Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Falsche Angaben zur Erschleichung eines Aufenthaltstitels

26. Januar 2022: Nach Scheinehe - Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen mehrere Personen, denen vorgeworfen wurde, Vietnamesen eine unberechtigte Aufenthaltserlaubnis verschafft zu haben, indem sie Frauen für Scheinehen oder Vaterschaftsanerkennungen vermittelt haben sollen. Auch der Name unserer Mandantin stand in dem Geschäftsbuch von einem Mitglied der Bande, sodass ein Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet wurde. Sie soll einen Vietnamesen in Dänemark gehreitatet und nie mit diesem zusammengelebt haben. Dafür soll sie einen höheren vierstelligen Geldbetrag erhalten haben.

Nachdem unsere Mandantin mit der Vorladung als Beschuldigte von der Polizei zu Rechtsanwalt Dietrich kam, zeigte sich dieser umgehend als Verteidiger an. Er forderte die Ermittlungsakte an und besprach diese ausführlich mit unserer Mandantin. Da Rechtsanwalt Dietrich ahnte, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht ohne weiteres einstellen würde, wandte er sich auch persönlich an die Staatsanwaltschaft. Zudem verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz, in dem er die Schwachstellen der Ermittlungen herausarbeitete und aufzeigte. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich schließlich bereit, das Verfahren gegen unsere bislang nicht vorbestrafte Mandantin gegen einen Geldbetrag einzustellen. Ihr hätte andernfalls eine Geldstrafe gedroht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur im Bundeszentralregister, sondern auch im Führungszeugnis eingetragen worden wäre.

Fachanwalt für Strafrecht: Unerlaubter Aufenthalt in Deutschland

25. Januar 2022: Ohne Aufenthaltserlaubnis im Nagelstudio tätig – Strafverfahren nach Erlass eines Strafbefehls gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant soll ohne eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem Nagelstudio in Chemnitz gearbeitet haben. Mitarbeiter des Zollamts trafen unseren Mandanten bei einer Kontrolle des Nagelstudios an. Weil er dachte, dass sich das Verfahren dann erledigen würde, räumte er in seiner Vernehmung ein, die Inhaberin des Nagelstudios besucht und sie ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Studio unterstützt zu haben. Das Amtsgericht Aue ließ unserem Mandanten daraufhin einen Strafbefehl zukommen, indem er zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,00 € verurteilt wurde.

Unser Mandant wandte sich mit dem Strafbefehl umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl ein und forderte die Ermittlungsakte an. Nachdem er die Akte mit unserem Mandanten besprochen hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz verwies Rechtsanwalt Dietrich auf das kooperative Verhalten unseres Mandanten und den Umstand, dass dieser bislang nicht vorbestraft war. Außerdem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass es sich bei der einmaligen Unterstützung lediglich um eine Gefälligkeit handelte und nicht geklärt war, ob unser Mandant eine Entlohnung für die Tätigkeit bekommen hatte. Das Amtsgericht beraumte dennoch einen Termin zur Hauptverhandlung an. Als Rechtsanwalt Dietrich daraufhin beantrage, unseren Mandanten aufgrund seiner fehlenden Aufenthaltserlaubnis vom persönlichen Erscheinen zu entbinden, war das Gericht schließlich bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Damit bleibt unser Mandant weiterhin unbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Strafvereitelung im Amt

03. November 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Strafvereitelung als Polizeibeamter

Gegen unseren Mandanten, einem Bediensteten der Berliner Polizei, wurde ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet. Hintergrund war ein Notruf, aufgrund dessen unser Mandant zum vermeintlichen Tatort berufen wurde. Es soll zuvor unter anderem zu Beleidigungen zwischen zwei Personen gekommen sein. Dies sollen auch einige unbeteiligte Zeugen beobachtet haben. Da seit Absetzen des Notrufes über eine halbe Stunde vergangen sein soll, war der vermeintliche Tatverdächtige bei Eintreffen unseres Mandanten und seinem Kollegen nicht mehr vor Ort. Unser Mandant soll daher entgegen des Wunsches des Beteiligten keine Anzeige gegen Unbekannt aufgenommen haben. Insbesondere soll unser Mandant es unterlassen haben, etwaige Zeugen zu befragen. Dies führte dazu, dass der Zeuge unseren Mandanten im Nachhinein wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt hatte.

Unser Mandant hat infolgedessen Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte einen Überblick über die gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe verschafft. Den so ermittelten Situationshergang schilderte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft, wobei er insbesondere betonte, dass für unseren Mandanten vor Ort keine strafbaren Handlungen vorgelegen hatten und auch der Anzeigenerstatter zum Einsatzzeitpunkt keine Einwände gegen das Vorgehen unseres Mandanten hatte. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

15. Juli 2021: Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten, da er an unerlaubten Glücksspielen, die von verschiedenen Online-Anbietern angeboten werden, teilgenommen haben soll. Unser Mandant suchte daher die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftrage Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. 

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass der Online-Anbieter des Glücksspiels zwar nicht über eine Lizenz aus Deutschland verfügt, jedoch Lizenzen in vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hält. Nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung sei das Glücksspiel vorliegend daher nicht als unerlaubt einzustufen. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem auf den fehlenden Vorsatz unseres Mandanten hinsichtlich der Unerlaubtheit des Glücksspiels hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen

12. Mai 2021: Strafverfahren wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen mangels Tatnachweises eingestellt

Unsere Mandantin ist als Pflegekraft in einem Pflegewerk für Senioren tätig und soll einen der demenzkranken Bewohner körperlich verletzt haben. Nachdem der von unserer Mandantin zuvor betreuter Bewohner Hämatome am Körper aufwies, hatte eine Mitarbeiterin unserer Mandantin gegen diese Anzeige wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen erstattet. Unsere Mandantin bat Rechtsanwalt Dietrich daher um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung der Akte wandte er sich dann mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich unsere Mandantin zum Zeitpunkt des Vorfalls im Zimmer des Bewohners befunden hatte, um diesen zu versorgen. Der Bewohner habe jedoch – wie in der Vergangenheit bereits schon öfter – sehr aggressiv reagiert und wild um sich geschlagen und getreten, woraufhin unsere Mandantin lediglich versucht hatte, diesen wieder zu beruhigen und hinzulegen. Dabei seien die Hämatome entstanden. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere auf das rechtsmedizinische Gutachten hin, nach dem die von unserer Mandantin gemachten Aussagen zum Geschehensablauf nicht im Widerspruch zu den festgestellten Verletzungen des Bewohners stehen würden. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Markengesetz

29. März 2021: Vergehen nach dem Markengesetz – Einstellung des Verfahrens trotz über 2.000 aufgefundener Plagiate

Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden bei unserer Mandantin zahlreiche Markenprodukte aufgefunden. Insgesamt konnten durch die Polizeibeamten in der Wohnung unserer Mandantin mehr als 2.000 Parfümflaschen, sowie über 300 verschiedene Kosmetikartikel und zahlreiches Verpackungsmaterial festgestellt werden, bei denen es sich um Plagiate gehandelt haben soll. Da sich zudem Verkaufsanzeigen auf dem Smartphone unserer Mandantin befanden, die auf einen gewerblichen Handel mit den Waren hindeuten, leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach dem Markengesetz ein.

Nachdem unsere Mandantin von dem gegen sie geführten Strafverfahren erfahren hatte, wandte sie sich umgehen an Rechtsanwalt Dietrich. Er regte gegenüber der Staatsanwaltschaft daraufhin an, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen. In einem umfangreichen Schreiben weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel daran, ob es sich bei dem Verhalten unserer Mandantin um eine nach dem Markengesetz strafbare Handlung handelte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass sie die Artikel lediglich an Freunde verkauft haben soll. Insbesondere seien die Erwerber auch in Kenntnis darüber gewesen, dass es sich bei den Parfums und Kosmetikartikeln nicht um Originale gehandelt habe. Die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld unserer Mandantin gelang deshalb trotz der beachtlichen Menge an festgestellten Plagiaten. 

Fachanwalt Strafrecht: Vorteilsgewährung

03. März 2021: Vorteilsgewährung in der Ausländerbehörde – Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage

Unsere Mandantin und ihr Ehemann hatten die Ausländerbehörde in Berlin Moabit wegen der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aufgesucht. Beim Verlassen des Büros legte unsere Mandantin dem zuständigen Sachbearbeiter einen Umschlag auf den Arbeitsplatz, in welchem sich mehrere hundert Euro befanden. Da dies nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine strafbare Vorteilsgewährung darstellt, wurde gegen unsere Mandantin eine Strafanzeige erstattet.

Nachdem unsere Mandantin ihre Belehrung als Beschuldigte erhalten hatte, bat sie Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Rat. Dieser beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste anschließend ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Dietrich hatte herausgearbeitet, dass eine etwaige Schuld unserer Mandantin nur gering war und regte daher an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage gemäß § 153a StPO einzustellen. Insbesondere konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass Übergabe des Geldes an den Sachbearbeiter lediglich einen Ausdruck ihrer Dankbarkeit darstellte. Hierfür wies Rechtsanwalt Dietrich auch darauf hin, dass solche Gesten der Dankbarkeit in der Heimat der Eheleute sozialtypisch sind. Die Staatsanwaltschaft ließ sich schließlich hiervon überzeugen und stellte das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage ein.