Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Entziehung elektrischer Energie
15. März 2022: Starkmagnet am Stromzähler – Einstellung des Strafverfahrens
Im Laufe der Ermittlungen ergänzte die Staatsanwaltschaft Berlin den Tatvorwurf noch um Betrug gemäß § 263 StGB und Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsergebnisse aus. Anschließend legte er in einem umfangreichen Schriftsatz unter Verweisung auf die juristische Fachliteratur dar, weshalb eine Verurteilung unseres Mandanten hier nicht in Betracht käme und wies auf die schwierige Beweislage hin. In dem konkreten Fall sei ein etwaiges strafbares Verhalten auch aus rechtlichen Gründen schwer nachweisbar. Aufgrund der umfangreichen Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Unser Mandant musste als Gegenleistung lediglich einen geringen Geldbetrag zahlen.
Fachanwalt für Strafrecht: Falsche Angaben zur Erschleichung eines Aufenthaltstitels
26. Januar 2022: Nach Scheinehe - Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Nachdem unsere Mandantin mit der Vorladung als Beschuldigte von der Polizei zu Rechtsanwalt Dietrich kam, zeigte sich dieser umgehend als Verteidiger an. Er forderte die Ermittlungsakte an und besprach diese ausführlich mit unserer Mandantin. Da Rechtsanwalt Dietrich ahnte, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht ohne weiteres einstellen würde, wandte er sich auch persönlich an die Staatsanwaltschaft. Zudem verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz, in dem er die Schwachstellen der Ermittlungen herausarbeitete und aufzeigte. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich schließlich bereit, das Verfahren gegen unsere bislang nicht vorbestrafte Mandantin gegen einen Geldbetrag einzustellen. Ihr hätte andernfalls eine Geldstrafe gedroht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur im Bundeszentralregister, sondern auch im Führungszeugnis eingetragen worden wäre.
Fachanwalt für Strafrecht: Unerlaubter Aufenthalt in Deutschland
25. Januar 2022: Ohne Aufenthaltserlaubnis im Nagelstudio tätig – Strafverfahren nach Erlass eines Strafbefehls gegen Geldauflage eingestellt
Unser Mandant wandte sich mit dem Strafbefehl umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl ein und forderte die Ermittlungsakte an. Nachdem er die Akte mit unserem Mandanten besprochen hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz verwies Rechtsanwalt Dietrich auf das kooperative Verhalten unseres Mandanten und den Umstand, dass dieser bislang nicht vorbestraft war. Außerdem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass es sich bei der einmaligen Unterstützung lediglich um eine Gefälligkeit handelte und nicht geklärt war, ob unser Mandant eine Entlohnung für die Tätigkeit bekommen hatte. Das Amtsgericht beraumte dennoch einen Termin zur Hauptverhandlung an. Als Rechtsanwalt Dietrich daraufhin beantrage, unseren Mandanten aufgrund seiner fehlenden Aufenthaltserlaubnis vom persönlichen Erscheinen zu entbinden, war das Gericht schließlich bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Damit bleibt unser Mandant weiterhin unbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Strafvereitelung im Amt
03. November 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Strafvereitelung als Polizeibeamter
Unser Mandant hat infolgedessen Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte einen Überblick über die gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe verschafft. Den so ermittelten Situationshergang schilderte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft, wobei er insbesondere betonte, dass für unseren Mandanten vor Ort keine strafbaren Handlungen vorgelegen hatten und auch der Anzeigenerstatter zum Einsatzzeitpunkt keine Einwände gegen das Vorgehen unseres Mandanten hatte. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
15. Juli 2021: Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel mangels Tatnachweis eingestellt
Nach Einsicht in die Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass der Online-Anbieter des Glücksspiels zwar nicht über eine Lizenz aus Deutschland verfügt, jedoch Lizenzen in vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hält. Nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung sei das Glücksspiel vorliegend daher nicht als unerlaubt einzustufen. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem auf den fehlenden Vorsatz unseres Mandanten hinsichtlich der Unerlaubtheit des Glücksspiels hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen
12. Mai 2021: Strafverfahren wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung der Akte wandte er sich dann mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich unsere Mandantin zum Zeitpunkt des Vorfalls im Zimmer des Bewohners befunden hatte, um diesen zu versorgen. Der Bewohner habe jedoch – wie in der Vergangenheit bereits schon öfter – sehr aggressiv reagiert und wild um sich geschlagen und getreten, woraufhin unsere Mandantin lediglich versucht hatte, diesen wieder zu beruhigen und hinzulegen. Dabei seien die Hämatome entstanden. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere auf das rechtsmedizinische Gutachten hin, nach dem die von unserer Mandantin gemachten Aussagen zum Geschehensablauf nicht im Widerspruch zu den festgestellten Verletzungen des Bewohners stehen würden. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Markengesetz
29. März 2021: Vergehen nach dem Markengesetz – Einstellung des Verfahrens trotz über 2.000 aufgefundener Plagiate
Nachdem unsere Mandantin von dem gegen sie geführten Strafverfahren erfahren hatte, wandte sie sich umgehen an Rechtsanwalt Dietrich. Er regte gegenüber der Staatsanwaltschaft daraufhin an, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen. In einem umfangreichen Schreiben weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel daran, ob es sich bei dem Verhalten unserer Mandantin um eine nach dem Markengesetz strafbare Handlung handelte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass sie die Artikel lediglich an Freunde verkauft haben soll. Insbesondere seien die Erwerber auch in Kenntnis darüber gewesen, dass es sich bei den Parfums und Kosmetikartikeln nicht um Originale gehandelt habe. Die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld unserer Mandantin gelang deshalb trotz der beachtlichen Menge an festgestellten Plagiaten.