Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

09. November 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung gegen Geldauflage

Unsere Mandantin war von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt worden, gemeinschaftlich handelnd Betäubungsmittel bzw. „Kath“ nach Deutschland eingeführt zu haben. Zuvor war vom Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg gegen unsere Mandantin ermittelt worden. Unsere Mandantin soll eine Postsendung aus Afrika im Auftrag eines weiteren Angeschuldigten geschickt bekommen und angenommen sowie eine weitere Sendung erwartet haben. In dem angenommenen Paket soll sich die Droge „Kath“ befunden haben. Das Paket soll hingegen als Tee ausgewiesen worden sein. Bei drei weiteren Angeschuldigten verhielt es sich ähnlich. Auch sie sollten sich angeblich Tee liefern lassen und dem Angeschuldigten anschließend übergeben.

Der Auftraggeber unserer Mandantin verdiente seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Tee. Nachdem unsere Mandantin zunächst von einer strafbaren Handlung im Wege der Beschuldigtenvorladung erfuhr, setzte sie sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung und beauftragte ihn, sich dieses Falls anzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte dann Akteneinsicht, wertete diese nach Erhalt gründlich aus und verfasste ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin regte er eine Verfahrenseinstellung gegen das Ableisten von Sozialstunden an. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei besonders deutlich auf den Umstand, dass unsere Mandantin überhaupt nicht gewusst haben konnte, dass sich in dem von ihr angenommenen Paket Betäubungsmittel befunden haben. Auch war es unserer Mandantin nicht möglich gewesen, anderweitig darauf zu schließen, dass sich in dem Paket Betäubungsmittel befunden haben. Insbesondere handelte es sich um eine wesentliches Arbeitsfeld des Auftraggebers unserer Mandantin, Tee zu im- und exportieren. Dennoch wurde unsere Mandantin wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt. In einem persönlichen Gespräch mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich für unsere Mandantin eine solche Einstellungsmöglichkeit erwirken. Dabei ging Rechtsanwalt Dietrich erneut nachdrücklich auf die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe ein. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daraufhin das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen das Ableisten von Sozialstunden ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

23. Oktober 2020: Besitz von 25 Ecstasy-Tabletten und Cannabis – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde mit 25 Ecstasy-Tabletten und etwa 4 Gramm Cannabis in Brandenburg aufgefunden. Die Polizei vermutete aufgrund der aufgefundenen Menge ein Handeltreiben. Die Polizeidirektion erstattete in Anschluss darauf eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Infolgedessen nahm unser Mandant Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat um anwaltliche Unterstützung. Nach Einsicht der Akten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz direkt an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft an, das Verfahren wegen geringer Schuld unseres Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass unser Mandant die aufgefundenen 25 Ecstasy-Tabletten und das Cannabis lediglich zum Eigenverbrauch besessen hatte. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich auf die konkreten Umstände zum Zeitpunkt der Feststellung durch die Polizei hin. Unser Mandant befand sich gemeinsam mit zwei Freunden auf dem Weg zu einem Festival, was einen Besitz zum Eigenverbrauch nahelegte. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam, dass eine quantitative Wirkstoffbestimmung der Substanzen nicht stattgefunden hat. Die bei unserem Mandanten vorgefundene Bruttomenge lag deshalb noch unterhalb des Grenzwerts einer nicht geringen Menge.

Schließlich konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft auch davon überzeugen, dass unseren Mandanten bereits das bisherige Ermittlungsverfahren für die Zukunft ausreichend gemahnt hat. Somit stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

 

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

21. August 2020: Besitz von über 170 g Cannabis – Freispruch in der Hauptverhandlung trotz Vorstrafen

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben. Der Vorwurf stützte sich dabei auf einen Vorfall am S-Bahnhof Gesundbrunnen, bei dem ein Verdächtiger zunächst von den Sicherheitsmitarbeitern der Deutschen Bahn gestellt worden ist und daraufhin eine Streife der Bundespolizei wegen einer Graffiti Sachbeschädigung herbeigerufen wurde. Der Verdächtigte konnte jedoch vor Eintreffen der Polizei flüchten. Er hinterließ dabei einen Stoffbeutel mit einer Plastikdose, in der sich rund 175g Cannabis befand. Im Zuge der späteren Ermittlungen konnten auf der Kunststoffdose die Fingerabdrücke unseres Mandanten festgestellt werden.

Dieser hatte bereits zwei Eintragungen im Bundeszentralregister wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen Sachbeschädigung wegen Graffitis. Infolgedessen beantragte die Staatsanwaltschaft das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht zu eröffnen.

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung und bat ihn aufgrund der hohen Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe als Pflichtverteidiger aufzutreten. Zunächst wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an das Gericht und beantragte, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Die Fingerabdrücke unseres Mandanten seien nicht ausreichend, um nachzuweisen, dass es sich bei der unbekannten Person um unseren Mandanten handelte. Das Amtsgericht zeigte sich jedoch aufgrund der Vorstrafen unseres Mandanten nicht dazu bereit und eröffnete das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten daraufhin auf die angesetzte Hauptverhandlung umfangreich vor. In dieser konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals darlegen, dass es sich bei der verdächtigten Person nicht um unseren Mandanten handelte. Er wies darauf hin, dass allein die Fingerabdrücke unseres Mandanten auf der aufgefundenen Plastikdose nicht ausreichten, um die Tat nachzuweisen. Nach zwei Verhandlungstagen und zahlreichen Zeugenbefragungen erreichte Rechtsanwalt Dietrich doch noch einen Freispruch unseres Mandanten. Insbesondere konnten die vernommenen Zeugen nicht mehr sicher bestätigen, dass es sich bei unserem Mandanten um die damals festgestellte Person handelt.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Ecstasy

12. August 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Berlin wegen des unberechtigten Besitzes von mehreren Ecstasy-Tabletten ermittelt. Die Tabletten waren von einer unbekannten Person zusammen mit unserem Mandanten gehörenden Gegenständen bei einer Polizeidienststelle in Berlin-Friedrichshain abgegeben worden. Nach einer entsprechenden Untersuchung der Tabletten wurde schließlich ein Verfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet, da als Ergebnis festgestellt worden war, dass es sich um Ecstasy handelt. Wegen der anderen Gegenstände, die unserem Mandanten gehörten, wurde bezüglich der Tabletten auf unseren Mandanten als deren Besitzer geschlossen.

Unser Mandant suchte daraufhin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich setzte nach eingehender Analyse des Sachverhalts bzw. der Ermittlungsakte einen Schriftsatz mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete dabei besonders den Zusammenhang von Tablettenfund mit Gegenständen unseres Mandanten und unserem Mandanten als deren Besitzer. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass ein tatsächlicher Besitz unseres Mandanten zu keinem Zeitpunkt nachgewiesen worden war. Zusätzlich wies Rechtsanwalt Dietrich auf die fehlende Personenfeststellung bei der Person, die die Sachen unseres Mandanten abgegeben hatte, hin und gab diesbezüglich unseren Mandanten schadende Motive dieser Person zu bedenken. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs ihrerseits nicht entkräften und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Speed und Crystal-Meth

27. Juli 2020: : Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg war gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt worden. Unser Mandant soll zusammen mit einem Freund auf dem Weg zu einem Festival in der Müritz gewesen sein, als Polizeibeamte sie zum Zweck einer Fahrzeugkontrolle angehalten hatten. Im Rahmen dieser Kontrolle konnten in einem Rucksack im Auto mehrere Tütchen mit betäubungsmittelsuspektem Inhalt aufgefunden werden. Insgesamt konnten Speed und Crystal-Meth in einem Umfang von ca. 70 Gramm sichergestellt werden.

Wegen des Verdachts, dass weitere Betäubungsmittel in den Wohnungen der Beschuldigten aufgefunden werden könnten, wurde bei unserem Mandanten von der Polizei Berlin eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Diese blieb jedoch erfolglos. Unverzüglich wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung in diesem Fall. In einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Dietrich diese davon überzeugen, dass das aufgefundene Speed und Crystal-Meth nicht unserem Mandanten zuzuordnen sei. Es konnte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht geklärt werden, wem der Rucksack gehörte. Der Rucksack hätte dem Beifahrer oder einer unbekannten dritten Person gehören können. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg stellte schließlich das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

19. Juni 2020: Verstoß gegen das BtMG durch Handel mit Drogen in nicht geringer Menge – Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Bei unserem Mandanten in Berlin-Neukölln war auf Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten eine Wohnungsdurchsuchung von der Polizei Berlin durchgeführt worden. Es bestand der Verdacht, dass unser Mandant mit unterschiedlichen Betäubungsmitteln Handel treiben würde. Hintergrund des Verdachts war, dass er als Besteller einer nicht mehr geringen Menge Amphetamine (Speed) in Erscheinung getreten sein soll. Er soll die Drogen dabei über die Internetplattform „Shiny Flakes“ bestellt haben. Im Zuge der Ermittlungen gegen den Betreiber dieser Plattform waren mehrere Bestelllisten sichergestellt worden.

Unter den in dieser Liste geführten Namen trat auch unser Mandant in Erscheinung, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen übernahm. Im Rahmen der durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurden verschiedene Drogen bei unserem Mandanten sichergestellt. Unter den Drogen befanden sich Cannabis, Haschisch, MDMA, Ecstasy, halluzinogene Pilze und Amphetamine (Speed). Insbesondere Cannabis wurde in hohen Mengen aufgefunden. Unverzüglich nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wiederholte diesen Vorgang mehrere Male, da die Auswertungsergebnisse bezüglich des Wirkstoffgehalts der sichergestellten Drogen fehlten. Erst aufgrund des Wirkstoffgehaltes kann eine Aussage darüber gemacht werden, ob die nicht geringe Menge tatsächlich überschritten ist. Eine Bestätigung darüber, dass die nicht geringe Menge in mehrfacher Hinsicht überschritten wurde, erhielt unser Mandant in Form einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin. In der kurze Zeit später anberaumten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant aufgrund seines Jobs und des dabei auftretenden Schichtdienstes unter Schlafstörungen leidet und die Drogen lediglich zum Eigenkonsum besessen habe. Das Cannabis sei für unseren Mandanten nötig, um einschlafen zu können; die anderen Drogen dienen dazu, wach zu bleiben. Das Amtsgericht Tiergarten berücksichtigte diese von Rechtsanwalt Dietrich vorgetragenen Umstände und verhängte wegen eines minder schweren Falls eine Freiheitsstrafe von lediglich zehn Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wobei die Bewährungszeit zwei Jahre beträgt. Angesichts der zu erwartenden Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, die bei gewerbsmäßigem Handel droht, war unser Mandant mit dem von Rechtsanwalt Dietrich erreichten Ergebnis sehr zufrieden

Fachanwalt Strafrecht: Anbau und Besitz von Cannabis

04. Juni 2020: Anbau und Besitz von Cannabis – Lediglich Verurteilung zu 90 Tagessätzen

Bei unserer im Märkischen Viertel lebenden Mandantin war ein Wohnungsdurchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts des Anbaus und Besitzes von Cannabis vollstreckt worden. Im Rahmen dieser Durchsuchung konnten mehrere Cannabispflanzen auf dem Balkon und weitere in diesem Zusammenhang stehende Materialien wie Anbauequipment und Verpackungsmaterial sichergestellt werden. Die Cannabismenge betrug insgesamt über 300 Gramm.

Die Polizeibeamten waren aufgrund des Hinweises eines Anwohners auf die Wohnung bzw. den Balkon aufmerksam geworden. Der unbekannte gebliebene Zeuge klagte dabei über eine starke Fluktuation von ihm unbekannten Menschen im Wohnhaus und starken Cannabisgeruch. Nachdem unsere Mandantin eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin wegen unerlaubten Anbaus und gleichzeitigen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhalten hatte, suchte sie Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Verteidigung in diesem Fall. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich dar, warum unsere Mandantin Cannabis angebaut hatte. Das aufgefundene Cannabis wurde lediglich zur therapeutischen Behandlung eines Angehörigen eingesetzt. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, dass es sich um einen minder schweren Fall handelt und eine Strafe von 90 Tagessätzen angemessen sei. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und verhängte in seinem Urteil daher lediglich eine Strafe von 90 Tagessätzen. Dies stellt genau die Grenze einer Verurteilung dar, die nicht zu einer Eintragung im Führungszeugnis führt.