Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

13. Januar 2022: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes eines Campingplatzes in Mecklenburg-Vorpommern angetroffen. Die Sicherheitsdienstmitarbeiter hatten den Verdacht, dass unser Mandant und seine Freunde Drogen konsumieren würden. Es wurden die Zelte unseres Mandaten und seiner Freunde durchsucht und ein Rucksack mit Betäubungsmitteln festgestellt. Insbesondere wurden Marihuana, LSD-Trips und Heroin aufgefunden. Daraufhin riefen sie die Polizei. Unser Mandant erhielt, vom Amtsgericht Rostock einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Er beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Strafverteidigung. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Rechtsanwalt Dietrich legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und verfasste ein Schreiben an das Amtsgericht. Darin regte er an, dass Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Er führte aus, dass schon die Durchsuchung der Rucksäcke unseres Mandaten und seiner Freunde problematisch sei, da Zweifel bestehen, dass diese Durchsuchung freiwillig geschah. Zudem liegen, nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich, weitere Verfahrensfehler nahe. Das Amtsgericht folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich, sodass das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

13. Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Handeltreibens mit Cannabis gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit

Durch zwei Polizeibeamte wurden unser Mandant und zwei weitere Personen in einem Park in Berlin Schöneberg durchsucht, da es dort vermehrt zu Betäubungsmittelstraftaten gekommen sein soll. Bei der Durchsuchung wurden bei unserem Mandanten zwölf Druckverschlusstütchen mit beinahe 15 Gramm Cannabis aufgefunden, die Durchsuchung der anderen Personen verlief negativ. Aus diesem Grund wurde unser Mandant wegen Handeltreibens mit Cannabis verdächtigt.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten bereits einen Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe von beinahe 2.000,00 € festgesetzt wurde, als er sich bei Rechtsanwalt Dietrich meldete. Umgehend nach seiner Mandatierung hatte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und einen Schriftsatz aufgesetzt, in welchem er eine außergerichtliche Verfahrenserledigung nahelegte. Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel an der Annahme, dass unser Mandant mit den Betäubungsmitteln Handel trieb. So war es ihm auch möglich, das Amtsgericht Tiergarten von einer Einstellung des Verfahrens gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit zu überzeugen.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug und Verstoß gegen das BtMG

07. Juli 2021: Computerbetrug in 18 Fällen und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln – Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises

Das Amtsgericht Mannheim hatte einen Durchsuchungsbeschluss des WG-Zimmers unseres Mandanten angeordnet. Hintergrund dessen war, dass unserem Mandanten vorgeworden wurde, in 18 Fällen unbefugt erlangte Kreditkartendaten zur Buchung von Bahntickets über das Onlineportal der Deutschen Bahn genutzt zu haben. Die Tickets soll unser Mandant für sich selbst verwendet haben.

Im Zuge der Wohnungsdurchsuchung wurden neben Festplatten und Laptops auch Betäubungsmittel aufgefunden und beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daher auch wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Deshalb meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich, welcher sich durch Akteneinsicht zunächst einen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschaffte. Mit einem Schreiben wandte er sich daher an die Staatsanwaltschaft Mannheim, in welchem er beantrage, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte gegenüber der Staatsanwaltschaft aufzeigen, dass die Bestellungen nicht zwingend durch unseren Mandanten durchgeführt worden mussten. Vielmehr hätte unter Umständen auch ein Dritter den Account unseres Mandanten für die Buchungen nutzen können. Folglich musste die Staatsanwaltschaft auf Antrag von Rechtsanwalt das Verfahren mangels Tatverdachts einstellen. Auch das Verfahren wegen Betäubungsmittelbesitzes wurde auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG

30. Juni 2021: Bewährungsstrafe bei Abgabe von Betäubungsmitteln an ein Kind

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben, da unser Mandant in mehreren Fällen an ein 12-jähriges Mädchen Ecstasy-Tabletten verkauft haben soll. Das BtMG sieht bei der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe pro Abgabe vor. Als Bezahlung soll unser Mandant insbesondere sexuelle Handlungen eingefordert haben. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden zudem zahlreiche Drogen aufgefunden, insbesondere auch Ecstasy-Tabletten, Amphetamin und Cannabis.

Nachdem unser Mandant der ersten angesetzten Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben war, drohte ihm der Erlass eines Haftbefehls. Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte zunächst den zuständigen Richter, wodurch es ihm gelang, den Haftbefehl abzuwenden. Vor dem zweiten Hauptverhandlungstermin hatte Rechtsanwalt Dietrich zudem ein Gespräch mit dem Richter und Staatsanwalt geführt, in welchem er den Sachverhalt eingehend schilderte und die persönlichen Umstände unseres Mandanten zum Ausdruck brachte. Angesichts des eindeutigen Ermittlungsstandes riet Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten zu einem Geständnis. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zuvor mit dem Richter und Staatsanwalt darauf geeinigt, die Strafe im Falle eines Geständnisses zur Bewährung auszusetzen. Unser Mandant wurde daher lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

11. März 2021: Vorwurf des Erwerbs von Cannabis – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises

Die Staatsanwaltschaft Potsdam führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, da er per WhatsApp Cannabis erworben haben soll. In dem von der Polizei sichergestellten Chatverlauf soll unser Mandant nach Auffassung der Polizei Betäubungsmittel bestellt haben.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall beauftragt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste nach Durchsicht der Akte einen Schriftsatz. In diesem beantragte er, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einzustellen. Als Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich an, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten nicht geführt worden sei. Er trug unter anderem vor, dass der zu der Handynummer gehörende Vertrag zwar auf den Namen von unserem Mandanten laufen soll, dies jedoch nichts über die Nutzungsverhältnisse des Handys im gegenständlichen Zeitraum aussage. Auch sei die Schlussfolgerung der Polizei, es handele sich um eine Cannabisbestellung, nicht weiter erläutert worden. Die Staatsanwaltschaft Potsdam schloss sich den Zweifeln von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

02. Februar 2021: Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung wegen unzulässigen Lärms sind in einer Wohnung in Leipzig Betäubungsmittel festgestellt worden. In der daraufhin veranlassten Durchsuchung der Wohnung, in der sich neben sieben weiteren Personen auch unser Mandant befand, wurden mehrere Tütchen mit Cannabis, Ecstasy und Amphetaminen gefunden. Die Polizei stellte die aufgefundenen Verpackungen der Betäubungsmittel sicher, um diese mit der DNA aller in der Wohnung anwesenden Personen abzugleichen. Durch dieses Verfahren konnte ein in dem Schuh unseres Mandanten aufgefundene Tütchen mit Betäubungsmitteln unserem Mandanten zugeordnet werden. Die übrigen aufgefundenen Verpackungen mit Betäubungsmitteln befanden sich auf dem Wohnzimmertisch, zu dem alle acht Personen Zugriff hatten. Aus diesem Grund wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geführt.

Umgehend beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Akten erlangt hatte, beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Leipzig, das Verfahren mangels Tatnachweises einzustellen. In seinem Schriftsatz schilderte er gegenüber der Staatsanwaltschaft die Situation zu dem Zeitpunkt des Eintreffens der Polizeibeamten. Er zeigte dabei auf, dass aufgrund der überraschenden und plötzlichen Durchsuchung der Polizeibeamten auch eine der anderen Personen das Tütchen mit der Absicht, es zu verstecken, in die Schuhe unseres Mandanten gelegt haben könnte. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete hiermit auch die Ergebnisse der DNA-Spuren. Da sich die auf dem Wohnzimmertisch aufgefundenen Betäubungsmittel ebenso im Besitz der anderen Beschuldigten befunden haben könnten, bestand kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Somit wurde das Strafverfahren ohne eine Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

18. Januar 2021: Verfahren wegen des Besitzes von Marihuana eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelte gegen unsere Mandantin wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes, da sie gemeinsam mit ihrem Mitbewohner auf dem Balkon Marihuana angebaut haben soll. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatten die Polizeibeamten eine Bong, eine Feinwaage sowie Marihuana aufgefunden.

Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall beauftragt hatte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, von der Verfolgung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes abzusehen. Hierfür führte er insbesondere die geringe Schuld unserer Mandantin an und wies auch auf die Menge des aufgefundenen Marihuanas hin, die noch als nicht zu erheblich einzuschätzen sein könnte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Unsere Mandantin, die strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können.