Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen Sprengstoffgesetz / Waffengesetz / Betäubungsmittelgesetz
17 Juli 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Ableisten von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit
Nachdem die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung unseres Mandanten erwirkt hatte, konnten sie bei der Durchsuchung verschiedene Chemikalien sicherstellen, bei denen es sich um Explosionsstoffe oder Grundstoffe zu deren Herstellung gehandelt haben soll. Unser Mandant erfuhr kurze Zeit später, dass er als Beschuldigter wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz vorgeladen wird. Zu diesem Zeitpunkt wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm rechtlich vertreten zu lassen. Da es sich bei unserem Mandanten zu diesem Zeitpunkt um einen Jugendlichen handelte, versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren zunächst nach dem Jugendgerichtsgesetz einzustellen. Immer wieder stellte Rechtsanwalt Dietrich dann Anträge auf ergänzende Einsichtnahme in die Ermittlungsakte oder legte Widersprüche gegen die während der Wohnungsdurchsuchung vollzogene Beschlagnahmung des Handys unseres Mandanten ein. So konnte Rechtanwalt Dietrich das Verfahren insgesamt drei Jahre hinauszögern. Rechtsanwalt Dietrich verfasste schließlich einen umfangreichen Schriftsatz, der versuchte die Ereignisse in der Wohnung unseres Mandanten richtigzustellen und die Staatsanwaltschaft Berlin zu einer Einstellung des Verfahrens anzuregen. Aus der Ermittlungsakte gehe kein Nachweis darüber hervor, ob es sich tatsächlich um die Chemikalien unseres Mandanten handelt. Auch seien die Chemikalien vor dem Hintergrund zu bewerten, dass unser Mandant ein ausgeprägtes Interesse an den Fächern Chemie und Physik zeigte und diesbezüglich auch seinen beruflichen Werdegang gestaltete. Der Anregung Rechtsanwalt Dietrich folgend, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen Ableisten von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
28. Juni 2019: Einstellung des Verfahrens bei Online-Erwerb von 400 g. Amphetaminen bei „shiny flakes“ sowie Verdacht des Handels
Bei der Durchsuchung stellten die Beamten mehrere szenetypische Tütchen mit diversen synthetischen Drogen wie Amphetamin, Kokain, Crystal Meth und MDMA sowie zwei Injektionsfläschen des Arzneimittels Ketanest sicher. Des Weiteren fanden sie mehrere Cannabisjungpflanzen und Setzlinge sowie diverses Zubehör zum Cannabisanbau vor. Bei der Dursuchung äußerte unser Mandant zudem gegenüber der Polizei, dass zumindest die Cannabispflanzen ihm gehören.
Wegen dieser stark belastenden Tatvorwürfe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich hat schon für mehrere Mandanten erfolgreich die Verteidigung wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das BtMG im Zusammenhang mit „shiny flakes“ übernommen. Gleich nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin, um die Beweislage nach den bisherigen Ermittlungen einzuschätzen. Anschließend konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass nicht sicher erwiesen sei, dass unser Mandant die Betäubungsmittel bestellt habe und eine Zuordnung der in der Wohnung aufgefundenen Betäubungsmittel zu unserem Mandanten ebenso wenig möglich sei. Deshalb regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens an, obwohl unser Mandant bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzes verurteilt worden war. Trotz einschlägiger Vorstrafen unseres Mandanten wurde das Strafverfahren aufgrund des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 05. Juni 2019:: Einstellung mangels Tatnachweis bei zufälligem Fund von Cannabis
Als Inhaber der Drogen zeigte sich unser Mandant gegenüber der Polizei an. Rechtsanwalt Dietrich setzte nach seiner Mandatierung einen umfassenden Schriftsatz auf. Darin wies er die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin auf unberücksichtigt gebliebene Umstände hin, die einer Verurteilung unseres Mandanten im Wege stehen könnten. Auch beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Es war nicht aufgeklärt worden, wem die Betäubungsmittel tatsächlich gehörten. Außerdem lebte unser Mandant in dieser Wohnung zusammen mit seiner Familie. Daher bestünde die Möglichkeit, dass unser Mandant einen Familienangehörigen mit der Aussage, die Drogen gehören ihm, schützen wolle. Zusätzlich wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Menge des Cannabis und die Tatsache hin, dass diese als gering anzusehen ist. Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten musste durch die Staatsanwaltschaft Berlin daher mangels Tatnachweis eingestellt werden.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Arzneimittel- und Antidopinggesetz
03. Juni 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts
Geld war im Austausch für Grundstoffe zur Dopingmittelherstellung von Deutschland nach China gezahlt worden. Als eine der Einzahler von Bargeld in Deutschland soll unsere Mandantin aufgelistet worden sein. Belastend war insbesondere, dass das Geld an eine Empfangsperson gesendet worden war, die im Zusammenhang mit einem Untergrundlabor für Drogen in Deutschland stand. Nachdem unserer Mandantin der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Arzneimittel-und Antidopinggesetz gemacht wurde, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte sorgfältig aus. In einem umfassenden Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich anschließend, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich zog dabei in Zweifel, dass ein tatsächlicher Nachweis, unsere Mandantin habe Rohstoffe für Arznei- oder Dopingmittel aus dem Ausland bestellt, überhaupt bestehe. Weder waren entsprechende Stoffe bei unserer Mandantin gefunden noch etwaige Empfangsbestätigungen aufgeführt worden. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich in Frage, ob unsere Mandantin das Geld überhaupt selbst eingezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte diese Einlassungen nicht widerlegen und musste daher das Verfahren gegen unsere Mandantin dem Antrag Rechtsanwalt Dietrichs entsprechend mangels Tatnachweis einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG (Chrystel Meth)
08. Mai 2019: Erwerb von Drogen – Freispruch vor dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Problematisch war, dass unser Mandant aufgrund einer Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unter Bewährung stand. Rechtsanwalt Dietrich beantrage bereits im Ermittlungsverfahren, die Strafsache einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies auf bestehende Beweisschwierigkeiten hin. Trotz der von Rechtsanwalt Dietrich abgegebenen Einlassung wurde durch die Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage vor dem Amtsgericht Brandenburg erhoben. In der durchgeführten Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich eine Einlassung für unseren Mandanten ab, in welcher er wieder den Vorwurf bestritt. Rechtsanwalt Dietrich stellte auch weiterhin Alternativsachverhalte dar. Schließlich konnte das Amtsgericht Brandenburg nicht mehr sicher sagen, ob unser Mandant tatsächlich die Betäubungsmittel erworben hatte. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG
30. April 2019: Bewährungsstrafe bei Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch
Bei einem Verstoß gegen § 29a BtMG sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Nach der Hausdurchsuchung wandte sich unsere Mandantin völlig aufgelöst an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt mit der Polizei auf. Hierdurch konnte verhindert werden, dass die Polizei nun von einer Fluchtgefahr ausging. Rechtsanwalt Dietrich besprach dann ausführlich den Verfahrensstand mit unserer Mandantin. Insbesondere empfahl er ihr, von Berlin Tempelhof nach Berlin Spandau umzuziehen und eine psychologische Straftataufarbeitung vorzunehmen. Auch wandte sich unsere Mandantin an die Drogenberatung und führte regelmäßige freiwillige Drogenkontrollen durch. Nachdem sich unsere Mandantin deutlich stabilisiert hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Gericht an, die Gerichtshilfe zu bitten eine Stellungnahme abzugeben. Nach mehreren Gesprächen mit unserer Mandantin bestätigte die Gerichtshilfe die positive Entwicklung unserer Mandantin. In der Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft wegen des einschlägigen Bewährungsbruchs eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass man sich als Strafverfolgungsbehörde bei einer erneuten Bewährungsstrafe lächerlich machen würde. Der erneute Verstoß gegen das BtMG könnte nur eine unbedingte Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Das Gericht griff aber die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich auf, und verurteilte unsere Mandantin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
15. März 2019: Verstoß gegen das BtMG – Geldstrafe trotz Vorstrafen
Nach seiner abgesetzten Kontrolle durch die Polizei wurde die Hälfte des erworbenen Kokains bei unserem Mandanten und die andere Hälfte beim Beifahrer aufgefunden. Unser Mandant hatte unmittelbar gegenüber der Polizei eingeräumt, dass er das Kokain gekauft und dann die eine Hälfte verabredungsgemäß seinem Bekannten gegeben habe. Das Geld habe er bereits vorher von seinem Bekannten erhalten. Die Staatsanwaltschaft klagte deshalb unseren Mandanten wegen Erwerbs und Abgabe von Betäubungsmitteln an. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Plädoyer wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass eine Abgabe nicht vorliegen würde, da der Erwerb der Drogen gemeinschaftlich mit dem Bekannten erfolgt sei. Auch habe unser Mandant durch sein Geständnis gegenüber der Polizei Aufklärungshilfe in dem Verfahren gegen den Dealer geleistet. Deshalb beantragte Rechtsanwalt Dietrich lediglich die Verhängung einer Geldstrafe. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Rechtsanwalt Dietrich vermutete, dass die Staatsanwaltschaft mit diesem Ergebnis nicht zufrieden sein würde. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich vorsorglich Berufung ein. Tatsächlich verfolgte die Staatsanwaltschaft Berlin ihr Ziel der unbedingten Freiheitsstrafe auch im Berufungsverfahren weiter. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft zu einer wechselseitigen Berufungsrücknahme überzeugen. Das Urteil des Amtsgerichts Tiergartens ist somit rechtskräftig.