Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

05. Oktober 2023: Überquerung der Gleise vor einem heranfahrenden Zug – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Gleise in unmittelbarer Nähe eines heranfahrenden Zuges überquert zu haben. Infolgedessen musste der Zug eine starke Bremsung durchführen.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. In diesem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft den tatsächlichen Geschehensablauf dar.

Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses

30. August 2023: Verkauf von Paketen – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, Pakete die er auszutragen hatte, an einen anderen verkauft zu haben. In den Paketen befanden sich Technikgeräte und es entstand ein Gesamtschaden von mehreren Tausend Euro. Nachdem unser Mandant gegenüber der Polizei Berlin und seinem Arbeitgeber bereits alles zugegeben hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich ging gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berufung, welches unseren Mandaten zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilte. In einem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant sich in einer finanziellen Notsituation befunden hat und ihm gegenüber Reue geäußert hat.

Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

28. Februar 2023: Gebrauch eines unrichtigen Impfausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, einen unrichtigen Impfausweis gebraucht zu haben. Als unsere Mandantin sich in der Apotheke einen digitalen Impfausweis ausstellen lassen wollte, rief der Apotheker die Polizei, da er das Verimpfen des genannten Impfstoffes als ungewöhnlich empfand. Demnach wurde der Impfstoff zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr verimpft. Bei einer anschließenden Überprüfung wurde festgestellt, dass eine Dokumentation unserer Mandantin als Patienten beim Arzt nicht stattgefunden hatte und somit auch keine Abrechnung erfolgt ist.

Unsere Mandantin suchte daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte ein Bild von der Beweislage gemacht und beantragte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren einzustellen. In diesem Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass es sich bei dem Vorwurf um eine reine Vermutung handelt und der Impfstoff zwar nur bei Personen über 60 empfohlen wird, aber trotzdem weiter verimpft werden kann. Auch argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass es sich bei der fehlenden Dokumentation lediglich um einen Fehler der Arztpraxis handeln kann. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz

06. September 2022: Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz - gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages eingestellt

Unser Mandant kam mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts zu Rechtsanwalt Dietrich. In dem Strafbefehl wurde ihm vorgeworfen, sich ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten und ohne Arbeitserlaubnis in einem Nagelstudio gearbeitet zu haben. Unser Mandant sollte deshalb durch den Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein und forderte die Ermittlungsakte vom Gericht an. Er besprach die Akte mit unserem Mandanten und gab eine umfangreiche Stellungnahme beim Amtsgericht ab. In dieser bestritt Rechtsanwalt Dietrich die Tatvorwürfe. Unser Mandant hatte nicht entgeltlich und dauerhaft in dem Nagelstudio gearbeitet, sondern lediglich spontan bei einer Kundin ausgeholfen. Die Inhaberin des Nagelstudios war eine gute Freundin unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich zweifelte damit einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz an. Er verwies darauf, dass eine Gefälligkeit keine unerlaubte Erwerbstätigkeit darstellt und somit keine Straftat vorliegen würde. Zudem war unser Mandant bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Mit all diesen Argumenten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht schließlich überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war erleichtert, keine Eintragung im Bundeszentralregister zu haben und sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen zu dürfen.

Fachanwalt Strafrecht: Entziehung elektrischer Energie

15. März 2022: Starkmagnet am Stromzähler – Einstellung des Strafverfahrens

Während eines Polizeieinsatzes in der Wohnung unseres Mandanten stellten die Polizeibeamten fest, dass an dem Stromzähler ein großer Magnet angebracht war. Der starke Magnet führte dazu, dass sich der Stromzähler nicht mehr drehte und den tatsächlichen Stromverbrauch nicht mehr anzeigte. Aufgrund dessen wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Entziehung elektrischer Energie gemäß § 248c StGB eingeleitet.

Im Laufe der Ermittlungen ergänzte die Staatsanwaltschaft Berlin den Tatvorwurf noch um Betrug gemäß § 263 StGB und Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsergebnisse aus. Anschließend legte er in einem umfangreichen Schriftsatz unter Verweisung auf die juristische Fachliteratur dar, weshalb eine Verurteilung unseres Mandanten hier nicht in Betracht käme und wies auf die schwierige Beweislage hin. In dem konkreten Fall sei ein etwaiges strafbares Verhalten auch aus rechtlichen Gründen schwer nachweisbar. Aufgrund der umfangreichen Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Unser Mandant musste als Gegenleistung lediglich einen geringen Geldbetrag zahlen.

Fachanwalt für Strafrecht: Falsche Angaben zur Erschleichung eines Aufenthaltstitels

26. Januar 2022: Nach Scheinehe - Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen mehrere Personen, denen vorgeworfen wurde, Vietnamesen eine unberechtigte Aufenthaltserlaubnis verschafft zu haben, indem sie Frauen für Scheinehen oder Vaterschaftsanerkennungen vermittelt haben sollen. Auch der Name unserer Mandantin stand in dem Geschäftsbuch von einem Mitglied der Bande, sodass ein Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet wurde. Sie soll einen Vietnamesen in Dänemark gehreitatet und nie mit diesem zusammengelebt haben. Dafür soll sie einen höheren vierstelligen Geldbetrag erhalten haben.

Nachdem unsere Mandantin mit der Vorladung als Beschuldigte von der Polizei zu Rechtsanwalt Dietrich kam, zeigte sich dieser umgehend als Verteidiger an. Er forderte die Ermittlungsakte an und besprach diese ausführlich mit unserer Mandantin. Da Rechtsanwalt Dietrich ahnte, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht ohne weiteres einstellen würde, wandte er sich auch persönlich an die Staatsanwaltschaft. Zudem verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz, in dem er die Schwachstellen der Ermittlungen herausarbeitete und aufzeigte. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich schließlich bereit, das Verfahren gegen unsere bislang nicht vorbestrafte Mandantin gegen einen Geldbetrag einzustellen. Ihr hätte andernfalls eine Geldstrafe gedroht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur im Bundeszentralregister, sondern auch im Führungszeugnis eingetragen worden wäre.

Fachanwalt für Strafrecht: Unerlaubter Aufenthalt in Deutschland

25. Januar 2022: Ohne Aufenthaltserlaubnis im Nagelstudio tätig – Strafverfahren nach Erlass eines Strafbefehls gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant soll ohne eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem Nagelstudio in Chemnitz gearbeitet haben. Mitarbeiter des Zollamts trafen unseren Mandanten bei einer Kontrolle des Nagelstudios an. Weil er dachte, dass sich das Verfahren dann erledigen würde, räumte er in seiner Vernehmung ein, die Inhaberin des Nagelstudios besucht und sie ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Studio unterstützt zu haben. Das Amtsgericht Aue ließ unserem Mandanten daraufhin einen Strafbefehl zukommen, indem er zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,00 € verurteilt wurde.

Unser Mandant wandte sich mit dem Strafbefehl umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl ein und forderte die Ermittlungsakte an. Nachdem er die Akte mit unserem Mandanten besprochen hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz verwies Rechtsanwalt Dietrich auf das kooperative Verhalten unseres Mandanten und den Umstand, dass dieser bislang nicht vorbestraft war. Außerdem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass es sich bei der einmaligen Unterstützung lediglich um eine Gefälligkeit handelte und nicht geklärt war, ob unser Mandant eine Entlohnung für die Tätigkeit bekommen hatte. Das Amtsgericht beraumte dennoch einen Termin zur Hauptverhandlung an. Als Rechtsanwalt Dietrich daraufhin beantrage, unseren Mandanten aufgrund seiner fehlenden Aufenthaltserlaubnis vom persönlichen Erscheinen zu entbinden, war das Gericht schließlich bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Damit bleibt unser Mandant weiterhin unbestraft.