Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

18. Juni 2024: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Strafverfahren eingestellt mangels Tatnachweis

Während einer Kontrolle von aus dem Ausland kommenden Postsendungen entdeckten Beamten des Hauptzollamts, dass sich in der an unsere Mandantin adressierten Postsendung Betäubungsmittel (BtM) befanden. Aus diesem Grund warf die Staatsanwaltschaft Berlin unserer Mandantin vor, Betäubungsmittel im Ausland bestellt und somit Betäubungsmittel aus dem Ausland eingeführt zu haben. 

Daraufhin kontaktierte unsere Mandantin unverzüglich Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und kam nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte zu dem Schluss, dass der Inhalt der Ermittlungsakte nicht für einen Tatnachweis reichen würde. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. Mit seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.
Insbesondere führte Rechtsanwalt Dietrich die Schwierigkeiten in der Beweisführung an. Hierbei nutzte Rechtsanwalt Dietrich die Unvollständigkeit der Ermittlungsakte zu Gunsten unserer Mandantin. Darüber hinaus verwies Rechtsanwalt Dietrich auf weitere tatsächliche und rechtliche Probleme.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

07. Juni 2024: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), da er jüngst von einem, den Ermittlungsbehörden gesondert verfolgten Zeugen, diverse Betäubungsmittel erworben haben soll.
Auf Empfehlung eines bereits zufriedenen Mandanten nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Berlin.

In einem langen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Berlin überzeugte Rechtswalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin das Strafverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Hierfür legte er zunächst ausführlich die Schwierigkeiten in der Beweisführung dar. Darüber hinaus entkräftete Rechtsanwalt Dietrich die Beweise zu Lasten unseres Mandanten.
Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

25. März 2024: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wurde bekannt, dass unser Mandant Betäubungsmittel, vermutlich Kokain von den gesondert Ermittelten Drogenhändlern erworben hat. Dabei stammte der Verdacht aus überwachten Telefongesprächen und Kurznachrichten der gesondert verfolgten Drogenhändler, die innerhalb der Ermittlungsbehörden als sog. Kokain Lieferservice bekannt waren. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Mit dem Anhörungsbogen suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Auf diesem Wege konnte sich Rechtsanwalt Dietrich einen genauen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf verschaffen. Anschließend beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem ausführlichen Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Hierfür führte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass es der Feststellung bedarf, welche Beweismittel in dem Strafverfahren gegen unseren Mandanten verwertet werden durften. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.

Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 StPO einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

27. Februar 2024: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Strafverfahren eingestellt mangels Tatnachweis

Eine unbekannt gebliebene Lehrerin einer Oberschule in Friedrichshein alarmierte die Polizei, nachdem sie von einer Schülerin mitbekommen hatte, dass es einer 15-Järhigen Schülerin aufgrund von konsumierten Betäubungsmitteln schlecht ging. Während der polizeilichen Befragung gab unsere jugendliche Mandantin an, dass sie auf dem Schulweg von einer anderen Person Ecstasy bekommen und dieses anschließend eingenommen habe. Ein Drogenschnelltest bei unserer jugendlichen Mandantin zeigte ein positives Ergebnis bei verschiedenen Betäubungsmitteln an. Aus diesem Grund warf die Staatsanwaltschaft Berlin unserer jugendlichen Mandantin vor, Betäubungsmittel erworben und besessen und somit gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen zu haben.

Der Vater unserer jugendlichen Mandantin suchte umgehend die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach einem ausführlichen Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger an. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Einsicht in die Ermittlungsakte gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unsere jugendliche Mandantin mangels Tatnachweis einzustellen.

In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin arbeitete Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und nutzte die Aussagen unserer Mandantin von der polizeilichen Vernehmung zu ihren Gunsten. Des Weiteren legte er argumentativ mithilfe der Ermittlungsakte dar, dass unsere Mandantin keine Betäubungsmittel erworben oder besessen hatte. In diesem Zusammenhang führte er auch unter Hinweis auf die juristische Fachliteratur aus, dass kein strafbares Verhalten unserer Mandantin vorlag.

Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweises ein. Für unsere jugendliche Mandantin war dies eine große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

23. Februar 2024: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Im Rahmen einer Kontrolle von aus dem Ausland kommenden Postsendungen entdeckten Beamten des Hauptzollamts Aachen, dass sich in der an unseren Mandanten adressierten Postsendung eine Aufzuchtstation für Pilze befand. Daher warf die Staatsanwaltschaft Berlin unserem Mandanten vor, Betäubungsmittel aus dem Ausland bestellt und auf diesem Wege Betäubungsmittel aus dem Ausland eingeführt zu haben.

Erschrocken über diese Beschuldigung kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass der Inhalt der Ermittlungsakte nicht für einen Tatnachweis reichen würde. Deshalb wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gemäß § 170 StPO einzustellen.

In seinem Schreiben machte er insbesondere auf die Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Des Weiteren verwies Rechtsanwalt Dietrich auf zahlreiche tatsächliche und rechtliche Probleme.

Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

08. November 2023: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Während einer Zollkontrolle wurde eine Postsendung mit Heroin, Haschisch und Amphetaminen sichergestellt. Diese war an unseren Mandanten adressiert, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berlin ihm vorwarf, Betäubungsmittel bestellt zu haben und diese aus dem Ausland eingeführt zu haben.

Daraufhin wurde die Strafrechtskanzlei Dietrich von unserem Mandaten aufgesucht, welcher ihn um rechtlichen Beistand bat. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde und beantragte anschließend in einem ausführlichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Verfahren mangels Tatnachweis gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. In seinem Schreiben wies er besonders auf die mangelhafte Beweisführung hin.

Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft schließlich und sie stellten das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Drogenhandel

13. September 2023: Handel mit Haschisch und Amphetaminen – Bewährung trotz wiederholter Verstöße und Haftstrafe

Unser Mandant ist bereits wiederholt vorbestraft und wurde insbesondere schon zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, als der die Haftstrafe absaß. Ihm wurde vorgeworfen, große Mengen an Haschisch und Amphetaminen verkauft zu haben. Dies wurde von einem angeblichen Käufer gegenüber der Polizei Stendal ausgesagt.

Daher beauftragte unser Mandant nun Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Nach Akteneinsicht und Auswertung der Zeugenaussagen erkannte Rechtsanwalt Dietrich, dass es nicht genügend Anhaltspunkte gibt, um unseren Mandanten wegen dem Handel mit Haschisch anzuklagen. Dabei legte er dar, dass zum einen bei einer Wohnungsbesichtigung keine Betäubungsmittel gefunden wurden und zum anderen die als Beweismittel angesehenen Gegenstände nicht als aussagekräftig zu sehen sind. In diesem Punkt erwirkte Rechtsanwalt Dietrich, dass die Verhandlung bezüglich des Haschischs nicht eröffnet wurde. Anschließend konnte er in der Hauptverhandlung eine Bewährungsstrafe für unseren Mandanten erwirken, obwohl dieser durch vorherige Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und der Ausführung eines Raubes bereits eine Haftstrafe verbüßen musste.