Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: gewerbsmäßiger Handel mit Btm – niedrige Geldstrafe
27. August 2018: Fachanwalt Strafrecht: gewerbsmäßiger Handel mit Btm – niedrige Geldstrafe
Gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln wird grundsätzlich pro Tat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Erklärung ab, in welcher er den Verkauf von Drogen einräumte. Er bestritt aber, dass unser Mandant gewerbsmäßig gehandelt habe. Vielmehr habe unser Mandant lediglich einem Freund geholfen ohne selbst am Verkauf interessiert gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft Berlin ging in ihrem Plädoyer von einer Schutzbehauptung aus und beantragte ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Dietrich forderte die Verhängung einer Geldstrafe. Das Gericht war in Übereinstimmung von Rechtsanwalt Dietrich der Auffassung, dass eine Gewerbsmäßigkeit nicht nachweisbar sei. Deshalb wurde unser Mandant lediglich zu 80 Tagessätzen verurteilt.
Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen BtMG
14. Juli 2018: Geldstrafe bei Herstellen und Besitz einer nicht geringen Menge Cannabis
Unser Mandant hatte sich im Rahmen der Durchsuchung umfassend geständig eingelassen, so dass für eine streitige Verfahrensführung kein Raum mehr vorhanden war. In der Verhandlung wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass es sich um den ersten Anbau gehandelt hat und unser Mandant über die Qualität selbst überrascht war. Das Cannabis hat unser Mandant nur für den Eigenverbrauch angebaut. Er leide an einer Hautkrankheit, die sich durch den Konsum von Cannabis zurückdrängen lässt. Trotz dieser Ausführungen beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass ein minderschwerer Fall vorliegen würde und eine Geldstrafe tat- und schuldangemessen sei. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an, und verurteilte unseren Mandanten lediglich zu einer Geldstrafe.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtmG
19. Juni 2018: Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
. Dabei wurden bei dem Mann auch Drogen aufgefunden. Bei seiner Vernehmung auf dem Polizeirevier identifizierte der Mann unseren Mandanten auf einer Wahllichtbildvorlage und belastete ihn mit seiner Aussage bezüglich des Erwerbs von Betäubungsmitteln. Gegen unseren Mandanten wurde Anklage wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erhoben. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten gelang es Rechtsanwalt Dietrich, den Hauptbelastungszeugen in erhebliche Widersprüche zu verwickeln. Rechtsanwalt Dietrich konnte somit die Tatvorwürfe gegen unseren Mandanten entkräften und beantragte schließlich vor dem Amtsgericht einen Freispruch für unseren Mandanten. Aufgrund der weiteren Zeugenaussagen sowie der Aussagen der Polizeibeamten wurde unser Mandant entgegen dem Antrag verurteilt. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten Berufung ein. Zu der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht konnte der Hauptbelastungszeuge nicht geladen werden. Rechtsanwalt Dietrich machte daraufhin geltend, dass die notwendige konfrontative Befragung unter diesen Umständen nicht möglich sei. Die bloße Verlesung der früheren Aussagen aus der Verhandlung vor dem Amtsgericht sei für eine Verurteilung ebenfalls nicht ausreichend. Rechtsanwalt Dietrich beantragte abermals, nunmehr vor dem Landgericht Berlin den Freispruch für unseren Mandanten, dem sich das Landgericht anschloss.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG
28. März 2018: Unerlaubter Erwerb von Crystal Meth – Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt hatte, forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten an und arbeitete diese gründlich durch. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass unser Mandant über einen längeren Zeitraum lediglich sehr geringe Mengen des Crystal gekauft hatte. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies in seiner Begründung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung und legte dar, dass unser Mandant stets nur geringe Mengen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erworben hatte. Zudem waren diese ausschließlich zum Eigenkonsum bestimmt. Rechtsanwalt Dietrich schlug daher vor, dass unser Mandant einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen sollte und im Gegenzug das Verfahren eingestellt wird. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag.
Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln
09. Januar 2018: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts auf unerlaubten Erwerb von synthetischen Drogen und verbotenen Arzneimitteln
Nach Durchsicht der Akte beantragte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schriftsatz darauf hin, dass der Betäubungsmittelerwerb durch unseren Mandanten überhaupt nicht bestätigt wurde, sondern sich allein auf eine Vermutung des Zollamtes in München stützt. Zudem gehe aus der Akte auch nicht hervor, ob es sich bei den beschriebenen Substanzen überhaupt um Betäubungsmittel im Sinne des BtMG handelt. Schließlich hob Rechtsanwalt Dietrich noch einmal deutlich hervor, dass bei unserem Mandanten auch keine Betäubungsmittel sichergestellt wurden. Aus diesen Gründen bestehe gegen unseren Mandanten kein hinreichender Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.