Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

18. Januar 2021: Verfahren wegen des Besitzes von Marihuana eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelte gegen unsere Mandantin wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes, da sie gemeinsam mit ihrem Mitbewohner auf dem Balkon Marihuana angebaut haben soll. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatten die Polizeibeamten eine Bong, eine Feinwaage sowie Marihuana aufgefunden.

Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall beauftragt hatte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, von der Verfolgung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes abzusehen. Hierfür führte er insbesondere die geringe Schuld unserer Mandantin an und wies auch auf die Menge des aufgefundenen Marihuanas hin, die noch als nicht zu erheblich einzuschätzen sein könnte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Unsere Mandantin, die strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

09. Dezember 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung gegen Geldauflage

Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durch den Anbau von Cannabis und des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln wurde gegen unseren Mandanten von der Polizei in Bernau ermittelt. Unser Mandant soll zusammen mit einer anderen Person ca. 20 Cannabispflanzen angebaut haben. Die Polizei wurde auf den Anbau der Pflanzen im Rahmen einer Hausdurchsuchung aufmerksam, die dadurch veranlasst worden war, dass der Mitangeschuldigte berauscht Motorrad gefahren sein soll.

Weiterhin wurde szenetypisches Verpackungsmaterial sichergestellt. Sofort kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um strafrechtliche Vertretung in diesem Fall. Nach erfolgter Akteneinsichtnahme setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) mit dem Inhalt auf, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diese Anregung mit der geringen Schuld unseres Mandanten, der unbestimmten Wirkstoffmenge des noch nicht abgeernteten Cannabis und der sich daraus (eventuell) ergebenden Eigenbedarfsregelung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage – sehr zur Freude unseres dadurch immer noch unbescholtenen Mandanten – ein.

Fachanwalt Strafrecht: Anbau und Besitz von Cannabis

04. Juni 2020: Anbau und Besitz von Cannabis – Lediglich Verurteilung zu 90 Tagessätzen

Bei unserer im Märkischen Viertel lebenden Mandantin war ein Wohnungsdurchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts des Anbaus und Besitzes von Cannabis vollstreckt worden. Im Rahmen dieser Durchsuchung konnten mehrere Cannabispflanzen auf dem Balkon und weitere in diesem Zusammenhang stehende Materialien wie Anbauequipment und Verpackungsmaterial sichergestellt werden. Die Cannabismenge betrug insgesamt über 300 Gramm.

Die Polizeibeamten waren aufgrund des Hinweises eines Anwohners auf die Wohnung bzw. den Balkon aufmerksam geworden. Der unbekannte gebliebene Zeuge klagte dabei über eine starke Fluktuation von ihm unbekannten Menschen im Wohnhaus und starken Cannabisgeruch. Nachdem unsere Mandantin eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin wegen unerlaubten Anbaus und gleichzeitigen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhalten hatte, suchte sie Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Verteidigung in diesem Fall. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich dar, warum unsere Mandantin Cannabis angebaut hatte. Das aufgefundene Cannabis wurde lediglich zur therapeutischen Behandlung eines Angehörigen eingesetzt. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, dass es sich um einen minder schweren Fall handelt und eine Strafe von 90 Tagessätzen angemessen sei. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und verhängte in seinem Urteil daher lediglich eine Strafe von 90 Tagessätzen. Dies stellt genau die Grenze einer Verurteilung dar, die nicht zu einer Eintragung im Führungszeugnis führt.

Fachanwalt Strafrecht: Anbau von Betäubungsmitteln

24. Januar 2020: Anbau von Betäubungsmitteln – Einstellung mangels Tatnachweis

Eine Nachbarin unseres Mandanten hatte diesen bei der Polizei angezeigt. Sie warf ihm vor, dass er in seiner Wohnung in Berlin Spandau Cannabis anbauen würde. Bei ihrer Zeugenvernehmung schilderte sie ausführlich, wann sie den Anbau von Drogen wiederholt wahrgenommen habe.

Deshalb wurde gegen unseren Mandaten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass es in der Vergangenheit wiederhol zu Komplikationen mit der Nachbarin gekommen sei. Hintergrund der Komplikationen sei gewesen, dass die Nachbarin eine Beziehung zu unserem Mandanten wollte. Unser Mandant hatte dieses Ansinnen aber abgelehnt. Aus Rache sei es deshalb zu dieser Anzeige gekommen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das wegen Verstoßes gegen das BtMG geführte Strafverfahren ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen BtMG

14. Juli 2018: Geldstrafe bei Herstellen und Besitz einer nicht geringen Menge Cannabis

Nachbarn unseres Mandanten hatten der Polizei mitgeteilt, dass es aus der Wohnung unseres Mandanten in Berlin-Kreuzberg stark nach Cannabis riechen würde. Deshalb erfolgte eine Wohnungsdurchsuchung. Im Rahmen dieser Durchsuchung konnten über 500 Gramm getrocknetes Cannabis und eine Cannabispflanze mit 150 Gramm Blattmaterial durch die Polizei sichergestellt werden. Insgesamt hatte das Cannabis einen Wirkstoffgehalt von über 80 Gramm THC. Ab einem THC Gehalt von 7,5 Gramm liegt bei Cannabis eine nicht geringe Menge vor. Ab einem THC Gehalt von 7,5 Gramm beträgt die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe. Es liegt ein Verbrechen vor.

Unser Mandant hatte sich im Rahmen der Durchsuchung umfassend geständig eingelassen, so dass für eine streitige Verfahrensführung kein Raum mehr vorhanden war. In der Verhandlung wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass es sich um den ersten Anbau gehandelt hat und unser Mandant über die Qualität selbst überrascht war. Das Cannabis hat unser Mandant nur für den Eigenverbrauch angebaut. Er leide an einer Hautkrankheit, die sich durch den Konsum von Cannabis zurückdrängen lässt. Trotz dieser Ausführungen beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass ein minderschwerer Fall vorliegen würde und eine Geldstrafe tat- und schuldangemessen sei. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an, und verurteilte unseren Mandanten lediglich zu einer Geldstrafe.