittlungsergebnis bewertet hatte, regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz herausarbeiten, dass sich unsere Mandantin zum Tatzeitpunkt in einer besonders schwierigen emotionalen Situation befand. Hintergrund war die zerrüttete Beziehung unserer Mandantin, die auch zu dem Streit mit ihrem Freund geführt hatte. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass das Eintreffen von mehreren Polizeibeamten unsere Mandantin zusätzlich verunsicherte, weshalb sie derart gereizt reagierte. Unter Hinweis auf diese besonderen Umstände schlug Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an einen Verein der Polizei einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich auf diesen Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich ein. Unsere Mandantin war sehr froh, dass das Strafverfahren auf diese Weise, insbesondere ohne eine Verurteilung, erledigt werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

23. November 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Beleidigung von Polizeibeamten

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt. Zuvor war unser Mandant in Berlin-Neukölln von Polizeibeamten kontrolliert worden und hatte seinen Unmut über die Maßnahme unmissverständlich geäußert, wobei er die Polizeibeamten auch duzte. Auf die Vorladung der Polizei reagierte unser Mandant nicht.

Nachdem das Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten erlassen hatte, beauftragte dieser Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Nach erfolgter Akteneinsicht regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. In seinem Schriftsatz an das Amtsgericht machte Rechtsanwalt Dietrich die Umstände der Tat deutlich. Dabei stellte er klar, dass unser Mandant ohne konkreten Anlass überprüft worden war. Weil unser Mandant darüber nicht erfreut war, äußerte er sich zwar unsachlich, jedoch vielmehr bezogen auf die polizeiliche Maßnahme als gegen die eingesetzten Beamten persönlich. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich nachweisen, dass sich unser Mandant bereits seit längerer Zeit in ärztlicher Behandlung befand, die auch den regelmäßigen Einsatz von verschreibungspflichtigen Medikamenten umfasste. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft machen, dass unser Mandant unter dem Eindruck der polizeilichen Überprüfung befürchtete, der Besitz von verschreibungspflichtigen Medikamenten könne ihm zum Verhängnis werden. Unser Mandant sei von den Gesamtumständen der Situation überreizt gewesen und hat sich daher zu unstatthaften Äußerungen hinreißen lassen. Das Gericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein, wobei es die Höhe der monatlichen Raten antragsgemäß relativ niedrig ansetzte.