Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG (Chrystel Meth)

08. Mai 2019: Erwerb von Drogen – Freispruch vor dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel

Durch die Staatsanwaltschaft Potsdam wurde gegen unseren aus Berlin kommenden Mandanten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt. Ihm wurde vorgeworfen, in Brandenburg an der Havel Chrystel Meth erworben zu haben. In Brandenburg an der Havel hatte eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Drogenverkäufer stattgefunden. Über die Auswertung des E-Mailverkehrs ist man auf unseren Mandanten gestoßen, der angeblich Drogen erworben haben soll.

Problematisch war, dass unser Mandant aufgrund einer Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unter Bewährung stand. Rechtsanwalt Dietrich beantrage bereits im Ermittlungsverfahren, die Strafsache einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies auf bestehende Beweisschwierigkeiten hin. Trotz der von Rechtsanwalt Dietrich abgegebenen Einlassung wurde durch die Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage vor dem Amtsgericht Brandenburg erhoben. In der durchgeführten Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich eine Einlassung für unseren Mandanten ab, in welcher er wieder den Vorwurf bestritt. Rechtsanwalt Dietrich stellte auch weiterhin Alternativsachverhalte dar. Schließlich konnte das Amtsgericht Brandenburg nicht mehr sicher sagen, ob unser Mandant tatsächlich die Betäubungsmittel erworben hatte. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG

30. April 2019: Bewährungsstrafe bei Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch

Unsere Mandantin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie mit fast zwei kg Haschisch Handel getrieben hatte. Aufgrund eines Hinweises gegenüber der Polizei wurde kurze Zeit danach abermals die Wohnung unserer Mandantin durchsucht. Hier wurden wieder 500 Gramm Cannabis gefunden, welche zum Verkauf bestimmt waren. Es handelte sich um eine nicht geringe Menge, weshalb ein Verbrechen gem. § 29a BtMG vorlag.

Bei einem Verstoß gegen § 29a BtMG sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Nach der Hausdurchsuchung wandte sich unsere Mandantin völlig aufgelöst an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt mit der Polizei auf. Hierdurch konnte verhindert werden, dass die Polizei nun von einer Fluchtgefahr ausging. Rechtsanwalt Dietrich besprach dann ausführlich den Verfahrensstand mit unserer Mandantin. Insbesondere empfahl er ihr, von Berlin Tempelhof nach Berlin Spandau umzuziehen und eine psychologische Straftataufarbeitung vorzunehmen. Auch wandte sich unsere Mandantin an die Drogenberatung und führte regelmäßige freiwillige Drogenkontrollen durch. Nachdem sich unsere Mandantin deutlich stabilisiert hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Gericht an, die Gerichtshilfe zu bitten eine Stellungnahme abzugeben. Nach mehreren Gesprächen mit unserer Mandantin bestätigte die Gerichtshilfe die positive Entwicklung unserer Mandantin. In der Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft wegen des einschlägigen Bewährungsbruchs eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass man sich als Strafverfolgungsbehörde bei einer erneuten Bewährungsstrafe lächerlich machen würde. Der erneute Verstoß gegen das BtMG könnte nur eine unbedingte Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Das Gericht griff aber die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich auf, und verurteilte unsere Mandantin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe.

 

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

15. März 2019: Verstoß gegen das BtMG – Geldstrafe trotz Vorstrafen

Im Bundeszentralregister unseres Mandanten sind 14 Einträge vorhanden. Es gibt insbesondere Vorstrafen wegen Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Computerbetruges und Betruges. Aufgrund er zahlreichen Vorstrafen ist unser Mandant bereits zu längeren Haftstrafen verurteilt worden. Unmittelbar nach seiner letzten vorzeitigen Haftentlassung ist unser Mandant beobachtet worden, wie er gemeinsam mit einem Bekannten zu einem Drogendealer mit dem PKW in Berlin Schöneberg fährt, kurz aussteigt, Kokain erwirbt und dann weiterfährt.

Nach seiner abgesetzten Kontrolle durch die Polizei wurde die Hälfte des erworbenen Kokains bei unserem Mandanten und die andere Hälfte beim Beifahrer aufgefunden. Unser Mandant hatte unmittelbar gegenüber der Polizei eingeräumt, dass er das Kokain gekauft und dann die eine Hälfte verabredungsgemäß seinem Bekannten gegeben habe. Das Geld habe er bereits vorher von seinem Bekannten erhalten. Die Staatsanwaltschaft klagte deshalb unseren Mandanten wegen Erwerbs und Abgabe von Betäubungsmitteln an. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Plädoyer wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass eine Abgabe nicht vorliegen würde, da der Erwerb der Drogen gemeinschaftlich mit dem Bekannten erfolgt sei. Auch habe unser Mandant durch sein Geständnis gegenüber der Polizei Aufklärungshilfe in dem Verfahren gegen den Dealer geleistet. Deshalb beantragte Rechtsanwalt Dietrich lediglich die Verhängung einer Geldstrafe. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Rechtsanwalt Dietrich vermutete, dass die Staatsanwaltschaft mit diesem Ergebnis nicht zufrieden sein würde. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich vorsorglich Berufung ein. Tatsächlich verfolgte die Staatsanwaltschaft Berlin ihr Ziel der unbedingten Freiheitsstrafe auch im Berufungsverfahren weiter. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft zu einer wechselseitigen Berufungsrücknahme überzeugen. Das Urteil des Amtsgerichts Tiergartens ist somit rechtskräftig.

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf Handel mit BtMG

12. März 2019: Freispruch bei Vorwurf Handel mit BtMG

Die Berliner Polizei hatte im Rahmen einer Personendurchsuchung 11 Tütchen mit Cannabis aufgefunden. Diese Person gab dann an, das Cannabis von unserem Mandanten gekauft zu haben. Diese Person konnte die Adresse unseres Mandanten und dessen Wohnung beschreiben. Aufgrund dieser Angaben wurde bei unserem Mandanten einige Tage später eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Im Rahmen der Hausdurchsuchung wurden eine Feinwaage und eine kleine Menge von Cannabis gefunden.

Eine Feinwaage soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin regelmäßig von Verkäufern zum Portionieren von Drogen benutzt werden. Deshalb erfolgte gegen unseren Mandanten eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Nach dem unser Mandant die Anklage erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich stellte nach Akteneinsicht in einem Schriftsatz dar, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln reichen würde, insbesondere es sich bei der Aussage des durchsuchten Zeugen um eine Falschaussage handeln würde. Rechtsanwalt Dietrich bereite unseren Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung konfrontierte unser Mandant den Zeugen mit unterschiedlichen Widersprüchen, die der Zeuge schließlich nicht ausräumen konnte. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG

11. Februar 2019: Verstoß BtMG - Einstellung mangels Tatnachweis

Durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt. Unser Mandant wurde als Führer eines Kraftfahrzeuges wegen seiner auffälligen Fahrweise durch die Polizei kontrolliert. Hierbei stellte die Polizei fest, dass unser Mandant unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.

Bei Durchsuchung des Fahrzeuges wurden weitere Betäubungsmittel aufgefunden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem an die Staatsanwaltschaft Stralsund gerichteten Schriftsatz darlegen, dass aus dem Konsum von Drogen nicht zwangsläufig ein vorausgegangener Besitz geschlossen werden kann. Der Eigenkonsum ist nicht strafbar. Auch die aufgefundenen Betäubungsmittel könnten nicht unserem Mandanten zugerechnet werden, da das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird. Die Staatsanwaltschaft Stralsund stellte deshalb das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch

23. November: Bewährungsstrafe bei Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch

Unsere Mandantin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie mit fast zwei kg Haschisch Handel getrieben hatte. Aufgrund eines Hinweises gegenüber der Polizei wurde kurze Zeit danach abermals die Wohnung unserer Mandantin durchsucht. Hier wurden wieder 500 Gramm Cannabis gefunden, welche zum Verkauf bestimmt waren. Es handelte sich um eine nicht geringe Menge, weshalb ein Verbrechen gem. § 29a BtMG vorlag.

Bei einem Verstoß gegen § 29a BtMG sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Nach der Hausdurchsuchung wandte sich unsere Mandantin völlig aufgelöst an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt mit der Polizei auf. Hierdurch konnte verhindert werden, dass die Polizei nun von einer Fluchtgefahr ausging. Rechtsanwalt Dietrich besprach dann ausführlich den Verfahrensstand mit unserer Mandantin. Insbesondere empfahl er ihr, von Berlin Tempelhof nach Berlin Spandau umzuziehen und eine psychologische Straftataufarbeitung vorzunehmen. Auch wandte sich unsere Mandantin an die Drogenberatung und führte regelmäßige freiwillige Drogenkontrollen durch. Nachdem sich unsere Mandantin deutlich stabilisiert hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Gericht an, die Gerichtshilfe zu bitten eine Stellungnahme abzugeben. Nach mehreren Gesprächen mit unserer Mandantin bestätigte die Gerichtshilfe die positive Entwicklung unserer Mandantin. In der Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft wegen des einschlägigen Bewährungsbruchs eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass man sich als Strafverfolgungsbehörde bei einer erneuten Bewährungsstrafe lächerlich machen würde. Der erneute Verstoß gegen das BtMG könnte nur eine unbedingte Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Das Gericht griff aber die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich auf, und verurteilte unsere Mandantin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe.

 

Fachanwalt Strafrecht: gewerbsmäßiger Handel mit Btm – niedrige Geldstrafe

27. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: gewerbsmäßiger Handel mit Btm – niedrige Geldstrafe

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unseren Mandanten Anklage erhoben. Sie warf ihm vor, in Berlin Lichtenberg an zwei Tage gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. In beiden Fällen wurden die Verkäufe polizeilich überwacht.

Gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln wird grundsätzlich pro Tat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Erklärung ab, in welcher er den Verkauf von Drogen einräumte. Er bestritt aber, dass unser Mandant gewerbsmäßig gehandelt habe. Vielmehr habe unser Mandant lediglich einem Freund geholfen ohne selbst am Verkauf interessiert gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft Berlin ging in ihrem Plädoyer von einer Schutzbehauptung aus und beantragte ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Dietrich forderte die Verhängung einer Geldstrafe. Das Gericht war in Übereinstimmung von Rechtsanwalt Dietrich der Auffassung, dass eine Gewerbsmäßigkeit nicht nachweisbar sei. Deshalb wurde unser Mandant lediglich zu 80 Tagessätzen verurteilt.