Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Unerlaubtes Handeltreiben)

22. August 2024: Verkauf von Marihuana – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Unser Mandant soll von einem Polizeibeamten dabei beobachtet worden sein, wie er einer anderen Person in Berlin- Lichterfelde Marihuana verkauft hat. Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen dem Unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz einzustellen. In dem Schreiben führte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die geringe Schuld unseres Mandanten an und wies auch auf die Menge des bei dem Käufer aufgefundenen Marihuanas hin, die noch als nicht zu erheblich einzuschätzen ist. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen dem Unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel gegen eine geringe Geldauflage ein. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können. 

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

17. Juli 2024: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Im Rahmen einer Kontrolle einer aus dem Ausland kommenden an unseren Mandanten adressierten Postsendung bei der Post/DHL,  wurde nach Mitteilung von Beamten des Hauptzollamtes Berlin Marihuana gefunden. Unser Mandant wurde deshalb von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, indem er Marihuana im Ausland bestellt und nach Deutschland eingeführt hatte, einen Bannbruch begangen und gegen das Betäubungsmittelgesetz  (BtMG) verstoßen zu haben.

Unser Mandant nahm umgehend mit dem Anhörungsbogen des Zollamts Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich auf. 

Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft.

In diesem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts. Zunächst machte Rechtsanwalt Dietrich in dem Schreiben auf die Unvollständigkeit der Ermittlungsakte aufmerksam, indem er ausführte, dass wichtige Beweismittel fehlten. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass es nicht gesichert sei, ob sich tatsächlich Betäubungsmittel in der Sendung befunden haben.

Ferne verwies Rechtsanwalt Dietrich in dem Schreiben auf Beweisschwierigkeiten. In diesem Zusammenhang schilderte Rechtsanwalt Dietrich, dass nicht erkennbar sei, ob unser Mandant die Bestellung tatsächlich veranlasst hatte.

Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

18. Juni 2024: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Strafverfahren eingestellt mangels Tatnachweis

Während einer Kontrolle von aus dem Ausland kommenden Postsendungen entdeckten Beamten des Hauptzollamts, dass sich in der an unsere Mandantin adressierten Postsendung Betäubungsmittel (BtM) befanden. Aus diesem Grund warf die Staatsanwaltschaft Berlin unserer Mandantin vor, Betäubungsmittel im Ausland bestellt und somit Betäubungsmittel aus dem Ausland eingeführt zu haben. 

Daraufhin kontaktierte unsere Mandantin unverzüglich Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und kam nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte zu dem Schluss, dass der Inhalt der Ermittlungsakte nicht für einen Tatnachweis reichen würde. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. Mit seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.
Insbesondere führte Rechtsanwalt Dietrich die Schwierigkeiten in der Beweisführung an. Hierbei nutzte Rechtsanwalt Dietrich die Unvollständigkeit der Ermittlungsakte zu Gunsten unserer Mandantin. Darüber hinaus verwies Rechtsanwalt Dietrich auf weitere tatsächliche und rechtliche Probleme.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

07. Juni 2024: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), da er jüngst von einem, den Ermittlungsbehörden gesondert verfolgten Zeugen, diverse Betäubungsmittel erworben haben soll.
Auf Empfehlung eines bereits zufriedenen Mandanten nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Berlin.

In einem langen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Berlin überzeugte Rechtswalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin das Strafverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Hierfür legte er zunächst ausführlich die Schwierigkeiten in der Beweisführung dar. Darüber hinaus entkräftete Rechtsanwalt Dietrich die Beweise zu Lasten unseres Mandanten.
Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

25. März 2024: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wurde bekannt, dass unser Mandant Betäubungsmittel, vermutlich Kokain von den gesondert Ermittelten Drogenhändlern erworben hat. Dabei stammte der Verdacht aus überwachten Telefongesprächen und Kurznachrichten der gesondert verfolgten Drogenhändler, die innerhalb der Ermittlungsbehörden als sog. Kokain Lieferservice bekannt waren. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Mit dem Anhörungsbogen suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Auf diesem Wege konnte sich Rechtsanwalt Dietrich einen genauen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf verschaffen. Anschließend beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem ausführlichen Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Hierfür führte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass es der Feststellung bedarf, welche Beweismittel in dem Strafverfahren gegen unseren Mandanten verwertet werden durften. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.

Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 StPO einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

27. Februar 2024: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Strafverfahren eingestellt mangels Tatnachweis

Eine unbekannt gebliebene Lehrerin einer Oberschule in Friedrichshein alarmierte die Polizei, nachdem sie von einer Schülerin mitbekommen hatte, dass es einer 15-Järhigen Schülerin aufgrund von konsumierten Betäubungsmitteln schlecht ging. Während der polizeilichen Befragung gab unsere jugendliche Mandantin an, dass sie auf dem Schulweg von einer anderen Person Ecstasy bekommen und dieses anschließend eingenommen habe. Ein Drogenschnelltest bei unserer jugendlichen Mandantin zeigte ein positives Ergebnis bei verschiedenen Betäubungsmitteln an. Aus diesem Grund warf die Staatsanwaltschaft Berlin unserer jugendlichen Mandantin vor, Betäubungsmittel erworben und besessen und somit gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen zu haben.

Der Vater unserer jugendlichen Mandantin suchte umgehend die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach einem ausführlichen Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger an. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Einsicht in die Ermittlungsakte gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unsere jugendliche Mandantin mangels Tatnachweis einzustellen.

In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin arbeitete Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und nutzte die Aussagen unserer Mandantin von der polizeilichen Vernehmung zu ihren Gunsten. Des Weiteren legte er argumentativ mithilfe der Ermittlungsakte dar, dass unsere Mandantin keine Betäubungsmittel erworben oder besessen hatte. In diesem Zusammenhang führte er auch unter Hinweis auf die juristische Fachliteratur aus, dass kein strafbares Verhalten unserer Mandantin vorlag.

Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweises ein. Für unsere jugendliche Mandantin war dies eine große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

23. Februar 2024: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Im Rahmen einer Kontrolle von aus dem Ausland kommenden Postsendungen entdeckten Beamten des Hauptzollamts Aachen, dass sich in der an unseren Mandanten adressierten Postsendung eine Aufzuchtstation für Pilze befand. Daher warf die Staatsanwaltschaft Berlin unserem Mandanten vor, Betäubungsmittel aus dem Ausland bestellt und auf diesem Wege Betäubungsmittel aus dem Ausland eingeführt zu haben.

Erschrocken über diese Beschuldigung kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass der Inhalt der Ermittlungsakte nicht für einen Tatnachweis reichen würde. Deshalb wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gemäß § 170 StPO einzustellen.

In seinem Schreiben machte er insbesondere auf die Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Des Weiteren verwies Rechtsanwalt Dietrich auf zahlreiche tatsächliche und rechtliche Probleme.

Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.