Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Warenbetrug

19. September 2024: Verfahren wegen Warenbetrugs über eBay gegen geringe Geldauflage eingestellt

Gegen unsere Mandantin war Anzeige wegen Warenbetrugs erstattet worden, da sie über eBay-Kleinanzeigen CDs als Originalware verkauft haben soll, obwohl sich diese als nicht originale Reproduktionen herausgestellt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs gegen unsere Mandantin ein. Daraufhin suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Warenbetrugs einzustellen. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere darauf hin, dass unsere Mandantin die CDs selbst gebraucht erworben hatte und ihr nicht bewusst gewesen war, dass es sich um nicht originale Reproduktionen handelt. Die Staatsanwaltschaft war daher bereit, das Verfahren gegen unsere Mandantin angesichts ihrer nicht als schwer zu bewertenden Schuld gegen Schadenswiedergutmachung und eine geringe Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, das Strafverfahren wegen Warenbetrugs ohne eine Verurteilung und eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister abschließen zu können. 

Fachanwalt Strafrecht: Leistungsbetrug

06. September 2024: Vorwurf des Leistungsbetrugs – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs geführt. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, über eine Internetplattform ein persönliches Treffen mit sexuellen Dienstleistungen angeboten haben. Hierfür soll sie von dem Besteller der sexuellen Dienstleistungen bereits im Voraus Gutscheine eines Online-Händlers erhalten haben, ohne jedoch die sexuellen Dienstleitungen erbracht zu haben. Ermittlungen bei dem Online-Händler hatten ergeben, dass die Gutscheine für Bestellungen eingelöst worden waren. Der Wert der bestellten Waren hatte den Wert der Gutscheine jedoch überstiegen, weshalb der restliche Teil mit einer Kreditkarte bezahlt worden war. Es hatte sich herausgestellt, dass diese Teilzahlung durch die Kreditkarte unserer Mandantin erfolgt war.

Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Leistungsbetrugs einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz den wahren Sachverhalt darlegen und die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, das unsere Mandantin an der Tat nicht beteiligt gewesen war. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Leistungsbetrugs daher mangels Tatnachweises ein. Unsere Mandantin, die strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können.

Fachanwalt Strafrecht: Warenkreditbetrug

10. Juli 2024: Strafverfahren wegen Warenkreditbetrug – Verfahren eingestellt mangels Tatnachweises

Der Vereinskapitän eines Fußballvereins hatte gegen unseren Mandanten Anzeige bei der Polizei wegen Betruges erstattet. Laut der Strafanzeige soll unser Mandant Sportartikel aus dem Ausland für den Fußballverein bestellt und nach Erhalt der Bestellungen nicht bezahlt haben. 

Als die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen Betruges ermittelte, kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst die Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte hatte Rechtsanwalt Dietrich einen Überblick über den Geschehensablauf und wandte sich im Folgenden mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. In seinem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
In seinem Schreiben wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Akteninhalt keine Verurteilung rechtfertige. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant - wie ursprünglich zwischen den Parteien vereinbart worden war – seinen Teil der anfallenden Kosten bezahlt hatte. Ferner machte Rechtsanwalt Dietrich auf Probleme in der Beweisführung aufmerksam.
Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

04. Juli 2024: Falsches Semesterticket benutzt - Strafverfahren eingestellt

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen bei einer Fahrausweiskontrolle der S-Bahn ein Semesterticket einer anderen Person vorgezeigt zu haben. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unsere Mandantin wegen Betruges. Die Staatsanwaltschaft Berlin unterstellte unserer Mandantin, das Semesterticket vorgelegt zu haben, um darüber zu täuschen, eine gültige Fahrkarte zu besitzen. Aus diesem Grund nahm unsere Mandantin umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. 

Dieser beantragte daraufhin Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft. In diesem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren einzustellen.
Rechtsanwalt Dietrich machte auf Beweisschwierigkeiten aufmerksam, indem er unter anderem Zeugenaussagen entkräftete. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich die Geringwertigkeit des entstandenen Schadens dar.
Mit seinem Schreiben erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass durch die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

14. Juni 2024: Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung – Verfahren gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt

14. Juni 2024: Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung – Verfahren gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt
Unser Mandant nahm Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf, da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Betruges und Urkundenfälschung ermittelte. Unser Mandant soll in Berlin die S-Bahn genutzt haben, allerdings ohne einen gültigen Fahrausweis zu besitzen. Während einer Fahrkartenkontrolle soll er eine Fahrkarte vorgelegt haben, bei der ein vorheriger Aufdruck jedoch ausradiert und erneut abgestempelt gewesen sein soll.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht und wandte sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, indem er anregte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen.
Zunächst machte Rechtsanwalt Dietrich auf Schwierigkeiten bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unseres Mandanten aufmerksam. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich weitere Schwierigkeiten in der Beweisführung dar. Daneben trug er mit der Ermittlungsakte die geringe Schuld unseres Mandanten vor. Deshalb bot Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage an, um einen langwidrigen Prozess zu vermeiden.
Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde nach Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt für Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

23. Mai 2024: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung – Verfahren ohne Geldauflage eingestellt

Unser Mandant hat auf der Internetseite „Ebay-Kleinanzeigen“ von einem unbekannten Anbieter eine DB Jahreskarte (VBB-Umweltkarte) erworben und mit dieser die U-Bahn in Berlin Mitte genutzt. Im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle auf der Linie U6 hat unser Mandant die von dem Anbieter erworbene Fahrkarte vorgezeigt. Nach Aussagen des Fahrkontrolleurs soll es sich bei der erworbenen Fahrkarte unseres Mandanten jedoch um einen verfälschten, zuvor gestohlenen Fahrschein gehandelt haben. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte daher gegen unseren Mandanten wegen Betruges und Urkundenfälschung.
Erschrocken über diese Beschuldigung beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als seinen Verteidiger. 

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wandte sich nach Rücksprache mit unserem Mandanten mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin.
In einem ausführlichen Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Des Weiteren arbeitete Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte heraus, dass kein öffentliches Interesse an der Verfolgung des Strafverfahrens gegen unseren Mandanten bestand.
Mit seinem Schreiben überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin. Aus diesem Grund wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Die Einstellung des Verfahrens erleichterte unseren Mandanten sehr, da er sich unmittelbar vor der Entscheidung seines Einbürgerungsantrags befand.

Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Betruges und Urkundenfälschung aufgrund der geringen Schuld unseres Mandanten und mangels Bestehens eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein. 

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Markengesetz (MarkenG)

30. April 2024: Strafbare Kennzeichenverletzung - Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant betrieb ein Geschäft für PKW-Ersatzteile und Zubehör. Nachdem ein ehemaliger Kunde unseres Mandaten einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde, wurde unserem Mandanten vorgeworfen, dass er Rückleuchten, welche mit einem „E-Prüfzeichen“ versehen waren, an diesen Kunden verkauft habe, wobei eine Zulassung für den Straßenverkehr nicht bestanden haben soll.
Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen unseren Mandanten wegen Kennzeichenverletzung nach § 144 I MarkenG. Aus diesem Grund suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen unseren Mandanten wegen Kennzeichenverletzung nach § 144 I MarkenG. Aus diesem Grund suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Durchsicht der Ermittlungsakte gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in einem ausführlichen Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen.
Zunächst legte Rechtsanwalt Dietrich argumentativ mithilfe zahlreicher Beweismittel dar, dass die von unserem Mandanten verkauften Rückleuchten für den Straßenverkehr zugelassen waren. Des Weiteren machte er auf Beweisschwierigkeiten aufmerksam. Darüber hinaus führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass es sich bei dem „E-Prüfzeichen“ um keine Marke oder ein markenrechtliches Kennzeichen im Sinne des MarkenG handelte. Auch nannte er Gründe, die gegen einen Verstoß gegen das MarkenG sprechen.
Der Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.