Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Anbau von Betäubungsmitteln
24. Januar 2020: Anbau von Betäubungsmitteln – Einstellung mangels Tatnachweis
Deshalb wurde gegen unseren Mandaten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass es in der Vergangenheit wiederhol zu Komplikationen mit der Nachbarin gekommen sei. Hintergrund der Komplikationen sei gewesen, dass die Nachbarin eine Beziehung zu unserem Mandanten wollte. Unser Mandant hatte dieses Ansinnen aber abgelehnt. Aus Rache sei es deshalb zu dieser Anzeige gekommen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das wegen Verstoßes gegen das BtMG geführte Strafverfahren ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
01.November 2019: Einfuhr der Droge Khat in nicht geringer Menge – Einstellung des Strafverfahrens mangels Tatnachweis
Einige Tage später stand der Zoll nun vor der Wohnung unseres Mandanten und präsentierte ihm einen Durchsuchungsbeschluss. Wegen des schweren Tatvorwurfs und einer drohenden Gefängnisstrafe wandte sich unser Mandant unmittelbar nach der Durchsuchung an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Einsicht in die Ermittlungsakten und beantragte anschließend, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Schriftsatz machte Rechtsanwalt Dietrich den Ermittlungsbehörden klar, dass sich der Tatverdacht gegen unseren Mandanten lediglich auf die Vermutung des Sohnes stützte. In diesem Zusammenhang legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass überhaupt nicht erwiesen sei, dass tatsächlich unser Mandant die Drogen bestellt hat. Vielmehr sei zu berücksichtigen, dass regelmäßig mehrere Personen Zugang zu der Wohnung des Sohnes hatten und entsprechend über die Adressdaten verfügen konnten. Die weiteren bei unserem Mandanten durchgeführten Ermittlungsmaßnehmen hätten ebenfalls nicht zu einer Erhärtung des Tatverdachts gegen ihn geführt. Insgesamt präsentierte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Unklarheiten und bestehende Zweifel an einer etwaigen Tatbegehung durch unseren Mandanten. Aufgrund dessen sei das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag.
Fachanwalt Strafrecht: Betäubungsmittel/ JVA
15. Oktober 2019: Einstellung mangels Tatverdacht bei Übergabe von Betäubungsmitteln
Nachdem ihm dieser Vorwurf auch von der Staatsanwaltschaft Berlin gemacht wurde bzw. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich verfasste ein Schreiben, in welchem er darauf hinwies, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Bekannte die Drogen bereits vor dem Besuch in Besitz gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
16. September 2019: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
16. September 2019: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auch Einsicht in das gegen einen der beiden Zeugen geführte Ermittlungsverfahren und dessen Aussagen bei der Polizei. Rechtsanwalt Dietrich nahm daraufhin Kontakt zur Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin auf. Darin legte er seine Zweifel bezüglich des Tatvorwurfes gegen unseren Mandanten dar. Unserem Mandanten könne nicht schon deshalb ein Handeltreiben mit Drogen unterstellt werden, weil er auf die Wohnung gemeldet sei. Nicht auszuschließen sei, dass unser Mandant seine Wohnung untervermietet hatte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich den Zweifeln von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Erwerb von Betäubungsmitteln („Crystal Meth“)
13. September 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Nachdem unser Mandant seinen ersten Hauptverhandlungstermin noch ohne anwaltliche Vertretung wahrnahm, suchte er Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Akte fielen ihm dabei insbesondere die Aussagen des Handeltreibenden auf, der unseren Mandanten des Kaufes bezichtigt hatte. Rechtsanwalt Dietrich schloss nicht aus, dass der Handeltreibende diese Aussagen nur machte, um sich selbst zu schützen bzw. eine geringere Strafe zu erwirken, wenn er bei der Aufklärung von Straftaten hilft. Weiterhin lag der Tatzeitraum der Einkäufe schon einige Zeit zurück. Seitdem soll unser Mandant dort keine Drogen mehr erworben haben. In einem umfassenden Schriftsatz teilte Rechtsanwalt Dietrich diese Umstände mit und regte an das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs folgend, stellte das Amtsgericht Berlin das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein, noch bevor es zu einem weiteren Verhandlungstermin kommen konnte.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
28. August 2019: Erwerb und Besitz von Amphetaminen (MDMA) – Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren
Unser Mandant suchte sich Hilfe in Berlin und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, in welchem er beantragte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts, hilfsweise gegen Zahlung einer Geldauflage, einzustellen. Aus der besagten Liste des Plattformbetreibers ging als Kontakt lediglich eine E-Mail-Adresse hervor. Rechtsanwalt Dietrich hob insbesondere vor, dass sich die E-Mail-Adresse nicht zweifelsfrei unserem Mandanten zuordnen lässt. Ein Tatnachweis ist nicht erbracht worden. Noch bevor es zu einer Redaktion der Staatsanwaltschaft kam, wurde unser Mandant wiederum beschuldigt, Amphetamine zu besitzen. So soll unser Mandant einen Brief mit knapp 2 Gramm Amphetamine an ein örtliches Amtsgericht geschickt haben. Beide Verfahren wurden daraufhin von der Staatsanwalt Darmstadt verbunden. Erneut beantragte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Akteneinsicht als auch das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies im zweiten Fall ebenfalls auf die Tatsache, dass nicht geklärt sei, wer die Betäubungsmittel dem Brief hinzugefügt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Dietrich folgte dem Antrag und stellte beide Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
16. August 2019: Verfahrenseinstellung bei Erwerb von Methamphetamin (Crystal Meth)
Das Verfahren übergab die Staatsanwaltschaft Gera daraufhin der Staatsanwaltschaft Berlin. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte, mandatierte er direkt Rechtsanwalt Dietrich. Dieser beantragte Akteneinsicht und verfasste, nach Durchsicht der Akte, einen Schriftsatz. Hierin regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Als Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich an, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten nicht geführt worden sei. Weder sei geklärt worden, ob unser Mandant die Drogen bestellt habe noch ob er sie überhaupt erhalten habe. Angesichts der Tatsache, dass es keine Probleme darstellt, Namen und Adresse unseres Mandanten über das Internet herauszufinden, sei nicht auszuschließen, dass ein Dritter die Betäubungsmittel bestellt habe. Diese Einlassungen konnte die Staatsanwaltschaft Berlin nicht widerlegen und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein.