Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafvereitelung im Amt

03. November 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Strafvereitelung als Polizeibeamter

Gegen unseren Mandanten, einem Bediensteten der Berliner Polizei, wurde ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet. Hintergrund war ein Notruf, aufgrund dessen unser Mandant zum vermeintlichen Tatort berufen wurde. Es soll zuvor unter anderem zu Beleidigungen zwischen zwei Personen gekommen sein. Dies sollen auch einige unbeteiligte Zeugen beobachtet haben. Da seit Absetzen des Notrufes über eine halbe Stunde vergangen sein soll, war der vermeintliche Tatverdächtige bei Eintreffen unseres Mandanten und seinem Kollegen nicht mehr vor Ort. Unser Mandant soll daher entgegen des Wunsches des Beteiligten keine Anzeige gegen Unbekannt aufgenommen haben. Insbesondere soll unser Mandant es unterlassen haben, etwaige Zeugen zu befragen. Dies führte dazu, dass der Zeuge unseren Mandanten im Nachhinein wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt hatte.

Unser Mandant hat infolgedessen Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte einen Überblick über die gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe verschafft. Den so ermittelten Situationshergang schilderte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft, wobei er insbesondere betonte, dass für unseren Mandanten vor Ort keine strafbaren Handlungen vorgelegen hatten und auch der Anzeigenerstatter zum Einsatzzeitpunkt keine Einwände gegen das Vorgehen unseres Mandanten hatte. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

15. Juli 2021: Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten, da er an unerlaubten Glücksspielen, die von verschiedenen Online-Anbietern angeboten werden, teilgenommen haben soll. Unser Mandant suchte daher die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftrage Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. 

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass der Online-Anbieter des Glücksspiels zwar nicht über eine Lizenz aus Deutschland verfügt, jedoch Lizenzen in vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hält. Nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung sei das Glücksspiel vorliegend daher nicht als unerlaubt einzustufen. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem auf den fehlenden Vorsatz unseres Mandanten hinsichtlich der Unerlaubtheit des Glücksspiels hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen

12. Mai 2021: Strafverfahren wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen mangels Tatnachweises eingestellt

Unsere Mandantin ist als Pflegekraft in einem Pflegewerk für Senioren tätig und soll einen der demenzkranken Bewohner körperlich verletzt haben. Nachdem der von unserer Mandantin zuvor betreuter Bewohner Hämatome am Körper aufwies, hatte eine Mitarbeiterin unserer Mandantin gegen diese Anzeige wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen erstattet. Unsere Mandantin bat Rechtsanwalt Dietrich daher um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung der Akte wandte er sich dann mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich unsere Mandantin zum Zeitpunkt des Vorfalls im Zimmer des Bewohners befunden hatte, um diesen zu versorgen. Der Bewohner habe jedoch – wie in der Vergangenheit bereits schon öfter – sehr aggressiv reagiert und wild um sich geschlagen und getreten, woraufhin unsere Mandantin lediglich versucht hatte, diesen wieder zu beruhigen und hinzulegen. Dabei seien die Hämatome entstanden. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere auf das rechtsmedizinische Gutachten hin, nach dem die von unserer Mandantin gemachten Aussagen zum Geschehensablauf nicht im Widerspruch zu den festgestellten Verletzungen des Bewohners stehen würden. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Markengesetz

29. März 2021: Vergehen nach dem Markengesetz – Einstellung des Verfahrens trotz über 2.000 aufgefundener Plagiate

Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden bei unserer Mandantin zahlreiche Markenprodukte aufgefunden. Insgesamt konnten durch die Polizeibeamten in der Wohnung unserer Mandantin mehr als 2.000 Parfümflaschen, sowie über 300 verschiedene Kosmetikartikel und zahlreiches Verpackungsmaterial festgestellt werden, bei denen es sich um Plagiate gehandelt haben soll. Da sich zudem Verkaufsanzeigen auf dem Smartphone unserer Mandantin befanden, die auf einen gewerblichen Handel mit den Waren hindeuten, leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach dem Markengesetz ein.

Nachdem unsere Mandantin von dem gegen sie geführten Strafverfahren erfahren hatte, wandte sie sich umgehen an Rechtsanwalt Dietrich. Er regte gegenüber der Staatsanwaltschaft daraufhin an, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen. In einem umfangreichen Schreiben weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel daran, ob es sich bei dem Verhalten unserer Mandantin um eine nach dem Markengesetz strafbare Handlung handelte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass sie die Artikel lediglich an Freunde verkauft haben soll. Insbesondere seien die Erwerber auch in Kenntnis darüber gewesen, dass es sich bei den Parfums und Kosmetikartikeln nicht um Originale gehandelt habe. Die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld unserer Mandantin gelang deshalb trotz der beachtlichen Menge an festgestellten Plagiaten. 

Fachanwalt Strafrecht: Vorteilsgewährung

03. März 2021: Vorteilsgewährung in der Ausländerbehörde – Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage

Unsere Mandantin und ihr Ehemann hatten die Ausländerbehörde in Berlin Moabit wegen der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aufgesucht. Beim Verlassen des Büros legte unsere Mandantin dem zuständigen Sachbearbeiter einen Umschlag auf den Arbeitsplatz, in welchem sich mehrere hundert Euro befanden. Da dies nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine strafbare Vorteilsgewährung darstellt, wurde gegen unsere Mandantin eine Strafanzeige erstattet.

Nachdem unsere Mandantin ihre Belehrung als Beschuldigte erhalten hatte, bat sie Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Rat. Dieser beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste anschließend ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Dietrich hatte herausgearbeitet, dass eine etwaige Schuld unserer Mandantin nur gering war und regte daher an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage gemäß § 153a StPO einzustellen. Insbesondere konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass Übergabe des Geldes an den Sachbearbeiter lediglich einen Ausdruck ihrer Dankbarkeit darstellte. Hierfür wies Rechtsanwalt Dietrich auch darauf hin, dass solche Gesten der Dankbarkeit in der Heimat der Eheleute sozialtypisch sind. Die Staatsanwaltschaft ließ sich schließlich hiervon überzeugen und stellte das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf des unerlaubten Abbrennens von gefährlichem Abfall

15. Februar 2021: Vorwurf des unerlaubten Abbrennens von gefährlichem Abfall – Einstellung mangels Tatverdacht

Nachdem die Feuerwehr auf einem Gewerbegelände in Berlin Marzahn ein offenes Feuer festgestellt und dieses gelöscht hatte, nahm die Polizei die Ermittlungen wegen des unerlaubten Abbrennens von gefährlichem Abfall auf. Auch in einem zweiten Fall sollen im dortigen Hinterhof des Gewerbegeländes im alten Schornsteinschacht illegal Baumaterialien und Sperrmüll verbrannt worden sein. Da unser Mandant vor Ort durch die Polizei angetroffen wurde und nach Angaben der Polizeibeamten angab, die Gegenstände kontrolliert verbrennen zu können, wurde er wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen verdächtigt. Die Polizei behauptete zudem, unser Mandant hätte angegeben für das Gelände zuständig zu sein.

Nach Zustellung des Schreibens der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Rechtsanwalt Dietrich stellte klar, dass der Umstand allein, dass unser Mandant am Ort des Feuers angetroffen wurde, noch keinen hinreichenden Tatverdacht darstellt. Auch konnte er die Aussagen unseres Mandanten gegenüber der Polizei entkräftigen. Rechtsanwalt Dietrich wies hierbei auf die vorhandenen Sprachbarrieren zwischen der Polizei und unserem Mandanten hin. Dieser lebte erst seit kurzer Zeit in Deutschland und hatte lediglich erklären wollen, dass er eine Ausbildung zum Feuerwehrmann besitze und daher das bereits zuvor durch eine unbekannte Person gelegte Feuer überwacht hatte. Dies konnte in dem ausführlichen Schriftsatz dargelegt werden, sodass die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatnachweis gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hatte.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz

10. November 2020: Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz – Einstellung wegen geringer Schuld

Mit einem Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unserer Mandantin wurde darin vorgeworfen, in Berlin-Prenzlauer Berg eine andere Person ohne deren Einverständnis fotografiert und das Bild in eine Messenger-Gruppe gestellt zu haben. Die fotografierte Person erfuhr von diesem Einstellen durch einen Bekannten. Umgehend erstattete sie daher Anzeige gegen unsere Mandantin.

Unsere Mandantin erschien bei der Polizei Berlin, nachdem sie eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, und machte umfassende Aussagen zum Tatvorwurf. Insbesondere gab sie zu, Bilder gemacht und diese in die Gruppe gestellt zu haben. Ihrer Meinung handelte es sich bei ihrer Tat um ein legitimes Mittel, um die Identität der anderen Hundehalterin zu ermitteln. Umso überraschter war sie, als sie einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt. Nachdem sie Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung beauftragte hatte, legte dieser zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. In einem wenig später aufgesetzten Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren wegen geringer Schuld und mangels öffentlichem Interesse einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich bezweifelte dabei ausführlich, dass der Tatbestand aus dem Kunsturhebergesetzt erfüllt sei. Dazu ließ er sich umfassend zu den Fragen ein, ob ein öffentliches „Zur-Schauen-Stellen“ vorliege und ob das Fotografieren ein probates Mittel darstelle, seine Rechte und Interessen zu wahren. Hintergrund war, dass der Hund unserer Mandantin von dem Hund der anderen Person verletzt worden war. Unsere Mandantin stellte die andere Hundehalterin zur Rede. Diese nahm allerdings die Flucht auf. Auch unsere Mandantin selbst wurde verletzt, nachdem sie versuchte hatte, die Flucht der anderen Person zu unterbinden. Zudem betonte Rechtsanwalt Dietrich das kooperative Verhalten unserer Mandantin während der gesamten Verfahrensdauer. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.