Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr

04. Februar 2021: Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr in der Hauptverhandlung gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt

Unser Mandant ist in Berlin mit seinem Fahrrad unterwegs gewesen. Da er nach Ansicht der Polizei unsicher gefahren war, wurde er von der Polizei angehalten und kontrolliert. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von fast 2,0 % Promille. Unser Mandant wurde daraufhin zur Polizeiwache gebracht, wo gegen ihn ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet wurde. 

Anschließend kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Im Ermittlungsverfahren war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen, weshalb das Amtsgericht Tiergarten gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr erließ, in welchem eine Geldstrafe festgesetzt wurde. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen diesen Strafbefehl sofort Einspruch ein und wandte sich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er die Einstellung des Verfahrens anregte. Dennoch kam es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber nochmals alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen vortragen und das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Trunkenheit im Verkehr gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da dadurch eine Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Fahren unter Einfluss von Cannabis

27. September 2019: Einstellung des Bußgeldverfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG.

Gegen unseren Mandanten wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da er im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und mittels eines Drogenschnelltests positiv auf Cannabis getestet wurde. Dieses Ergebnis wurde dann durch eine Blutentnahme noch weiter untermauert. Unserem Mandanten wurde sodann der Vorwurf gemacht, er habe ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr geführt.

Noch vor Ort informierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich über die Geschehnisse. Rechtsanwalt Dietrich riet ihm zunächst dazu, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und keine weiteren Angaben gegenüber der Polizei zu tätigen. Im Folgenden Verfahren wurde unser Mandant dann mit einem Bußgeld belegt. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend nach seiner Mandatierung Einspruch ein. Noch bevor es zu einer bereits geplanten Hauptverhandlung kommen konnte, regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. Es war unberücksichtigt geblieben, dass unser Mandant Schmerzpatient ist. Aufgrund dessen nahm er eine Selbstmedikation mit Cannabis vor, da herkömmliche Therapiemaßnahmen bei ihm nicht anschlugen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gem. § 47 Abs. 2 OWiG ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht und Alkohol am Steuer

15. Mai 2019: Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt – Einstellung in Gerichtverhandlung

Unsere Mandantin meldete sich telefonisch bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie in ihrem Haus ungemeldeten Besuch von der Berliner Polizei erhalten hatte. Hintergrund des Besuchs war, dass es auf der Manfred von Richtofen Straße in Berlin zu einem Unfall gekommen ist und der Unfallverursacher sich vom Unfallort entfernt hatte. Zeugen hatten das Fahrzeug des Unfallverursachers noch verfolgt und Fotos vom Fahrer und vom Kennzeichen gefertigt.

Das Fahrzeug war auf unsere Mandantin zugelassen und auf den Fotos war eine Frau zu sehen, die große Ähnlichkeit mit unserer Mandantin aufwies. Deshalb suchte die alarmierte Polizei unverzüglich die Anschrift unserer Mandantin auf und fand das beschädigte Unfallfahrzeug vor dem Haus geparkt. Da nach Klingeln niemand öffnete, vermuteten die Beamten eine Notlage. Deshalb betraten sie das Haus über die Verandatür. Im Haus konnte unsere Mandantin stark betrunken angetroffen werden. Unsere Mandantin machte keine Angaben gegenüber der Polizei. Aufgrund der Verdachtslage und der starken Alkoholisierung wurde unserer Mandantin sofort der Führerschein abgenommen. Nach erfolgter Akteneinsicht widersprach Rechtsanwalt Dietrich den Vermutungen der Staatsanwaltschaft. Insbesondere wies er darauf hin, dass die Fotos keinen zwingenden Schluss auf die Fahrereigenschaft unserer Mandantin zuließen. Auch sei das Betreten des Hauses rechtswidrig gewesen, weil kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss eingeholt worden sei. Der sich in der Ermittlungsakte befindliche Hinweis auf eine vermeintliche Notsituation sei nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nur vorgeschoben gewesen. Auch konnte ein Nachtrunk nicht ausgeschlossen werden. Trotz der zahlreichen Argumente war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Vielmehr wurde nachträglich den Unfallzeugen eine Wahllichtbildvorlage mit unserer Mandantin vorgelegt. Auf dieser wurde unsere Mandantin als Fahrerin identifiziert. In der angesetzten Hauptverhandlung bekräftigte Rechtsanwalt Dietrich abermals seine Bedenken. Auch das Ergebnis der Wahllichtbildvorlage konnte nicht verwertet werden, da unsere Mandantin in der Wahllichtbildvorlage aufgrund der Qualität ihres Fotos von den anderen unbeteiligten Frauen deutlich als gesuchte Person erkennbar war. Rechtsanwalt Dietrich konnte so in der Verhandlung auf eine zu erwartenden lange Verfahrensdauer hinweisen, so dass schließlich das Gericht und die Staatsanwaltschaft bereit waren, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin hat noch in der Verhandlung ihren Führerschein zurückerhalten.

Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht / Alkohol am Steuer

22. Juni 2018: Drogen und Trunkenheit im Straßenverkehr – Einstellung in der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter

Unser 17-jähriger Mandant hatte sich in den Ferien an einem Brandenburger See mit Freunden getroffen und in geselliger Runde auch Alkohol getrunken. Zudem hatte unser Mandant an diesem Tag an einem Joint geraucht und damit Cannabis konsumiert. Auf dem Rückweg von dem Treffen verlor unser Mandant die Kontrolle über sein Fahrrad, kam von der Straße ab und zog sich bei dem Unfall Verletzungen zu, sodass er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Weil unser Mandant mit einem Alkoholpegel von fast 2,0 ‰ und unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt hatte, wurde er später vor dem Jugendrichter in Fürstenwalde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angeklagt. Erschwerend kam hinzu, dass unser Mandant bereits zwei Eintragungen im Erziehungsregister hatte, wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung. Rechtsanwalt Dietrich wurde von der Mutter unseres Mandanten erst kurz vor der Hauptverhandlung mit der Strafverteidigung beauftragt. Zunächst besprach Rechtsanwalt Dietrich dann umfangreich mit unserem Mandanten und dessen Mutter den Stand des Strafverfahrens und mögliche Entwicklungen.

In der darauf folgenden Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter konnte Rechtsanwalt Dietrich die Schwere der Tatvorwürfe reduzieren und gleichzeitig auf positive Eigenschaften unseres Mandanten hinweisen. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht dar, dass unser Mandant ohne Schulabschluss war, aber eine Ausbildung absolvieren würde. Rechtsanwalt Dietrich erreichte in der Hauptverhandlung, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten trotz seiner Vorbelastungen eingestellt wurde. Unser Mandant musste lediglich 20 Sozialstunden ableisten. Über diesen Ausgang des Verfahrens waren unser Mandant und seine Eltern sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr

26. März 2018: Einstellung des Strafbefehlsverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr

Nach einer rasanten Verfolgungsjagd mit der Polizei wurde unser Mandant auf einer Brandenburger Landstraße gestellt und kontrolliert. Dabei gewannen die Polizeibeamten den Eindruck, unser Mandant stehe unter Einfluss von Alkohol und Drogen und sei gerade deshalb zuvor völlig enthemmt und rücksichtslos gefahren. Eine Blutuntersuchung ergab eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von fast 1 Promille. Folglich wurde der Führerschein unseres Mandanten beschlagnahmt und später vom Amtsgericht Neuruppin ein Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gegen unseren Mandanten erlassen, in dem er zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt wurde. Zudem wurde unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von acht Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet.

Mit diesem Strafbefehl wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich erhob Einspruch gegen diesen Strafbefehl, forderte die Ermittlungsakte beim Gericht an und wertete das Ermittlungsergebnis gründlich aus. In der anschließenden Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich erhebliche Zweifel an der Aussagekraft der festgestellten Alkoholmesswerte erregen. Rechtsanwalt Dietrich konnte überzeugend darlegen, dass die Messergebnisse nicht ausschließbar durch einen Nachtrunk unseres Mandanten unmittelbar vor der Polizeikontrolle beeinflusst worden waren. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich bezugnehmend auf die Ermittlungsakte herausarbeiten, dass weitere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen als Nachweis einer relativen Fahruntüchtigkeit nicht hinreichend belegt sind. Nach dem weiteren Vortrag zugunsten unseres Mandanten war das Gericht schließlich bereit, das Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Weil es dadurch zu keiner Verurteilung kam, behielt unser Mandant seine Fahrerlaubnis, auf die er aus beruflichen Gründen auch dringend angewiesen war.

Fachanwalt Strafrecht: Alkohol am Steuer

23. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Trunkenheitsfahrt und sieben Vorstrafen

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage erhoben, weil er in Berlin Reinickendorf eine Trunkenheitsfahrt begangen hatte. Aufgrund seiner verlangsamten Fahrfahrweise ist unser Mandant von der Polizei überprüft worden. Hierbei wurde eine Blutalkoholkonzentration von 2,64 Promille festgestellt. Das Bundeszentralregister wies sieben Vorverurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis auf. In den drei letzten Strafverfahren wurde unser Mandant jeweils zu Freiheitsstrafen verurteilt, von denen er 1 ½ Jahre im Gefängnis absitzen musste.

Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dieterich den Verfahrensstand mit dem Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass sich unser Mandant von seinem Fehlverhalten distanzieren würde. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich hatte unser Mandant auch Kontakt zu einem Verkehrspsychologen aufgenommen, um das bisherige strafrechtliche Fehlverhalten aufzuarbeiten. Auch konnte unser Mandant eine feste Anstellung vorweisen. Aufgrund dieser positiven Gesamtumstände war das Gericht bereit, lediglich eine Geldstrafe und nicht wie ursprünglich beabsichtigt eine Freiheitsstrafe zu verhängen.

Fachanwalt Strafrecht: Alkohol am Steuer

21. Oktober 2014: Trunkenheitsfahrt - Einstellung mangels Tatnachweis

Der Fahrer des auf unseren Mandanten zugelassenen PKW hatte in Berlin Steglitz bei einem Abbiegevorgang unter Missachtung der Vorfahrt einen Unfall verursacht und ist ohne anzuhalten davongefahren. Es entstand am gegnerischen Fahrzeug ein Sachschaden von fast 4.000,00 - . Aufgrund des hohen Sachschadens wurde die Wohnanschrift unseres Mandanten durch Berliner Polizisten aufgesucht. Das Fahrzeug unseres Mandanten wurde vor dem Haus angetroffen. Die Mutter unseres Mandanten hielt sich neben unserem Mandanten an der Wohnanschrift auf. Die Mutter gab an, das Fahrzeug geführt zu haben.

Als sich die Mutter nach Aufforderung der Berliner Polizei ins Fahrzeug setzte, stellte man fest, dass die Mutter aufgrund der Sitzeinstellung zu klein gewesen ist, um das Fahrzeug zu führen. Nach der Konfrontation mit der Aussage eines Unfallzeugen, der angegeben hat, das im Fahrzeug ein männlicher Fahrer und eine weibliche Beifahrerin gesessen haben, soll sich unser Mandant in Widersprüche verwickelt haben, was er die letzte Stunde gemacht hat. Die Beschreibungen des Unfallzeugens passten auf unseren Mandanten und seine Mutter. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Unfallflucht eingeleitet. Im Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Schwächen des Ermittlungsergebnisses hin und beantragte, dass Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.

Entgegen dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage. Unmittelbar vor der Hauptverhandlung bot der zuständige Richter an, dass man im Falle eines Geständnisses lediglich mit einer niedrigen Geldstrafe und der Entziehung der Fahrerlaubnis für 7 Monate rechnen müsse. Dieses Angebot wurde von Rechtsanwalt Dietrich abgelehnt. Sodann wurde streitig verhandelt. In einer dreistündigen Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich in Befragungen der Zeugen erhebliche Widersprüche herausarbeiten, die er in seinem Plädoyer umfassend darstellte. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Plädoyer eine Verurteilung zu einer Geldstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden mit einer Sperre für die Zeit von 7 Monaten. Das Gericht schloss sich aber den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und sprach unseren Mandanten auf Kosten der Staatskasse frei.