Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
07. März 2022: Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführens einer Schusswaffe – Kurze Bewährungsstrafe
In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darlegen, dass unser Mandant keine Kenntnis von der Waffe hatte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Umstände der Sozialisierung unseres Mandanten hin und konnte das Gericht davon überzeugen, dass hier ein minder schwerer Fall anzunehmen sei. Das Gericht folgte der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich und verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
13. Januar 2022: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage
Er beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Strafverteidigung. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Rechtsanwalt Dietrich legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und verfasste ein Schreiben an das Amtsgericht. Darin regte er an, dass Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Er führte aus, dass schon die Durchsuchung der Rucksäcke unseres Mandaten und seiner Freunde problematisch sei, da Zweifel bestehen, dass diese Durchsuchung freiwillig geschah. Zudem liegen, nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich, weitere Verfahrensfehler nahe. Das Amtsgericht folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich, sodass das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurde.
Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
13. Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Handeltreibens mit Cannabis gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit
Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten bereits einen Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe von beinahe 2.000,00 € festgesetzt wurde, als er sich bei Rechtsanwalt Dietrich meldete. Umgehend nach seiner Mandatierung hatte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und einen Schriftsatz aufgesetzt, in welchem er eine außergerichtliche Verfahrenserledigung nahelegte. Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel an der Annahme, dass unser Mandant mit den Betäubungsmitteln Handel trieb. So war es ihm auch möglich, das Amtsgericht Tiergarten von einer Einstellung des Verfahrens gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit zu überzeugen.
Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug und Verstoß gegen das BtMG
07. Juli 2021: Computerbetrug in 18 Fällen und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln – Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises
Im Zuge der Wohnungsdurchsuchung wurden neben Festplatten und Laptops auch Betäubungsmittel aufgefunden und beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daher auch wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Deshalb meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich, welcher sich durch Akteneinsicht zunächst einen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschaffte. Mit einem Schreiben wandte er sich daher an die Staatsanwaltschaft Mannheim, in welchem er beantrage, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte gegenüber der Staatsanwaltschaft aufzeigen, dass die Bestellungen nicht zwingend durch unseren Mandanten durchgeführt worden mussten. Vielmehr hätte unter Umständen auch ein Dritter den Account unseres Mandanten für die Buchungen nutzen können. Folglich musste die Staatsanwaltschaft auf Antrag von Rechtsanwalt das Verfahren mangels Tatverdachts einstellen. Auch das Verfahren wegen Betäubungsmittelbesitzes wurde auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG
30. Juni 2021: Bewährungsstrafe bei Abgabe von Betäubungsmitteln an ein Kind
Nachdem unser Mandant der ersten angesetzten Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben war, drohte ihm der Erlass eines Haftbefehls. Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte zunächst den zuständigen Richter, wodurch es ihm gelang, den Haftbefehl abzuwenden. Vor dem zweiten Hauptverhandlungstermin hatte Rechtsanwalt Dietrich zudem ein Gespräch mit dem Richter und Staatsanwalt geführt, in welchem er den Sachverhalt eingehend schilderte und die persönlichen Umstände unseres Mandanten zum Ausdruck brachte. Angesichts des eindeutigen Ermittlungsstandes riet Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten zu einem Geständnis. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zuvor mit dem Richter und Staatsanwalt darauf geeinigt, die Strafe im Falle eines Geständnisses zur Bewährung auszusetzen. Unser Mandant wurde daher lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
11. März 2021: Vorwurf des Erwerbs von Cannabis – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall beauftragt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste nach Durchsicht der Akte einen Schriftsatz. In diesem beantragte er, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einzustellen. Als Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich an, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten nicht geführt worden sei. Er trug unter anderem vor, dass der zu der Handynummer gehörende Vertrag zwar auf den Namen von unserem Mandanten laufen soll, dies jedoch nichts über die Nutzungsverhältnisse des Handys im gegenständlichen Zeitraum aussage. Auch sei die Schlussfolgerung der Polizei, es handele sich um eine Cannabisbestellung, nicht weiter erläutert worden. Die Staatsanwaltschaft Potsdam schloss sich den Zweifeln von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
02. Februar 2021: Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
Umgehend beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Akten erlangt hatte, beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Leipzig, das Verfahren mangels Tatnachweises einzustellen. In seinem Schriftsatz schilderte er gegenüber der Staatsanwaltschaft die Situation zu dem Zeitpunkt des Eintreffens der Polizeibeamten. Er zeigte dabei auf, dass aufgrund der überraschenden und plötzlichen Durchsuchung der Polizeibeamten auch eine der anderen Personen das Tütchen mit der Absicht, es zu verstecken, in die Schuhe unseres Mandanten gelegt haben könnte. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete hiermit auch die Ergebnisse der DNA-Spuren. Da sich die auf dem Wohnzimmertisch aufgefundenen Betäubungsmittel ebenso im Besitz der anderen Beschuldigten befunden haben könnten, bestand kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Somit wurde das Strafverfahren ohne eine Geldauflage eingestellt.