Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

28. Juni 2019: Einstellung des Verfahrens bei Online-Erwerb von 400 g. Amphetaminen bei „shiny flakes“ sowie Verdacht des Handels

Bis ins Jahr 2015 wurden über die Internetplattform „shiny flakes“ knapp eine Tonne Drogen gehandelt. Der Betreiber der Plattform wurde zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Im Zuge der damaligen Ermittlungen wurden die Kundendaten des Online-Shops sichergestellt. Hierdurch wurde auch unser Mandant als Kunde von shiny flakes ermittelt. Er soll dort mindestens 400 g Amphetamin online erworben haben. Der durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festgelegte Grenzwert einer „nicht geringen Menge“ Amphetamine liegt bei 10 g Amphetaminbase. Dieser Grenzwert wäre hierbei weit überschritten worden. Die Ermittlungsbehörden gingen daher von einem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus. Im Rahmen der Ermittlungen durchsuchte die Polizei daraufhin die Wohnung unseres Mandanten.

Bei der Durchsuchung stellten die Beamten mehrere szenetypische Tütchen mit diversen synthetischen Drogen wie Amphetamin, Kokain, Crystal Meth und MDMA sowie zwei Injektionsfläschen des Arzneimittels Ketanest sicher. Des Weiteren fanden sie mehrere Cannabisjungpflanzen und Setzlinge sowie diverses Zubehör zum Cannabisanbau vor. Bei der Dursuchung äußerte unser Mandant zudem gegenüber der Polizei, dass zumindest die Cannabispflanzen ihm gehören.

Wegen dieser stark belastenden Tatvorwürfe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich hat schon für mehrere Mandanten erfolgreich die Verteidigung wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das BtMG im Zusammenhang mit „shiny flakes“ übernommen. Gleich nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin, um die Beweislage nach den bisherigen Ermittlungen einzuschätzen. Anschließend konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass nicht sicher erwiesen sei, dass unser Mandant die Betäubungsmittel bestellt habe und eine Zuordnung der in der Wohnung aufgefundenen Betäubungsmittel zu unserem Mandanten ebenso wenig möglich sei. Deshalb regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens an, obwohl unser Mandant bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzes verurteilt worden war. Trotz einschlägiger Vorstrafen unseres Mandanten wurde das Strafverfahren aufgrund des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 05. Juni 2019:: Einstellung mangels Tatnachweis bei zufälligem Fund von Cannabis

Mit der Vorladung als Beschuldigter einer Straftat aus dem Bereich des Betäubungsmittelgesetzes suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Wegen einer Wohnungsdurchsuchung, die bei unserem Mandanten in Berlin-Pankow stattfand, wurden mehrere Tütchen mit Cannabisprodukten als Zufallsfund sichergestellt. Grund der Wohnungsdurchsuchung war ein Ermittlungsverfahren gegen den Bruder unseres Mandanten gewesen.

Als Inhaber der Drogen zeigte sich unser Mandant gegenüber der Polizei an. Rechtsanwalt Dietrich setzte nach seiner Mandatierung einen umfassenden Schriftsatz auf. Darin wies er die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin auf unberücksichtigt gebliebene Umstände hin, die einer Verurteilung unseres Mandanten im Wege stehen könnten. Auch beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Es war nicht aufgeklärt worden, wem die Betäubungsmittel tatsächlich gehörten. Außerdem lebte unser Mandant in dieser Wohnung zusammen mit seiner Familie. Daher bestünde die Möglichkeit, dass unser Mandant einen Familienangehörigen mit der Aussage, die Drogen gehören ihm, schützen wolle. Zusätzlich wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Menge des Cannabis und die Tatsache hin, dass diese als gering anzusehen ist. Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten musste durch die Staatsanwaltschaft Berlin daher mangels Tatnachweis eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Arzneimittel- und Antidopinggesetz

03. Juni 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte ein Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin, da sie verdächtigt wurde, gegen das Arzneimittel- und Antidopinggesetz verstoßen zu haben. Unsere Mandantin war dem Zollfahndungsamt München während der Ermittlungen gegen Beschuldigte in einem anderen Verfahren aufgefallen. Das Zollfahndungsamt München hatte dabei den Weg des Geldes bei dem Anbieter für Bargeldtransfer „Western Union“ zurückverfolgt.

Geld war im Austausch für Grundstoffe zur Dopingmittelherstellung von Deutschland nach China gezahlt worden. Als eine der Einzahler von Bargeld in Deutschland soll unsere Mandantin aufgelistet worden sein. Belastend war insbesondere, dass das Geld an eine Empfangsperson gesendet worden war, die im Zusammenhang mit einem Untergrundlabor für Drogen in Deutschland stand. Nachdem unserer Mandantin der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Arzneimittel-und Antidopinggesetz gemacht wurde, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte sorgfältig aus. In einem umfassenden Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich anschließend, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich zog dabei in Zweifel, dass ein tatsächlicher Nachweis, unsere Mandantin habe Rohstoffe für Arznei- oder Dopingmittel aus dem Ausland bestellt, überhaupt bestehe. Weder waren entsprechende Stoffe bei unserer Mandantin gefunden noch etwaige Empfangsbestätigungen aufgeführt worden. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich in Frage, ob unsere Mandantin das Geld überhaupt selbst eingezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte diese Einlassungen nicht widerlegen und musste daher das Verfahren gegen unsere Mandantin dem Antrag Rechtsanwalt Dietrichs entsprechend mangels Tatnachweis einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG (Chrystel Meth)

08. Mai 2019: Erwerb von Drogen – Freispruch vor dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel

Durch die Staatsanwaltschaft Potsdam wurde gegen unseren aus Berlin kommenden Mandanten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt. Ihm wurde vorgeworfen, in Brandenburg an der Havel Chrystel Meth erworben zu haben. In Brandenburg an der Havel hatte eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Drogenverkäufer stattgefunden. Über die Auswertung des E-Mailverkehrs ist man auf unseren Mandanten gestoßen, der angeblich Drogen erworben haben soll.

Problematisch war, dass unser Mandant aufgrund einer Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unter Bewährung stand. Rechtsanwalt Dietrich beantrage bereits im Ermittlungsverfahren, die Strafsache einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies auf bestehende Beweisschwierigkeiten hin. Trotz der von Rechtsanwalt Dietrich abgegebenen Einlassung wurde durch die Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage vor dem Amtsgericht Brandenburg erhoben. In der durchgeführten Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich eine Einlassung für unseren Mandanten ab, in welcher er wieder den Vorwurf bestritt. Rechtsanwalt Dietrich stellte auch weiterhin Alternativsachverhalte dar. Schließlich konnte das Amtsgericht Brandenburg nicht mehr sicher sagen, ob unser Mandant tatsächlich die Betäubungsmittel erworben hatte. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG

30. April 2019: Bewährungsstrafe bei Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch

Unsere Mandantin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie mit fast zwei kg Haschisch Handel getrieben hatte. Aufgrund eines Hinweises gegenüber der Polizei wurde kurze Zeit danach abermals die Wohnung unserer Mandantin durchsucht. Hier wurden wieder 500 Gramm Cannabis gefunden, welche zum Verkauf bestimmt waren. Es handelte sich um eine nicht geringe Menge, weshalb ein Verbrechen gem. § 29a BtMG vorlag.

Bei einem Verstoß gegen § 29a BtMG sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Nach der Hausdurchsuchung wandte sich unsere Mandantin völlig aufgelöst an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt mit der Polizei auf. Hierdurch konnte verhindert werden, dass die Polizei nun von einer Fluchtgefahr ausging. Rechtsanwalt Dietrich besprach dann ausführlich den Verfahrensstand mit unserer Mandantin. Insbesondere empfahl er ihr, von Berlin Tempelhof nach Berlin Spandau umzuziehen und eine psychologische Straftataufarbeitung vorzunehmen. Auch wandte sich unsere Mandantin an die Drogenberatung und führte regelmäßige freiwillige Drogenkontrollen durch. Nachdem sich unsere Mandantin deutlich stabilisiert hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Gericht an, die Gerichtshilfe zu bitten eine Stellungnahme abzugeben. Nach mehreren Gesprächen mit unserer Mandantin bestätigte die Gerichtshilfe die positive Entwicklung unserer Mandantin. In der Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft wegen des einschlägigen Bewährungsbruchs eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass man sich als Strafverfolgungsbehörde bei einer erneuten Bewährungsstrafe lächerlich machen würde. Der erneute Verstoß gegen das BtMG könnte nur eine unbedingte Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Das Gericht griff aber die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich auf, und verurteilte unsere Mandantin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe.

 

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

15. März 2019: Verstoß gegen das BtMG – Geldstrafe trotz Vorstrafen

Im Bundeszentralregister unseres Mandanten sind 14 Einträge vorhanden. Es gibt insbesondere Vorstrafen wegen Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Computerbetruges und Betruges. Aufgrund er zahlreichen Vorstrafen ist unser Mandant bereits zu längeren Haftstrafen verurteilt worden. Unmittelbar nach seiner letzten vorzeitigen Haftentlassung ist unser Mandant beobachtet worden, wie er gemeinsam mit einem Bekannten zu einem Drogendealer mit dem PKW in Berlin Schöneberg fährt, kurz aussteigt, Kokain erwirbt und dann weiterfährt.

Nach seiner abgesetzten Kontrolle durch die Polizei wurde die Hälfte des erworbenen Kokains bei unserem Mandanten und die andere Hälfte beim Beifahrer aufgefunden. Unser Mandant hatte unmittelbar gegenüber der Polizei eingeräumt, dass er das Kokain gekauft und dann die eine Hälfte verabredungsgemäß seinem Bekannten gegeben habe. Das Geld habe er bereits vorher von seinem Bekannten erhalten. Die Staatsanwaltschaft klagte deshalb unseren Mandanten wegen Erwerbs und Abgabe von Betäubungsmitteln an. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Plädoyer wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass eine Abgabe nicht vorliegen würde, da der Erwerb der Drogen gemeinschaftlich mit dem Bekannten erfolgt sei. Auch habe unser Mandant durch sein Geständnis gegenüber der Polizei Aufklärungshilfe in dem Verfahren gegen den Dealer geleistet. Deshalb beantragte Rechtsanwalt Dietrich lediglich die Verhängung einer Geldstrafe. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Rechtsanwalt Dietrich vermutete, dass die Staatsanwaltschaft mit diesem Ergebnis nicht zufrieden sein würde. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich vorsorglich Berufung ein. Tatsächlich verfolgte die Staatsanwaltschaft Berlin ihr Ziel der unbedingten Freiheitsstrafe auch im Berufungsverfahren weiter. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft zu einer wechselseitigen Berufungsrücknahme überzeugen. Das Urteil des Amtsgerichts Tiergartens ist somit rechtskräftig.

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf Handel mit BtMG

12. März 2019: Freispruch bei Vorwurf Handel mit BtMG

Die Berliner Polizei hatte im Rahmen einer Personendurchsuchung 11 Tütchen mit Cannabis aufgefunden. Diese Person gab dann an, das Cannabis von unserem Mandanten gekauft zu haben. Diese Person konnte die Adresse unseres Mandanten und dessen Wohnung beschreiben. Aufgrund dieser Angaben wurde bei unserem Mandanten einige Tage später eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Im Rahmen der Hausdurchsuchung wurden eine Feinwaage und eine kleine Menge von Cannabis gefunden.

Eine Feinwaage soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin regelmäßig von Verkäufern zum Portionieren von Drogen benutzt werden. Deshalb erfolgte gegen unseren Mandanten eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Nach dem unser Mandant die Anklage erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich stellte nach Akteneinsicht in einem Schriftsatz dar, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln reichen würde, insbesondere es sich bei der Aussage des durchsuchten Zeugen um eine Falschaussage handeln würde. Rechtsanwalt Dietrich bereite unseren Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung konfrontierte unser Mandant den Zeugen mit unterschiedlichen Widersprüchen, die der Zeuge schließlich nicht ausräumen konnte. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.