Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gem. § 29 BtMG
28. Mai 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gem. § 29 BtMG - Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Nach Erhalt des Vernehmungsbogen wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht und regte dann in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Potsdam an, das Verfahren wegen nicht hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass nicht geklärt wurde, ob der Chatverlauf tatsächlich von unserem Mandanten geführt wurde oder, ob nicht vielmehr eine andere Person Zugriff auf dessen WhatsApp Chat hatte. Doch selbst wenn man dies unterstellen würde, ergebe sich aus dem Chatverlauf nicht, dass es sich um ein Verkaufsgespräch über Betäubungsmittel handle. Dass mit den Synonymen Cannabis gemeint sein sollte, konnte von der Polizei nicht erläutert werden. Weiterhin könne auch die tatsächliche Übergabe der Betäubungsmittel nicht nachgewiesen werden. Aufgrund dieser Ausführungen sei kein hinreichender Tatverdacht begründet und das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs.2 StPO ein.
Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
21. Mai 2020: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Einstellung des Verfahrens nach 153 a StPO
Unser Mandant ging davon aus, dass sich das Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund der geringen Menge an Cannabis allein erledigen würde. Umso überraschter war er, als vom Amtsgericht Hof einen Strafbefehl erhielt, in welchem er zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte.
Nach Erhalt des Strafbefehls wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Nach erfolgter Akteneinsicht regte er gegenüber dem Amtsgericht Hof an, das Verfahren gegen unseren Mandanten gem. § 153 a Abs. 2 StPO gegen Zahlung eines kleinen Betrages einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass schon Zweifel an der rechtmäßig durchgeführten polizeilichen Maßnahme bestünden, da nicht ersichtlich sei, warum eine körperliche Untersuchung erforderlich gewesen sein soll. Weiterhin sei eine Belehrung als Beschuldigter ausgeblieben, sodass die Beschuldigtenrechte des Mandanten umgangen worden sein und seine Aussagen nicht mehr verwertbar seien. Zudem spreche für eine Einstellung, insbesondere die geringe Menge Marihuana, die gefunden wurde. Das Amtsgericht Hof schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an, und stellte das Verfahren ein.
Fachanwalt Strafrecht: Besitz von Betäubungsmitteln
14. April 2020: Einstellung der Strafverfolgung wegen Besitzes von Marihuana und Ketamin
Daraufhin wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser verlangte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend regte Rechtsanwalt Dietrich an das Verfahren gem. § 31 a Abs. 1 S.1 einzustellen. Als Gründe führte er an, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen sei. Außerdem bestehe kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und unser Mandant besitze die Betäubungsmitte lediglich zum Eigenverbrauch. Weiterhin sei das weiße Pulver Ketamin, dessen Besitz in Deutschland legal ist, da es nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterfällt. Der Staatsanwalt folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und sah von einer Strafverfolgung ab.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
23. März 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung
Fachanwalt Strafrecht: Anbau von Betäubungsmitteln
24. Januar 2020: Anbau von Betäubungsmitteln – Einstellung mangels Tatnachweis
Deshalb wurde gegen unseren Mandaten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass es in der Vergangenheit wiederhol zu Komplikationen mit der Nachbarin gekommen sei. Hintergrund der Komplikationen sei gewesen, dass die Nachbarin eine Beziehung zu unserem Mandanten wollte. Unser Mandant hatte dieses Ansinnen aber abgelehnt. Aus Rache sei es deshalb zu dieser Anzeige gekommen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das wegen Verstoßes gegen das BtMG geführte Strafverfahren ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
01.November 2019: Einfuhr der Droge Khat in nicht geringer Menge – Einstellung des Strafverfahrens mangels Tatnachweis
Einige Tage später stand der Zoll nun vor der Wohnung unseres Mandanten und präsentierte ihm einen Durchsuchungsbeschluss. Wegen des schweren Tatvorwurfs und einer drohenden Gefängnisstrafe wandte sich unser Mandant unmittelbar nach der Durchsuchung an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Einsicht in die Ermittlungsakten und beantragte anschließend, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Schriftsatz machte Rechtsanwalt Dietrich den Ermittlungsbehörden klar, dass sich der Tatverdacht gegen unseren Mandanten lediglich auf die Vermutung des Sohnes stützte. In diesem Zusammenhang legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass überhaupt nicht erwiesen sei, dass tatsächlich unser Mandant die Drogen bestellt hat. Vielmehr sei zu berücksichtigen, dass regelmäßig mehrere Personen Zugang zu der Wohnung des Sohnes hatten und entsprechend über die Adressdaten verfügen konnten. Die weiteren bei unserem Mandanten durchgeführten Ermittlungsmaßnehmen hätten ebenfalls nicht zu einer Erhärtung des Tatverdachts gegen ihn geführt. Insgesamt präsentierte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Unklarheiten und bestehende Zweifel an einer etwaigen Tatbegehung durch unseren Mandanten. Aufgrund dessen sei das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag.
Fachanwalt Strafrecht: Betäubungsmittel/ JVA
15. Oktober 2019: Einstellung mangels Tatverdacht bei Übergabe von Betäubungsmitteln
Nachdem ihm dieser Vorwurf auch von der Staatsanwaltschaft Berlin gemacht wurde bzw. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich verfasste ein Schreiben, in welchem er darauf hinwies, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Bekannte die Drogen bereits vor dem Besuch in Besitz gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.