Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
02. Februar 2021: Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
Umgehend beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Akten erlangt hatte, beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Leipzig, das Verfahren mangels Tatnachweises einzustellen. In seinem Schriftsatz schilderte er gegenüber der Staatsanwaltschaft die Situation zu dem Zeitpunkt des Eintreffens der Polizeibeamten. Er zeigte dabei auf, dass aufgrund der überraschenden und plötzlichen Durchsuchung der Polizeibeamten auch eine der anderen Personen das Tütchen mit der Absicht, es zu verstecken, in die Schuhe unseres Mandanten gelegt haben könnte. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete hiermit auch die Ergebnisse der DNA-Spuren. Da sich die auf dem Wohnzimmertisch aufgefundenen Betäubungsmittel ebenso im Besitz der anderen Beschuldigten befunden haben könnten, bestand kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Somit wurde das Strafverfahren ohne eine Geldauflage eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
18. Januar 2021: Verfahren wegen des Besitzes von Marihuana eingestellt
Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall beauftragt hatte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, von der Verfolgung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes abzusehen. Hierfür führte er insbesondere die geringe Schuld unserer Mandantin an und wies auch auf die Menge des aufgefundenen Marihuanas hin, die noch als nicht zu erheblich einzuschätzen sein könnte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Unsere Mandantin, die strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
09. Dezember 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung gegen Geldauflage
Weiterhin wurde szenetypisches Verpackungsmaterial sichergestellt. Sofort kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um strafrechtliche Vertretung in diesem Fall. Nach erfolgter Akteneinsichtnahme setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) mit dem Inhalt auf, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diese Anregung mit der geringen Schuld unseres Mandanten, der unbestimmten Wirkstoffmenge des noch nicht abgeernteten Cannabis und der sich daraus (eventuell) ergebenden Eigenbedarfsregelung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage – sehr zur Freude unseres dadurch immer noch unbescholtenen Mandanten – ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Bedrohung
02. Dezember 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Bedrohung – Einstellung in der Hauptverhandlung
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete diese nach Erhalt gründlich aus. In einem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich die Unbrauchbarkeit der Chatverläufe als Beweismittel dar. Aufgrund des Drogenkonsums des Käufers seien diese Chatverläufe unglaubwürdig. Auch sei zu berücksichtigen, dass der Käufer selber Drogen verkaufe und ein Ablenkungsmotiv daher vorliege. Zwischenzeitlich hatte der Käufer eine Zeugenaussage gegenüber der Polizei gemacht. Neben dem Verkauf von Cannabis warf der Käufer unserem Mandanten dabei vor, ihn wegen einer Zeugenaussage bedroht zu haben. Nachdem die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft Berlin zur weiteren Bearbeitung abgegeben worden waren, erhob diese Anklage gegen unseren Mandanten wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in fünf Fällen. Zusätzlich erhob die Staatsanwaltschaft Berlin kurze Zeit später eine weitere Anklage wegen Bedrohung. Beide Verfahren wurden zur einheitlichen Beurteilung verbunden und ein Hauptverhandlungstermin wurde anberaumt. In der Hauptverhandlung arbeite Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Schuld unseres Mandanten insgesamt als gering anzusehen sei. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich dabei zu den Verkaufsumständen zwischen unserem Mandanten und dem Käufer ein und konnte darstellen, dass der Käufer unglaubwürdige Aussagen gemacht habe. Allgemein konnte Rechtsanwalt Dietrich die gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe als deutlich überhöht darstellen. Rechtsanwalt Dietrich regte daher eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage an. Den Einlassungen folgten sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft und stimmten einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 300,00 € zu. Unser Mandant war hierüber sehr erfreut, da er bereits in der Vergangenheit strafrechtlich auffällig gewesen war und mit einer erneuten Einstellung nicht mehr gerechnet hatte.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
09. November 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung gegen Geldauflage
Der Auftraggeber unserer Mandantin verdiente seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Tee. Nachdem unsere Mandantin zunächst von einer strafbaren Handlung im Wege der Beschuldigtenvorladung erfuhr, setzte sie sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung und beauftragte ihn, sich dieses Falls anzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte dann Akteneinsicht, wertete diese nach Erhalt gründlich aus und verfasste ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin regte er eine Verfahrenseinstellung gegen das Ableisten von Sozialstunden an. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei besonders deutlich auf den Umstand, dass unsere Mandantin überhaupt nicht gewusst haben konnte, dass sich in dem von ihr angenommenen Paket Betäubungsmittel befunden haben. Auch war es unserer Mandantin nicht möglich gewesen, anderweitig darauf zu schließen, dass sich in dem Paket Betäubungsmittel befunden haben. Insbesondere handelte es sich um eine wesentliches Arbeitsfeld des Auftraggebers unserer Mandantin, Tee zu im- und exportieren. Dennoch wurde unsere Mandantin wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt. In einem persönlichen Gespräch mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich für unsere Mandantin eine solche Einstellungsmöglichkeit erwirken. Dabei ging Rechtsanwalt Dietrich erneut nachdrücklich auf die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe ein. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daraufhin das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen das Ableisten von Sozialstunden ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
23. Oktober 2020: Besitz von 25 Ecstasy-Tabletten und Cannabis – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Infolgedessen nahm unser Mandant Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat um anwaltliche Unterstützung. Nach Einsicht der Akten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz direkt an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft an, das Verfahren wegen geringer Schuld unseres Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass unser Mandant die aufgefundenen 25 Ecstasy-Tabletten und das Cannabis lediglich zum Eigenverbrauch besessen hatte. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich auf die konkreten Umstände zum Zeitpunkt der Feststellung durch die Polizei hin. Unser Mandant befand sich gemeinsam mit zwei Freunden auf dem Weg zu einem Festival, was einen Besitz zum Eigenverbrauch nahelegte. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam, dass eine quantitative Wirkstoffbestimmung der Substanzen nicht stattgefunden hat. Die bei unserem Mandanten vorgefundene Bruttomenge lag deshalb noch unterhalb des Grenzwerts einer nicht geringen Menge.
Schließlich konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft auch davon überzeugen, dass unseren Mandanten bereits das bisherige Ermittlungsverfahren für die Zukunft ausreichend gemahnt hat. Somit stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
21. August 2020: Besitz von über 170 g Cannabis – Freispruch in der Hauptverhandlung trotz Vorstrafen
Dieser hatte bereits zwei Eintragungen im Bundeszentralregister wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen Sachbeschädigung wegen Graffitis. Infolgedessen beantragte die Staatsanwaltschaft das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht zu eröffnen.
Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung und bat ihn aufgrund der hohen Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe als Pflichtverteidiger aufzutreten. Zunächst wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an das Gericht und beantragte, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Die Fingerabdrücke unseres Mandanten seien nicht ausreichend, um nachzuweisen, dass es sich bei der unbekannten Person um unseren Mandanten handelte. Das Amtsgericht zeigte sich jedoch aufgrund der Vorstrafen unseres Mandanten nicht dazu bereit und eröffnete das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten daraufhin auf die angesetzte Hauptverhandlung umfangreich vor. In dieser konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals darlegen, dass es sich bei der verdächtigten Person nicht um unseren Mandanten handelte. Er wies darauf hin, dass allein die Fingerabdrücke unseres Mandanten auf der aufgefundenen Plastikdose nicht ausreichten, um die Tat nachzuweisen. Nach zwei Verhandlungstagen und zahlreichen Zeugenbefragungen erreichte Rechtsanwalt Dietrich doch noch einen Freispruch unseres Mandanten. Insbesondere konnten die vernommenen Zeugen nicht mehr sicher bestätigen, dass es sich bei unserem Mandanten um die damals festgestellte Person handelt.