Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Erwerb von Betäubungsmitteln („Crystal Meth“)

13. September 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant war von der Staatsanwalt Berlin angeklagt worden, in sieben Fällen Meth-Amphetamin erworben zu haben, ohne eine Erlaubnis hierfür zu haben. Die Staatsanwaltschaft ging dabei den Aussagen des eigentlich Handeltreibenden nach, der unseren Mandanten als einen seiner Käufer angab. Unser Mandant soll bis zu sieben Mal bei ihm „Crystal Meth“ mit einem Gesamtwert von mehreren hundert Euro eingekauft haben.

Nachdem unser Mandant seinen ersten Hauptverhandlungstermin noch ohne anwaltliche Vertretung wahrnahm, suchte er Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Akte fielen ihm dabei insbesondere die Aussagen des Handeltreibenden auf, der unseren Mandanten des Kaufes bezichtigt hatte. Rechtsanwalt Dietrich schloss nicht aus, dass der Handeltreibende diese Aussagen nur machte, um sich selbst zu schützen bzw. eine geringere Strafe zu erwirken, wenn er bei der Aufklärung von Straftaten hilft. Weiterhin lag der Tatzeitraum der Einkäufe schon einige Zeit zurück. Seitdem soll unser Mandant dort keine Drogen mehr erworben haben. In einem umfassenden Schriftsatz teilte Rechtsanwalt Dietrich diese Umstände mit und regte an das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs folgend, stellte das Amtsgericht Berlin das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein, noch bevor es zu einem weiteren Verhandlungstermin kommen konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

28. August 2019: Erwerb und Besitz von Amphetaminen (MDMA) – Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren geführt, weil er über das Internet Amphetamine (MDMA) bestellt haben soll. Für die entsprechende Bestellung soll unser Mandant eine Plattform im Darknet genutzt haben. Der festgenommene Betreiber der Plattform hatte eine Liste erstellt, aus der hervorging, wer wann was bestellt hatte. Aus diesen Daten soll auch hervorgegangen sein, dass unser Mandant bis zu 7 Gramm Amphetamine bestellt haben soll. Daher erwirkte die Staatsanwaltschaft Darmstadt einen Durchsuchungsbeschluss gegen unseren Mandanten.

Unser Mandant suchte sich Hilfe in Berlin und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, in welchem er beantragte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts, hilfsweise gegen Zahlung einer Geldauflage, einzustellen. Aus der besagten Liste des Plattformbetreibers ging als Kontakt lediglich eine E-Mail-Adresse hervor. Rechtsanwalt Dietrich hob insbesondere vor, dass sich die E-Mail-Adresse nicht zweifelsfrei unserem Mandanten zuordnen lässt. Ein Tatnachweis ist nicht erbracht worden. Noch bevor es zu einer Redaktion der Staatsanwaltschaft kam, wurde unser Mandant wiederum beschuldigt, Amphetamine zu besitzen. So soll unser Mandant einen Brief mit knapp 2 Gramm Amphetamine an ein örtliches Amtsgericht geschickt haben. Beide Verfahren wurden daraufhin von der Staatsanwalt Darmstadt verbunden. Erneut beantragte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Akteneinsicht als auch das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies im zweiten Fall ebenfalls auf die Tatsache, dass nicht geklärt sei, wer die Betäubungsmittel dem Brief hinzugefügt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Dietrich folgte dem Antrag und stellte beide Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

16. August 2019: Verfahrenseinstellung bei Erwerb von Methamphetamin (Crystal Meth)

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren geführt, da er Methamphetamine über das Internet erworben haben soll. Im Rahmen von Ermittlungen gegen Betreiber einer Darknetplattform hatte zuvor das Landeskriminalamt Thüringen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gera diverse Datenträger der Betreiber sichergestellt. Durch deren Auswertung konnten mehrere Tausend Informationen über Besteller und deren Empfängeradressen festgestellt werden. Unter den Bestellern soll sich auch unser Mandant befunden haben.

Das Verfahren übergab die Staatsanwaltschaft Gera daraufhin der Staatsanwaltschaft Berlin. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte, mandatierte er direkt Rechtsanwalt Dietrich. Dieser beantragte Akteneinsicht und verfasste, nach Durchsicht der Akte, einen Schriftsatz. Hierin regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Als Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich an, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten nicht geführt worden sei. Weder sei geklärt worden, ob unser Mandant die Drogen bestellt habe noch ob er sie überhaupt erhalten habe. Angesichts der Tatsache, dass es keine Probleme darstellt, Namen und Adresse unseres Mandanten über das Internet herauszufinden, sei nicht auszuschließen, dass ein Dritter die Betäubungsmittel bestellt habe. Diese Einlassungen konnte die Staatsanwaltschaft Berlin nicht widerlegen und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen Sprengstoffgesetz / Waffengesetz / Betäubungsmittelgesetz

17 Juli 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Ableisten von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit

Im Jahr 2015 wurde gegen unseren damals jugendlichen Mandanten ein Ermittlungsverfahren geführt, weil der Verdacht bestand, er würde Betäubungsmittel unerlaubt herstellen. Ein Nachbar hatte gegenüber der Polizei Berlin angeben, dass er bei unserem Mandanten ein Drogenlabor auf dem Balkon vermute. Des Weiteren berichtete dieser Nachbar von chemischen Experimenten, die auf dem Balkon stattgefunden haben sollen.

Nachdem die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung unseres Mandanten erwirkt hatte, konnten sie bei der Durchsuchung verschiedene Chemikalien sicherstellen, bei denen es sich um Explosionsstoffe oder Grundstoffe zu deren Herstellung gehandelt haben soll. Unser Mandant erfuhr kurze Zeit später, dass er als Beschuldigter wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz vorgeladen wird. Zu diesem Zeitpunkt wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm rechtlich vertreten zu lassen. Da es sich bei unserem Mandanten zu diesem Zeitpunkt um einen Jugendlichen handelte, versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren zunächst nach dem Jugendgerichtsgesetz einzustellen. Immer wieder stellte Rechtsanwalt Dietrich dann Anträge auf ergänzende Einsichtnahme in die Ermittlungsakte oder legte Widersprüche gegen die während der Wohnungsdurchsuchung vollzogene Beschlagnahmung des Handys unseres Mandanten ein. So konnte Rechtanwalt Dietrich das Verfahren insgesamt drei Jahre hinauszögern. Rechtsanwalt Dietrich verfasste schließlich einen umfangreichen Schriftsatz, der versuchte die Ereignisse in der Wohnung unseres Mandanten richtigzustellen und die Staatsanwaltschaft Berlin zu einer Einstellung des Verfahrens anzuregen. Aus der Ermittlungsakte gehe kein Nachweis darüber hervor, ob es sich tatsächlich um die Chemikalien unseres Mandanten handelt. Auch seien die Chemikalien vor dem Hintergrund zu bewerten, dass unser Mandant ein ausgeprägtes Interesse an den Fächern Chemie und Physik zeigte und diesbezüglich auch seinen beruflichen Werdegang gestaltete. Der Anregung Rechtsanwalt Dietrich folgend, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen Ableisten von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

28. Juni 2019: Einstellung des Verfahrens bei Online-Erwerb von 400 g. Amphetaminen bei „shiny flakes“ sowie Verdacht des Handels

Bis ins Jahr 2015 wurden über die Internetplattform „shiny flakes“ knapp eine Tonne Drogen gehandelt. Der Betreiber der Plattform wurde zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Im Zuge der damaligen Ermittlungen wurden die Kundendaten des Online-Shops sichergestellt. Hierdurch wurde auch unser Mandant als Kunde von shiny flakes ermittelt. Er soll dort mindestens 400 g Amphetamin online erworben haben. Der durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festgelegte Grenzwert einer „nicht geringen Menge“ Amphetamine liegt bei 10 g Amphetaminbase. Dieser Grenzwert wäre hierbei weit überschritten worden. Die Ermittlungsbehörden gingen daher von einem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus. Im Rahmen der Ermittlungen durchsuchte die Polizei daraufhin die Wohnung unseres Mandanten.

Bei der Durchsuchung stellten die Beamten mehrere szenetypische Tütchen mit diversen synthetischen Drogen wie Amphetamin, Kokain, Crystal Meth und MDMA sowie zwei Injektionsfläschen des Arzneimittels Ketanest sicher. Des Weiteren fanden sie mehrere Cannabisjungpflanzen und Setzlinge sowie diverses Zubehör zum Cannabisanbau vor. Bei der Dursuchung äußerte unser Mandant zudem gegenüber der Polizei, dass zumindest die Cannabispflanzen ihm gehören.

Wegen dieser stark belastenden Tatvorwürfe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich hat schon für mehrere Mandanten erfolgreich die Verteidigung wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das BtMG im Zusammenhang mit „shiny flakes“ übernommen. Gleich nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin, um die Beweislage nach den bisherigen Ermittlungen einzuschätzen. Anschließend konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass nicht sicher erwiesen sei, dass unser Mandant die Betäubungsmittel bestellt habe und eine Zuordnung der in der Wohnung aufgefundenen Betäubungsmittel zu unserem Mandanten ebenso wenig möglich sei. Deshalb regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens an, obwohl unser Mandant bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzes verurteilt worden war. Trotz einschlägiger Vorstrafen unseres Mandanten wurde das Strafverfahren aufgrund des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 05. Juni 2019:: Einstellung mangels Tatnachweis bei zufälligem Fund von Cannabis

Mit der Vorladung als Beschuldigter einer Straftat aus dem Bereich des Betäubungsmittelgesetzes suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Wegen einer Wohnungsdurchsuchung, die bei unserem Mandanten in Berlin-Pankow stattfand, wurden mehrere Tütchen mit Cannabisprodukten als Zufallsfund sichergestellt. Grund der Wohnungsdurchsuchung war ein Ermittlungsverfahren gegen den Bruder unseres Mandanten gewesen.

Als Inhaber der Drogen zeigte sich unser Mandant gegenüber der Polizei an. Rechtsanwalt Dietrich setzte nach seiner Mandatierung einen umfassenden Schriftsatz auf. Darin wies er die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin auf unberücksichtigt gebliebene Umstände hin, die einer Verurteilung unseres Mandanten im Wege stehen könnten. Auch beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Es war nicht aufgeklärt worden, wem die Betäubungsmittel tatsächlich gehörten. Außerdem lebte unser Mandant in dieser Wohnung zusammen mit seiner Familie. Daher bestünde die Möglichkeit, dass unser Mandant einen Familienangehörigen mit der Aussage, die Drogen gehören ihm, schützen wolle. Zusätzlich wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Menge des Cannabis und die Tatsache hin, dass diese als gering anzusehen ist. Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten musste durch die Staatsanwaltschaft Berlin daher mangels Tatnachweis eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Arzneimittel- und Antidopinggesetz

03. Juni 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte ein Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin, da sie verdächtigt wurde, gegen das Arzneimittel- und Antidopinggesetz verstoßen zu haben. Unsere Mandantin war dem Zollfahndungsamt München während der Ermittlungen gegen Beschuldigte in einem anderen Verfahren aufgefallen. Das Zollfahndungsamt München hatte dabei den Weg des Geldes bei dem Anbieter für Bargeldtransfer „Western Union“ zurückverfolgt.

Geld war im Austausch für Grundstoffe zur Dopingmittelherstellung von Deutschland nach China gezahlt worden. Als eine der Einzahler von Bargeld in Deutschland soll unsere Mandantin aufgelistet worden sein. Belastend war insbesondere, dass das Geld an eine Empfangsperson gesendet worden war, die im Zusammenhang mit einem Untergrundlabor für Drogen in Deutschland stand. Nachdem unserer Mandantin der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Arzneimittel-und Antidopinggesetz gemacht wurde, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte sorgfältig aus. In einem umfassenden Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich anschließend, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich zog dabei in Zweifel, dass ein tatsächlicher Nachweis, unsere Mandantin habe Rohstoffe für Arznei- oder Dopingmittel aus dem Ausland bestellt, überhaupt bestehe. Weder waren entsprechende Stoffe bei unserer Mandantin gefunden noch etwaige Empfangsbestätigungen aufgeführt worden. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich in Frage, ob unsere Mandantin das Geld überhaupt selbst eingezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte diese Einlassungen nicht widerlegen und musste daher das Verfahren gegen unsere Mandantin dem Antrag Rechtsanwalt Dietrichs entsprechend mangels Tatnachweis einstellen.