Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung, Beleidigung und versuchte Nötigung

18. Oktober 2023: Verkehrsunfall – Verfahren ohne Auflagen eingestellt

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen fahrlässiger Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Nötigung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit dem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Mutter mit Kind mit seinem Rennrad auf einem kreuzenden Waldweg angefahren zu haben, sie daraufhin beleidigt und schließlich Geld für sein beschädigtes Fahrrad verlangt zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht. Anschließend wandte er sich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwalt und trug unter anderem vor, dass keine Verletzungen des Kindes attestiert wurden und auch unser Mandant durch den Zusammenstoß einen körperlichen sowie materiellen Schaden erlitt. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant lediglich die Reparaturkosten aufzeigte, diese jedoch nicht einforderte.

Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich wegen geringer Schuld, ohne eine Auflage eingestellt wurde. Unser Mandant war darüber sichtlich erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung

08. November 2021: Einstellung mangels Tatnachweises bei Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung ermittelt. Er soll auf einem Roller in Berlin Mitte Schlangenlinien gefahren sein und wiederholt stark beschleunigt und kurz danach abrupt abgebremst haben. Diese Fahrmanöver habe die anderen Verkehrsteilnehmer zu einem starken Bremsen genötigt. Bei einem Überholvorgang eines PKWs hatte der Beifahrer unseren Mandanten auf seine Fahrweise angesprochen, woraufhin unser Mandant die Fahrzeugführerin beleidigt haben soll. Auch als der Beifahrer unseren Mandanten an einer roten Ampel erneut konfrontiert hatte, soll unser Mandant die Zeugen beleidigt haben. Die später herbeigerufene Polizei hatte unseren Mandanten daher wegen Nötigung und Beleidigung beschuldigt.

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung ermittelt. Er soll auf einem Roller in Berlin Mitte Schlangenlinien gefahren sein und wiederholt stark beschleunigt und kurz danach abrupt abgebremst haben. Diese Fahrmanöver habe die anderen Verkehrsteilnehmer zu einem starken Bremsen genötigt. Bei einem Überholvorgang eines PKWs hatte der Beifahrer unseren Mandanten auf seine Fahrweise angesprochen, woraufhin unser Mandant die Fahrzeugführerin beleidigt haben soll. Auch als der Beifahrer unseren Mandanten an einer roten Ampel erneut konfrontiert hatte, soll unser Mandant die Zeugen beleidigt haben. Die später herbeigerufene Polizei hatte unseren Mandanten daher wegen Nötigung und Beleidigung beschuldigt.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung

16. Juli 2021: Strafverfahren wegen Nötigung mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Nötigung ermittelte. Er soll eine Werkstatt aufgesucht haben und dem Inhaber gedroht haben, diese abbrennen zu wollen.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht dieser wandte er sich mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, dass Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass unser Mandant vor dem Vorfall bei dem Inhaber der Werkstatt ein Fahrzeug erworben hatte, welches erhebliche Mängel aufwies und sich im Nachhinein als nicht verkehrssicher herausstellte. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages lehnte der Inhaber dennoch ab, woraufhin unser Mandant ihn darauf hinwies, dass sein Verhalten betrügerisch erscheine. Rechtsanwalt Dietrich drängte sich daher der Verdacht auf, dass der Inhaber der Werkstatt mit einer Anzeige wegen Betrugs rechnete und daher selbst eine Strafanzeige gegen unseren Mandanten stellte, um sich als Anzeigender einen Vertrauensvorschuss bei den Ermittlungsbehörden zu verschaffen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Strafverfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Versuch der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung

22. Juni 2021: Ermittlungsverfahren wegen der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Nötigung gegen geringe Geldauflage eingestellt

Eine Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen ermittelte gegen unsere Mandantin wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Bei einer politischen Veranstaltung soll sie der dortigen Rednerin mit einem Laserpointer in das Gesicht geleuchtet und dabei deren Verletzungen gebilligt haben.

Mit der Vorladung als Beschuldigte suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unsere Mandantin andere Passanten lediglich auf den Protest gegen die Veranstalter der Versammlung aufmerksam machen wollte und mit dem Laserpointer daher an die Wand, das Rednerpult und auch auf den Körper der Rednerin leuchtete. In deren Gesicht habe sie jedoch zu keinem Zeitpunkt geleuchtet. Auch sei unserer Mandantin nicht bewusst gewesen, dass der Laiserpointer eine derart starke Strahlung hat und ein direktes Hineinblicken in den Strahl gefährlich für das Auge sein kann. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft mit seinen Argumenten davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, keine Eintragung im Bundeszentralregister zu haben und sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen zu dürfen.  

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung

11. Mai 2020: Nötigung durch Kfz – Einstellung des Verfahrens

Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten, der ihn zu einer Geldstrafe wegen Nötigung verurteilte, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Unser Mandant soll mit seinem Auto auf einen Mann in Berlin-Mahlsdorf losgefahren sein. Einer drohenden Kollision soll der Mann nur noch durch einen seitlichen „Hechtsprung“ ausgewichen sein. Diesem Vorfall soll ein Streitgespräch vorausgegangen sein. Ursache für diesen Konflikt soll gewesen sein, dass der Mann mitten auf der Straße gelaufen war und unserem Mandanten den Weg versperrt hatte. Während dieses Konflikts sollen weiterhin wechselseitige Beleidigungen ausgetauscht worden sein, wobei unserem Mandanten insbesondere Fremdenfeindlichkeit unterstellt wurde.

Das Geschehen konnte außerdem von einer unbeteiligten Belastungszeugin ab dem Zeitpunkt der Zufahrt auf den Mann wiedergegeben werden. Rechtsanwalt Dietrich nahm den Fall an und beantragte zuerst Akteneinsicht. Nach eingehender Durchsicht der Ermittlungsakte setze Rechtsanwalt Dietrich dann einen Schriftsatz auf, der die Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, beinhaltete. Rechtsanwalt Dietrich konzentrierte sich in seiner Argumentation besonders auf die einseitige Darstellung des vermeintlich geschädigten Manns. Vielmehr hatte dieser die angebliche Eskalation selbst provoziert und zum Nachteil unseres Mandanten wiedergegeben. Vor allem die Hechtsprungsituation konnte Rechtsanwalt Dietrich entkräften. Insgesamt versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Gesamtgeschehen gegenüber dem Amtsgericht Tiergarten richtigzustellen. Mit Erfolg. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer geringen Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

13. Dezember 2019: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von einem Fahrradfahrer bei der Polizei angezeigt. Er behauptete, unser Mandant, der ein Taxi gefahren sei, habe ihn auf dem Kottbusser Damm aggressiv abgedrängt und ausgebremst, um seinen Unmut über das Befahren der Straße als Radfahrer auszudrücken. Es dauerte nicht lang, da lag im Briefkasten unseres Mandanten eine Vorladung als Beschuldigter wegen Nötigung von der Polizei.

Erschrocken über das Schreiben vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich erklärte unserem Mandanten zunächst, dass er zu dem Termin bei der Polizei nicht erscheinen muss und zeigte sich als Verteidiger an. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Da keine unabhängigen Zeugen geladen waren, die das Geschehen beobachtet haben und unser Mandant den Tatvorwurf bestritten hat, wäre es zu einer Aussage-gegen-Aussage Situation gekommen. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb in einem umfangreichen Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.